Bei einer Wohngemeinschaft (kurz WG) stellt sich häufig die Frage, wie man diese am besten in einem Mietvertrag regelt. Hierbei gibt es 3 verschiedene Varianten, zwischen denen man wählen kann. Obwohl im Prinzip die Wahlmöglichkeit besteht, ist die Wahl des jeweiliges Mietvertrages natürlich auch von der Kooperationsbereitschaft des Vermieters abhängig.
Hauptmieter
Einer der Personen der Wohngemeinschaft tritt hierbei mit einem Mietvertrag als Hauptmieter auf und schließt mit den Mitbewohnern Untermietverträge ab. Hierbei besteht jedoch die Gefahr, dass beim Ausscheiden des Hauptmieters aus der WG (z.B. bei einem Auszug/Umzug) der Mietvertrag verfällt. Danach muss ein neuer Mietvertrag erstellt werden, hierbei muss man jedoch darauf achten, ob der Vermieter dies möchte bzw. ermöglicht.
Hauptmietvertrag für alle Mitbewohner
Die zweite Möglichkeit ist es, für alle Bewohner einzeln einen Hauptmietvertrag abzuschzließen. Damit sind alle Mieter gleichgestellt. Bei einem Wechsel eines WG-Mitglieds ist es jedoch aufwendig, die Verträge zu ändern bzw. ist der rechtliche Aufwand größer.
Selbständiger Mietvertrag für Räume
Eine selten beachtete Möglichkeit ist es, einen selbständigen Mietvertrag für abgegrenzte Räume zu erstellen.
Im Normalfall bestehen Vermieter jedoch auf Methode 1 mit einem Hauptmieter. Dies ist auch einfacher, wenn die WG erweitert wird, da dann ein neuer Untermietvertrag erstellt werden kann.