Wieviel Kinderbeihilfe wird bezahlt? – Höhe der Kinderbeihilfe

Eine häufige Frage zum Thema Kinderbeihilfe ist, in welcher Höhe diese ausbezahlt wird. Das Thema „Wieviel Kinderbeihilfe„? ist ungefähr ebenso wichtig wie das Thema, wie lange Kinderbeihilfe bezahlt wird und welche weiteren Regelungen noch beachtet werden müssen.

Wichtig ist hierbei, aufgrund der Änderungen bei den Grenzen und Bedingungen sich laufend neu zu informieren. Hierbei kann jedoch auch das Finanzamt und Projekte wie help.gv.at weiterhelfen, die ihre Details regelmässig aktualisieren.

Monatliche Zahlung der Kinderbeihilfe ab September 2014

Eine wichtige Neuerung im Bereich der Familienbeihilfe/Kinderbeihilfe in Österreich ergibt sich ab September. Ab diesem Monat wird im Jahr 2014 die bisherige 2-monatige Auszahlung des Geldes (auch als Kindergeld bekannt) auf eine monatliche Auszahlung umgestellt.

Höhe der Familienbeihilfe/Kinderbeihilfe in Österreich

Anzahl der Kinderbis zu 3 Jahrenab 3 Jahrenab 10 Jahrenab 19 Jahren
1109,70 €117, 30 €136, 20 €158,90 €
2+ 6,70 € pro Kind+ 6,70 € pro Kind+ 6,70 € pro Kind+ 6,70 € pro Kind
3+ 16,60 € pro Kind+ 16,60 € pro Kind+ 16,60 € pro Kind+ 16,60 € pro Kind
4+ 25,50 €/Kind+ 25,50 €/Kind+ 25,50 €/Kind+ 25,50 €/Kind
5+ 30,80 €/Kind+ 30,80 €/Kind+ 30,80 €/Kind+ 30,80 €/Kind
6+ 34,30 €/Kind+ 34,30 €/Kind+ 34,30 €/Kind+ 34,30 €/Kind
7 (und mehr)+ 50 €/Kind+ 50 €/Kind+ 50 €/Kind+ 50 €/Kind

Auch wenn die Höhe der Beihilfe gleich bleibt – Durch die monatliche Auszahlung ab September ist es jedoch für Familien/Empfänger des Geldes wichtig, ihre Planungen und Ausgaben dementsprechend anzupassen.

Empfehlung: Mit der Führung eines Haushaltsbuches/dem Sparen eines Teils der Kinderbeihilfe (wen möglich) sollte man in jedem Fall flexibel sein, um auch auf die neue Form der Auszahlung gut reagieren zu können. Eine Diskussion dazu gibt es auch auf http://www.eltern-forum.at/kinder/kinder/198361-kinderbeihilfe-wird-monatlich-ausbezahlt inklusive wertvoller Tipps, wie man mit der veränderten Auszahlungspraxis umgehen kann.

Wieviel Kinderbeihilfe bekommt man bei 2 Kindern?

Die Höhe der Kinderbeihilfe bei 2 Kindern liegt bei 116, 40 € pro Kind (bis zum 3ten Lebensjahr). Ab 3 Jahren gibt es die Beihilfe in der Höhe von 124 € pro Kind, ab 10 Jahren 142,90 €/Kind und ab 19 Jahren 165,60 €.

Kinder – Ein Segen

Die Regierung hat ein Sparpaket geschnürt, das vor allem die finanziellen Rahmenbedingungen für österreichische Studenten nachhaltig beeinflussen wird. Die Dauer der Anspruchsberechtigung auf die Kinderbeihilfe wird auf das 24. Lebensjahr herabgesetzt, an der Höhe der Kinderbeihilfe sowie der monatlichen Auszahlungspraxis ändert sich nichts.

Kinderbeihilfe Studenten im Zugzwang

Die Kinderbeihilfe dient den meisten Studierenden als Grundstock, um ein Studium überhaupt durchführen zu können. Bisher konnte die „Kinderbeihilfe Österreich“ vom Zeitpunkt der Geburt bis zum 26. Lebensjahr bezogen werden. Nunmehr, bzw. ab 2011, endet die Anspruchsberechtigung mit dem 24. Geburtstag.

