Die Familienbeihilfe ist eine monatliche finanzielle Unterstützung für Familien in Österreich. Umgangssprachlich wird sie häufig Kinderbeihilfe genannt. Ihre Höhe hängt vor allem vom Alter des Kindes und von der Anzahl jener Kinder ab, für die Familienbeihilfe bezogen wird.
Zuletzt fachlich aktualisiert am 5. August 2026: Neu geprüft wurden die Familienbeihilfenbeträge 2026, die Geschwisterstaffel, der Kinderabsetzbetrag, das Schulstartgeld, die erhöhte Familienbeihilfe, die Auszahlungstermine, die Zuverdienstgrenze und die Regeln für volljährige Kinder und Studierende. Der ältere Familienbeihilfe-Rechner-Beitrag mit Beträgen aus 2020 wurde in diese Hauptseite integriert.
Die Familienbeihilfe steht grundsätzlich unabhängig vom Einkommen der Eltern zu. Zusätzliche Voraussetzungen gelten insbesondere bei volljährigen Kindern, Studium, Berufsausbildung, Auslandsbezug oder eigenem Einkommen des Kindes.
| Frage | Kurzantwort für 2026 |
|---|---|
| Wie hoch ist die Familienbeihilfe? | Je nach Alter zwischen 138,40 und 200,40 Euro pro Kind und Monat. |
| Was kommt automatisch dazu? | Der Kinderabsetzbetrag von 70,90 Euro pro Kind und Monat. |
| Gibt es mehr für mehrere Kinder? | Ja. Die Familienbeihilfe erhöht sich durch die Geschwisterstaffel. |
| Wann wird ausgezahlt? | Monatlich; die Gutschrift im SEPA-Raum erfolgt spätestens am 8. des Monats. |
| Muss bei einer Geburt ein Antrag gestellt werden? | Bei einer Geburt in Österreich erfolgt die Prüfung regelmäßig automatisch. |
| Wie lange kann rückwirkend beantragt werden? | Höchstens fünf Jahre ab dem Monat der Antragstellung. |
| Bis zu welchem Alter besteht Anspruch? | Grundsätzlich bis 18 Jahre, bei Ausbildung meist bis 24 und in bestimmten Ausnahmefällen bis 25 Jahre. |
| Wie hoch ist die Zuverdienstgrenze? | 2026 beträgt sie 17.212 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen. |
| Gibt es einen offiziellen Rechner? | Ja. Das Bundeskanzleramt stellt einen Familienbeihilfenrechner bereit. |
Familienbeihilfe 2026: Höhe und Rechner
Aktuelle Beträge nach Alter
Die Grundhöhe der Familienbeihilfe richtet sich nach dem Alter des Kindes. Der höhere Betrag gilt jeweils ab Beginn des Monats, in dem die entsprechende Altersstufe erreicht wird.
| Alter des Kindes | Familienbeihilfe pro Monat | Kinderabsetzbetrag | Gesamt ohne Geschwisterstaffel |
|---|---|---|---|
| Ab Geburt | 138,40 Euro | 70,90 Euro | 209,30 Euro |
| Ab 3 Jahren | 148,00 Euro | 70,90 Euro | 218,90 Euro |
| Ab 10 Jahren | 171,80 Euro | 70,90 Euro | 242,70 Euro |
| Ab 19 Jahren | 200,40 Euro | 70,90 Euro | 271,30 Euro |
Der Kinderabsetzbetrag wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe überwiesen. Ein eigener Antrag ist dafür nicht erforderlich. Er wird auch dann ausbezahlt, wenn aufgrund eines niedrigen Einkommens keine oder nur geringe Einkommensteuer anfällt.
