Zukunftsdepot Österreich: Aktueller Stand, Regeln & Timeline

Stand: 14. September 2026. Österreich plant ein neues steuerbegünstigtes Wertpapierdepot für Kinder und Jugendliche. Das sogenannte Zukunftsdepot soll langfristigen Vermögensaufbau ermöglichen, nach den derzeit kommunizierten Eckpunkten bis zu 5.000 Euro Einzahlung pro Jahr erlauben und Kapitalerträge während der begünstigten Phase bis zur Volljährigkeit von der üblichen Wertpapier-KESt entlasten. Für Neugeborene ab 2027 ist zusätzlich ein staatliches Startguthaben von 500 Euro vorgesehen. Bei der exakten Anspruchsdefinition gibt es derzeit noch unterschiedliche politische Formulierungen: Das Wirtschaftsministerium spricht von Kindern, die ab 2027 in Österreich geboren werden, während NEOS in seiner aktuellen Modellbeschreibung auf neu geborene Kinder mit Wohnsitz in Österreich abstellt. Maßgeblich wird erst die gesetzliche Definition sein. [Quelle 16] [Quelle 3]

Das Zukunftsdepot kann derzeit noch nicht eröffnet werden. Es gibt politische Eckpunkte, aber noch kein beschlossenes Zukunftsdepot-Gesetz und kein tatsächlich buchbares staatliches Zukunftsdepot bei einer Bank. Starttermin, gesetzliche KESt-Mechanik, Produktregeln, Kosten und mehrere Sonderfälle bleiben offen.

Zukunftsdepot Österreich: Was aktuell geplant ist

  • Gesetz beschlossen?Nein. Politische Eckpunkte liegen vor, ein geltendes Zukunftsdepot-Gesetz noch nicht.
  • Start 2027?2027 wird politisch angestrebt. Ein fixer Start am 1. Jänner 2027 ist nicht gesichert.
  • Startguthaben500 Euro für Neugeborene ab 2027 sind geplant; Geburtsort und Wohnsitz werden in aktuellen politischen Quellen noch unterschiedlich formuliert.
  • EinzahlungBis zu 5.000 Euro pro Kind und Jahr sind derzeit als Obergrenze vorgesehen.
  • KEStEine Steuerbegünstigung bis 18 ist Kern des Modells. Die gesetzestechnische Umsetzung fehlt noch.
  • Eröffnung heute?Nein. Es gibt noch kein tatsächlich buchbares staatliches Zukunftsdepot.
Zukunftsdepot: aktueller Planungsstand am 14. September 2026
Frage Aktueller Stand Status
Ein Zukunftsdepot pro Kind? Nach den aktuell beschriebenen Eckpunkten soll pro Kind bzw. Jugendlichen nur ein Zukunftsdepot errichtet werden können. Geplant, nicht gesetzlich beschlossen
Maximale Einzahlung Bis zu 5.000 Euro pro Jahr; die Höhe der Einzahlung soll innerhalb dieser Grenze variieren können. Politisch konkretisiert
Bereits geborene Minderjährige NEOS beschreibt, dass Kinder unter 18 auch ohne 500-Euro-Startbonus ein Zukunftsdepot eröffnen und die KESt-Begünstigung nutzen können sollen. Konkretes Parteimodell, nicht Gesetz
Wer darf einzahlen? Nach der aktuellen NEOS-Modellbeschreibung können Eltern und Dritte innerhalb der jährlichen 5.000-Euro-Grenze einzahlen. Konkretes Parteimodell, nicht Gesetz
500-Euro-Startguthaben 500 Euro für Neugeborene ab 2027 sind politisch vereinbart. Das Wirtschaftsministerium formuliert „in Österreich geboren“, NEOS „mit Wohnsitz in Österreich“. Die endgültige Eligibility ist daher noch nicht gesetzlich geklärt. Politisch konkretisiert, Quellenkonflikt
KESt bis 18 Erträge sollen während der begünstigten Phase steuerlich entlastet werden. Geplant, Rechtsmechanik offen
Kontoführungsgebühr Teilnehmende Banken sollen das Zukunftsdepot gebührenfrei anbieten. Geplant
Produktkosten / ETF-Kosten NEOS beschreibt für qualifizierte regulierte UCITS-Produkte einen TER-CAP von 0,5 Prozent. Ob diese Kostenobergrenze Teil des Regierungsentwurfs bzw. Gesetzes wird, ist noch offen. Konkretes Parteimodell, nicht Gesetz
Entnahme vor 18 Nach aktuellem Modell grundsätzlich nicht vorgesehen. Geplant
Einzelaktien Die konkrete Produktbandbreite ist noch nicht abschließend festgelegt. NEOS stellt derzeit regulierte UCITS-Produkte in den Mittelpunkt; EcoAustria-Direktorin Monika Köppl-Turyna fordert dagegen ausdrücklich, auch Aktieninvestments für Minderjährige zu ermöglichen. OFFEN / Designkonflikt
Derivate / Kryptowährungen Zu spekulative Produkte wie Derivate sowie digitale Vermögenswerte wie Bitcoin sollen nicht zugelassen werden. Politisch konkretisiert
Default bei keiner Depotöffnung Das Finanzministerium brachte den Bundesschatz als mögliche Auffanglösung ins Spiel. NEOS beschreibt inzwischen ebenfalls, dass der Bund die 500 Euro vorübergehend anlegen soll, wenn Eltern kein Depot eröffnen. Politisch verdichteter Default-Ansatz, Details offen
Inflationsanpassung Ob Startbonus und 5.000-Euro-Jahresgrenze künftig indexiert beziehungsweise regelmäßig angepasst werden, ist nicht geregelt. OFFEN
Konkrete Bankprodukte Der Bankenverband behandelt das Zukunftsdepot bereits als regulatorisches Thema; tatsächlich buchbare Zukunftsdepot-Produkte sind noch nicht verfügbar. Marktreife noch offen

