Geräte-Retter-Prämie endet 2026: Was noch gefördert wird und was ab Oktober gilt

Die Geräte-Retter-Prämie in Österreich läuft mit Ende 2026 aus. Bis dahin können Privatpersonen für die Reparatur, Wartung oder das Service förderfähiger Elektro- und Elektronikgeräte weiterhin 50 Prozent der Kosten zurückbekommen – maximal 130 Euro pro Gerät. Gleichzeitig beginnt am 1. Oktober 2026 mit dem neuen Recht auf Reparatur eine wichtige neue Phase für Konsumentinnen und Konsumenten.

Das ist jedoch kein direkter Ersatz für die Förderung: Das neue Reparaturrecht kann dazu führen, dass bestimmte Geräte länger reparierbar bleiben, Ersatzteile verfügbar sein müssen und Reparaturpreise transparenter werden. Es übernimmt aber nicht automatisch die Reparaturrechnung. Wer 2026 vor einer kaputten Waschmaschine, Kaffeemaschine oder einem defekten Laptop steht, sollte deshalb Förderung, Gewährleistung und Reparaturrecht getrennt prüfen.

Stand dieses Beitrags: 14. September 2026.

Geräte-Retter-Prämie 2026 Aktueller Stand
Förderung 50 % der förderfähigen Bruttokosten
Maximalförderung 130 Euro pro Gerät
Kostenvoranschlag 50 %, maximal 30 Euro; zählt zur Obergrenze von insgesamt 130 Euro
Bon gültig 3 Wochen
Förderende mit Ende 2026
Recht auf Reparatur neue österreichische Regeln ab 1. Oktober 2026

Geräte-Retter-Prämie endet 2026: Was jetzt noch gilt

Die Geräte-Retter-Prämie ist erst am 12. Jänner 2026 als Nachfolgemodell des früheren Reparaturbonus gestartet. Nun steht bereits fest, dass sie nicht über das Jahr hinaus weitergeführt wird. Das zuständige Bundesministerium begründet die Entscheidung mit der Budgetkonsolidierung. Für 2026 steht noch ein Fördertopf von 30 Millionen Euro zur Verfügung; mit Jahresende soll die Fördermaßnahme auslaufen und danach nicht neu budgetiert werden. Die Details zum Förderende veröffentlicht das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz.

Wie hoch ist die Geräte-Retter-Prämie?

Förderfähig sind 50 Prozent der anerkannten Bruttokosten. Bei Reparatur, Service oder Wartung werden höchstens 130 Euro übernommen. Auch ein Kostenvoranschlag kann mit 50 Prozent beziehungsweise maximal 30 Euro unterstützt werden.

Wichtig: Daraus werden nicht 160 Euro Gesamtförderung. Wurde für dasselbe Gerät bereits ein Kostenvoranschlag mit beispielsweise 30 Euro gefördert, stehen für die anschließende Reparatur höchstens weitere 100 Euro zur Verfügung. Die Gesamtförderung für Kostenvoranschlag und anschließende Reparatur desselben Geräts ist mit 130 Euro begrenzt.

Beispiel Rechnung Förderung Eigenanteil
Reparatur um 160 Euro 50 % von 160 Euro 80 Euro 80 Euro
Reparatur um 300 Euro 50 % wären 150 Euro maximal 130 Euro 170 Euro
Kostenvoranschlag bereits mit 30 Euro gefördert anschließende Reparatur noch maximal 100 Euro abhängig von der Rechnung

Der Bon muss innerhalb von drei Wochen bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb eingelöst werden. Der gesamte Rechnungsbetrag wird zunächst beim Betrieb bezahlt. Die Förderung wird nach der Abwicklung auf das bei der Bon-Erstellung angegebene Konto überwiesen. Auf der offiziellen Website der Geräte-Retter-Prämie können der aktuelle Förderstatus, die Geräteliste und teilnehmende Partnerbetriebe geprüft sowie ein Bon erstellt werden.

Die Förderung wurde stark genutzt

Das Ende lässt sich nicht mit mangelnder Nachfrage erklären. Nach den von der Wirtschaftskammer veröffentlichten Zahlen wurden bis Ende Juni 2026 bundesweit 122.300 Bons eingelöst beziehungsweise Refundierungsanträge gestellt und 11,6 Millionen Euro Fördergeld ausbezahlt. Die durchschnittliche Förderung lag bei rund 95 Euro pro Bon.

