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Wohnungsrechtsschutzversicherung

geschrieben von David Reisner am 2. Juli 2009

Sowohl für einen Mieter als auch für den Vermieter ist es von Wichtigkeit, eine so genannte Wohnungsrechtsschutzversicherung abzuschließen. Heutzutage hört man oft von Fällen, in denen ein Vermieter einen Eigenbedarf anmeldet und eine Kündigung der Wohnung ausspricht, wo sich im Endeffekt raus stellt, dass die Wohnräume lediglich zu einem höheren Mietpreis vermietet werden sollten.

Da dieses Vorgehen rechtlich gesehen äußerst bedenklich ist, kommt es in solchen Fällen oft zu einem Rechtsstreit, bei dem die Kosten für einen Anwalt und eventuellen Gerichtskosten sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter getragen werden müssen.
Um sich vor diesen Kosten zu schätzen und entsprechend abzusichern, empfiehlt sich der Abschluss einer Wohnungsrechtsschutzversicherung.

Diese Form der Versicherung kann vom Versicherer in eine Mieterrechtsschutz oder eine Rechtsschutz für den Vermieter unterteilt werden und gilt dann auch entsprechend des Status des Versicherungsnehmers.
Die Versicherung springt für einen Mieter nicht nur dann ein, wenn es um eine ungerechtfertigte Kündigung oder eine zu hohe Mieterhöhung geht, sondern auch dann, wenn eine Nebenkostenabrechnung falsch vom Vermieter erstellt wurde, welches auch oft zu einem Rechtsstreit führt.

Für Vermieter stellen heutzutage so genannte Mietnomaden ein immer größer werdendes Problem dar, welche die Wohnräume in Anspruch nehmen und abwohnen, keine Miete zahlen und oft dann in einem unbemerkten Moment aus der Wohnung ausziehen und auf Nimmer-Wiedersehen verschwinden.

Meist wird die Wohnung dann in einem unzumutbaren bzw. nicht mehr bewohnbaren Zustand hinterlassen und dem Vermieter bleibt nichts anderes übrig, als die Mietnomaden auf Zahlung der Miete und Schadenersatz zu verklagen.
Die Zusage der Leistung für die anfallenden Anwalts-, Gerichts- und Zeugenkosten wird von der Versicherung allerdings nur dann erteilt, wenn eine Aussicht auf Erfolg besteht, was durch einen Gutachter entschieden wird.

Wird die Leistungszusage verwehrt, müssen die kompletten Kosten aus eigener Tasche gezahlt werden.
Deshalb ist es wichtig, sich im Vorfeld bei der Versicherung zu erkundigen, welche Kosten im Falle einer Klage vom Versicherungsunternehmen übernommen werden.

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Über David Reisner

Der Finanz Blog in Österreich wird bereits seit 2007 von mir, David Reisner, betrieben.

Als Experte für Online Marketing und Finanzen in Österreich gibt es hier aktuelle Tipps, Vergleiche und Informationen zu Finanzprodukten, Tarifen und Finanz Nachrichten aus Österreich & der Welt. Privat gelten meine Interessen dem Tanzen, Musik, dem Besuch von regionalen Veranstaltungen und Neuigkeiten aus Technik, Wirtschaft und Wissenschaft.

Ich wohne aktuell in Graz und freue mich immer, neue Dinge kennenzulernen und neue Orte zu entdecken.

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