Nicht verwechseln: Zukunftsdepot, Zukunftssicherung und Zukunftsvorsorge

Das geplante Zukunftsdepot ist ein neues Modell für Minderjährige. Es ist nicht mit der bereits bestehenden betrieblichen Zukunftssicherung in Österreich zu verwechseln. Ebenfalls etwas anderes ist die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge. Einen breiteren Überblick bietet der Ratgeber zur privaten Altersvorsorge in Österreich.

Timeline: Wie das Zukunftsdepot entstanden ist und was als Nächstes kommt

  1. – Chancenkonto als verwandter politischer Vorläufer: NEOS stellt ein anderes Modell für staatlich unterstütztes Startkapital und steuerbegünstigten Kapitalmarktaufbau vor. Es ist nicht identisch mit dem späteren Zukunftsdepot. [Quelle 3]
  2. – frühes Zukunftsdepot-Konzept: Gerda Holzinger-Burgstaller, CEO der Erste Bank Österreich, schlägt öffentlich ein Zukunftsdepot für jedes in Österreich geborene Kind mit staatlichem Startkapital und Kapitalmarktveranlagung vor. [Quelle 4]
  3. – Regierungsprogramm: Die Bundesregierung nimmt die Evaluierung von Möglichkeiten zur Vorsorge für junge Menschen über Wertpapiere, etwa ETF-Sparpläne, in ihr Arbeitsprogramm auf. [Quelle 2]
  4. – EU-Kontext: Die EU-Kommission veröffentlicht ihre Empfehlung zu Savings and Investment Accounts. Sie ist kein österreichisches Zukunftsdepot-Gesetz, liefert aber einen europäischen Designvergleich. [Quelle 8]
  5. – Regierung kündigt Zukunftsdepot an: Bundeskanzler Christian Stocker präsentiert das Modell öffentlich. [Quelle 5]
  6. – konkrete Eckpunkte: 500-Euro-Startbonus, 5.000-Euro-Jahresgrenze, Zugriff grundsätzlich ab 18, Bankgespräche und offene Finanzierungsfragen werden konkretisiert. [Quelle 1]
  7. – erster Referenzstand: Kein beschlossenes Gesetz, kein tatsächlich buchbares staatliches Zukunftsdepot und weiterhin offene Steuer-, Produkt-, Kosten- und Umsetzungsdetails.
  8. – Koalitionsdebatte und Modell werden konkreter: NEOS drängt auf rasche Umsetzung; Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer erklärt, die Einigung und ein Start 2027 müssten halten. NEOS veröffentlicht gleichzeitig detailliertere Modellpunkte zu Wohnsitz, bereits geborenen Minderjährigen, UCITS, 0,5-Prozent-TER-CAP, Drittzahlungen, Default-Anlage und Finanzbildung. [Quelle 3] [Quelle 5] [Quelle 16]
  9. – weiterer Modellstand: Weiterhin kein beschlossenes Gesetz und kein buchbares Zukunftsdepot. Die politische Ausgestaltung ist deutlich konkreter, mehrere Definitionen – insbesondere Eligibility, endgültige Produkt- und Kostenregeln sowie die steuerrechtliche Umsetzung – bleiben aber erst durch einen offiziellen Entwurf verbindlich prüfbar.

Vom politischen Plan zum tatsächlich eröffnungsfähigen Depot

politische Eckpunkte ? Finanzierung ? Gesetzesentwurf ? Begutachtung ? Regierungsvorlage ? Ausschuss ? Nationalrat ? Kundmachung ? Inkrafttreten ? konkrete Bankprodukte ? tatsächliche Eröffnung

Ein Medienbericht oder eine politische Aussage verändert deshalb nicht automatisch den Rechtsstatus. Sobald ein offizieller Gesetzesentwurf vorliegt, wird dieser Beitrag die neuen Regeln gegen den bisherigen Planungsstand abgleichen.

So könnte das Zukunftsdepot funktionieren

Wer soll das 500-Euro-Startguthaben bekommen?

Die Anspruchsdefinition ist weiterhin nicht einheitlich formuliert. Das Wirtschaftsministerium spricht von allen Kindern, die ab 2027 in Österreich geboren werden. Die aktuelle NEOS-Modellseite nennt dagegen jedes ab 2027 neu geborene Kind mit Wohnsitz in Österreich. [Quelle 16] [Quelle 3]

Das ist kein sprachliches Detail: Geburtsort, Wohnsitz und Staatsbürgerschaft sind unterschiedliche Kriterien. Bis ein Gesetzesentwurf die Zielgruppe eindeutig definiert, sollte keine der beiden politischen Kurzformulierungen als endgültiger Rechtsanspruch dargestellt werden.

Was ist mit Kindern, die 2027 bereits minderjährig sind?