Geschwisterstaffel bei mehreren Kindern
Wird für mehrere Kinder gleichzeitig Familienbeihilfe bezogen, erhöht sich die Familienbeihilfe für jedes einzelne Kind.
| Anzahl der Kinder | Zuschlag pro Kind und Monat | Gesamter monatlicher Zuschlag |
|---|---|---|
| 2 Kinder | 8,60 Euro | 17,20 Euro |
| 3 Kinder | 21,10 Euro | 63,30 Euro |
| 4 Kinder | 32,10 Euro | 128,40 Euro |
| 5 Kinder | 38,90 Euro | 194,50 Euro |
| 6 Kinder | 43,40 Euro | 260,40 Euro |
| 7 oder mehr Kinder | 63,10 Euro | Mindestens 441,70 Euro bei sieben Kindern |
Die Geschwisterstaffel wird nicht nur für das dritte oder vierte Kind gewährt. Der jeweils maßgebliche Zuschlag erhöht die Familienbeihilfe für jedes Kind, das bei der Staffel berücksichtigt wird.
Rechenbeispiele für Familien
| Familiensituation | Grundbeträge | Geschwisterstaffel | Kinderabsetzbetrag | Gesamt pro Monat |
|---|---|---|---|---|
| Ein Kind unter 3 Jahren | 138,40 Euro | 0 Euro | 70,90 Euro | 209,30 Euro |
| Ein Kind ab 10 Jahren | 171,80 Euro | 0 Euro | 70,90 Euro | 242,70 Euro |
| Zwei Kinder unter 3 Jahren | 276,80 Euro | 17,20 Euro | 141,80 Euro | 435,80 Euro |
| Zwei Kinder mit 2 und 5 Jahren | 286,40 Euro | 17,20 Euro | 141,80 Euro | 445,40 Euro |
| Drei Kinder unter 3, ab 3 und ab 10 Jahren | 458,20 Euro | 63,30 Euro | 212,70 Euro | 734,20 Euro |
| Ein anspruchsberechtigtes Kind ab 19 Jahren | 200,40 Euro | 0 Euro | 70,90 Euro | 271,30 Euro |
Die Beispiele berücksichtigen keine erhöhte Familienbeihilfe, keinen Mehrkindzuschlag und keine grenzüberschreitenden Sonderregeln.
Offizieller Familienbeihilfenrechner
Für mehrere Kinder mit unterschiedlichen Geburtsdaten ist der offizielle Rechner des Bundeskanzleramts die sinnvollste Rechenhilfe.
Familienbeihilfe mit dem offiziellen Rechner berechnen
Der Rechner berücksichtigt Alter, Kinderanzahl, Geschwisterstaffel, Kinderabsetzbetrag, Schulstartgeld und eine angegebene erhebliche Behinderung. Er ersetzt jedoch keine rechtliche Anspruchsprüfung bei Studium, Auslandsbezug, getrennten Eltern oder eigenem Einkommen des Kindes.
Schulstartgeld im August 2026
Mit der Familienbeihilfe für August wird für Kinder zwischen sechs und 15 Jahren zusätzlich das Schulstartgeld ausgezahlt.
| Merkmal | Regel 2026 |
|---|---|
| Betrag | 121,40 Euro pro anspruchsberechtigtem Kind. |
| Alter | Zwischen 6 und 15 Jahren. |
| Geburtsjahrgänge 2026 | 1. Jänner 2011 bis 31. Dezember 2020. |
| Auszahlungsmonat | August 2026. |
| Antrag | Kein gesonderter Antrag erforderlich. |
Erhöhte Familienbeihilfe
Bei einer erheblichen Behinderung des Kindes kann zusätzlich zur allgemeinen Familienbeihilfe ein Erhöhungsbetrag zustehen.
| Prüfpunkt | Regel |
|---|---|
| Zusätzlicher Betrag | 189,20 Euro pro Monat. |
| Auszahlung | Zusätzlich zur allgemeinen Familienbeihilfe und zum Kinderabsetzbetrag. |
| Nachweis | Der Grad der Behinderung beziehungsweise eine dauernde Erwerbsunfähigkeit muss entsprechend festgestellt werden. |
| Rückwirkung | Unter den Voraussetzungen höchstens fünf Jahre ab dem Monat der Antragstellung. |
Der Anspruch wird nicht allein aufgrund einer ärztlichen Diagnose automatisch gewährt. Nach dem Antrag erfolgt die vorgesehene medizinische beziehungsweise behördliche Beurteilung.
