Die Kosten, die bei einem Unfall mit dem Auto bzw. im Straßenverkehr geschehen können, sind meist so hoch, dass sie von kaum jemandem aus eigener Tasche gezahlt werden können. Daher empfiehlt es sich für jeden Fahrer eines PKWs, eine entsprechende Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen, um sich gegen diese horrenden Kosten im Falle eines Falles zu schützen.
So ist man mit dieser Versicherung auch nicht nur als Autofahrer abgesichert, sondern auch dann, wenn man als Fußgänger unterwegs ist.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung tritt dann für den Versicherungsnehmer ein, wenn es zum Schadensfall kommt und übernimmt die Kosten für den Anwalt und wenn erforderlich auch die anfallenden Gebühren, die für einen Prozess oder für Zeugengelder entstehen.
Grundsätzlich ist es aber so, das die Versicherung im Schadensfall abwägt und die Kosten nur dann übernimmt, wenn eine Aussicht auf Erfolg besteht.
Ist dies nicht der Fall, verwehrt die Versicherung in der Regel die Leistungszusage. Für den Versicherungsnehmer ist es ebenfalls wichtig zu wissen, dass für Vergehen wie falsch Parken oder bei vorsätzlichen Taten, kein Leistungsanspruch besteht.
Die Beiträge für die Verkehrsrechtsschutzversicherung richten sich nach dem Fahrzeug, das versichert werden soll und nach der Deckungssumme die vereinbart wird.
Werden mehrere Fahrzeuge in den Vertrag aufgenommen, sind die Beiträge entsprechend höher.
Günstigere Konditionen erreicht man in der Regel, in dem man Verträge abschließt, die eine längere Laufzeit haben, zum Beispiel über einen Zeitraum von fünf Jahren.
Diese können dann bei Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf gekündigt werden.
Versäumt man die fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.