NEOS beschreibt inzwischen ausdrücklich, dass bereits geborene Kinder unter 18 ein Zukunftsdepot ohne den 500-Euro-Startbonus eröffnen können sollen; die KESt-Begünstigung soll auch für diese Depots gelten. Auch das ist ein konkretisierter politischer Modellstand und noch keine geltende Anspruchsnorm. [Quelle 3]

Bis zu 5.000 Euro pro Jahr: Was bedeutet die Grenze?

Nach dem aktuellen Plan können bis zu 5.000 Euro pro Kind und Jahr in das Zukunftsdepot eingezahlt werden. NEOS konkretisiert inzwischen, dass Eltern und Dritte einzahlen können sollen. Die 5.000 Euro werden dabei als jährliche Grenze des Zukunftsdepots beschrieben – nicht als eigenes Limit je einzahlender Person. Ob das staatliche Startguthaben auf diese Jahresgrenze angerechnet wird oder zusätzlich gewährt wird, ist weiterhin nicht verbindlich geklärt. [Quelle 3]

5.000 Euro pro Jahr entsprechen rund 417 Euro pro Monat. Das zeigt auch die soziale Verteilungsfrage: Haushalte mit hohen freien Sparbeträgen könnten die Steuerbegünstigung stärker ausschöpfen als Familien mit sehr kleinen Sparraten.

Werden 500 Euro und 5.000 Euro an die Inflation angepasst?

Auch diese Frage ist derzeit offen. In der politischen Debatte wurde bereits eine Inflationssicherung gefordert, eine verbindliche Indexierungsregel für den Startbonus oder die jährliche Einzahlungshöchstgrenze wurde bisher aber nicht veröffentlicht. International existieren Modelle, bei denen Beitragsgrenzen später automatisch angepasst werden. Für Österreich darf daraus jedoch keine Regel vorweggenommen werden. [Quelle 12]

Wie soll die KESt-Begünstigung funktionieren?

Heute unterliegen viele Kapitalerträge aus Aktien, Fonds und ETFs in Österreich grundsätzlich der Kapitalertragsteuer. Eine allgemeine neue Behaltefrist für Erwachsene ist weiterhin eine separate politische Debatte. Mehr dazu behandelt unser Ratgeber zur KESt auf Aktiengewinne und möglichen Behaltefrist in Österreich.

Beim Zukunftsdepot soll die steuerliche Behandlung günstiger sein. Nach dem aktuell beschriebenen Modell endet die Begünstigung mit dem 18. Geburtstag. Wird das Depot danach weitergeführt, sollen erst die nach diesem Stichtag neu anfallenden Erträge wieder der normalen Wertpapier-KESt unterliegen. Die genaue steuertechnische Konstruktion muss jedoch erst das Gesetz zeigen. [Quelle 1]

Warum die KESt-Freiheit rechtlich noch nicht fertig geklärt ist

Bei der späteren Gesetzgebung wird nicht nur das Einkommensteuergesetz wichtig. Das österreichische Endbesteuerungsgesetz ist ein Bundesverfassungsgesetz und enthält für erfasste Kapitalerträge einen Rahmen für den Kapitalertragsteuerabzug. Eine echte Nullbesteuerung des Zukunftsdepots wirft deshalb eine zusätzliche gesetzestechnische Frage auf. Ob dafür tatsächlich eine Verfassungsänderung beziehungsweise eine Zweidrittelmehrheit erforderlich sein wird, lässt sich ohne konkreten Gesetzesentwurf noch nicht seriös festlegen. Genau diese Konstruktion muss beim ersten offiziellen Entwurf besonders geprüft werden. [Quelle 13]

Zahlen Kinder heute ohnehin keine KESt?

Nein, eine automatische allgemeine KESt-Freiheit für Minderjährige gibt es nicht. Das BMF erklärt die Regelbesteuerungsoption und weist auf besondere Regeln bei Kindern hin. Bei ganzjährigem Familienbeihilfenbezug ist dabei 2026 der Kinderabsetzbetrag von insgesamt 850,80 Euro als relevante Gegenrechnung zu berücksichtigen. [Quelle 6]

ETFs, Fonds, Aktien und Krypto: Was soll erlaubt sein?

Die endgültige gesetzliche Produktdefinition existiert noch nicht. Klarer wird allerdings die Negativseite: Nach den derzeit berichteten Eckpunkten sollen besonders spekulative Produkte wie Derivate und digitale Vermögenswerte wie Bitcoin oder andere Kryptowährungen nicht zugelassen werden. [Quelle 1]

NEOS beschreibt inzwischen zusätzlich ein konkreteres Positivmodell: Eltern sollen zwischen qualifizierten Produkten wählen können; veranlagt werden soll in regulierte UCITS-Wertpapiere. Für die darin angebotenen Produkte nennt NEOS eine Kostenobergrenze von 0,5 Prozent TER. Diese Angaben sind für die Produktdiskussion wichtig, haben aber noch nicht die Evidenzstufe eines Ministerialentwurfs oder Gesetzes. [Quelle 3]

Seit 14. September ist der Designkonflikt klarer sichtbar: EcoAustria-Direktorin Monika Köppl-Turyna fordert ausdrücklich mehr Flexibilität und die Möglichkeit, für Minderjährige auch in Aktien zu investieren. Damit stehen sich derzeit zwei Ebenen gegenüber: ein konkretes NEOS-Modell mit qualifizierten regulierten UCITS-Produkten und die Forderung nach einer breiteren Produktwahl einschließlich Einzelaktien. Ob Einzelaktien tatsächlich zugelassen werden, bleibt offen und kann erst durch den offiziellen Entwurf beziehungsweise das Gesetz geklärt werden. [Quelle 1]

Wer unabhängig davon heute bereits langfristig über ETFs investieren möchte, findet die Grundlagen zu Kosten, Steuereinfachheit und Depotwahl im Finanz-Blog-Ratgeber zum ETF-Sparplan in Österreich.