Allein in der Steiermark wurden bis Ende Juni 18.115 Refundierungsanträge gezählt. Rund 2.400 Partnerbetriebe waren österreichweit registriert. Besonders häufig wurden Kaffeemaschinen mit einem Anteil von 18 Prozent, Waschmaschinen mit 17 Prozent und Geschirrspüler mit 16 Prozent repariert. Auch Laptops und Backöfen gehörten zu den häufiger reparierten Geräten. Die Zahlen stammen aus einer im September veröffentlichten Auswertung der Wirtschaftskammer Steiermark.

Welche Geräte werden gefördert – und was sollte man bei einem Defekt zuerst prüfen?

Die Geräte-Retter-Prämie gilt nicht automatisch für jedes elektrisch betriebene Produkt. Förderfähig sind ausgewählte Elektro- und Elektronikgeräte, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden und in der offiziellen Geräteliste enthalten sind.

Typische förderfähige Geräte

  • Waschmaschinen und Trockner,
  • Geschirrspüler,
  • Kaffeemaschinen,
  • Kühl- und Gefriergeräte,
  • Fernsehgeräte,
  • Laptops und Computer,
  • Bildschirme,
  • Bohrmaschinen und andere ausgewählte Werkzeuge,
  • bestimmte Gesundheitsgeräte sowie
  • weitere Haushalts- und Elektronikgeräte laut offizieller Förderliste.

Zu den nicht förderfähigen Kategorien gehören beispielsweise Smartphones und Handys sowie E-Bikes. Auch Garantie- oder Gewährleistungsfälle sind von der Förderung ausgeschlossen, ebenso Reparaturen, für die ein anderer Dritter – beispielsweise eine Versicherung – aufkommen muss. Die Arbeiterkammer erläutert die wichtigsten Ein- und Ausschlüsse.

Gerade das Smartphone zeigt einen wichtigen Unterschied: Ein Handy ist von der Geräte-Retter-Prämie ausgeschlossen, kann aber trotzdem zu jenen Produktgruppen gehören, für die ab Oktober das neue Recht auf Reparatur relevant ist. Förderfähigkeit und Reparaturrecht sind zwei verschiedene Dinge.

Gerät kaputt? Diese Reihenfolge ist sinnvoll

  1. Gewährleistung oder Garantie prüfen: Besteht noch ein Anspruch, sollte nicht vorschnell eine kostenpflichtige Reparatur beauftragt werden.
  2. Ab Oktober das Recht auf Reparatur prüfen: Bei bestimmten Produktgruppen kann außerhalb der Gewährleistung eine gesetzliche Reparaturpflicht des Herstellers bestehen.
  3. Förderfähigkeit prüfen: Ist das Gerät 2026 in der Liste der Geräte-Retter-Prämie enthalten, kann sich der tatsächliche Eigenanteil deutlich reduzieren.
  4. Reparaturkosten mit einem vergleichbaren Neugerät abgleichen: Nicht nur Kaufpreis, sondern auch Alter, Zustand und wahrscheinliche Restlebensdauer berücksichtigen.
  5. Bei alten Großgeräten den Energieverbrauch einbeziehen: Ein niedriger Reparaturpreis ist langfristig nicht immer die günstigste Lösung.

Unvorhergesehene Reparaturen gehören zu den typischen Ausgaben, für die eine kurzfristig verfügbare Rücklage sinnvoll ist. Wie hoch eine solche Reserve im Verhältnis zum eigenen Einkommen sein kann, behandeln wir ausführlicher im Ratgeber Wie viel Geld sollte man monatlich sparen?.

Recht auf Reparatur ab 1. Oktober 2026: Was sich wirklich ändert

Mit 1. Oktober 2026 treten in Österreich die neuen Bestimmungen des Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetzes in Kraft. Damit wird die EU-Richtlinie zum sogenannten „Right to Repair“ in österreichisches Recht umgesetzt. Die Rechtsgrundlage wurde im Bundesgesetzblatt als Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz veröffentlicht.

Das neue Recht bedeutet allerdings nicht, dass jedes beliebige kaputte Produkt kostenlos repariert werden muss. Entscheidend sind Produktgruppe, Art des Defekts und die für das konkrete Produkt geltenden EU-Anforderungen an die Reparierbarkeit.

