Seit 1. Oktober 2026 gibt es in Österreich eine Paketsteuer für große Onlinehändler und Marktplätze. Sie beträgt gesetzlich 2 Euro pro Paket oder – wenn sich der Händler für dieses Modell entscheidet – pro Bestellung. Wird die Belastung mit 20 Prozent Umsatzsteuer an Kundinnen und Kunden weitergegeben, erscheinen häufig 2,40 Euro zusätzlich an der Onlinekasse. Aber nicht jeder Shop und nicht jede Lieferung ist betroffen.
Das Wichtigste auf einen Blick: Steuerpflichtig ist grundsätzlich der betroffene Versandhändler, nicht die bestellende Privatperson. Maßgeblich sind mehr als 100 Millionen Euro an relevanten österreichischen Versandhandelsumsätzen im vorangegangenen Wirtschaftsjahr. Die Steuer kann pro Paket oder pro Bestellung anfallen. Abholung direkt im Geschäft ist anders zu behandeln als Paketversand. Bei Retouren entfällt die Steuer des Händlers nach erfolgter Zustellung nicht automatisch; eine Erstattung an Kunden ist davon getrennt zu beurteilen.
Paketsteuer Österreich: die neuen Regeln im Überblick
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Seit wann? | 1. Oktober 2026; maßgeblich ist grundsätzlich, wann die Zahlung angenommen wird. |
| Wie hoch? | 2 Euro gesetzliche Paketsteuer; bei gesonderter Weiterverrechnung mit 20 % USt häufig 2,40 Euro für Kunden. |
| Pro Paket oder Bestellung? | Beides ist möglich. Der Versandhändler wählt die Methode für den Erklärungszeitraum. |
| Wer schuldet die Steuer? | Der betroffene Versandhändler beziehungsweise unter Voraussetzungen der Marktplatz. |
| Welche Umsatzschwelle? | Mehr als 100 Millionen Euro relevante Versandhandelsumsätze in Österreich im vorangegangenen Wirtschaftsjahr. |
| Auch österreichische Shops? | Ja, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Nicht nur Lieferungen aus dem Ausland zählen. |
| Retoure? | Die bereits entstandene Steuer entfällt nach erfolgreicher Zustellung nicht; mögliche Kundenerstattung separat prüfen. |
Stand: 8. Oktober 2026. Rechtsgrundlage ist das Paketsteuergesetz (BGBl. I Nr. 62/2026). Praxisfragen erläutert das Bundesministerium für Finanzen.
Warum werden aus 2 Euro Paketsteuer häufig 2,40 Euro?
Das Gesetz schreibt 2 Euro Steuer für die betroffene Zustellung vor. Diese Abgabe muss der große Versandhändler an den Staat abführen. Gibt er die wirtschaftliche Belastung jedoch als Teil des Lieferpreises an Verbraucher weiter, ist dieser Preisbestandteil grundsätzlich umsatzsteuerlich zu behandeln.
Rechenbeispiel bei 20 Prozent Umsatzsteuer: 2,00 Euro weiterverrechneter Betrag plus 0,40 Euro Umsatzsteuer ergeben 2,40 Euro. Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich erklärt diese für viele überraschende Abrechnung ausdrücklich. Die Formulierung „2,40 Euro staatliche Paketsteuer“ ist deshalb ungenau: Die eigentliche Paketsteuer beträgt 2 Euro.
Wichtig: Die Weitergabe der Kosten ist nicht in jedem einzelnen Warenkorb gesetzlich als fixer Aufschlag von 2,40 Euro vorgeschrieben. Händler können die Steuer in ihrer Kalkulation berücksichtigen, anders ausweisen oder selbst tragen. Entscheidend für Käufer ist der Endpreis vor der verbindlichen Bestellung.
Eine Bestellung, mehrere Pakete: Wann fällt die Abgabe mehrfach an?