Was bedeutet „gebührenfrei“ wirklich?

Teilnehmende Banken sollen das Zukunftsdepot nach den bisherigen Aussagen gebührenfrei anbieten. Das beantwortet aber noch nicht jede Kostenfrage. Depotführungsgebühr, Orderkosten, Sparplangebühr, Produktkosten beziehungsweise TER, Spreads, Fremdwährungskosten und mögliche Transferkosten sind unterschiedliche Kostenarten.

  • Depotführung: soll nach dem derzeitigen Plan kostenlos sein.
  • Order- und Sparplangebühren: konkrete Ausgestaltung noch offen.
  • Fonds- und ETF-Kosten: NEOS nennt inzwischen einen TER-CAP von 0,5 Prozent für qualifizierte UCITS-Produkte; gesetzlich fixiert ist diese Grenze noch nicht.
  • Spreads und Marktpreise: nicht mit einer ausgewiesenen Depotgebühr gleichsetzen.
  • Transferkosten: Regeln für spätere Anbieterwechsel noch offen.

Was passiert, wenn Eltern kein Zukunftsdepot eröffnen?

Der Startbonus soll nach der aktuellen NEOS-Modellbeschreibung nicht verfallen: Wird kein Zukunftsdepot eröffnet, soll der Bund die 500 Euro vorübergehend anlegen und das Kind den entsprechenden Betrag spätestens mit 18 erhalten. Das Finanzministerium hatte zuvor den Bundesschatz als mögliche Auffanglösung ins Spiel gebracht. Ob die endgültige Default-Lösung tatsächlich über den Bundesschatz oder einen anderen staatlichen Mechanismus umgesetzt wird, bleibt offen. [Quelle 3] [Quelle 1]

Welche Banken werden das Zukunftsdepot anbieten?

Konkrete tatsächlich buchbare Zukunftsdepot-Angebote sind noch nicht veröffentlicht. Der Verband österreichischer Banken und Bankiers führt das Thema bereits unter „Zukunftsdepot – erste Eckpunkte“ und ordnet es als laufendes regulatorisches Thema ein. Das zeigt, dass die Bankenbranche an der Umsetzung arbeitet; es ist aber keine Teilnahmezusage einer konkreten Bank. [Quelle 14]

Deshalb enthält dieser Beitrag vor Marktstart bewusst keine spekulative Anbieter-Liste. Erst wenn einzelne Institute ihre Teilnahme verbindlich bestätigen und Konditionen veröffentlichen, wird an dieser Stelle ein echter Anbieterstatus ergänzt.

Was passiert mit 18?

Bis zur Volljährigkeit soll das bereits angesparte Vermögen für normale Entnahmen gesperrt bleiben. Mit 18 soll das Kind über das Kapital entscheiden können und es auch weiter im Depot belassen dürfen. Danach neu anfallende Erträge sollen wieder der Wertpapier-KESt unterliegen. [Quelle 1]

Eine wichtige noch offene Designfrage ist das Marktrisiko unmittelbar vor dem 18. Geburtstag. Ein Jugendlicher, der das Geld sofort braucht, hat einen anderen Anlagehorizont als jemand, der das Depot danach jahrelang weiterführt. Ob das spätere Modell eine automatische oder optionale Risikoreduktion vorsieht, ist derzeit nicht bekannt.

Neu diskutiert wird auch der steuerliche Schnitt mit 18. EcoAustria-Direktorin Monika Köppl-Turyna hinterfragt, warum nach der Volljährigkeit nicht weiterhin steuerbegünstigt in dasselbe Depot eingezahlt werden können soll, und sieht darin eine Schwächung des Zukunftsdepots als langfristiges Vermögensaufbauinstrument. Das ist derzeit eine wirtschaftspolitische Forderung und keine angekündigte Änderung des Regierungsmodells. [Quelle 1]

Zukunftsdepot versus normales Kinderdepot: Was gilt heute?

Eltern und Großeltern müssen nicht auf das Zukunftsdepot warten, um für ein Kind zu sparen. Der bestehende Finanz-Blog-Ratgeber Geld für Kinder anlegen in Österreich vergleicht heutige Möglichkeiten wie Sparbuch, Tagesgeld, Bausparen und Junior-Depot und enthält bereits den aktuellen Junior-Depot-Vergleich.