Hersteller müssen bestimmte Produkte auch außerhalb der Gewährleistung reparieren

Für bestimmte Produktgruppen, für die bereits EU-Vorgaben zur Reparierbarkeit bestehen, müssen Hersteller auf Wunsch eine Reparatur durchführen, sofern diese möglich ist und der Defekt außerhalb der Gewährleistungspflicht des Verkäufers liegt.

Zu den derzeit erfassten Produktgruppen gehören unter anderem:

  • Waschmaschinen und Waschtrockner,
  • Wäschetrockner,
  • Geschirrspüler,
  • Kühlgeräte,
  • Fernsehgeräte und andere elektronische Displays,
  • Mobiltelefone, schnurlose Telefone und bestimmte Tablets,
  • Staubsauger,
  • Server und Datenspeicherprodukte,
  • bestimmte Heizgeräte,
  • Schweißgeräte sowie
  • bestimmte Geräte beziehungsweise Batterien für leichte Verkehrsmittel.

Die Reparatur muss innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen und kann kostenlos oder gegen ein angemessenes Entgelt angeboten werden. Entscheidend ist also: „Recht auf Reparatur“ bedeutet nicht automatisch „Reparatur kostenlos“.

Ersatzteile und Reparaturpreise sollen länger verfügbar und transparenter werden

Für Verbraucher besonders interessant ist die Ersatzteilregelung. Ab dem Zeitpunkt, an dem das letzte Exemplar eines Gerätemodells in Verkehr gebracht wurde, müssen bestimmte Ersatzteile abhängig von der Produktgruppe noch sieben bis zehn Jahre verfügbar sein.

Das bedeutet allerdings nicht, dass für jedes Gerät jedes denkbare Bauteil zehn Jahre lang vorrätig sein muss. Welche Ersatzteile umfasst sind und wie lange sie verfügbar sein müssen, richtet sich nach den jeweiligen EU-Vorgaben für die Produktgruppe.

Zusätzlich müssen die reparaturpflichtigen Unternehmen Informationen über ihre Reparaturleistungen bereitstellen. Für typische Reparaturen sollen auf frei zugänglichen Websites auch Richtpreise veröffentlicht werden. Das kann Haushalten helfen, schon vor einer Beauftragung besser einzuschätzen, ob eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist.

Europäisches Reparaturformular bringt mehr Preissicherheit

Neu ist außerdem ein standardisiertes Europäisches Formular für Reparaturinformationen. Die Verwendung ist für Reparaturbetriebe freiwillig. Wird das Formular verwendet, enthält es unter anderem Informationen zu:

  • Art des Defekts und geplanter Reparatur,
  • Preis oder Berechnungsmethode und maximalem Reparaturpreis,
  • voraussichtlicher Reparaturdauer,
  • einem möglichen Ersatzgerät,
  • Transport-, Aus- oder Einbaukosten sowie
  • der Gültigkeit des Angebots.

Ein besonders relevanter Punkt für Konsumentinnen und Konsumenten: Die darin angegebenen Bedingungen dürfen grundsätzlich 30 Kalendertage lang nicht geändert werden. Wird das Angebot innerhalb der Gültigkeitsdauer angenommen, ist die Reparatur zu den festgelegten Bedingungen durchzuführen.

Reparatur im Gewährleistungsfall kann die Frist verlängern

Von der Hersteller-Reparaturpflicht ist eine weitere Neuerung zu unterscheiden: Entscheiden sich Verbraucher bei einem gewährleistungsrechtlichen Mangel für die Reparatur anstelle eines Austauschs, verlängert sich die Gewährleistungsfrist einmalig um ein Jahr.

Diese neue Gewährleistungsregel gilt für Verträge, die nach dem 30. September 2026 abgeschlossen werden. Bei beweglichen Sachen kann sich die Gewährleistungsfrist dadurch grundsätzlich auf insgesamt drei Jahre verlängern.

