Studentenjobs in Österreich reichen vom geringfügigen Nebenjob über Teilzeitstellen und Ferialjobs bis zu fachnahen Tätigkeiten an Hochschulen oder in Unternehmen. Entscheidend ist nicht nur, wie hoch der Stundenlohn ausfällt. Studierende sollten auch Beschäftigungsform, Kollektivvertrag, Sozialversicherung, Steuer und mögliche Auswirkungen auf Familienbeihilfe oder Studienbeihilfe berücksichtigen.
Im Jahr 2026 beträgt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze 551,10 Euro. Für den Bezug der Familienbeihilfe gilt grundsätzlich eine jährliche Zuverdienstgrenze von 17.212 Euro. Bei der Studienbeihilfe beträgt die valorisierte Grenze für das Kalenderjahr 2026 grundsätzlich 17.677 Euro. Diese Beträge beziehen sich jedoch auf unterschiedliche Einkommensbegriffe und dürfen nicht einfach miteinander gleichgesetzt werden.
Stand: 29. Juli 2026. Der Ratgeber richtet sich an Studierende, die in Österreich einen Nebenjob, Ferialjob, Teilzeitjob oder ein Praktikum suchen und ihre finanziellen sowie rechtlichen Folgen realistisch einordnen möchten.
| Thema | Wert oder Grundregel 2026 |
|---|---|
| Geringfügigkeitsgrenze | 551,10 Euro pro Kalendermonat. |
| Versicherung bei geringfügigem Dienstverhältnis | Grundsätzlich nur Unfallversicherung; Kranken- und Pensionsversicherung können sich aus anderen Gründen ergeben. |
| Freiwillige Selbstversicherung | 83,49 Euro monatlich für Kranken- und Pensionsversicherung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. |
| Familienbeihilfe | Grundsätzlich höchstens 17.212 Euro zu versteuerndes Einkommen pro Kalenderjahr. |
| Studienbeihilfe | Grundsätzlich 17.677 Euro Zuverdienstgrenze im Kalenderjahr 2026; bei nicht ganzjährigem Bezug anteilige Berechnung. |
| Ferialjob | Reguläres befristetes Arbeitsverhältnis mit arbeitsrechtlichen Ansprüchen. |
| Pflichtpraktikum | Die rechtliche Einordnung hängt von Ausbildung, Lernzweck und tatsächlicher Arbeitsleistung ab. |
| Mehrere Nebenjobs | Einkünfte können für Sozialversicherung, Steuer und Beihilfen zusammengerechnet werden. |
Studentenjobs in Österreich finden
Die Chancen auf einen geeigneten Studentenjob hängen stark von Studienort, Fachrichtung, zeitlicher Verfügbarkeit, bisheriger Berufserfahrung und gewünschter Beschäftigungsform ab. In größeren Hochschulstädten gibt es meist mehr Angebote, gleichzeitig ist dort auch die Zahl der Bewerber:innen höher.
Welche Studentenjobs gibt es?
Typische Tätigkeiten für Studierende sind:
- geringfügige Beschäftigung im Handel, in der Gastronomie oder im Büro,
- Teilzeitstellen mit fixer Wochenarbeitszeit,
- Ferialjobs während der vorlesungsfreien Zeit,
- Nachhilfe und Lernbetreuung,
- Promotion-, Event- und Messetätigkeiten,
- Callcenter, Kundendienst und Empfang,
- Assistenz- und Verwaltungstätigkeiten,
- studentische Mitarbeit an Universitäten oder Fachhochschulen,
- Werkstudentenstellen in Unternehmen,
- Social Media, Content, Grafik oder Übersetzung,
- IT-Support, Softwareentwicklung und Datenaufbereitung,
- Logistik, Lager und Zustellung,
- Pflichtpraktika und freiwillige Praktika,
- freie Dienstverträge oder einzelne Werkverträge.