Mehrkindzuschlag ab dem dritten Kind
Der Mehrkindzuschlag ist von der Geschwisterstaffel zu unterscheiden. Er muss gesondert geltend gemacht werden.
| Prüfpunkt | Regel 2026 |
|---|---|
| Betrag | 24,40 Euro monatlich für das dritte und jedes weitere Kind. |
| Familiengröße | Familienbeihilfe muss für mindestens drei Kinder bezogen werden. |
| Einkommensgrenze | Das maßgebliche Familieneinkommen des Vorjahres darf 55.000 Euro nicht überschreiten. |
| Beantragung | Über die Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung. |
| Wiederholung | Für jedes Kalenderjahr gesondert geltend machen. |
Anspruch, Antrag und Auszahlung
Wer grundsätzlich Anspruch hat
Familienbeihilfe steht grundsätzlich Eltern für haushaltszugehörige Kinder zu. Lebt das Kind bei keinem Elternteil, kann der überwiegend geleistete Unterhalt entscheidend sein.
| Anspruchspunkt | Praktische Bedeutung |
|---|---|
| Lebensmittelpunkt | Der Mittelpunkt der Lebensinteressen der anspruchsberechtigten Person muss grundsätzlich in Österreich liegen. |
| Gemeinsamer Haushalt | Im Regelfall lebt das Kind mit der anspruchsberechtigten Person im selben Haushalt. |
| Überwiegender Unterhalt | Kann relevant werden, wenn das Kind bei keinem Elternteil haushaltszugehörig ist. |
| Einkommen der Eltern | Die allgemeine Familienbeihilfe ist grundsätzlich nicht vom Einkommen der Eltern abhängig. |
| Einkommen des Kindes | Kann ab dem Kalenderjahr relevant werden, in dem das Kind 20 Jahre alt wird. |
Bei gemeinsamem Haushalt ist grundsätzlich der haushaltsführende Elternteil vorrangig anspruchsberechtigt. Gesetzlich wird vermutet, dass dies die Mutter ist. Ein Verzicht zugunsten des anderen Elternteils ist mit den vorgesehenen Formularen möglich.
Antraglose Familienbeihilfe nach einer Geburt
Bei der Geburt eines Kindes in Österreich werden die Personenstandsdaten elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Sind alle Voraussetzungen und Daten vorhanden, wird der Anspruch automatisiert geprüft.
Ein eigener Antrag kann insbesondere weiterhin erforderlich sein bei:
- Geburt oder Wohnsitz außerhalb Österreichs,
- Zuzug nach Österreich,
- unklarer Haushaltszugehörigkeit,
- Wechsel der anspruchsberechtigten Person,
- volljährigen Kindern in Ausbildung,
- Studium,
- Auslandsbezug,
- erhöhter Familienbeihilfe,
- Direktauszahlung an ein volljähriges Kind,
- fehlenden oder nachgeforderten Nachweisen.
Der Antrag wird beim Finanzamt Österreich gestellt, insbesondere über FinanzOnline oder mit dem vorgesehenen Formular.
Fehlen die Zugangsdaten, erklärt unser Beitrag FinanzOnline-Zugangsdaten vergessen: Was jetzt zu tun ist die nächsten Schritte.