Realistisch betrachtet bedeutet dies, dass in Zukunft die Kinderbeihilfe lediglich an Hochschüler ausbezahlt wird, welche sich in einem Bachelor-Studiengang befinden. Folglich wird der drauf aufbauende „Master“ in der Regel eigenständig zu berappen sein. Bei einem Studienbeginn mit 18 sowie der Einhaltung der Mindeststudiendauer kann dies vermieden werden, allerdings zeigt die Praxis, dass diese meist überschritten wird.

Für Studierende ab 24 bzw. deren Familien bedeutet dies, dass ab dem 1. Januar 2011 pro Jahr 2.685,90 Euro im Familienbudget fehlen werden. Neben der gekürzten Kinderbeihilfe kommt in dieser Hinsicht auch der Umstand zum tragen, dass künftig auch der Kinderabsetzbetrag nicht mehr geltend gemacht werden kann.

Wann verliert man die Kinderbeihilfe?

Das Thema der Kinderbeihilfe bzw. des Kindergeldes ist eine wichtige Thematik in Österreich.

Viele Studenten finanzieren sich mit der Kinderbeihilfe das Studium bzw. in Kooperation von Wohnbeihilfe, Kinderbeihilfe und nebenbei Arbeiten auch das Leben. Hierbei gilt es jedoch, finanzielle Grenzen beim Zuverdienst zu beachten, um die Kinderbeihilfe nicht zu verlieren. Der Frage, Wann verliert man die Kinderbeihilfe? bzw. bis zu welcher Höhe es möglich ist, dazu zuverdienen, möchten wir hier nachgehen. Ein anderer Name für die Kinderbeihilfe ist die Familienbeihilfe.

Wann verliert man die Kinderbeihilfe?

Wichtig: Auf die Gesetze zur Kinderbeihilfe achten

Der Anspruch auf die Kinderbeihilfe/Familienbeihilfe entfällt, wenn ein Kind, dass volljährig ist, über eigene zu versteuerende Einkünfte von mehr als 9000 Euro pro Jahr verfügt.

Sollte man selbständig tätig sein, ist hierbei das Einkommen relevant, welches sich durch den Einkommenssteuerbescheid ergibt. Als Einkommen gilt hierbei bei (Arbeitnehmern/Innen) der jährliche Bruttobezug (jedoch ohne 13/14tes Gehalt!)

Bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden zusätzlich

Die Arbeiterkammerumlage, Wohnbauförderungsbeitrag, Pflichtbeiträge bei der gesetzlichen Sozialversicherung, die Pendlerpauschale, die Werbungskostenpauschale (132 Euro im Jahr, außer es werden höhere nachgewiesen), Pauschale für Sonderausgaben (60 Euro jährlich, außer bei höherem Nachweis) und außergewöhnliche Belastungen (Krankheit, Behinderung).

Vorsicht:
Sollte man die Einkommensgrenze überschreiten, so muss man die Familienbeihilfe (inklusive dem Kinderabsetzbetrag) für das ganze Jahr zurückzahlen!

Tipps: Help.gv.at zur Familienbeihilfe und deren Beantragung

Wichtig: Man sollte sich jeweils mit den aktuellen Gegebenheiten rund um die Kinderbeihilfe beschäftigen, da sich die Grenzen hier jeweils anpassen bzw. die Dauer, bis wann Beihilfe ausgezahlt wird verkürzt wurde.

Überblick: Ratgeber & Details zum Thema Kinderbeihilfe in Österreich

Unter Kinderbeihilfe werden in Österreich zwei Säulen zusammengefasst: Die Familienbeihilfe für Kinder bis zu 18 Jahren (oder 25, wenn sie studieren oder eine Ausbildung absolvieren) und das Kinderbetreuungsgeld, das einem Elternteil für die Betreuung des Kindes zusteht.