Nach § 3 Paketsteuergesetz beträgt die Steuer grundsätzlich 2 Euro je zugestelltem Paket. Der Versandhändler darf stattdessen die Variante 2 Euro pro Bestellung wählen. Diese Wahl gilt jeweils für alle Bestellungen innerhalb des betreffenden Erklärungszeitraums und kann nicht bei jeder Bestellung nach Belieben geändert werden.
| Beispiel | Möglicher zusätzlicher Kundenbetrag bei vollständiger Weitergabe mit 20 % USt |
|---|---|
| 1 Bestellung, 1 Paket | 2,40 Euro in beiden Modellen. |
| 1 Bestellung, 3 Pakete | 2,40 Euro beim Bestellmodell; 7,20 Euro beim Paketmodell. |
| 3 getrennte Bestellungen, je 1 Paket | Rechnerisch 7,20 Euro in beiden Modellen. |
| Click & Collect direkt im Geschäft | Keine Paketsteuer für die dort abgeholte Ware, wenn kein steuerpflichtiger Versandhandelsumsatz vorliegt. |
Vereinfachte Rechenbeispiele für einen steuerpflichtigen Händler, der die volle Belastung mit 20 % USt gesondert weiterverrechnet. Tatsächliche Shoppreise können abweichen.
Das Bestellmodell ist besonders relevant, wenn ein Warenkorb auf mehrere Teillieferungen aufgeteilt wird. Mehrere eigenständige Bestellungen gelten dagegen nicht automatisch als eine einzige Bestellung, nur weil sie am selben Tag oder beim selben Händler aufgegeben wurden.
Welche Shops sind betroffen – Amazon, Temu, Zalando und österreichische Händler?
Die Umsatzschwelle liegt bei mehr als 100 Millionen Euro relevanten Versandhandelsumsätzen in Österreich im vorangegangenen Wirtschaftsjahr. Entscheidend ist nicht bloß der weltweite Konzernumsatz. Das Bundesfinanzministerium stellt außerdem klar, dass sowohl Waren aus österreichischen Lagern als auch Waren aus dem Ausland unter die Regelung fallen können.
Zu den in aktuellen Verbraucherinformationen genannten betroffenen großen Anbietern zählen beispielsweise Amazon, Temu, Zalando, Otto, Ikea, Apple, AliExpress und Shein. Die konkrete Darstellung im Checkout und etwaige Rückerstattungsregeln sind dennoch shopabhängig und können sich verändern. Laut einem ORF-Bericht vom Oktober 2026 rechnen Amazon und Otto Österreich nach dem Bestellmodell ab. Die Nennung einer Marke ist keine Zusage, dass jede einzelne Transaktion unabhängig von Verkäufer, Vertragsart oder Lieferweg denselben Aufschlag aufweist.
Was gilt für kleine Händler auf großen Marktplätzen?
Hier liegt eine häufig übersehene Ausnahme von der Faustregel „kleiner Shop = keine Paketsteuer“: Verkauft ein kleiner Betrieb über einen großen Online-Marktplatz, kann der Marktplatz steuerrechtlich als Versandhändler gelten. Maßgeblich ist, ob die Plattform den Verkauf in der gesetzlich relevanten Weise unterstützt. Eine bloße Inseratsplattform, auf der Privatpersonen selbst verkaufen, ist nicht automatisch gleichzusetzen mit einem großen Online-Marktplatz als steuerlichem Versandhändler.
Deshalb genügt es nicht, allein auf die Unternehmensgröße des sichtbaren Drittanbieters zu schauen. Prüfen Sie den endgültigen Bestellpreis auf der tatsächlich genutzten Plattform.
Für welche Bestellungen gilt keine Paketsteuer?
Die österreichische Paketsteuer betrifft nicht pauschal jedes Paket. Entscheidend sind das Vorliegen eines Fernabsatzgeschäfts, eine relevante Zustellung in Österreich und der steuerpflichtige Versandhändler.
| Fall | Einordnung |
|---|---|
| Privatverkauf über eine Inseratsplattform | Ein echter Verkauf zwischen zwei Privatpersonen (C2C) ist kein steuerpflichtiger Versandhandelsumsatz nach dem Paketsteuergesetz. |
| Kleiner eigenständiger Webshop | Unter der maßgeblichen Umsatzgrenze grundsätzlich keine Paketsteuer; die Marktplatzregel beachten. |
| Click & Collect im Geschäft | Keine Paketsteuer bei Abholung am Geschäftslokal oder der unmittelbar zugehörigen Abholstelle, wenn kein Versandhandelsumsatz vorliegt. |
| Im Geschäft gekauft, anschließend geliefert | Grundsätzlich kein Fernabsatzvertrag, wenn der Vertragsabschluss im Laden erfolgte. |
| Echter B2B-Handel | Unterliegt grundsätzlich nicht der auf relevante B2C-Umsätze ausgerichteten Paketsteuer; die umsatzsteuerliche Einordnung ist entscheidend. |
| Pizza oder fertig zubereitetes Essen im üblichen Lieferbehälter | Typischerweise kein Paket im gesetzlichen Sinn. Bei postalisch versandten Lebensmitteln kann die Einordnung anders ausfallen. |
| Normale Zeitungszustellung | Unverpackte oder nur dünn umhüllte Zeitungen sind keine Pakete; Zeitung im echten Postpaket kann dagegen erfasst sein. |
Eine Lieferung an eine Paketstation ist dagegen nicht schon deshalb steuerfrei, weil das Paket nicht an die Wohnungstür kommt. Entscheidend ist die Zustellung und Verfügungsmacht des Empfängers. Auch „versandkostenfrei“ bedeutet nicht automatisch „paketsteuerfrei“: Der Händler kann die Abgabe wirtschaftlich in den Gesamtpreis einrechnen.
