Ab 20. November 2026 gelten in Österreich neue Regeln für Verbraucherkredite. Das bereits beschlossene Verbraucherkreditgesetz 2026 erfasst künftig auch bestimmte bisher ausgenommene Kleinkredite, zinsfreie Finanzierungen und digitale Zahlungsaufschübe. Besonders relevant ist die Reform für Menschen, die online auf Rechnung kaufen, in Raten bezahlen oder einen klassischen Konsumkredit aufnehmen möchten.
Wer beim Online-Shopping „Jetzt kaufen, später bezahlen“ auswählt, denkt dabei oft nicht an einen Kredit. Genau solche Finanzierungsmodelle stehen aber im Mittelpunkt der österreichischen Verbraucherkreditreform. Mehr Transparenz, strengere Kreditwürdigkeitsprüfungen und zusätzliche Rechte bei digitalen Entscheidungen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor schwer überschaubaren Verpflichtungen schützen.
Das Wichtigste in Kürze: Das Verbraucherkreditgesetz 2026 (VKrG 2026) wurde am 10. Juni 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 20. November 2026 in Kraft. Es gilt grundsätzlich für neue, vom Gesetz erfasste Kreditverträge und Finanzierungen ab diesem Zeitpunkt. Bestehende Verträge werden nicht pauschal rückwirkend umgestellt. Für bestimmte unbefristete Altverträge gelten jedoch einzelne neue Regelungen.
Stand: 13. Oktober 2026. Das Gesetz ist bereits beschlossen, sein allgemeiner Anwendungsbeginn liegt noch in der Zukunft. Dieser Beitrag erklärt, was schon feststeht, welche Ausnahmen bestehen und welche Fragen Verbraucher vor einer Finanzierung klären sollten.
Was ändert sich durch das Verbraucherkreditgesetz 2026?
Die Reform setzt die EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 in österreichisches Recht um. Ziel ist es, den rechtlichen Schutz an eine Finanzwelt anzupassen, in der Konsumkredite längst nicht mehr ausschließlich am Bankschalter abgeschlossen werden.
Auch digitale Ratenzahlung, Zahlungsaufschub und kleine Finanzierungsbeträge können wirtschaftlich Kreditverpflichtungen sein. Bisher waren insbesondere bestimmte unentgeltliche Finanzierungen oder Kreditbeträge unter 200 Euro vom bisherigen Verbraucherkreditgesetz ausgenommen. Der neue Rechtsrahmen erweitert den Anwendungsbereich deutlich, sieht aber weiterhin Ausnahmen und Sonderregelungen vor.
| Bereich | Bisherige Rechtslage | Neue Rechtslage ab 20.11.2026 |
|---|---|---|
| Kleinkredite | Kredite unter 200 Euro grundsätzlich ausgenommen | Auch kleinere Kreditbeträge können erfasst sein |
| Zinsfreie Zahlungsaufschübe | Weitgehend außerhalb des bisherigen Verbraucherkreditrechts | Einbeziehung vieler Modelle, sofern keine Ausnahme greift |
| Bonitätsprüfung | Kreditwürdigkeitsprüfung bereits vorgeschrieben | Erweiterte Prüfung und strengere Anforderungen an die Kreditvergabe |
| Automatisierte Entscheidungen | Insbesondere allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben | Zusätzliche besondere Informations- und Überprüfungsrechte |
| Kreditwerbung | Pflichtangaben bei bestimmten Kosten- und Zinsangaben | Zusätzlicher auffallender Warnhinweis für erfasste Kreditwerbung |
| Vorzeitige Rückzahlung | Bereits gesetzlich möglich | Neu gefasste Regeln zur Gesamtkostenermäßigung und Entschädigung |
| Zahlungsschwierigkeiten | Verbraucherschutz und allgemeine rechtliche Möglichkeiten | Ausdrückliche Vorgaben zu angemessenen Nachsichtsmaßnahmen |
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer bereits bestehenden Schutzregel, einer tatsächlich neuen Verpflichtung und einer Ausnahme. Beispielsweise mussten Banken die Kreditwürdigkeit schon vor der Reform prüfen. Neu sind insbesondere die erweiterten Anforderungen, nicht die Bonitätsprüfung an sich.
