Beamtenkredit
Der Beamtenkredit (auch genannt Beamtendarlehen) wird unter den Spezialkrediten geführt, da er von einer gewöhnlichen Kreditabwicklung erheblich abweicht.Er wird nur an Beamte und unkündbare Angestellte im öffentlichen Dienst vergeben, sofern diese die Altersgrenze von 58 Jahren nicht überschritten haben. Mindestens müssen sie das Ende des 25. Lebensjahr erreicht haben.Der Beamtenkredit wird aus einer Lebensversicherung und […] weiterlesen




