Rezeptgebührenbefreiung
Wenn soziale Gründe (zum Beispiel geringe Einkünfte, bei Alleinstehenden Nettoeinkünfte unter 690 Euro) vorliegen, so besteht die Möglichkeit, eine Rezeptgebührenbefreiung zu erhalten. Auch von der Servicegebühr für die E-Card kann man befreit werden. Hierbei zählen die Studienbeihilfe bzw. die Familienbeihilfe nicht zum Einkommen. weiterlesen


