Private Krankenversicherung für Beamte - Beihilfen
In Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung ist oft auch von Beihilfe die Rede. Bei Beamten ist es so, dass sich diese privat krankenversichern können, da für sie keine Versicherungspflicht in der GKV besteht. Auch ist es so, dass der Arbeitgeber dem Beamten einen Teil seiner Krankheitskosten erstattet, was mit Hilfe von so genannten Beihilfen erledigt wird. Bei den Beihilfen ist es so, dass diese als für sich allein stehende Krankenfürsorge stehen. Auch wegen der Beihilfen bekommt der Beamte von seinem Arbeitgeber keine Beteiligung am Krankenversicherungsbeitrag. »» Private Krankenversicherung für Beamte - Beihilfen
Immobilien wieder auf festem Boden
Immobilien-Aktien: Für Privatanleger wieder interessant
Nach langen, unsicheren Zeiten vermeldet die CA Immobilien Anlagen AG endlich wieder gute Nachrichten. Für das erste Halbjahr 2010 ist endlich eine erste Stabilisierung auf den allgemeinen Immobilienmärkten eingetreten. Als börsennotiertes Unternehmen profitieren auch private Anleger von der Verbesserung der Bilanzen.
Die CA Immobilien Anlage AG sowie ihre Tochtergesellschaft CA Immo International sind als Investorinnen im Bereich der gewerblich genutzte Immobilien in Österreich, Osteuropa und Deutschland tätig. Sie gehört zu neunzig Prozent privaten als auch institutionellen Anlegern.
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Keine Beraterpflicht bei Versicherungsvertretern
Über den Umfang der Beratungs- und Dokumentationspflichten von Versicherungsvermittlern ist im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie viel diskutiert worden. Das Oberlandesgericht in Celle traf in einem aktuellen Fall erste Entscheidungen zu diesem Thema. In dem Gerichtsurteil vom 7. Februar 2008 (Az.: 8 U 189/07) hatte der Kläger eine private Krankenversicherung bei einem Ausschließlichkeitsvertreter abgeschlossen. Er berücksichtigte dabei nicht die weitere Familienplanung. Seine Ehefrau wurde zum zweiten Mal schwanger und gab ihren Job auf. Durch das Fehlen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses musste sie sich daraufhin auch privat versichern. Die Gesamtkosten waren nunmehr höher als bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Der Versicherungsnehmer klagte den Vermittler mit der Begründung ihn unzureichend informiert zu haben an. »» Keine Beraterpflicht bei Versicherungsvertretern
Die ganze Familie mit der Haftpflichtversicherung absichern
Im Alltag kann es immer wieder zu kleinen Pannen kommen, die jedoch einen erheblichen Schadenersatz nach sich ziehen können. Dann kann aus einem kleinen Missgeschick schnell ein hoher finanzieller Schaden entstehen, der allein kaum tragbar ist. Für solche Fälle ist es von Vorteil, eine Haftpflichtversicherung zu haben, die finanzielle Schäden an dritten Personen übernimmt.
Die Haftpflichtversicherung gibt es in verschiedenen Varianten. Dazu gehört zum Beispiel die Kfz-Haftpflichtversicherung, bei der es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Ohne sie darf kein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr geführt werden. Außerdem zählen zu den Haftpflichtversicherungen die Haftpflicht für Tierhalter, die Veranstalterhaftpflicht, die Ärztehaftpflicht, die Bauherrenhaftpflicht, die Amtsträgerhaftpflicht, die betriebliche Haftpflicht, die Bootshaftpflicht und natürlich auch die Privathaftpflicht. In den meisten Fällen muss man bei österreichischen Versicherungen keine zusätzliche Privathaftpflichtversicherung abschließen, da die Privathaftpflicht bereits in der Haushaltsversicherung inkludiert ist.
Anders als zum Beispiel die Kfz-Haftpflicht handelt es sich bei der privaten Haftpflichtversicherung nicht um eine Pflichtversicherung. Dennoch sollte jeder Bürger über eine solche Versicherung verfügen. Denn vom Gesetzgeber ist jeder Bürger dazu verpflichtet, einen Ersatz für einen durch ihn selbst verursachten Schaden zu leisten. Dabei ist jedoch die Handlung, die zum Schaden führte, zugrunde zu legen. Schadenersatz muss dann geleistet werden, wenn der Schaden aufgrund eigener Fehlhandlungen entstanden ist. Dazu zählen zum Beispiel die Verletzung der Sorgfaltspflicht oder auch ein Gefahren erhöhendes Verhalten. Besonders wenn der Schaden einer Person zugefügt wird, kann dies zu sehr hohen finanziellen Ansprüchen führen. Eine private Haftpflichtversicherung ist dann unverzichtbar.
Was genau durch die private Haftpflichtversicherung abgesichert ist, kann nicht in genaue Grenzen gesetzt werden. Denn die möglichen Schadenfälle sind zu weitreichend. Im Versicherungsvertrag sind jedoch bestimmte Schadenfälle aufgeführt. Dazu gehören zum Beispiel Personenschäden, Sachschäden und dergleichen. Bevor jedoch Schadenersatz geleistet wird durch die Versicherung, prüft diese, ob der Anspruch auf Schadenersatz berechtigt ist. Je nach Ergebnis der Prüfung wird der Schadenersatz geleistet oder abgelehnt. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, übernimmt die private Haftpflichtversicherung auch die Kosten für den Rechtsstreit, sofern der Versicherte im Recht ist. Auch dies wird selbstverständlich im Vorfeld geprüft. Bei den meisten Versicherungen sind Schäden mit einer Versicherungssumme zwischen 500.000 Euro und fünf Millionen Euro abgedeckt. Der Versicherungsschutz bezieht sich jedoch häufig nur auf Europa. Bei längeren Aufenthalten im Ausland kann die private Haftpflichtversicherung weltweit ausgeweitet werden. Dafür ist dann jedoch eine geringe Mehrprämie fällig.
Auch wer über eine private Haftpflichtversicherung verfügt, sollte bei einem entstandenen Schaden keine direkte Zahlungszusage abgeben. Denn der Versicherer prüft zuerst, ob überhaupt die Berechtigung auf Schadenersatz besteht. Dabei gehen die Versicherer auch häufig nach bereits bearbeiteten Schadensfällen vor. Selbst Gerichtsurteile werden zur Begutachtung herangezogen. Es passiert jedoch eher seltener, dass Schadenfälle überhaupt vor Gericht verhandelt werden. Denn die Versicherer versuchen, die Kosten so gering wie möglich zu halten.
So umfangreich die versicherten Schadenfälle bei der privaten Haftpflichtversicherung sind, so umfangreich fallen auch die nicht mitversicherten Schäden aus. Diese sind in der Versicherungspolizze nachlesbar, können aber von Versicherer zu Versicherer variieren. In manchen Fällen sind bestimmte Schadenfälle separat versicherbar. Zu den Schäden, die nicht durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, gehören zum Beispiel eigene Schäden oder Ansprüche von Mitversicherten. Das heißt, dass ein Mitversicherter, zum Beispiel ein Kind des Versicherten oder der Ehegatte, keinen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann. Ebenfalls nicht versichert sind Ansprüche von Familienangehörigen, sofern dies nicht anders durch die Polizze geregelt ist. Weiterhin gehören zu den nicht versicherten Schäden auch Schäden, die durch die berufliche Tätigkeit entstanden, Verluste von Sachen, Schäden durch Bearbeitung, Benutzung, Verwahrung und Beförderung, vorsätzlich zugefügte Schäden, Strafen und viele mehr. »» Die ganze Familie mit der Haftpflichtversicherung absichern