Rückwirkender Antrag
Familienbeihilfe kann rückwirkend gewährt werden, allerdings höchstens für fünf Jahre ab dem Monat der Antragstellung.
| Beispiel | Mögliche Rückwirkung |
|---|---|
| Antrag im August 2026 | Grundsätzlich frühestens ab August 2021. |
| Anspruch bestand bereits früher | Zeiträume vor der gesetzlichen Fünfjahresgrenze gehen grundsätzlich verloren. |
| Nachweise fehlen | Das Finanzamt kann Ausbildungs-, Haushalts- oder Einkommensnachweise verlangen. |
Auszahlungstermine 2026
Für Überweisungen auf ein Girokonto innerhalb des SEPA-Raums erfolgt die Gutschrift spätestens am achten Tag des Monats.
| Monat | Voraussichtlicher Auszahlungstermin 2026 |
|---|---|
| Jänner | Donnerstag, 8. Jänner 2026 |
| Februar | Freitag, 6. Februar 2026 |
| März | Freitag, 6. März 2026 |
| April | Mittwoch, 8. April 2026 |
| Mai | Freitag, 8. Mai 2026 |
| Juni | Montag, 8. Juni 2026 |
| Juli | Mittwoch, 8. Juli 2026 |
| August | Freitag, 7. August 2026 |
| September | Dienstag, 8. September 2026 |
| Oktober | Donnerstag, 8. Oktober 2026 |
| November | Freitag, 6. November 2026 |
| Dezember | Montag, 7. Dezember 2026 |
Der tatsächliche sichtbare Buchungszeitpunkt kann von der Bankdarstellung abhängen. Ist die Zahlung nach dem veröffentlichten Termin nicht eingelangt, sollten Anspruch, IBAN, offene Nachweise und Mitteilungen des Finanzamts geprüft werden.
Bei einem Kontowechsel hilft unser Girokonto-Vergleich für Österreich, Kontokosten, Kontowechsel und regelmäßige Zahlungseingänge einzuordnen.
Auszahlung direkt an das volljährige Kind
Volljährige Kinder können die direkte Auszahlung auf das eigene Girokonto beantragen. Dafür ist grundsätzlich die Zustimmung der familienbeihilfenberechtigten Person erforderlich.
Der Anspruch selbst geht dadurch nicht automatisch auf das Kind über. Die anspruchsberechtigte Person bleibt auch für Änderungen und mögliche Rückforderungen relevant.
Altersgrenzen, Studium und Zuverdienst
Familienbeihilfe bis wann?
| Alter oder Situation | Grundsätzliche Regel |
|---|---|
| Bis zum 18. Geburtstag | Anspruch bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen. |
| Nach dem 18. Geburtstag | Im Regelfall nur bei Berufsausbildung, Studium oder einem anderen gesetzlichen Anspruchsgrund. |
| Bis zum 24. Geburtstag | Grundsätzliche Höchstaltersgrenze bei Ausbildung und Studium. |
| Bis zum 25. Geburtstag | Nur in bestimmten Ausnahmefällen, beispielsweise nach Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst, bei Schwangerschaft beziehungsweise Geburt, erheblicher Behinderung oder bestimmten längeren Studien. |
| Während Präsenz- oder Zivildienst | Grundsätzlich kein Anspruch während der tatsächlichen Dienstzeit. |
| Dauernde Erwerbsunfähigkeit | Besondere Regeln können einen Anspruch über die üblichen Altersgrenzen hinaus ermöglichen. |
Entscheidend ist nicht allein die Inskription oder Anmeldung zu einer Ausbildung. Die Ausbildung muss ernsthaft und zielstrebig betrieben werden und die jeweils geforderten Nachweise müssen vorliegen.