Wir nehmen beide Modelle unter die Lupe und beantworten alle Fragen rund um Anspruch und Dauer des Bezugs. Detaillierte Informationen für Familien, Alleinerziehende und Studierende mit Familien erhalten Sie bei den Beratungsstellen der Arbeiterkammer.

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Erlebnisse mit der ganzen Familie – Einfacher möglich dank Familien-Beihilfe

Anspruch
Die Familienbeihilfe ist ein erfolgreiches österreichisches Modell für die Unterstützung der Familie.

Anspruch auf die Beihilfe haben

  • -Österreichische Staatsbürger
  • -EU/EWR-Staatsbürger und Schweizer Staatsbürger
  • -Angehörige von Drittstaaten, die sich mit einem dauerhaften Aufenthaltstitel in Österreich aufhalten
  • -Flüchtlinge die nach dem Asylgesetz anerkannt wurden.

Der Lebensmittelpunkt des Beziehers muss in Österreich liegen und dieser muss mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben. Alle Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben Anspruch auf die Familienbeihilfe.

Kinder bzw. Jugendliche haben auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres noch Anspruch, wenn sie einer Weiterbildung nachgehen, also ein Studium, eine Fachhochschule, eine Lehre oder ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren.

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Wichtig: Altersgrenzen beachten

Die Familienbeihilfe wird bis zum vollendeten 24. Lebensjahr ausbezahlt. Bei Studenten besteht der Anspruch nur dann, wenn die vorgesehene Studiendauer eingehalten wird und ein positiver Studienerfolg besteht.
Für dauerhaft erwerbsunfähige Kinder gilt die Altershöchstgrenze nicht, wenn die Berufsunfähigkeit vor dem 21. oder dem 25. Geburtstag (während der Berufsausbildung) eingetreten ist.

Beantragung und Auszahlung

Die Familienbeihilfe wird im Wohnsitzfinanzamt beantragt. Sie wird sechs Mal im Jahr in zweimonatigen Raten ausbezahlt. Die Familienbeihilfe erhält meist die Mutter bzw. das haushaltsführende Elternteil.

Für die Antragstellung sind der Meldezettel des Kindes, jener des Antragsstellers und die Geburtsurkunde des Kindes nötig.

Zusammen mit der Familienbeihilfe wird auch der monatliche Kinderabsetzbetrag von 58,40 Euro ausbezahlt.

Höhe der Familienbeihilfe

1. Kind:
-105,4 Euro für jedes Kind
-112,7 Euro ab dem Monat, in dem das Kind drei Jahre alt geworden ist
-130,9 Euro ab dem Monat, in dem das Kind 10 Jahre alt geworden ist
-152,7 Euro ab dem Monat, in dem das Kind 19 Jahre alt geworden ist

2. Kind:
-108,2 Euro pro Monat für jedes Kind
-1225,5 Euro ab dem Monat, in dem das Kind drei Jahre alt geworden ist
-143,7 Euro ab dem Monat, in dem das Kind 10 Jahre alt geworden ist
-165,5 Euro ab dem Monat, in dem das Kind 19 Jahre alt geworden ist

3. Kind:
-140,4 Euro für jedes Kind
-147,7 Euro ab dem Monat, in dem das Kind drei Jahre alt geworden ist
-165,9 Euro ab dem Monat, in dem das Kind 10 Jahre alt geworden ist
-187,7 Euro ab dem Monat, in dem das Kind 19 Jahre alt geworden ist

4. Kind:
-155,4 Euro für jedes Kind
-162,7 Euro ab dem Monat, in dem das Kind drei Jahre alt geworden ist
-180,9 Euro ab dem Monat, in dem das Kind 10 Jahre alt geworden ist
-202,7 Euro ab dem Monat, in dem das Kind 19 Jahre alt geworden ist

Erhöhung der Familienbeihilfe

Für ein Kind mit Behinderung erhöht sich die Beihilfe für die Familie um monatlich einen Betrag von 138,30 Euro.