Ein fachnaher Studentenjob kann beim späteren Berufseinstieg mehr bringen als ein geringfügig höherer Stundenlohn in einer fachfremden Tätigkeit. Wer bereits während des Studiums relevante Software, Abläufe, Kundengruppen oder Branchen kennenlernt, kann diese Erfahrung später in Bewerbungen nutzen.
Wo findet man geeignete Stellen?
Für die Suche kommen insbesondere folgende Kanäle infrage:
- Karriereportale von Universitäten und Fachhochschulen,
- Jobbörsen der Österreichischen Hochschüler:innenschaft,
- allgemeine österreichische Jobplattformen,
- AMS-Jobangebote,
- Karriereseiten von Unternehmen,
- Institute, Lehrstühle und Forschungsprojekte,
- Personalvermittlungen für Studierende,
- Empfehlungen von Lehrenden, Studienkolleg:innen und Alumni,
- Berufs- und Karrieremessen,
- direkte Initiativbewerbungen bei passenden Unternehmen.
Bei fachnahen Tätigkeiten lohnt sich eine gezielte Suche nach Begriffen wie „studentische Mitarbeit“, „Werkstudent“, „Teilzeit neben Studium“, „Praktikum“, „Junior“, „Research Assistant“ oder „geringfügig“. Der Begriff Werkstudent ist in Österreich keine eigene arbeitsrechtliche Beschäftigungsform. Maßgeblich bleibt der tatsächliche Vertrag.
Bewerbung für einen Studentenjob
Auch bei einem geringfügigen Job sollten Lebenslauf und Anschreiben zur Stelle passen. Besonders wichtig sind eine klare Angabe der zeitlichen Verfügbarkeit und ein realistischer Hinweis darauf, wie Prüfungszeiten oder Semesterferien berücksichtigt werden können.
In der Bewerbung sollten insbesondere folgende Informationen klar erkennbar sein:
- Studium, Hochschule und aktueller Studienabschnitt,
- für die Stelle relevante Lehrveranstaltungen und Kenntnisse,
- bisherige Jobs, Praktika und ehrenamtliche Tätigkeiten,
- Software-, Sprach- und Fachkenntnisse,
- möglicher Arbeitsbeginn,
- gewünschte Wochenstunden,
- Verfügbarkeit während des Semesters und in den Ferien,
- gegebenenfalls Führerschein oder Reisebereitschaft.
Formulierungshilfen und unterschiedliche Aufbauvarianten bietet unser Beitrag mit Bewerbungsvorlagen für verschiedene Berufe und Situationen.
Dienstvertrag, Ferialjob oder Praktikum?
Die Bezeichnung in einer Stellenanzeige entscheidet nicht automatisch über die rechtliche Einordnung. Maßgeblich ist, wie die Tätigkeit tatsächlich organisiert und ausgeführt wird.
| Beschäftigungsform | Typische Merkmale | Worauf besonders zu achten ist |
|---|---|---|
| Geringfügiges Dienstverhältnis | Persönliche Arbeitspflicht und Eingliederung in den Betrieb bei einem Entgelt bis zur monatlichen Geringfügigkeitsgrenze. | Arbeitsrecht gilt grundsätzlich trotzdem; Kranken- und Pensionsversicherung bestehen nicht automatisch aus diesem Job. |
| Teilzeit-Dienstverhältnis | Reguläres Arbeitsverhältnis mit einer geringeren Wochenarbeitszeit als Vollzeit. | Arbeitszeit, Einstufung, Überstunden, Mehrarbeit und Kollektivvertrag prüfen. |
| Ferialjob | Befristetes Arbeitsverhältnis während der Ferien oder vorlesungsfreien Zeit. | Anspruch auf kollektivvertragliches Entgelt, Entgeltfortzahlung und anteilige Sonderzahlungen prüfen. |
| Pflichtpraktikum | In der Studien- oder Ausbildungsordnung vorgeschriebene praktische Tätigkeit. | Entscheidend ist, ob ein Arbeitsverhältnis oder vorwiegend ein Ausbildungsverhältnis vorliegt. |
| Freiwilliges Praktikum | Praktische Tätigkeit ohne zwingende Vorgabe des Studienplans. | Auf konkrete Aufgaben, Entgelt, Versicherung und verwertbaren Lerninhalt achten. |
| Freier Dienstvertrag | Laufende Dienstleistung mit geringerer persönlicher Abhängigkeit und mehr eigener Organisation. | Weniger arbeitsrechtlicher Schutz als bei einem normalen Dienstvertrag; Steuer und Sozialversicherung prüfen. |
| Werkvertrag | Geschuldet wird ein bestimmtes Ergebnis oder Werk und nicht bloß laufende Arbeitszeit. | Eigene Steuer-, Aufzeichnungs- und gegebenenfalls Sozialversicherungspflichten beachten. |
Arbeitsvertrag und Dienstzettel prüfen
Studierende sollten sich nicht allein auf mündliche Vereinbarungen verlassen. Bei einem Dienstverhältnis müssen die zentralen Beschäftigungsbedingungen nachvollziehbar dokumentiert sein.