Geräte-Retter-Prämie Gewährleistung Recht auf Reparatur
Was ist es? staatlicher Zuschuss gesetzliche Mängelhaftung des Verkäufers Reparaturanspruch bei bestimmten Waren
Wer ist Ansprechpartner? Partnerbetrieb Verkäufer primär Hersteller bzw. gesetzlich bestimmter Verantwortlicher
Muss der Kunde zahlen? ja, Förderung reduziert Kosten bei berechtigter Gewährleistung grundsätzlich keine Reparaturkosten Reparatur kann kostenpflichtig sein
Endet 2026? ja nein nein
Smartphone erfasst? nein grundsätzlich möglich als Produktgruppe grundsätzlich ja

Reparieren oder neu kaufen: Was lohnt sich finanziell – und was gilt 2027?

Ob eine Reparatur finanziell sinnvoll ist, lässt sich nicht seriös mit einer starren Prozentregel beantworten. Aussagen wie „Bis 50 Prozent des Neupreises immer reparieren“ greifen zu kurz.

Für die Entscheidung sind zumindest folgende Punkte relevant:

  • tatsächlicher Reparaturpreis nach einer möglichen Förderung,
  • Alter und allgemeiner Zustand des Geräts,
  • erwartbare Restlebensdauer nach der Reparatur,
  • Wahrscheinlichkeit weiterer Verschleißreparaturen,
  • Preis eines wirklich vergleichbaren Neugeräts,
  • Liefer-, Anschluss- und Entsorgungskosten sowie
  • mögliche Unterschiede beim Energieverbrauch.

Zwei einfache Beispiele

Beispiel 1: Waschmaschine mit begrenztem Defekt

Eine Reparatur kostet 240 Euro. Bei Förderfähigkeit übernimmt die Geräte-Retter-Prämie 50 Prozent, also 120 Euro. Der Haushalt trägt in diesem vereinfachten Beispiel noch 120 Euro selbst.

Kostet eine vergleichbare neue Waschmaschine beispielsweise deutlich mehr und befindet sich das vorhandene Gerät ansonsten in gutem Zustand, kann die Reparatur finanziell klar günstiger sein. Ob sie tatsächlich die bessere Entscheidung ist, hängt aber unter anderem von Alter, Zustand und Restlebensdauer ab.

Beispiel 2: Sehr alter Kühlschrank

Bei einem sehr alten Kühlschrank kann eine Reparatur trotz niedriger Eigenkosten anders zu beurteilen sein. Sind weitere Defekte absehbar und ist der Stromverbrauch gegenüber einem zeitgemäßen Ersatzgerät hoch, sollten neben der aktuellen Reparaturrechnung auch die zukünftigen Betriebskosten berücksichtigt werden.

Wer dabei einen ungewöhnlich hohen Haushaltsstromverbrauch feststellt, sollte zuerst Ursache, Zählerstand und Tarif auseinanderhalten. Wie das funktioniert, zeigt unser Ratgeber Stromrechnung zu hoch? Nachzahlung prüfen und Stromkosten senken.

Was gilt nach dem Ende der Geräte-Retter-Prämie 2027?

Nach aktuellem Regierungsstand wird die Geräte-Retter-Prämie ab 2027 nicht neu budgetiert. Damit fällt der direkte bundesweite Zuschuss zu den förderfähigen Reparaturkosten weg, sofern bis dahin keine neue oder andere Fördermaßnahme beschlossen wird.

Die neuen Reparaturrechte bleiben davon unabhängig bestehen. Auch 2027 bleiben daher insbesondere Herstellerpflichten für bestimmte Produktgruppen, Ersatzteilvorgaben, Informationen über Reparaturleistungen und die neuen Gewährleistungsregeln relevant.

Auf europäischer Ebene ist zusätzlich eine gemeinsame Online-Plattform vorgesehen, über die Verbraucher künftig leichter Reparaturbetriebe finden können. Die gemeinsame technische Schnittstelle soll von der Europäischen Kommission bis 31. Juli 2027 entwickelt werden. Die Grundlage dafür enthält die EU-Richtlinie 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren.

Fazit: 2026 treffen zwei Entwicklungen unmittelbar aufeinander: Der finanzielle Zuschuss der Geräte-Retter-Prämie läuft aus, während das Recht auf Reparatur gleichzeitig gesetzlich gestärkt wird. Für österreichische Haushalte bleibt deshalb entscheidend, die Ebenen nicht zu verwechseln. Zuerst sollten Gewährleistung oder Garantie geprüft werden, danach mögliche neue Reparaturansprüche und erst anschließend Förderfähigkeit und tatsächliche Eigenkosten. Das kann verhindern, dass eine Reparatur bezahlt wird, obwohl ein Anspruch besteht – oder dass ein funktionstüchtiges Gerät unnötig früh ersetzt wird.