Bestellt vor dem 1. Oktober, geliefert danach: Muss die neue Steuer bezahlt werden?
Nicht zwangsläufig. Eine wichtige Übergangsregel richtet sich nach dem Zeitpunkt, zu dem die Steuerschuld entsteht. Das ist bei Onlinebestellungen typischerweise die Annahme beziehungsweise Bestätigung der Zahlung im Checkout, nicht erst die Abbuchung vom Konto und auch nicht der Tag der Paketübergabe.
Beispiel: Die Bestellung wird am 29. September 2026 aufgegeben und die Zahlung am selben Tag angenommen. Das Paket trifft am 3. Oktober ein. Laut dem Beispiel des Finanzministeriums unterliegt eine solche Zustellung noch nicht dem neuen Paketsteuergesetz, obwohl das Paket erst im Oktober ankommt.
Anders sieht es aus, wenn die steuerlich maßgebliche Zahlungsannahme erst nach dem 30. September erfolgt. Wer eine Grenzfallabrechnung reklamiert, sollte Bestellbestätigung, Zeitpunkt der Zahlungsannahme und die ausgewiesenen Positionen dokumentieren.
Retoure, nicht zugestelltes Paket und Ersatzlieferung: Was passiert mit den 2,40 Euro?
Hier müssen Steuerpflicht des Händlers und Erstattung an den Kunden strikt getrennt werden. Laut § 5 Paketsteuergesetz und den BMF-FAQs kann eine einmal entstandene Steuer nach erfolgreicher Zustellung nicht bloß deshalb rückgängig gemacht werden, weil die Ware später retourniert wird.
- Ware erfolgreich zugestellt und zurückgeschickt: Die Paketsteuer des Händlers bleibt grundsätzlich bestehen. Daraus lässt sich aber nicht pauschal ableiten, welche Beträge der Händler dem Kunden bei einem konkreten gesetzlichen Rücktritt oder einer vertraglichen Rückgabe erstatten muss.
- Empfänger verweigert die Annahme und es kommt nachweislich zu keiner Zustellung: Das BMF beschreibt diesen Fall als Nichtzustellung. Die Voraussetzungen für eine steuerliche Berichtigung können erfüllt sein.
- Ersatzlieferung wegen eines Mangels: Das BMF stellt klar, dass dafür keine zusätzliche Paketsteuerschuld entsteht, wenn die ursprüngliche Ware schon zugestellt worden war.
Nach Berichten vom Oktober 2026 haben Otto Österreich und Zalando die Rückerstattung der weitergegebenen Paketabgabe bei vollständigen und zeitnahen Retouren angekündigt. Diese Händlerpraxis kann sich ändern. Ob eine einbehaltene Gebühr rechtlich zulässig ist, kann außerdem von den konkreten Umständen des Widerrufs, der Vertragsgestaltung und den gesetzlichen Rückzahlungsregeln abhängen. Die staatliche Nicht-Erstattbarkeit für den Händler ist kein automatischer Freibrief, dem Käufer jeden Betrag zu verweigern.
Praktischer Tipp: Bei einer vollständigen Retoure die ursprüngliche Rechnung, den ausgewiesenen Paketaufschlag und die Gutschrift vergleichen. Fehlen 2,40 Euro, zuerst schriftlich nachfragen, worauf die Einbehaltung gestützt wird. Bei Streit können Konsumentenberatung oder das Europäische Verbraucherzentrum Österreich weiterhelfen.