Wird Vermögen tatsächlich dem minderjährigen Kind zugeordnet, gelten besondere familienrechtliche Regeln. Eine pauschale Aussage wie „Aktien oder ETFs sind für Kinder in Österreich generell verboten“ wäre zu grob. § 220 ABGB lässt unter Voraussetzungen auch andere Formen der Anlage von Mündelgeld zu; zugleich können je nach Anlageform zusätzliche familienrechtliche Genehmigungserfordernisse relevant sein. [Quelle 7]

Normale Kinderanlage heute und geplantes Zukunftsdepot
Merkmal Normale Anlage heute Geplantes Zukunftsdepot
Gesetzliches Spezialprodukt Nein Ja, geplant
Staatlicher Startbonus Nein 500 Euro für Neugeborene ab 2027 geplant; ob die endgültige Anspruchsdefinition an Geburtsort oder Wohnsitz anknüpft, ist noch offen.
5.000-Euro-Jahreslimit Kein entsprechendes allgemeines Speziallimit Geplant
KESt-Sonderbegünstigung Keine allgemeine Zukunftsdepot-Befreiung Bis 18 geplant
Gebührenfreiheit Anbieterabhängig Depotführung soll kostenlos sein
Zugriff Abhängig von Eigentum, Obsorge und Produkt Grundsätzlich bis 18 gesperrt geplant
Produktwahl Abhängig von Recht und Anbieter Spezialregeln noch offen

Kann ein bestehendes Junior-Depot ins Zukunftsdepot übertragen werden?

Diese Frage ist für Familien mit einem bereits vorhandenen Junior- oder Subdepot besonders wichtig. Eine allgemeine gesetzliche Migrationsregel ist derzeit noch nicht veröffentlicht. Bestehende heutige Depotübertragungsregeln dürfen nicht automatisch als künftige Zukunftsdepot-Regel verstanden werden. Sobald ein Entwurf vorliegt, muss insbesondere geprüft werden, ob Wertpapierüberträge, reine Cash-Einzahlungen oder eine Umwandlung bestehender Kinderdepots zugelassen werden.

175.000 Euro mit 18? Modellrechnung richtig einordnen

In der politischen Debatte wurde mit hohen möglichen Endwerten gerechnet. Solche Zahlen sind Modellrechnungen und keine Prognosen. Wer jährlich 5.000 Euro einzahlt und über viele Jahre eine hohe durchschnittliche Rendite erzielt, kann einen erheblichen Depotwert aufbauen. Tatsächliche Rendite, Einzahlungsverlauf, Kosten und Inflation können das Ergebnis jedoch stark verändern. [Quelle 12]

Was bei Zukunftsdepot-Rechenbeispielen berücksichtigt werden muss
Faktor Warum er wichtig ist
Einzahlung 5.000 Euro jährlich entsprechen rund 417 Euro pro Monat und Kind.
Rendite Eine angenommene Durchschnittsrendite ist keine Garantie.
Kosten Produktkosten können den Endwert auch bei kostenloser Depotführung reduzieren.
Inflation Der reale Kaufkraftwert liegt langfristig unter dem nominalen Betrag.
Marktrisiko Auch kurz vor dem 18. Geburtstag können Kurse stark fallen.
Kapitalgarantie Ein staatlicher Startbeitrag bedeutet nicht automatisch einen garantierten Endwert.

Debatte zum Zukunftsdepot: Kosten, Gerechtigkeit und Finanzbildung

Die Reaktionen reichen von deutlicher Unterstützung aus Teilen der Kapitalmarkt- und Bankenwelt bis zu Kritik von Sozialorganisationen und Gewerkschaften. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem drei dauerhafte Streitfragen: Wer kann die Steuerbegünstigung tatsächlich voll nutzen, wie niedrig werden die Gesamtkosten wirklich und wie viel Finanzbildung braucht ein solches Produkt? Die OTS-Themenübersicht zeigt diese unterschiedlichen Positionen gebündelt; sie ist als Stimmungs- und Stakeholderquelle zu verstehen, nicht als Rechtsquelle. [Quelle 12]

Finanzbildung ist inzwischen mehr als nur ein Social-Media-Diskussionspunkt. NEOS bezeichnet sie ausdrücklich als festen Bestandteil des eigenen Zukunftsdepot-Modells, und auch Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer stellt den Aufbau von Wissen über Anlageformen, Chancen, Risiken und langfristige Vorsorge als Ziel des Zukunftsdepots heraus. Wie diese Finanzbildung praktisch aussehen soll – etwa als Unterricht, Elterninformation oder verpflichtendes Informationsangebot – ist noch nicht definiert. [Quelle 3] [Quelle 16]

Parallel wird auf LinkedIn weiter über die Ausgestaltung diskutiert. Wiener-Börse-CEO Christoph Boschan betont beispielsweise einfache Regeln, breite und kostengünstige Kapitalmarktteilnahme sowie freie beziehungsweise sinnvolle Produktwahl. Solche Beiträge sind wertvoll, um offene Designfragen früh zu erkennen; sie belegen aber keine gesetzliche Regel. [Quelle 15]

Für diesen Artikel bedeutet das: Positionen werden nicht als „Mehrheitsmeinung“ verkauft. Sie dienen dazu, künftige Nutzerfragen wie Produktkosten, allgemeine KESt-Behaltefrist, soziale Treffsicherheit, Risikoreduktion vor dem 18. Geburtstag und konkrete Finanzbildungsmaßnahmen dauerhaft im Blick zu behalten.