Vor Arbeitsbeginn sollten zumindest folgende Punkte geklärt werden:
- Arbeitgeber und konkreter Arbeitsort,
- Beginn und mögliche Befristung,
- vereinbarte Wochenstunden,
- Verteilung der Arbeitszeit,
- Bruttoentgelt und Auszahlungstermin,
- anzuwendender Kollektivvertrag,
- Einstufung und Verwendungsgruppe,
- Urlaub und Entgeltfortzahlung,
- Mehrarbeit und Überstunden,
- Probezeit und Kündigungsregeln,
- Homeoffice oder mobile Arbeit,
- Konkurrenz-, Geheimhaltungs- oder Rückzahlungsklauseln.
Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit sollte laufend selbst dokumentiert werden. Das gilt besonders bei wechselnden Dienstplänen, Abenddiensten, Wochenendarbeit und kurzfristigem Einspringen.
Ferialjob und Pflichtpraktikum unterscheiden
Ein Ferialjob ist ein normales, meist befristetes Arbeitsverhältnis. Studierende arbeiten persönlich im Betrieb, sind an Arbeitszeiten und Weisungen gebunden und erhalten dafür ein Entgelt.
Bei einem Pflichtpraktikum steht laut Studien- oder Ausbildungsplan eine praktische Ausbildung im Vordergrund. Wird die Person jedoch wie eine reguläre Arbeitskraft eingesetzt, in den Betrieb eingegliedert und zur persönlichen Arbeitsleistung verpflichtet, kann trotz der Bezeichnung „Praktikum“ ein Arbeitsverhältnis vorliegen.
Warnzeichen für ein problematisches Praktikumsangebot sind:
- keine schriftliche Vereinbarung,
- keine konkreten Lern- oder Ausbildungsziele,
- vollständiger Ersatz einer regulären Arbeitskraft,
- dauerhafte Überstunden ohne Ausgleich,
- unklare oder fehlende Versicherungsanmeldung,
- keine Ansprechperson für Betreuung und Feedback,
- hohe Vorabkosten für eine angebliche Vermittlung.
Gehalt, Sozialversicherung und Steuer
Wie viel verdient man mit einem Studentenjob?
Es gibt keinen allgemein gültigen österreichischen Studentenlohn. Die Bezahlung hängt von Branche, Tätigkeit, Qualifikation, Kollektivvertrag, Einstufung, Berufserfahrung und Arbeitszeit ab.
Bei einem regulären Dienstverhältnis darf ein niedrigeres Entgelt nicht allein damit begründet werden, dass die beschäftigte Person studiert. Maßgeblich sind insbesondere der anzuwendende Kollektivvertrag und die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.