Familienbeihilfe für Studierende
Für Studierende gelten zusätzliche Regeln zu Studiendauer, Studienerfolg und Studienwechsel.
| Prüfpunkt | Grundsätzliche Regel |
|---|---|
| Allgemeine Altersgrenze | Grundsätzlich bis zum 24. Geburtstag. |
| Erstes Studienjahr | Nachweis von 16 ECTS-Punkten oder acht Wochenstunden aus Pflicht- und Wahlfächern. |
| STEOP-Alternative | Mindestens 14 ECTS aus der Studieneingangs- und Orientierungsphase können als Nachweis relevant sein. |
| Studiendauer | Gesetzliche Mindeststudiendauer plus Toleranzsemester beziehungsweise Toleranzjahr. |
| Studienwechsel | Maximal zwei Studienwechsel; ein Wechsel nach dem zweiten fortgesetzt gemeldeten Semester kann eine Wartezeit auslösen. |
| Fortsetzungsmeldung | Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich nur für fortgesetzt gemeldete Semester. |
| Krankheit oder Auslandsstudium | Nachgewiesene Studienbehinderungen können die zulässige Studiendauer verlängern. |
Familienbeihilfe und Studienbeihilfe sind unterschiedliche Leistungen. Die Voraussetzungen der staatlichen Studienförderung erklärt unser Beitrag zur Studienbeihilfe in Österreich.
Zuverdienstgrenze 2026
Das Einkommen eines Kindes ist bis einschließlich jenes Kalenderjahres nicht relevant, in dem es 19 Jahre alt wird. Ab dem Kalenderjahr, in dem das Kind 20 Jahre alt wird, gilt eine Einkommensgrenze.
| Prüfpunkt | Regel 2026 |
|---|---|
| Grenzbetrag | 17.212 Euro zu versteuerndes Einkommen pro Kalenderjahr. |
| Beginn der Prüfung | Ab dem Kalenderjahr, in dem das Kind 20 Jahre alt wird. |
| 13. und 14. Gehalt | Werden bei der maßgeblichen Berechnung grundsätzlich nicht als laufendes steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. |
| Lehrlingsentschädigung | Erhöht das maßgebliche zu versteuernde Einkommen für diese Grenze grundsätzlich nicht. |
| Überschreitung | Grundsätzlich ist nur jener Betrag zurückzuzahlen, um den die Grenze überschritten wurde. |
Die Grenze bezieht sich nicht einfach auf die Summe aller Bruttozahlungen am Konto. Maßgeblich ist das steuerlich definierte Einkommen. Bei mehreren Beschäftigungen oder selbstständigen Einkünften sollte die Berechnung rechtzeitig geprüft werden.
Getrennte Eltern und Haushaltswechsel
Bei getrennt lebenden Eltern ist grundsätzlich jener Elternteil anspruchsberechtigt, zu dessen Haushalt das Kind gehört.
Änderungen sollten dem Finanzamt insbesondere gemeldet werden bei:
- dauerhaftem Wechsel des Kindes in den anderen Elternhaushalt,
- Auflösung des gemeinsamen Haushalts,
- Änderung der überwiegenden Unterhaltsleistung,
- Wechsel der anspruchsberechtigten Person,
- Auszug des volljährigen Kindes,
- Umzug ins Ausland.
Eine private Vereinbarung zwischen Eltern ändert die gesetzliche Anspruchsberechtigung nicht automatisch.
Grenzüberschreitende Familienbeihilfe
Arbeitet oder wohnt ein Elternteil in einem anderen EU-/EWR-Staat oder in der Schweiz, bestimmen europäische Koordinierungsregeln, welcher Staat vorrangig zuständig ist.
| Situation | Grundsätzliche Einordnung |
|---|---|
| Ein Elternteil arbeitet in Österreich | Österreich kann als Beschäftigungsstaat vorrangig zuständig sein. |
| Familie wohnt in einem anderen EU-/EWR-Staat | Wohn- und Beschäftigungsstaat müssen koordiniert werden. |
| Beide Eltern arbeiten in unterschiedlichen Staaten | Prioritätsregeln richten sich zusätzlich nach dem Wohnort der Kinder. |
| Ausländische Leistung ist niedriger | Österreich kann als nachrangiger Staat eine Differenzzahlung leisten. |
| Doppelbezug | Gleichzeitiger voller Bezug aus zwei Staaten ist nicht zulässig und kann Rückforderungen auslösen. |
Der Antrag sollte zuerst im vorrangig zuständigen Staat gestellt werden. Die Bearbeitung kann länger dauern, weil Versicherungs- und Familienleistungsdaten zwischen den beteiligten Staaten abgestimmt werden müssen.
