Der Tierhalter trägt die Verantwortung für Schäden an Personen und Gegenständen, die der Hund anrichtet. Er ist gesetzlich verpflichtet für eine Wiedergutmachung aufzukommen. Da Tiere im Allgemeinen unberechenbar und schwer zu kontrollieren sind kann es leicht zu Schadensfällen kommen. Der Hund kann beispielsweise auf eine befahrene Straße laufen und dadurch einen Autounfall verursachen. Ausserdem kann ein Hund ein Kind beißen wenn er sich bedroht fühlt.
Aus diesem Grund ist es zwingend notwendig Schadensersatzansprüchen Dritter mit dem Schutz einer Hundehalterhaftpflichtversicherung zu begegenen. Bei gerechtfertigten Ansprüchen erbringt die Versicherung an den Geschädigten die Leistung maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Sollte es sich bei vorgebrachten Ansprüchen um unberechtigte oder überhöhte Forderungen handeln, wehrt die Versicherungsgesellschaft diese ab. Der Versicherungsschutz gilt für die vertragliche Dauer und auch wenn Hundehüter das Tier temporär beaufsichtigen.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde bezieht sich der Versicherungsschutz der Hundehalterhaftpflichtversicherung auf Deutschland und gilt auf Wunsch für mehrere Hunde.