Beim Vergleich von Stellenangeboten sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Bruttostundenlohn oder Bruttomonatsgehalt,
- bezahlte oder unbezahlte Pausen,
- Fahrtkosten und tägliche Wegzeit,
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit,
- anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld,
- Entgeltfortzahlung bei Krankheit,
- Homeoffice-Möglichkeit,
- fachliche Relevanz und Weiterbildung,
- Planbarkeit der Arbeitszeiten,
- Vereinbarkeit mit Lehrveranstaltungen und Prüfungen.
Geringfügigkeitsgrenze 2026
Eine Beschäftigung gilt 2026 sozialversicherungsrechtlich als geringfügig, wenn das monatliche Entgelt die Grenze von 551,10 Euro nicht überschreitet. Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden bei der Beurteilung dieser monatlichen Grenze nicht auf dieselbe Weise wie das laufende Entgelt berücksichtigt.
Aus einer einzelnen geringfügigen Beschäftigung besteht grundsätzlich nur Unfallversicherung. Eine Krankenversicherung kann beispielsweise über eine Mitversicherung, eine andere Beschäftigung, eine studentische Selbstversicherung oder die freiwillige Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung bestehen.
| Situation | Mögliche Folge |
|---|---|
| Ein geringfügiger Job bis 551,10 Euro | Grundsätzlich nur Unfallversicherung aus diesem Dienstverhältnis. |
| Mehrere geringfügige Jobs zusammen über 551,10 Euro | Die Entgelte werden monatlich zusammengerechnet; Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge können nachträglich vorgeschrieben werden. |
| Geringfügiger Job neben vollversichertem Dienstverhältnis | Für den geringfügigen Verdienst können zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge anfallen. |
| Freiwillige Selbstversicherung | Kranken- und Pensionsversicherung für monatlich 83,49 Euro, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. |
| Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze | Grundsätzlich Vollversicherung in Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung; Arbeitslosenversicherung hängt von den gesetzlichen Regeln und Einkommensgrenzen ab. |
Studierende mit mehreren Jobs sollten nicht nur jede Lohnabrechnung einzeln betrachten. Entscheidend kann die Summe der Entgelte im jeweiligen Kalendermonat sein. Eine spätere Beitragsvorschreibung sollte bei der Finanzplanung berücksichtigt werden.
Lohnsteuer und Arbeitnehmerveranlagung
Bei einem Dienstverhältnis übernimmt der Arbeitgeber grundsätzlich die laufende Lohnverrechnung. Ob tatsächlich Einkommensteuer anfällt, hängt vom gesamten Jahreseinkommen, Sonderzahlungen, Werbungskosten, Absetzbeträgen und weiteren Einkünften ab.
Wird in einzelnen gut bezahlten Monaten Lohnsteuer einbehalten, obwohl das Einkommen über das gesamte Kalenderjahr niedrig bleibt, kann eine Arbeitnehmerveranlagung zu einer Rückzahlung führen. Auch eine Erstattung eines Teils der Sozialversicherungsbeiträge kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich sein.
Eine Arbeitnehmerveranlagung sollte besonders geprüft werden, wenn:
- nur während einiger Ferienmonate gearbeitet wurde,
- im Laufe des Jahres der Arbeitgeber gewechselt wurde,
- mehrere Dienstverhältnisse nicht gleichzeitig bestanden haben,
- Werbungskosten wie Fachliteratur oder berufliche Ausgaben vorliegen,
- pendlerrelevante Fahrtwege bestanden haben,
- Lohnsteuer einbehalten wurde, obwohl das Jahreseinkommen niedrig war.
Bei einem freien Dienstvertrag oder Werkvertrag kann die steuerliche Abwicklung stärker bei der arbeitenden Person selbst liegen. Einnahmen, Ausgaben, Belege und Verträge sollten deshalb vollständig dokumentiert werden.
Girokonto für Gehalt und laufende Ausgaben vergleichen
Für die Auszahlung des Gehalts wird normalerweise ein Girokonto benötigt. Studierende sollten nicht nur auf eine vorübergehend kostenlose Kontoführung achten, sondern auch auf die Bedingungen nach Erreichen einer Altersgrenze oder nach Ende des Studiums.