Wichtig: Verdienstgrenzen beachten

Verdienstgrenze
Kinder ab 18 Jahren dürfen bis zu 10.000 Euro dazuverdienen, ohne dass sie den Anspruch auf die Familienbeihilfe verlieren würden. Waisenpensionen oder Waisenversorgungsgenüsse werden nicht in das zu versteuernde Einkommen aufgenommen.

Die Verdienstgrenzen werden stets angepasst, d.h. die Verdienstgrenze für das Jahr 2011 ist eine andere wie für das Jahr 2013.Info: Die WKO informiert immer über aktuelle Nebenverdienst-Grenzen, die es zu beachten gilt.

Kinderbetreuungsgeld
Zusätzlich zur Familienbeihilfe wird auch das Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt. Der Anspruch besteht ab der Geburt des Kindes, wer Wochengeld bezieht, erhält das Kinderbetreuungsgeld, nachdem der Bezug des Wochengeldes endet.

Anspruch
Es hat immer nur ein Elternteil, derjenige der das Kind betreut, Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld. Dies gilt sowohl für die leiblichen Eltern als auch für die Adoptiveltern eines Kindes.

 Wann wird das Kinder-Betreuungsgeld ausbezahlt?

Damit das Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

-Bezug von Familienbeihilfe für das Kind
-Österreich als Lebensmittelpunkt jenes Elternteils, das den Antrag stellt.
-Kind und beitragsstellendes Elternteil müssen in einem Haushalt leben.
-Die Mutter-Kind-Pass Untersuchungen müssen regelmäßig durchgeführt werden.
-Nichtösterreicher müssen sich rechtmäßig in Österreich aufhalten.

Varianten
Es gibt unterschiedliche Bezugsmodelle, die gewählt werden können:

-30+6 – Pauschalvariante 1
Bis zum 36. Lebensmonat des Kindes, Bezug beider Elternteile, eines davon bis zum 30. Lebensmonat.
436 Euro pro Monat +7,27 Euro täglich pro weiterem Mehrlingskind.

-20+4 – Pauschalvariante 2
Bis zum 24. Lebensmonat des Kindes, Bezug beider Elternteile, eines davon bis zum max. 20. Lebensmonat.
624 Euro monatlich+ 10,40 Euro täglich pro weiterem Mehrlingskind.

-15+3 – Pauschalvariante 3
Bis zum 18. Lebensmonat des Kindes, Bezug beider Elternteile, ein Elternteil bis maximal 15. Lebensmonat.
800 Euro monatlich + 13,30 täglich pro weiterem Mehrlingskind.

Zwei weitere Varianten für Kinder, die nach dem 1. Oktober 2009 geboren wurden:

-12+2 – Pauschalvariante 4
Bis zum 14. Lebensmonat, Bezug beider Elternteile, ein Elternteil bis zum maximal 12. Lebensmonat.

Einkommensabhängiges Kindergeld

80 % des letzten Nettoeinkommens – mindestens 1.000 Euro, maximal 2.000 Euro, bis zum 14. Lebensmonat des Kindes.
Das Kinderbetreuungsgeld kann bis zu sechs Monate lang rückwirkend beantragt werden. Der Krankenversicherungsträger ist für das Betreuungsgeld zuständig, dahin muss auch der Antrag gerichtet werden.

Mit dem Bezug des Kinderbetreuungsgeldes sind Kind und Bezieher grundsätzlich durch die Krankenversicherung abgedeckt. 24 Monate Bezug des Betreuungsgeldes werden zu den Beitragszeiten der Pensionsversicherung hinzugerechnet.

Verfasst von David Reisner

Der Finanz Blog in Österreich wird bereits seit 2007 von mir, David Reisner, betrieben.

Als Experte für Online Marketing und Finanzen in Österreich gibt es hier aktuelle Tipps, Vergleiche und Informationen zu Finanzprodukten, Tarifen und Finanz Nachrichten aus Österreich & der Welt. Privat gelten meine Interessen dem Tanzen, Musik, dem Besuch von regionalen Veranstaltungen und Neuigkeiten aus Technik, Wirtschaft und Wissenschaft.

Ich wohne aktuell in Graz und freue mich immer, neue Dinge kennenzulernen und neue Orte zu entdecken.