Weitere Familienleistungen und häufige Fehler
Familienbonus Plus ist eine Steuerentlastung
Der Familienbonus Plus wird nicht automatisch gemeinsam mit der Familienbeihilfe überwiesen. Er reduziert die zu zahlende Einkommensteuer.
| Alter des Kindes | Familienbonus Plus 2026 |
|---|---|
| Bis zum 18. Geburtstag | Bis zu 166,68 Euro monatlich beziehungsweise 2.000 Euro jährlich. |
| Nach dem 18. Geburtstag | Bis zu 58,34 Euro monatlich beziehungsweise 700 Euro jährlich, solange Familienbeihilfe zusteht. |
Der Familienbonus Plus kann die Einkommensteuer höchstens auf null reduzieren. Er ist bei der Arbeitnehmerveranlagung erneut zu beantragen, auch wenn er zuvor bereits über die Lohnverrechnung berücksichtigt wurde.
Kinderbetreuungsgeld ist eine andere Leistung
Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld dürfen nicht verwechselt werden.
| Leistung | Zweck | Zuständige Stelle |
|---|---|---|
| Familienbeihilfe | Laufende Familienleistung für Kinder und bestimmte Ausbildungszeiten. | Finanzamt Österreich. |
| Kinderbetreuungsgeld | Leistung rund um die Betreuung eines Kindes nach der Geburt. | Zuständiger Krankenversicherungsträger. |
| Familienbonus Plus | Reduktion der Einkommensteuer. | Arbeitgeber beziehungsweise Finanzamt. |
| Mehrkindzuschlag | Einkommensabhängiger Zusatzbetrag ab dem dritten Kind. | Finanzamt über die Veranlagung. |
| Studienbeihilfe | Eigene Ausbildungsförderung für Studierende. | Studienbeihilfenbehörde. |
Änderungen rechtzeitig melden
Familienbeihilfe wird häufig im Voraus ausgezahlt und der Anspruch später überprüft. Nicht gemeldete Änderungen können daher Rückforderungen auslösen.
Besonders relevant sind folgende Änderungen:
- Ende oder Abbruch einer Ausbildung,
- Studienwechsel,
- fehlende Fortsetzungsmeldung,
- Überschreitung der zulässigen Studiendauer,
- Überschreitung der Zuverdienstgrenze,
- Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst,
- dauerhafter Auslandsaufenthalt,
- Änderung der Haushaltszugehörigkeit,
- Änderung der Bankverbindung,
- Wegfall einer erheblichen Behinderung beziehungsweise Änderung relevanter Voraussetzungen.
Typische Fehler
Besonders häufig sind folgende Fehler:
- veraltete Beträge aus 2020 oder früher verwenden,
- Kinderabsetzbetrag nicht zur tatsächlichen Auszahlung dazurechnen,
- Geschwisterstaffel nur beim dritten Kind berücksichtigen,
- Mehrkindzuschlag mit Geschwisterstaffel verwechseln,
- Schulstartgeld im September statt im August erwarten,
- Familienbonus Plus als monatliche Beihilfe verstehen,
- Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe gleichsetzen,
- bei Studierenden nur auf die Inskription achten,
- Studienwechsel oder Studienabbruch nicht melden,
- bei grenzüberschreitenden Fällen in zwei Staaten den vollen Betrag beantragen,
- Änderung der IBAN nur bei der Bank, aber nicht beim Finanzamt bekannt geben.
Praktische Checkliste
Für die jährliche Überprüfung sollten mindestens folgende Punkte kontrolliert werden:
- Alter jedes Kindes: Mit 3, 10 und 19 Jahren ändert sich der Grundbetrag.