Beim Kontovergleich sind insbesondere folgende Kosten und Leistungen relevant:
- Kontoführungsgebühr,
- Bedingungen für eine kostenlose Kontoführung,
- Debitkarte und mögliche Kreditkarte,
- Bargeldbehebung im In- und Ausland,
- Entgelte für Fremdwährungen,
- Überziehungszinsen,
- Mobile Banking und Sicherheitsfunktionen,
- Kosten nach Ende eines Studenten- oder Jugendtarifs.
Hinweis: Der Vergleich kann Partnerangebote enthalten. Nicht jedes angezeigte Konto ist ein spezielles Studentenkonto. Altersgrenzen, Gehaltseingang, Ausbildungsnachweis, Kartenkosten und spätere Standardkonditionen müssen direkt beim Anbieter geprüft werden.
Familienbeihilfe und Studienbeihilfe richtig planen
Die Geringfügigkeitsgrenze, die steuerliche Belastung und die Zuverdienstgrenzen von Beihilfen sind unterschiedliche Regeln. Ein Job kann sozialversicherungsrechtlich vollversichert sein, ohne dass bereits die Familienbeihilfe gefährdet ist. Umgekehrt kann die Summe mehrerer Einkünfte eine Beihilfengrenze überschreiten.
| Regelung | Grenze 2026 | Wichtige Besonderheit |
|---|---|---|
| Geringfügige Beschäftigung | 551,10 Euro monatlich | Monatliche sozialversicherungsrechtliche Grenze. |
| Familienbeihilfe für Studierende | 17.212 Euro pro Kalenderjahr | Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen; das 13. und 14. Gehalt bleibt bei Arbeitnehmer:innen grundsätzlich außer Ansatz. |
| Studienbeihilfe | 17.677 Euro im Kalenderjahr 2026 | Eigener Einkommensbegriff nach dem Studienförderungsgesetz; bei nicht ganzjährigem Bezug wird die Grenze aliquotiert. |
| Einkommensteuer | Keine einfache Studenten-Zuverdienstgrenze | Entscheidend sind Jahreseinkommen, Einkunftsart, Abzüge und Absetzbeträge. |
Zuverdienst bei Familienbeihilfe
Bis zu jenem Kalenderjahr, in dem die studierende Person 19 Jahre alt wird, bleibt ihr Einkommen für die Zuverdienstgrenze grundsätzlich außer Betracht. Ab dem Kalenderjahr, in dem sie 20 Jahre alt wird, darf das relevante zu versteuernde Einkommen die Grenze von 17.212 Euro grundsätzlich nicht überschreiten.
Bei Arbeitnehmer:innen ist nicht einfach die Summe aller ausbezahlten Nettobeträge maßgeblich. Ausgangspunkt ist das jährliche Bruttoeinkommen ohne 13. und 14. Gehalt, von dem unter anderem bestimmte Sozialversicherungsbeiträge und steuerlich anerkannte Beträge abgezogen werden.
Wird die Grenze überschritten, ist grundsätzlich nur jener Betrag zurückzuzahlen, um den die Grenze überschritten wurde. Weitere Voraussetzungen der Familienbeihilfe, insbesondere Alter, Ausbildung und Studienerfolg, bleiben davon unberührt.
Zuverdienst bei Studienbeihilfe
Für die Studienbeihilfe beträgt die Zuverdienstgrenze im Kalenderjahr 2026 grundsätzlich 17.677 Euro. Maßgeblich ist das Einkommen nach den besonderen Bestimmungen des Studienförderungsgesetzes.
Wird Studienbeihilfe nicht während des gesamten Kalenderjahres bezogen, wird die Zuverdienstgrenze entsprechend der Zahl der Bezugsmonate reduziert. Einkommen wird dem jeweiligen Auszahlungsmonat zugerechnet. Dadurch können insbesondere Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder andere Einmalzahlungen relevant werden.