Häufige Fragen zur Geräte-Retter-Prämie und zum Recht auf Reparatur

Gibt es die Geräte-Retter-Prämie im September 2026 noch?

Ja. Stand 14. September 2026 ist die Förderaktion weiterhin verfügbar. Für das gesamte Jahr 2026 steht laut zuständigem Ministerium ein Fördertopf von 30 Millionen Euro zur Verfügung. Mit Jahresende 2026 soll die Maßnahme auslaufen und danach nicht neu budgetiert werden.

Wie hoch ist die Geräte-Retter-Prämie?

Die Förderung beträgt 50 Prozent der förderfähigen Bruttokosten. Für Reparatur, Service oder Wartung gibt es maximal 130 Euro.

Gibt es für Kostenvoranschlag und Reparatur zusammen 160 Euro?

Nein. Für einen Kostenvoranschlag sind zwar maximal 30 Euro Förderung möglich. Wird anschließend dasselbe Gerät repariert, beträgt die weitere Förderung höchstens 100 Euro. Insgesamt bleiben Kostenvoranschlag und Reparatur desselben Geräts auf maximal 130 Euro begrenzt.

Ist die Geräte-Retter-Prämie der frühere Reparaturbonus?

Die Geräte-Retter-Prämie ist das seit Jänner 2026 geltende Nachfolgemodell des früheren bundesweiten Reparaturbonus. Die Förderbedingungen und die erfassten Geräte sind jedoch nicht vollständig identisch.

Werden Smartphones mit der Geräte-Retter-Prämie gefördert?

Nein. Smartphones und Handys gehören 2026 nicht zu den förderfähigen Kategorien der Geräte-Retter-Prämie. Sie können aber zu den Produktgruppen gehören, für die das neue Recht auf Reparatur relevant ist.

Ist das Recht auf Reparatur kostenlos?

Nein. Für bestimmte Produktgruppen entsteht eine gesetzliche Reparaturpflicht, eine Reparatur außerhalb der Gewährleistung darf aber kostenlos oder gegen ein angemessenes Entgelt erfolgen. Das Recht auf Reparatur ist daher keine neue Reparaturförderung.

Gilt das Recht auf Reparatur für jedes Elektrogerät?

Nein. Erfasst sind bestimmte Produktgruppen, für die auf EU-Ebene Anforderungen an die Reparierbarkeit bestehen. Welche Reparaturen und Ersatzteile konkret umfasst sind, hängt von den jeweiligen produktbezogenen EU-Regeln ab.

Verlängert jede Reparatur automatisch die Gewährleistung?

Nein. Die neue zusätzliche Verlängerung betrifft eine Reparatur, mit der ein gewährleistungsrechtlicher Mangel behoben wird. Die neue Regelung gilt für Verträge, die nach dem 30. September 2026 abgeschlossen werden, und verlängert die Gewährleistungsfrist einmalig um ein Jahr.

Gibt es die Geräte-Retter-Prämie 2027 noch?

Nach aktuellem Regierungsstand nein. Die Geräte-Retter-Prämie soll mit Ende 2026 auslaufen und danach nicht neu budgetiert werden. Das Recht auf Reparatur und die neuen Gewährleistungsregeln bestehen davon unabhängig weiter.

Ist der Wiener Reparaturbon dasselbe wie die Geräte-Retter-Prämie?

Nein. Der Wiener Reparaturbon ist eine eigene Förderaktion der Stadt Wien. Die bundesweite Geräte-Retter-Prämie ist davon zu unterscheiden und richtet sich an Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich.

Hinweis: Förderbedingungen und rechtliche Rahmenbedingungen können sich ändern. Vor einer Reparatur sollten daher der aktuelle Förderstatus sowie bestehende Garantie-, Gewährleistungs- oder Versicherungsansprüche geprüft werden. Hinweise, Korrekturen oder fachliche Ergänzungen zu diesem Beitrag können an david@reisner.at übermittelt werden.

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Written by Chefredaktion Finanz Blog

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