Internationaler Vergleich: Welche Designfragen andere Länder bereits gelöst haben

Internationale Vergleichsmodelle
Modell Förderung / Limit Interessant für Österreich
Österreich – Zukunftsdepot 500-Euro-Startbonus und bis 5.000 Euro pro Jahr geplant Regeln noch nicht final
Deutschland – Frühstartrente staatliche Monatsbeiträge; eigene Produkt- und Kostenregeln Standardprodukt, Kostendeckel und Auffanglösung
Großbritannien – Junior ISA steuerbegünstigtes Kinderkonto mit jährlichem Limit langjährig etablierte Eigentums- und Zugriffsregeln
USA – Trump Accounts 1.000-Dollar-Pilotbeitrag für bestimmte Jahrgänge; Beitragslimit Produktfilter, Kostenregeln und Indexierung des Limits

Die EU-Kommission empfiehlt daneben seit 2025 Savings and Investment Accounts. Diese Empfehlung ist kein österreichisches Zukunftsdepot-Gesetz, zeigt aber alternative Gestaltungsprinzipien wie Anbieterwechsel, Portabilität, breite Produktauswahl und steuerliche Anreize. [Quelle 8]

FAQ zum Zukunftsdepot in Österreich

Ist das Zukunftsdepot bereits beschlossen?

Nein. Es gibt politische Eckpunkte, aber noch kein geltendes Zukunftsdepot-Gesetz.

Kann ich das Zukunftsdepot schon eröffnen?

Nein. Das staatlich geplante österreichische Zukunftsdepot ist noch kein tatsächlich buchbares Produkt.

Wann startet das Zukunftsdepot?

Ein Start 2027 wird politisch angestrebt. Ein verbindliches Inkrafttretensdatum existiert noch nicht; insbesondere der 1. Jänner 2027 wird vom Finanzministerium derzeit skeptisch beurteilt.

Wer soll die 500 Euro Startguthaben bekommen?

Die politische Formulierung ist derzeit noch nicht einheitlich: Das Wirtschaftsministerium spricht von ab 2027 in Österreich geborenen Kindern, NEOS von neu geborenen Kindern mit Wohnsitz in Österreich. Die endgültige Anspruchsdefinition muss das Gesetz festlegen.

Ist das Zukunftsdepot eine Geburtenprämie?

Nein, nicht im eigentlichen Sinn. Die 500 Euro sind nach dem derzeitigen politischen Modell lediglich das geplante einmalige Startguthaben für bestimmte Neugeborene. Das Zukunftsdepot selbst ist als steuerbegünstigtes Anlagekonto für Minderjährige gedacht. Nach der aktuellen NEOS-Modellbeschreibung sollen auch bereits geborene Kinder unter 18 ein Zukunftsdepot eröffnen können – allerdings ohne den 500-Euro-Startbonus. Die endgültige gesetzliche Ausgestaltung ist noch offen. [Quelle 3] [Quelle 16]

Bekommen auch bereits geborene Kinder ein Zukunftsdepot?

Nach der aktuellen NEOS-Modellbeschreibung sollen bereits geborene Minderjährige ein Zukunftsdepot ohne den 500-Euro-Startbonus eröffnen können; die KESt-Begünstigung soll auch für diese Depots gelten. Gesetzlich beschlossen ist das noch nicht.

Wie viel darf jährlich eingezahlt werden?

Nach aktuellem Plan bis zu 5.000 Euro pro Kind und Jahr.

Zählen die 500 Euro auf das 5.000-Euro-Limit?

Diese Detailfrage ist noch nicht verbindlich geklärt.

Ist das Zukunftsdepot komplett kostenlos?

Die Depotführung soll gebührenfrei sein. NEOS nennt zusätzlich für qualifizierte UCITS-Produkte einen TER-CAP von 0,5 Prozent. Andere Kostenarten wie Orders, Spreads oder Transfers sind damit nicht automatisch abschließend geklärt, und die 0,5-Prozent-Grenze ist noch kein Gesetz.

Welche ETFs sind erlaubt?

Eine endgültige Positivliste existiert noch nicht. NEOS beschreibt qualifizierte regulierte UCITS-Produkte als vorgesehenes Anlageuniversum; welche konkreten ETFs und Wertpapiere das spätere Gesetz tatsächlich zulässt, bleibt offen.

Sind Einzelaktien im Zukunftsdepot erlaubt?

Noch ist das nicht entschieden. NEOS beschreibt derzeit regulierte UCITS-Produkte als vorgesehenes Anlageuniversum. EcoAustria-Direktorin Monika Köppl-Turyna fordert dagegen ausdrücklich, bei der Veranlagung für Minderjährige auch Aktien zu ermöglichen. Ob das spätere Gesetz Einzelaktien zulässt, bleibt daher offen. [Quelle 1] [Quelle 3]

Sind Kryptowährungen erlaubt?

Nach den derzeit kommunizierten Eckpunkten sollen Bitcoin und andere Kryptowährungen nicht zugelassen werden.

Kann vor 18 Geld entnommen werden?

Eine normale Entnahme vor der Volljährigkeit ist nach dem aktuellen Modell nicht vorgesehen.

Muss mit 18 verkauft werden?

Nach den bisherigen Aussagen nicht. Das Vermögen soll auch weiter im Depot bleiben können; danach neu entstehende Erträge sollen wieder der normalen Wertpapier-KESt unterliegen.

Warum endet die Steuerbegünstigung mit 18?

Das bisherige politische Modell sieht die Begünstigung bis zur Volljährigkeit vor. In der aktuellen Fachdebatte wird dieser Schnitt jedoch hinterfragt: EcoAustria-Direktorin Monika Köppl-Turyna argumentiert, dass eine Fortsetzung steuerbegünstigter Einzahlungen über 18 hinaus das Zukunftsdepot stärker als langfristiges Vermögensaufbauinstrument positionieren könnte. Eine solche Verlängerung ist derzeit aber nicht beschlossen oder als Regierungsregel angekündigt. [Quelle 1]

Zahlen Kinder heute ohnehin keine KESt?