- Kinderanzahl: Geschwisterstaffel für alle anspruchsberechtigten Kinder berechnen.
- Kinderabsetzbetrag: 70,90 Euro pro Kind und Monat berücksichtigen.
- Schulstartgeld: Für Kinder von 6 bis 15 Jahren die Augustzahlung prüfen.
- Mehrkindzuschlag: Ab drei Kindern jährlich über die Veranlagung geltend machen.
- Ausbildung: Schul-, Lehr- oder Studiennachweise vollständig aufbewahren.
- Studienerfolg: ECTS, Wochenstunden und Toleranzsemester überwachen.
- Zuverdienst: Maßgebliches steuerpflichtiges Jahreseinkommen kontrollieren.
- Haushalt: Änderungen bei Wohnort und anspruchsberechtigter Person melden.
- Bankverbindung: IBAN bei Kontowechsel rechtzeitig aktualisieren.
- Auslandsbezug: Zuständigen Staat vor Antragstellung klären.
Bei größeren Veränderungen im Familienbudget kann außerdem der Beitrag Immobilienkredit in Karenz oder Teilzeit helfen, Beihilfen, Einkommen und Kreditrate gemeinsam einzuordnen.
Die Familienbeihilfe ersetzt keinen individuellen Versicherungsschutz. Welche Risiken bei Kindern tatsächlich abgesichert werden sollten, erklärt unser Ratgeber zur Kinderversicherung in Österreich.
FAQ, Fazit und Quellen
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Familienbeihilfe 2026?
Die Familienbeihilfe beträgt 2026 monatlich 138,40 Euro ab Geburt, 148 Euro ab drei Jahren, 171,80 Euro ab zehn Jahren und 200,40 Euro ab 19 Jahren.
Ist Kinderbeihilfe dasselbe wie Familienbeihilfe?
Kinderbeihilfe ist ein umgangssprachlicher Begriff. Die offizielle österreichische Leistung heißt Familienbeihilfe.
Wie hoch ist der Kinderabsetzbetrag 2026?
Der Kinderabsetzbetrag beträgt 70,90 Euro pro Kind und Monat und wird automatisch gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt.
Wie viel Familienbeihilfe gibt es bei zwei Kindern?
Bei zwei Kindern erhöht sich die Familienbeihilfe um 8,60 Euro pro Kind und Monat. Die genaue Gesamthöhe hängt vom Alter beider Kinder ab.
Wann wird die Familienbeihilfe ausgezahlt?
Die Familienbeihilfe wird monatlich ausgezahlt. Bei Überweisungen auf ein SEPA-Girokonto erfolgt die Gutschrift spätestens am achten Tag des Monats.
Wer bekommt das Schulstartgeld 2026?
Das Schulstartgeld von 121,40 Euro wird im August automatisch für Kinder zwischen sechs und 15 Jahren ausgezahlt, für die Familienbeihilfe bezogen wird.
Wie hoch ist die erhöhte Familienbeihilfe?
Der Erhöhungsbetrag für ein erheblich behindertes Kind beträgt 2026 zusätzlich 189,20 Euro pro Monat.
Was ist der Mehrkindzuschlag?
Der Mehrkindzuschlag beträgt 24,40 Euro monatlich für das dritte und jedes weitere Kind. Er ist einkommensabhängig und muss jährlich gesondert geltend gemacht werden.
Muss Familienbeihilfe nach der Geburt beantragt werden?
Bei einer Geburt in Österreich erfolgt die Prüfung regelmäßig automatisch. Sind nicht alle erforderlichen Daten vorhanden, verlangt das Finanzamt zusätzliche Angaben oder einen Antrag.
Wie lange kann Familienbeihilfe rückwirkend beantragt werden?
Familienbeihilfe kann höchstens für fünf Jahre ab dem Monat der Antragstellung rückwirkend gewährt werden.
Bis wann bekommt man Familienbeihilfe?