Die Studienbeihilfe wird nach Vorliegen der Einkommensdaten nochmals abschließend berechnet. Wird die anwendbare Grenze überschritten, kann sich der Anspruch vermindern und eine Rückforderung entstehen.
Weitere Voraussetzungen, Fristen und Berechnungsgrundlagen behandelt unser eigener Ratgeber zur Studienbeihilfe in Österreich.
Studentenjob sicher planen
Vor der Annahme eines Jobs empfiehlt sich folgende Kontrolle:
- Beschäftigungsform klären: Handelt es sich um einen Dienstvertrag, freien Dienstvertrag, Werkvertrag oder ein Praktikum?
- Kollektivvertrag prüfen: Welcher Mindestlohn und welche Einstufung gelten?
- Arbeitszeit festlegen: Passen Dienstplan, Prüfungen und Anwesenheitspflichten zusammen?
- Monatseinkommen berechnen: Wird die Geringfügigkeitsgrenze überschritten?
- Mehrere Jobs addieren: Entgelte aller Beschäftigungen gemeinsam betrachten.
- Versicherung kontrollieren: Besteht Krankenversicherung über Job, Mitversicherung oder Selbstversicherung?
- Jahreseinkommen planen: Ferialjob, Semesterjob und sonstige Einkünfte gemeinsam erfassen.
- Beihilfen getrennt prüfen: Familienbeihilfe und Studienbeihilfe verwenden unterschiedliche Berechnungsregeln.
- Abrechnungen aufbewahren: Dienstvertrag, Lohnzettel, Arbeitszeitaufzeichnungen und Steuerunterlagen sichern.
- Arbeitnehmerveranlagung prüfen: Nach Ende des Kalenderjahres eine mögliche Rückzahlung berechnen.
Besondere Vorsicht ist bei angeblichen Heimarbeits- oder Nebenjobangeboten geboten, die hohe Vorauszahlungen, die Nutzung des eigenen Bankkontos, Paketweiterleitungen, Kryptowährungstransfers oder den Empfang fremder Gelder verlangen.
FAQ zu Studentenjobs in Österreich
Häufige Fragen
Wie viel darf man 2026 geringfügig verdienen?
Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2026 551,10 Euro. Maßgeblich ist grundsätzlich das Entgelt eines Kalendermonats. Bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen werden die Entgelte zusammengerechnet.
Ist man bei einem geringfügigen Studentenjob krankenversichert?
Aus dem geringfügigen Dienstverhältnis allein besteht grundsätzlich nur Unfallversicherung. Eine Krankenversicherung kann beispielsweise durch Mitversicherung, einen weiteren Job oder eine freiwillige Selbstversicherung bestehen. Die Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung kostet 2026 monatlich 83,49 Euro, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie viel darf man neben der Familienbeihilfe verdienen?
Für Studierende gilt 2026 grundsätzlich eine Grenze von 17.212 Euro zu versteuerndem Einkommen pro Kalenderjahr. Bis zu jenem Kalenderjahr, in dem die studierende Person 19 Jahre alt wird, bleibt das eigene Einkommen grundsätzlich außer Betracht.
Wie hoch ist die Zuverdienstgrenze bei der Studienbeihilfe 2026?
Die Zuverdienstgrenze beträgt für das Kalenderjahr 2026 grundsätzlich 17.677 Euro. Bei einem nicht ganzjährigen Beihilfenbezug wird sie anteilig berechnet. Außerdem gilt ein eigener Einkommensbegriff nach dem Studienförderungsgesetz.
Zählen Ferialjob und Nebenjob gemeinsam?
Für Jahresgrenzen von Familienbeihilfe, Studienbeihilfe und Einkommensteuer müssen relevante Einkünfte des Kalenderjahres gemeinsam betrachtet werden. Für die Sozialversicherung können außerdem die Entgelte mehrerer Beschäftigungen innerhalb desselben Kalendermonats zusammengerechnet werden.