Welche Finanzierungen sind betroffen?
Je nach Ausgestaltung können unter anderem folgende Finanzierungen vom neuen Verbraucherkreditgesetz erfasst werden:
- Klassische Privat- und Konsumkredite von Banken
- Bestimmte kleine Online-Kredite und Minikredite
- Ratenkäufe für Möbel, Elektronik und andere Konsumgüter
- Bestimmte „Buy now, pay later“-Finanzierungen
- Zins- und gebührenfreie Zahlungsaufschübe mit externem Finanzierungsanbieter
- Bestimmte Überziehungsmöglichkeiten auf Girokonten, wobei eigene Sonderregelungen gelten
- Sonstige vom Gesetz erfasste Finanzierungshilfen
Immobilien- und Hypothekarkredite sind dagegen nicht einfach mit gewöhnlichen Konsumkrediten gleichzusetzen. Für Wohnimmobilienfinanzierungen gelten gesonderte Rechtsvorschriften.
Ratenkauf und Klarna: Was gilt künftig beim Online-Shopping?
Besonders interessant wird die Reform beim Rechnungskauf und bei digitalen Ratenzahlungsangeboten. Wer bisher ein Produkt bestellt und erst einige Wochen später bezahlt hat, konnte dies häufig ohne klassische Kreditunterlagen oder umfassende Bonitätsprüfung tun.
Ab 20. November 2026 müssen bei zahlreichen Finanzierungsmodellen die erweiterten Verbraucherkreditvorschriften eingehalten werden. Das betrifft insbesondere Konstellationen, bei denen ein externer Zahlungs- oder Finanzierungsdienstleister einen Kredit beziehungsweise Zahlungsaufschub gewährt.
Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder Rechnungskauf verboten oder künftig automatisch kreditpflichtig wird. Entscheidend sind die konkrete Vertragsgestaltung, der Anbieter und die gesetzlichen Ausnahmen.
Wann bleibt ein Zahlungsaufschub ausgenommen?
Für bestimmte zins- und gebührenfreie Zahlungsaufschübe direkt durch den Händler bestehen Ausnahmen. Wesentliche Voraussetzungen sind, dass der Lieferant oder Dienstleister den Zahlungsaufschub selbst gewährt, kein Dritter die Finanzierung anbietet und keine unzulässigen Zusatzkosten entstehen.
Im Online-Handel sind insbesondere die folgenden Grenzen relevant:
| Situation | Mögliche Ausnahme | Entscheidender Punkt |
|---|---|---|
| Kleines oder mittleres Unternehmen gewährt selbst ein Zahlungsziel | Unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 50 Tage | Direkter, grundsätzlich zins- und gebührenfreier Zahlungsaufschub |
| Größerer Online-Händler gewährt selbst ein Zahlungsziel | Unter zusätzlichen Voraussetzungen bis zu 14 Tage | Insbesondere Unternehmensgröße, Abwicklung und Zahlungsfrist |
| Externer Anbieter gewährt „Buy now, pay later“ | Die genannte Händlerausnahme greift grundsätzlich nicht | Rolle und Vertragsgestaltung des Finanzierungsanbieters prüfen |
| Sofortzahlung ohne Zahlungsaufschub | Kein Kredit allein durch die sofortige Zahlungsabwicklung | Bezahlung wird nicht auf einen späteren Zeitpunkt verschoben |
Wichtige Einschränkung: Die gesetzlichen Ausnahmen sind komplex. Die Wirtschaftskammer Österreich weist darauf hin, dass insbesondere bei der Einbindung von Zahlungsdienstleistern noch Auslegungsfragen bestehen. Eine pauschale Aussage wie „Rechnungskauf ab November immer mit Bonitätsprüfung“ wäre daher falsch.
Für Konsumentinnen und Konsumenten ist vor allem relevant, wer die Finanzierung tatsächlich anbietet und welcher Vertrag abgeschlossen wird. Der Name der Zahlungsart allein beantwortet noch nicht, welche gesetzlichen Regeln gelten.