Für minderjährige Kinder besteht grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag Anspruch. Bei Ausbildung oder Studium kann die Familienbeihilfe grundsätzlich bis 24 und in bestimmten Ausnahmefällen bis 25 Jahre zustehen.
Wie hoch ist die Zuverdienstgrenze 2026?
Die Zuverdienstgrenze beträgt 2026 17.212 Euro zu versteuerndes Einkommen und wird ab dem Kalenderjahr relevant, in dem das Kind 20 Jahre alt wird.
Was passiert bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze?
Grundsätzlich ist nur jener Betrag zurückzuzahlen, um den das maßgebliche Einkommen die Grenze überschritten hat.
Welche Studienleistung ist erforderlich?
Nach dem ersten Studienjahr sind grundsätzlich 16 ECTS-Punkte oder acht Wochenstunden nachzuweisen. Alternativ kann ein STEOP-Nachweis von mindestens 14 ECTS relevant sein.
Kann die Familienbeihilfe direkt an das volljährige Kind ausgezahlt werden?
Ja. Dafür ist grundsätzlich ein Antrag sowie die Zustimmung der familienbeihilfenberechtigten Person erforderlich.
Ist Familienbonus Plus dasselbe wie Familienbeihilfe?
Nein. Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag, während die Familienbeihilfe monatlich als Familienleistung ausbezahlt wird.
Ist Kinderbetreuungsgeld dasselbe wie Familienbeihilfe?
Nein. Kinderbetreuungsgeld ist eine eigene Leistung rund um die Betreuung nach der Geburt und wird über den Krankenversicherungsträger abgewickelt.
Wo gibt es einen Familienbeihilfenrechner?
Das Bundeskanzleramt stellt einen offiziellen Familienbeihilfenrechner bereit. Er berechnet die voraussichtliche Höhe anhand der Geburtsdaten der Kinder.
Fazit
Die Familienbeihilfe ist auch 2026 eine zentrale monatliche Unterstützung für Familien in Österreich. Für die tatsächliche Zahlung müssen Grundbetrag, Geschwisterstaffel und Kinderabsetzbetrag gemeinsam betrachtet werden.
Besonders wichtig sind Alter des Kindes, Anzahl der Geschwister, Schulstartgeld, Mehrkindzuschlag, Ausbildung, Studienerfolg, Zuverdienst und rechtzeitige Meldung von Änderungen.
Der ältere Familienbeihilfe-Rechner mit Beträgen aus 2020 darf nicht parallel bestehen bleiben. Für Berechnungen sollten die aktuellen Tabellen oder der offizielle Rechner des Bundeskanzleramts verwendet werden.
Quellen und weiterführende Informationen
Für die fachliche Aktualisierung wurden insbesondere folgende Quellen verwendet:
- Bundeskanzleramt: Familienbeihilfenbeträge – Grundbeträge, Geschwisterstaffel, Schulstartgeld, erhöhte Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag.
- oesterreich.gv.at: Familienbeihilfe beantragen – Anspruch, automatische Prüfung nach Geburt, Antrag, Zuständigkeit und rückwirkende Gewährung.
- Arbeiterkammer: Familienbeihilfe für Studierende – Altersgrenzen, Studienerfolg, Studiendauer und Studienwechsel.
- Rechtsinformationssystem: Familienlastenausgleichsgesetz 1967 – gesetzliche Grundlage für Anspruch, Beträge und Rückforderungen.
- Europäische Union: Grenzüberschreitende Familienleistungen – Zuständigkeit, Prioritätsregeln und Differenzzahlungen innerhalb der EU.
Hinweis: Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, erfolgen aber ohne Gewähr. Anspruch, Höhe, Altersgrenzen, Zuverdienst, Studienregeln und grenzüberschreitende Zuständigkeit hängen vom konkreten Einzelfall und der aktuellen Rechtslage ab. Maßgeblich sind die Entscheidung des Finanzamts Österreich und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuer-, Sozial- oder Rechtsberatung.