Zuverdienstgrenzen bei Bezug der Studienbeihilfe
Für den Erhalt der Studienbeihilfe gibt es eine Zuverdienstgrenze. Diese bezeichnet die Summe, die an zusätzlichen Einnahmen durch einen Job neben der Studienbeihilfe erhalten werden darf, um diese nicht zu verlieren. Diese Einkommensgrenze liegt bei 8000 Euro pro Jahr. Wenn hier für eigene Kinder Unterhaltet bezahlt wird, so erhöht sich diese Grenze um mindestens 2.762 […] weiterlesen