Ist eine 0-Prozent-Finanzierung wirklich kostenlos?
Ein angebotener Zinssatz von null Prozent bedeutet nicht automatisch, dass jedes Risiko oder jede denkbare Zusatzbelastung ausgeschlossen ist.
Beispielsweise kann eine Finanzierung zwar ohne Sollzinsen angeboten werden, aber an bestimmte Bedingungen geknüpft sein. Außerdem können bei Zahlungsverzug unter den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzliche Kosten entstehen.
Vor dem Abschluss sollten daher folgende Fragen beantwortet sein:
- Entspricht der Gesamtbetrag tatsächlich dem Barzahlungspreis?
- Fallen Bearbeitungs-, Konto- oder sonstige Nebenkosten an?
- Wann genau werden die einzelnen Raten fällig?
- Was geschieht bei einer verspäteten Zahlung?
- Welche Angaben und Nachweise benötigt der Finanzierungsanbieter?
- Wer ist mein Vertragspartner und an wen muss ich mich bei Problemen wenden?
Rechenbeispiel: Ein Elektrogerät kostet bei sofortiger Zahlung 600 Euro. Bei einer echten zins- und gebührenfreien Finanzierung über drei Monate würden dreimal 200 Euro fällig. Werden hingegen drei Raten zu jeweils 210 Euro verlangt, beträgt der gesamte Rückzahlungsbetrag 630 Euro. Das Gerät kostet über diese Finanzierung 30 Euro mehr.
Das Beispiel zeigt einen einfachen Preisunterschied. Es beschreibt keinen konkreten Anbieter und keinen berechneten effektiven Jahreszins.
Neue Kreditrechte: Bonität, Rücktritt und Rückzahlung
Die Reform betrifft nicht nur die Frage, welche Zahlarten als Kredit gelten. Sie erweitert auch den rechtlichen Rahmen für den Abschluss, die Durchführung und die vorzeitige Rückzahlung von Verbraucherkrediten.
Strengere Kreditwürdigkeitsprüfung und automatisierte Entscheidungen
Nach § 17 VKrG 2026 ist vor dem Abschluss eines erfassten Kreditvertrags eine eingehende Prüfung der Kreditwürdigkeit vorzunehmen. Dabei sollen die relevanten Informationen zur tatsächlichen Rückzahlungsfähigkeit berücksichtigt werden.
Die Kreditvergabe darf grundsätzlich nur erfolgen, wenn die Prüfung ergibt, dass eine vertragsgemäße Rückzahlung wahrscheinlich ist.
Berücksichtigt werden können insbesondere Informationen über:
- Regelmäßiges Einkommen und dessen Verlässlichkeit
- Laufende Wohn- und Lebenshaltungskosten
- Bestehende Kredite und sonstige Zahlungsverpflichtungen
- Unterhalts- und andere regelmäßige Belastungen
- Die voraussichtliche finanzielle Tragbarkeit der neuen Kreditrate
Der konkrete Umfang der notwendigen Informationen richtet sich nach der jeweiligen Finanzierung und den rechtlichen Vorgaben.
Eine weitere Änderung betrifft automatisierte Kreditentscheidungen. Bei entsprechenden automatisierten Kreditwürdigkeitsprüfungen sieht das Gesetz zusätzliche Rechte vor, darunter Informationen über die Verarbeitung und unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Überprüfung mit menschlicher Beteiligung.
Wer einen Kreditantrag stellt, sollte deshalb zwischen einer automatisierten Vorentscheidung und einer abschließenden Kreditentscheidung unterscheiden. Eine schnelle Online-Anzeige ist nicht automatisch eine verbindliche Finanzierungszusage.
Der Beitrag Kredit ohne Bonitätsprüfung in Österreich erklärt ergänzend, weshalb eine Kreditprüfung erforderlich ist und worin sich Bonitätsprüfung, KSV-Abfrage und automatische Kreditentscheidung unterscheiden.
14 Tage Rücktritt: Was passiert mit bereits ausbezahltem Geld?
Das grundsätzliche Rücktrittsrecht bei erfassten Verbraucherkrediten bleibt bestehen. Nach § 25 VKrG 2026 können Verbraucher innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Kreditvertrag zurücktreten.
Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem Vertragsabschluss. Werden die gesetzlich vorgeschriebenen Vertragsinformationen erst später zur Verfügung gestellt, verschiebt sich der Fristbeginn entsprechend.
Neu geregelt ist auch die Höchstfrist bei bestimmten Informationsmängeln. Wurden die Vertragsbedingungen und gesetzlich erforderlichen Informationen nicht zur Verfügung gestellt, endet die Rücktrittsfrist grundsätzlich spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsabschluss. Diese Begrenzung gilt jedoch nicht, wenn die vorgeschriebene Belehrung über das Rücktrittsrecht fehlt.
Wurde der Kreditbetrag bereits ausbezahlt, muss das erhaltene Kapital nach einem wirksamen Rücktritt grundsätzlich innerhalb von 30 Kalendertagen nach Absendung der Rücktrittserklärung zurückgezahlt werden. Hinzu kommen die bis zur Kapitalrückzahlung angefallenen vertraglichen Sollzinsen.
Praxis-Tipp: Ein Rücktritt vom Kreditvertrag ist rechtlich nicht automatisch dasselbe wie die Rückgabe einer Ware. Bei miteinander verbundenen Kauf- und Kreditverträgen können Sonderregeln gelten. Deshalb sollten Kaufvertrag, Finanzierung und Rücktrittsbedingungen gemeinsam geprüft werden.
Vorzeitige Kreditrückzahlung: Wann fallen Kosten an?
Auch künftig können Verbraucher erfasste Kreditverträge grundsätzlich vorzeitig vollständig oder teilweise zurückzahlen. Der Kreditgeber muss dabei die gesetzlich vorgesehene Ermäßigung der Kreditgesamtkosten für die verbleibende Laufzeit berücksichtigen.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung darf nur unter bestimmten Voraussetzungen verlangt werden. Nach § 29 VKrG 2026 ist sie insbesondere ausgeschlossen, wenn der vorzeitig zurückgezahlte Betrag innerhalb von zwölf Monaten 10.000 Euro nicht überschreitet oder die Rückzahlung in eine Phase ohne festen Sollzinssatz fällt.
Wenn eine Entschädigung gesetzlich zulässig ist, gelten grundsätzlich Höchstgrenzen:
- Maximal 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags bei einer verbleibenden Laufzeit von höchstens einem Jahr
- Maximal 1 Prozent in anderen Fällen
- Zusätzlich darf die Entschädigung nicht höher sein als die Zinsen, die für den betreffenden Betrag bis zum vereinbarten Vertragsende angefallen wären
Diese Grenzen betreffen die vom VKrG 2026 erfassten Finanzierungen. Für Immobilienkredite sind die speziellen gesetzlichen Bestimmungen maßgeblich.
Was geschieht bei Zahlungsschwierigkeiten?
Eine weitere gesetzliche Neuerung betrifft den Umgang mit Zahlungsrückständen. Nach § 31 VKrG 2026 sollen Kreditgeber vor der Einleitung von Zwangsvollstreckungsverfahren je nach Sachlage angemessene Nachsichtsmaßnahmen berücksichtigen.
Solche Maßnahmen können beispielsweise eine Anpassung der Rückzahlungsbedingungen, eine Zahlungsunterbrechung, eine verlängerte Laufzeit oder andere geeignete Vereinbarungen umfassen.
Ein automatischer Rechtsanspruch auf einen Schuldenerlass oder eine bestimmte Ratenpause entsteht dadurch nicht. Die Maßnahmen hängen von der individuellen Situation und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Wer bereits Schwierigkeiten hat, Miete, Energie, Lebensmittel und laufende Kreditraten zu bezahlen, sollte möglichst frühzeitig das Gespräch mit dem Kreditgeber suchen und gegebenenfalls eine staatlich anerkannte Schuldenberatungsstelle kontaktieren.
Kredite und Ratenzahlung richtig vergleichen: Praktischer Ratgeber
Die gesetzlichen Änderungen sollen Transparenz und Schutz verbessern. Die Entscheidung, ob eine Finanzierung langfristig leistbar ist, bleibt dennoch wichtig.