Paketsteuer oder Zoll aus China? Drei Kostenarten nicht verwechseln
Bei Bestellungen auf internationalen Plattformen können verschiedene Kosten nebeneinander auftauchen. Die österreichische Paketsteuer ist nicht dasselbe wie ein Zoll für Waren aus einem Nicht-EU-Land. Auch reguläre Versandkosten oder Gebühren eines Paketdienstes für die Zollabwicklung sind eigenständige Positionen.
- Österreichische Paketsteuer: 2 Euro staatliche Abgabe für betroffene Versandhandelszustellungen beziehungsweise Bestellungen; bei Weitergabe an Käufer oft 2,40 Euro inklusive Umsatzsteuer.
- Einfuhrabgaben: Bei Direktimporten aus Drittstaaten können Zoll und Einfuhrumsatzsteuer nach eigenen Regeln anfallen. Das Europäische Verbraucherzentrum weist seit Juli 2026 auf den EU-Pauschalzoll für bestimmte Kleinsendungen hin.
- Private Liefer- und Bearbeitungskosten: Versandentgelte, Expressleistungen oder Entgelte des Zustellers für die Zollabwicklung sind kein Teil der österreichischen Paketsteuer.
Ein Paket kann also teurer werden, ohne dass sämtliche Mehrkosten durch die neue österreichische Abgabe verursacht sind. Bei Bestellungen aus China, Großbritannien oder der Schweiz lohnt ein besonders genauer Blick auf die endgültige Checkout-Übersicht und die Regelungen zu Importen.
Was kostet die Paketsteuer übers Jahr – und wie lässt sich sinnvoll sparen?
Für eine einzelne Bestellung wirken 2,40 Euro überschaubar. Bei häufigen kleineren Einkäufen verändert der Aufschlag aber den effektiven Endpreis. Als reine Rechenhilfe: Bei einem Warenkorb von 30 Euro entsprechen zusätzliche 2,40 Euro 8 Prozent des Warenwerts; bei 60 Euro sind es 4 Prozent, bei 120 Euro 2 Prozent.
Vier praktische Schritte:
- Endpreis vor dem Kauf vergleichen: Artikelpreis, Lieferkosten, Paketaufschlag und mögliche Importkosten gemeinsam betrachten.
- Wenn sinnvoll Bestellungen bündeln: Im Bestellmodell kann eine größere Bestellung statt mehrerer kleiner Käufe weniger Paketaufschläge auslösen. Beim Paketmodell hängt die Abgabe weiterhin von der Paketzahl ab.
- Abholung vor Ort prüfen: Echtes Click & Collect direkt im Geschäft kann die Paketsteuer vermeiden. Fahrtkosten und Zeitaufwand nicht ausblenden.
- Rückgabebedingungen vorab lesen: Insbesondere bei Kleidung und Schuhen auf den Umgang mit vollständigen und teilweisen Retouren achten.
Für Haushalte, die regelmäßig viele kleine Onlinekäufe tätigen, kann es helfen, diese Ausgaben als eigene Kategorie zu erfassen. Unser Ratgeber zum Haushaltsbudget in Österreich zeigt, wie sich solche laufenden Kleinausgaben übersichtlich planen lassen.
Bei der Entscheidung zwischen Onlinekauf und Kauf vor Ort ist auch der Vertragstyp wichtig: Welche Rücktrittsrechte beim Kauf auf einer österreichischen Messe gelten können, erklärt unser gesonderter Konsumentenschutzbeitrag. Eine Paketsteuer ist kein Grund, bei größeren Anschaffungen Gewährleistung, Lieferbedingungen oder Rücktrittsrechte zu übersehen.
Fazit: Die Paketsteuer beträgt 2 Euro – für Kunden zählt der Gesamtpreis
Österreichs Paketsteuer ist seit 1. Oktober 2026 in Kraft. Die gesetzliche Abgabe von 2 Euro richtet sich an große Versandhändler und betroffene Marktplätze, nicht unmittelbar an jeden einzelnen Konsumenten. Werden die Kosten weiterverrechnet, erscheinen häufig 2,40 Euro im Checkout. Ob der Aufschlag pro Paket oder pro Bestellung wirkt, hängt vom gewählten Modell des Händlers ab.
Der wichtigste Verbrauchertipp ist deshalb einfach: Vor dem Klick auf „zahlungspflichtig bestellen“ den tatsächlichen Gesamtbetrag prüfen, besonders bei mehreren Paketen, Direktimporten und möglichen Retouren. Die Ausnahmen und Übergangsregeln können im Einzelfall einen Unterschied machen.