Ist ein Ferialjob dasselbe wie ein Pflichtpraktikum?
Nein. Ein Ferialjob ist ein reguläres befristetes Arbeitsverhältnis. Bei einem Pflichtpraktikum steht grundsätzlich der vorgeschriebene Ausbildungszweck im Mittelpunkt. Die tatsächliche Ausgestaltung kann jedoch dazu führen, dass arbeitsrechtlich ein Dienstverhältnis vorliegt.
Muss ein Studentenjob nach Kollektivvertrag bezahlt werden?
Liegt ein reguläres Dienstverhältnis vor und gilt für den Betrieb ein Kollektivvertrag, müssen dessen Mindestentgelt und Einstufungsregeln beachtet werden. Der Studentenstatus allein rechtfertigt keine Unterschreitung des kollektivvertraglichen Mindestentgelts.
Lohnt sich eine Arbeitnehmerveranlagung nach einem Ferialjob?
Sie kann sich besonders lohnen, wenn nur einige Monate gearbeitet oder während des Jahres der Arbeitgeber gewechselt wurde. Wurde aufgrund eines hohen Monatsgehalts Lohnsteuer einbehalten, kann bei einem insgesamt niedrigen Jahreseinkommen eine Rückzahlung entstehen.
Fazit
Ein Studentenjob kann laufende Kosten finanzieren, Berufserfahrung vermitteln und den Einstieg in die gewünschte Branche erleichtern. Ein attraktiver Stundenlohn allein reicht für die Entscheidung jedoch nicht aus.
Vor der Zusage sollten Vertrag, Kollektivvertrag, tatsächliche Arbeitszeit, Sozialversicherung, Steuer und Beihilfengrenzen gemeinsam betrachtet werden. Besonders bei einem Ferialjob zusätzlich zum laufenden Semesterjob kann das Jahreseinkommen höher ausfallen als zunächst erwartet.
Wer Einkommen und Beschäftigungszeiten laufend dokumentiert, kann Rückforderungen, überraschende Sozialversicherungsbeiträge und falsch berechnete Lohnansprüche eher vermeiden.
Quellen und weiterführende Informationen
Für die Aktualisierung wurden insbesondere folgende Quellen verwendet:
- Österreichische Gesundheitskasse: Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung – Voraussetzungen, Geringfügigkeitsgrenze und monatlicher Versicherungsbeitrag für 2026.
- oesterreich.gv.at: Zuverdienstgrenze bei Bezug der Familienbeihilfe – jährliche Einkommensgrenze, Altersregel und relevante Einkommensbestandteile.
- Rechtsinformationssystem des Bundes: Studienbeihilfen-Valorisierungsverordnung 2026 – gesetzliche Beträge und Zuverdienstgrenze für das Kalenderjahr 2026.
- Studienbeihilfenbehörde: Studium und Beruf – Berechnung, Bezugsmonate, Einkommensbegriff und nachträgliche Kontrolle der Studienbeihilfe.
- Arbeiterkammer: Ferialjob – Arbeitsvertrag, Arbeitszeitaufzeichnungen, Abrechnung und arbeitsrechtliche Ansprüche.
- Bundesministerium für Finanzen: Das Steuerbuch – Informationen zu Lohnsteuer, Arbeitnehmerveranlagung, Werbungskosten und Absetzbeträgen.
Hinweis: Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, erfolgen aber ohne Gewähr. Geringfügigkeitsgrenzen, Versicherungsbeiträge, Steuerwerte, Zuverdienstgrenzen und arbeitsrechtliche Bestimmungen können sich ändern. Die konkrete Beurteilung hängt von Beschäftigungsform, Einkommen, Alter, Beihilfenbezug und persönlicher Situation ab. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Arbeitsrechts-, Sozialversicherungs-, Steuer- oder Förderungsberatung.