Gerade bei kleinen Konsumausgaben kann die monatliche Rate den Blick auf die tatsächlichen Gesamtkosten verstellen. Mehrere gleichzeitig laufende Ratenkäufe können das Haushaltsbudget erheblich belasten, auch wenn jede einzelne Rate niedrig erscheint.
Monatsrate oder Gesamtkosten: Was zählt wirklich?
Für einen sinnvollen Kreditvergleich sollten Angebote nach denselben Kriterien beurteilt werden. Besonders wichtig sind:
- Effektiver Jahreszins: Standardisierte Kennzahl für die im gesetzlichen Rahmen erfassten jährlichen Kreditgesamtkosten
- Gesamtbetrag: Summe der vertraglich vorgesehenen Rückzahlungen
- Monatsrate: Tatsächliche laufende Belastung
- Laufzeit: Zeitraum bis zur vollständigen Tilgung
- Zusatzleistungen: Kosten und Bedingungen etwaiger Versicherungen
- Sondertilgung: Möglichkeiten und Kosten einer früheren Rückzahlung
- Zahlungsverzug: Mögliche Verzugszinsen und zulässige weitere Kosten
Ein günstiger wirkender Monatsbetrag bedeutet nicht zwangsläufig, dass der Kredit insgesamt kostengünstiger ist. Durch eine längere Laufzeit können die gesamten Kreditkosten steigen.
Eine vertiefende Orientierung zu Online-Bankkrediten, Kreditsummen, Laufzeiten und den österreichischen Voraussetzungen bietet der bestehende Online-Kredit-Vergleich für Österreich.
Beispiel: Drei Einkäufe mit Ratenzahlung
Angenommen, eine Person finanziert innerhalb weniger Wochen einen Fernseher, ein Smartphone und ein Möbelstück. Jeder Anbieter wirbt mit einer überschaubaren Monatsrate.
| Anschaffung | Monatsrate | Laufzeit | Gesamtrückzahlung |
|---|---|---|---|
| Fernseher | 45 Euro | 12 Monate | 540 Euro |
| Smartphone | 35 Euro | 24 Monate | 840 Euro |
| Möbelstück | 60 Euro | 10 Monate | 600 Euro |
| Insgesamt | 140 Euro zu Beginn | Unterschiedlich | 1.980 Euro |
Die Person verpflichtet sich damit zu monatlich insgesamt 140 Euro, solange alle drei Raten parallel laufen. Über die vollständigen Laufzeiten beträgt die Summe der vereinbarten Zahlungen 1.980 Euro.
Das Beispiel verwendet frei gewählte Raten und Laufzeiten, keine Marktangebote. Ob Finanzierungen Zinsen oder andere Kosten enthalten, lässt sich erst durch den Vergleich mit den jeweiligen Barzahlungspreisen und Vertragsbedingungen beurteilen.
Die entscheidende Frage lautet: Reicht das Einkommen auch dann noch für alle Raten, wenn eine unerwartete Ausgabe hinzukommt?
Österreichische Kreditangebote vergleichen
Wer statt mehrerer Händlerfinanzierungen einen klassischen Ratenkredit für eine notwendige größere Anschaffung prüft, kann Angebote mit vergleichbarer Kreditsumme und Laufzeit gegenüberstellen. Entscheidend bleiben immer die konkrete Rückzahlbarkeit und die vollständigen Vertragskosten.
Kreditvergleich Österreich – Partnerangebot: Der folgende Vergleich kann als erste Orientierung dienen. Angezeigte Ergebnisse sind keine verbindliche Kreditzusage. Ein neuer Kredit ist insbesondere bei bereits bestehenden Zahlungsschwierigkeiten nicht automatisch eine sinnvolle Lösung.
Vergleichen Sie nicht bloß eine mögliche Monatsrate, sondern auch den effektiven Jahreszins, den Gesamtrückzahlungsbetrag und die Bedingungen für eine vorzeitige Tilgung. Angebote hängen von Einkommen, Bonität, Laufzeit, Kreditsumme und individuellen Voraussetzungen ab.