Nein, so pauschal stimmt das nicht. Die Regelbesteuerungsoption kann je nach Situation eine Erstattung ermöglichen, wobei für Kinder besondere Gegenrechnungsregeln gelten.

Ist das Zukunftsdepot dasselbe wie die KESt-Behaltefrist?

Nein. Das Zukunftsdepot ist ein geplantes Spezialmodell für Minderjährige. Die allgemeine Behaltefrist für Erwachsene ist eine separate Debatte.

Ist der 500-Euro-Startbonus mit 18 garantiert noch 500 Euro wert?

Nein. Ein staatlicher Einzahlungsbetrag ist keine automatische Kapitalgarantie für den späteren Marktwert.

Werden die 5.000 Euro jährlich an die Inflation angepasst?

Eine verbindliche Indexierungsregel ist bisher nicht veröffentlicht. Das bleibt eine offene Designfrage.

Welche Banken bieten das Zukunftsdepot an?

Noch keine Bank bietet ein tatsächlich buchbares staatliches Zukunftsdepot an. Branchenverbände beschäftigen sich bereits mit der Umsetzung, konkrete Anbieter- und Konditionslisten wären derzeit aber spekulativ.

Braucht das Zukunftsdepot eine Zweidrittelmehrheit?

Das lässt sich derzeit nicht abschließend beantworten. Die angekündigte KESt-Freiheit berührt eine Rechtsmaterie, in der das Endbesteuerungsgesetz im Verfassungsrang relevant ist. Ob eine Verfassungsänderung und damit eine Zweidrittelmehrheit tatsächlich erforderlich wird, hängt von der noch unbekannten gesetzlichen Konstruktion ab.

Dürfen Großeltern oder andere Dritte einzahlen?

NEOS beschreibt inzwischen ausdrücklich, dass Eltern und Dritte einzahlen können sollen. Die 5.000-Euro-Grenze wird als jährliche Grenze des Depots beschrieben; ein eigenes 5.000-Euro-Limit je einzahlender Person lässt sich daraus nicht ableiten.

Was passiert, wenn die Eltern kein Depot eröffnen?

Nach der aktuellen NEOS-Modellbeschreibung soll der Anspruch auf den 500-Euro-Startbonus nicht verloren gehen. Der Bund soll den Betrag vorübergehend anlegen und dem Kind spätestens mit 18 zur Verfügung stellen. Die genaue operative Lösung ist noch offen.

Ist Finanzbildung Teil des Zukunftsdepots?

Politisch wird Finanzbildung inzwischen ausdrücklich als Teil des Modells beschrieben. NEOS nennt sie einen festen Bestandteil, und auch das Wirtschaftsministerium betont dieses Ziel. Wie die Finanzbildungsmaßnahmen konkret umgesetzt werden, ist noch nicht festgelegt.

Fazit: Entscheidend ist das Gesetz – nicht die Schlagzeile

Das Zukunftsdepot könnte die österreichische Geldanlage für Kinder deutlich verändern. Noch ist das Modell jedoch ein politisch konkretisiertes Vorhaben und kein fertiges Bankprodukt. Besonders entscheidend werden die endgültige KESt-Regel, zugelassene Anlageprodukte, tatsächliche Gesamtkosten, Zugriffs- und Transferregeln sowie die langfristige Finanzierung.

Wer bereits heute für ein Kind sparen oder ein Junior-Depot vergleichen möchte, findet die aktuellen Möglichkeiten im Finanz-Blog-Ratgeber Geld für Kinder anlegen in Österreich. Ein eigener Zukunftsdepot-Rechner oder Anbieter-Vergleich wäre vor dem tatsächlichen Marktstart irreführend und wird deshalb in dieser Fassung bewusst nicht eingebaut.