Häufige Fragen zur Paketsteuer in Österreich
Seit wann gilt die Paketsteuer in Österreich?
Seit 1. Oktober 2026. Bei der Übergangsregel kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der steuerlich relevanten Zahlungsannahme an, nicht allein auf den Zustelltag.
Warum zahle ich 2,40 Euro, obwohl die Paketsteuer nur 2 Euro beträgt?
Die staatliche Abgabe beträgt 2 Euro. Wenn ein Händler diesen Betrag als Preisbestandteil weiterverrechnet und 20 Prozent Umsatzsteuer darauf anfallen, ergibt das 2,40 Euro. Händler müssen aber nicht bei jeder Bestellung einen separaten fixen Aufschlag zeigen.
Muss ich für jedes einzelne Paket 2,40 Euro bezahlen?
Nicht zwingend. Betroffene Versandhändler können zwischen der Berechnung pro Paket oder pro Bestellung wählen. Bei der Bestellvariante bleibt es auch bei mehreren Paketen innerhalb einer Bestellung grundsätzlich bei einmalig 2 Euro staatlicher Abgabe.
Gilt die Paketsteuer auch bei Amazon Prime?
Eine Prime-Mitgliedschaft ist keine gesetzliche Ausnahme von der Paketsteuer. Entscheidend sind das jeweilige Angebot und der Endpreis im Checkout.
Ist die Paketsteuer bei Temu, Shein oder AliExpress immer gleich?
Das Gesetz gibt denselben grundsätzlichen Steuerbetrag vor. Der tatsächlich verrechnete Kundenpreis, das gewählte Bestell- oder Paketmodell und zusätzliche Einfuhrkosten können sich allerdings unterscheiden.
Sind kleine österreichische Onlineshops befreit?
Eigenständige Versandhändler unter der gesetzlichen Umsatzschwelle schulden grundsätzlich keine Paketsteuer. Beim Verkauf über einen großen unterstützenden Marktplatz kann jedoch die Plattformregel greifen.
Muss ich Paketsteuer zahlen, wenn ich im Geschäft abhole?
Bei Click & Collect unmittelbar im Geschäft oder an einer dem Geschäft zugehörigen Abholstelle liegt laut Finanzministerium grundsätzlich kein steuerpflichtiger Versandhandelsumsatz vor. Eine Zustellung an eine externe Paketstation ist damit nicht gleichzusetzen.
Bekomme ich die 2,40 Euro bei einer Retoure zurück?
Die Paketsteuerschuld des Händlers bleibt nach erfolgreicher Zustellung grundsätzlich bestehen. Ob und in welchem Umfang der Kunde eine Erstattung erhält, hängt von Rücktritt, Vertragsgestaltung und einschlägigen Verbraucherrechten ab. Einige große Shops haben Erstattungen bei vollständigen Retouren angekündigt.
Entsteht bei einem Ersatzpaket wegen eines Defekts erneut Paketsteuer?
Nein, das Bundesfinanzministerium sieht bei einer Ersatzlieferung für bereits zugestellte Waren keine zusätzliche Paketsteuerschuld vor.
Was gilt, wenn ich im September bestellt und im Oktober erhalten habe?
Wurde die Zahlung noch vor dem 1. Oktober 2026 im steuerlichen Sinn angenommen, fällt die Zustellung nach den Übergangsregeln grundsätzlich nicht unter das neue Gesetz – selbst wenn sie erst im Oktober erfolgt.
Ist die Paketsteuer dasselbe wie der EU-Zoll auf Waren aus China?
Nein. Die österreichische Paketsteuer und die EU-Einfuhrabgaben haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Bei einem Drittlandsimport können mehrere Kostenarten zusammentreffen.
Kann ein Händler die Paketsteuer im Produktpreis verstecken?
Ein Händler kann Kosten grundsätzlich in seine Preiskalkulation einbeziehen. Verbraucher müssen aber vor einer verbindlichen Onlinebestellung klar über den zu zahlenden Gesamtpreis informiert werden. Prüfen Sie deshalb die Endsumme und allfällige Zusatzpositionen.
Quellen und Aktualität: Stand 8. Oktober 2026. Rechtsgrundlage: Paketsteuergesetz. Erläuterungen: BMF-FAQ und Europäisches Verbraucherzentrum Österreich. Aktuelle Händlerbeispiele: ORF-Konsumentenschutz, Stand 5. Oktober 2026. Händlerpreise und Erstattungsbedingungen können sich ändern; dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