Bei angebotenen Restschuldversicherungen sollten Leistungen, Ausschlüsse und Prämien gesondert geprüft werden. Dazu bietet der Beitrag über die Ratenschutzversicherung in Österreich eine ergänzende Einordnung.
Checkliste vor jedem Ratenkauf oder Kreditabschluss
- Ist die Anschaffung notwendig oder kann sie aufgeschoben werden?
- Wie hoch ist der Barzahlungspreis?
- Wie hoch ist die gesamte vereinbarte Rückzahlung?
- Ist der beworbene Null-Prozent-Zins tatsächlich mit einem kostenfreien Angebot verbunden?
- Wer gewährt die Finanzierung: Händler, Zahlungsdienstleister oder Bank?
- Welche monatlichen Verpflichtungen bestehen bereits?
- Bleibt nach den Raten genügend Geld für Wohnen, Energie, Lebensmittel und Rücklagen?
- Welche Folgen hat eine verspätete Zahlung?
- Gibt es eine gesetzliche Rücktrittsmöglichkeit und wie wird sie ausgeübt?
- Kann der Kredit früher zurückgezahlt werden?
- Werden optionale Versicherungen oder Zusatzleistungen angeboten?
- Sind Anbieter, Impressum und Vertragsunterlagen nachvollziehbar?
Redaktioneller Hinweis: Die Schutzvorschriften eines Verbraucherkreditgesetzes verhindern nicht jedes finanzielle Risiko. Auch rechtlich korrekt angebotene Ratenzahlungen können für einen Haushalt zu teuer sein. Besonders bei mehreren bereits laufenden Zahlungsverpflichtungen ist eine sorgfältige Budgetprüfung entscheidend.
Fazit: Mehr Schutz ab November 2026 – trotzdem Kreditkosten prüfen
Mit dem Verbraucherkreditgesetz 2026 erhält Österreich einen erweiterten rechtlichen Rahmen für Konsumkredite und digitale Finanzierungsmodelle. Besonders relevant ist die Einbeziehung zahlreicher bislang ausgenommener kleiner oder zinsfreier Finanzierungen.
Die Änderungen betreffen nicht nur Anbieter, sondern auch den Alltag beim Online-Shopping: Wer eine Zahlung aufschiebt oder einen Ratenkauf vereinbart, sollte künftig genauer darauf achten, welche Finanzierung tatsächlich abgeschlossen wird und welche Informations- und Verbraucherrechte damit verbunden sind.
Für Verbraucher bleiben drei Punkte entscheidend: Gesamtkosten verstehen, Rückzahlbarkeit realistisch prüfen und Vertragsbedingungen vor dem Abschluss lesen. Die Reform erhöht den rechtlichen Schutz, ersetzt aber keine persönliche Budgetplanung.
Häufige Fragen zum Verbraucherkreditgesetz 2026
Wann tritt das neue Verbraucherkreditgesetz in Österreich in Kraft?
Das Verbraucherkreditgesetz 2026 tritt am 20. November 2026 in Kraft. Es wurde bereits am 10. Juni 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Grundsätzlich gilt es für neue, gesetzlich erfasste Kreditverträge und Finanzierungen ab dem Anwendungsbeginn.
Ist das Verbraucherkreditgesetz 2026 bereits beschlossen?
Ja. Die Reform ist bereits als BGBl. I Nr. 36/2026 kundgemacht. Am 13. Oktober 2026 steht lediglich der allgemeine Anwendungsbeginn am 20. November 2026 noch bevor.
Was ändert sich für Klarna und Buy Now Pay Later?
Bestimmte digitale Zahlungsaufschübe und zinsfreie Finanzierungsmodelle werden künftig vom Verbraucherkreditrecht erfasst. Ob ein konkretes Angebot betroffen ist, hängt insbesondere von der Vertragsgestaltung, der Rolle des Finanzierungsanbieters und möglichen gesetzlichen Ausnahmen ab.
Wird der Kauf auf Rechnung ab November 2026 verboten?