Quellen und weiterführende Dokumente

  1. DER STANDARD – laufende Zukunftsdepot-Berichterstattung vom 3. und 14. September 2026. Für die historische Baseline wurde der Detailbericht vom 3. September ausgewertet; der hier verlinkte aktuelle Beitrag vom 14. September dokumentiert die neuen EcoAustria-Positionen zu Einzelaktien, Finanzbildung, Gegenfinanzierung und der Frage, warum die Steuerbegünstigung mit 18 enden soll. Die Domain wird im Quellenverzeichnis bewusst nur einmal verlinkt. Aktuellen Beitrag öffnen
  2. Bundeskanzleramt – Regierungsprogramm 2025–2029. Primärquelle für den politischen Prüfauftrag zu Wertpapier-Vorsorge für junge Menschen, etwa ETF-Sparplänen. Regierungsprogramm öffnen
  3. NEOS – aktuelles Zukunftsdepot-Modell. Offizielle Parteiquelle der Regierungspartei zu Wohnsitz-Kriterium, bestehenden Minderjährigen, Eltern und Dritten als Einzahlern, UCITS, 0,5-Prozent-TER-CAP, Default-Anlage und Finanzbildung. Die Seite dokumentiert zugleich die Herkunft aus der früheren Chancenkonto-Idee. Quelle öffnen
  4. trend – frühes Zukunftsdepot-Konzept 2024. Dokumentiert den Vorschlag von Erste-Bank-CEO Gerda Holzinger-Burgstaller für ein staatlich gestartetes Kinderdepot. Quelle öffnen
  5. ORF – Koalitionsstatus vom 7. September 2026. Dokumentiert den Druck von NEOS auf rasche Umsetzung, die weiterhin skeptische Position des SPÖ-geführten Finanzministeriums sowie die offene langfristige Finanzierung. Quelle öffnen
  6. Bundesministerium für Finanzen – Besteuerung von Kapitalerträgen. Primärquelle zur heutigen KESt-Systematik und Regelbesteuerungsoption. BMF-Information öffnen
  7. oesterreich.gv.at / Bundesministerium für Justiz – Vertragsabschluss und Vermögensgeschäfte Minderjähriger. Amtliche Einordnung dazu, dass bei bestimmten Vermögensangelegenheiten, ausdrücklich auch bei der Anlage von Geld Minderjähriger in Aktien, eine Genehmigung des Pflegschaftsgerichts notwendig sein kann. Amtliche Information öffnen
  8. EUR-Lex – Empfehlung (EU) 2025/2029 zu Savings and Investment Accounts. Europäischer Designvergleich zu steuerbegünstigten Anlagekonten, Portabilität, Anbieterzugang und Produktauswahl; kein österreichisches Zukunftsdepot-Gesetz. EU-Empfehlung öffnen
  9. Deutsches Bundesministerium der Finanzen – Frühstartrente. Primärquelle zum deutschen Vergleichsmodell und dessen Produkt-/Kostenlogik. Information öffnen
  10. GOV.UK – Junior ISA. Offizielle britische Quelle zu Eigentum, Steuerfreiheit, Jahreslimit und Zugriff ab 18. Junior-ISA-Regeln öffnen
  11. IRS – Trump Accounts. US-Primärquelle zu staatlichem Startbeitrag, Beitragsregeln und Anlagevorgaben; dient ausschließlich als internationaler Designvergleich. IRS-Information öffnen
  12. APA-OTS – Zukunftsdepot-Themenübersicht. Dokumentiert die vom Kanzleramt kommunizierte Modellrechnung mit 6,7 Prozent angenommener Rendite, rund 175.000 Euro Endwert und rund 23.700 Euro modellhafter Steuerersparnis und bündelt zugleich unterschiedliche Stakeholderpositionen. Themenübersicht öffnen
  13. RIS – Endbesteuerungsgesetz § 1. Primärquelle dafür, dass das Endbesteuerungsgesetz ein Bundesverfassungsgesetz ist und für erfasste Kapitalerträge einen KESt-Rahmen vorsieht. Daraus folgt die Prüfpflicht, wie die angekündigte Nullbesteuerung gesetzestechnisch konstruiert werden soll. Rechtsgrundlage öffnen
  14. Bankenverband Österreich – „Zukunftsdepot – erste Eckpunkte“. Zeigt, dass das Thema bereits regulatorisch bei der Bankenbranche angekommen ist, während konkrete Ausgestaltung und tatsächliche Marktumsetzung noch offen sind. Bankenverband öffnen
  15. LinkedIn – Christoph Boschan, Wiener Börse. Qualitative Branchenposition zu einfacher, breiter und kostengünstiger Kapitalmarktteilnahme; dient als Social-/Stakeholder-Signal und nicht als Rechtsquelle. Beitrag öffnen
  16. Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus – Zukunftsdepot vom 7. September 2026. Offizielle Ministeriumsquelle für die politische Einigung, das Ziel eines Starts 2027, 500 Euro Startkapital, die eingeplanten 40 Millionen Euro und den Finanzbildungsanspruch. Ministeriumsinfo öffnen

Änderungsverlauf

  • 5. September 2026: Erste Produktionsfassung erstellt und anschließend technisch für Smartphone, Tablet und Desktop gehärtet. Statuskarten, Tabellen-Scroll, stabile Anker, WordPress-CSS-Scoping und Quellenstruktur ergänzt. Im aktuellen /zukunftsdepot-Lauf zusätzlich die rechtliche KESt-/Endbesteuerungsfrage, Banken-/Marktreife, Indexierungsfrage, Stakeholder-/Social-Einordnung und weitere Longtail-FAQs aufgenommen. Post Title, Meta Title und Meta Description blieben gemäß SERP-Identity-Lock unverändert.
  • 8. September 2026: W13-Delta-Update nach Freshness-Pulse: NEOS-Modell mit Wohnsitz-Kriterium, bereits geborenen Minderjährigen, Drittzahlungen, UCITS und 0,5-Prozent-TER-CAP, Default-Anlage und Finanzbildung ergänzt; Koalitionspositionen vom 7. September sowie BMWET-Primärquelle aufgenommen. Quellenkonflikt „Geburtsort vs. Wohnsitz“ sichtbar gemacht. Post Title, Meta Title, Meta Description, Slug, zentrale Anker und bestehende Owner blieben unverändert.
  • 14. September 2026: W14/W15-Delta-Update: Missverständnis „Geburtenprämie“ als FAQ aufgenommen, Eligibility-Formulierungen konsistent gehalten und den neuen Designkonflikt „UCITS-Produkte versus Einzelaktien“ ergänzt. Außerdem die wirtschaftspolitische Kritik am steuerlichen Cut-off mit 18 dokumentiert. Kein neuer Gesetzesstatus, kein neuer Anbieterstatus und keine Änderung an Post Title, Meta Title, Meta Description, Slug, H2-Grundstruktur oder CSS.
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Written by Chefredaktion Finanz Blog

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