Nein. Der Rechnungskauf wird nicht generell verboten. Für bestimmte unmittelbar vom Händler eingeräumte, zins- und gebührenfreie Zahlungsaufschübe gelten gesetzliche Ausnahmen.
Muss künftig bei jedem kleinen Ratenkauf die Bonität geprüft werden?
Nein, nicht ausnahmslos. Viele bislang ausgenommene kleinere oder zinsfreie Finanzierungen werden zwar vom neuen Gesetz erfasst. Ob die erweiterten Prüfpflichten im konkreten Fall gelten, hängt aber vom jeweiligen Modell und den gesetzlichen Ausnahmen ab.
Welche Zahlungsfristen bleiben bei Rechnungskauf ausgenommen?
Bei einem unmittelbar vom Händler gewährten zins- und gebührenfreien Zahlungsaufschub können unter weiteren Voraussetzungen Zahlungsfristen von bis zu 50 Tagen für kleine und mittlere Unternehmen oder bis zu 14 Tagen bei bestimmten größeren Online-Unternehmen ausgenommen sein. Die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen müssen ebenfalls erfüllt sein.
Gilt das neue Verbraucherkreditgesetz auch für bestehende Kredite?
Bestehende Kredite werden grundsätzlich weiterhin nach den bisher maßgeblichen Vorschriften behandelt. Für bestimmte unbefristete Verträge, die am 20. November 2026 noch bestehen, erklärt das Gesetz jedoch einzelne neue Bestimmungen ausdrücklich für anwendbar.
Bleibt das 14-tägige Rücktrittsrecht bestehen?
Ja. Für die vom Gesetz erfassten Kreditverträge besteht grundsätzlich ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Der Fristbeginn und mögliche Sonderfälle richten sich nach § 25 VKrG 2026.
Kann ich einen Verbraucherkredit vorzeitig zurückzahlen?
Grundsätzlich ja. § 29 VKrG 2026 sieht ein Recht auf vollständige oder teilweise vorzeitige Rückzahlung vor. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Entschädigung anfallen; das Gesetz enthält dafür Ausschlüsse und Höchstgrenzen.
Kann ein Kredit trotz guter Bonität abgelehnt werden?
Ja. Eine gute bisherige Zahlungshistorie garantiert keine Kreditzusage. Kreditgeber berücksichtigen insbesondere die tatsächliche Rückzahlungsfähigkeit und ihre rechtlichen sowie internen Kreditvergabekriterien.
Was kann ich bei einer automatisierten Kreditablehnung tun?
Bei gesetzlich erfassten automatisierten Kreditwürdigkeitsprüfungen bestehen besondere Informations- und Überprüfungsrechte. Unter den jeweiligen Voraussetzungen kann auch eine Überprüfung mit menschlicher Beteiligung verlangt werden. Die konkreten Rechte ergeben sich insbesondere aus § 17 VKrG 2026.
Was tun, wenn ich meine Kreditraten nicht mehr bezahlen kann?
Kontaktieren Sie den Kreditgeber möglichst frühzeitig und klären Sie eine tragbare Lösung. Je nach Situation können gesetzlich vorgesehene Nachsichtsmaßnahmen relevant sein. Staatlich anerkannte Schuldenberatungsstellen in Österreich bieten zusätzlich kostenlose, unabhängige Beratung.
Offizielle Quellen und rechtliche Grundlagen
- Rechtsinformationssystem des Bundes: BGBl. I Nr. 36/2026 – Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetz 2026
- RIS: Verbraucherkreditgesetz 2026 – Gesetzesübersicht
- Wirtschaftskammer Österreich: Neue Regeln für Verbraucherkredite und Ratenzahlungen
- WKO: Verbraucherkreditgesetz 2026 im Online-Handel und wichtige Ausnahmen
- Finanzmarktaufsicht Österreich: Konsumkredite und Finanzierungsrisiken
- Schuldenberatung Österreich: Information und kostenlose Beratung
Transparenz: Dieser Artikel enthält einen als Partnerangebot gekennzeichneten Kreditvergleich. Eine Nutzung ist freiwillig. Die redaktionellen Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Kredit- oder Schuldnerberatung. Informationsstand: 13. Oktober 2026.