Stand: 8. Oktober 2026. Österreich plant ein neues, steuerbegünstigtes Wertpapierdepot für Kinder und Jugendliche. Das sogenannte Zukunftsdepot soll langfristigen Vermögensaufbau ermöglichen, nach den derzeit kommunizierten Eckpunkten Einzahlungen von bis zu 5.000 Euro jährlich erlauben und Kapitalerträge bis zur Volljährigkeit steuerlich begünstigen. Für Neugeborene ab 2027 ist zusätzlich ein staatliches Startguthaben von 500 Euro vorgesehen.
Wichtig: Das österreichische Zukunftsdepot ist noch nicht gesetzlich beschlossen und kann derzeit nicht eröffnet werden. Die Regierung arbeitet an der Ausgestaltung. Ein konkreter Starttermin, die endgültigen Steuerregeln, die zugelassenen Anlageprodukte und die tatsächlichen Konditionen teilnehmender Banken stehen noch nicht verbindlich fest.
Am 6. Oktober 2026 gab es ein neues politisches Signal: Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl zeigte sich zuversichtlich, dass die Regierungsverhandlungen noch im Herbst abgeschlossen werden könnten. Bereits am 7. Oktober veröffentlichte die Arbeiterkammer eine neue Analyse zur sozialen Treffsicherheit des Modells. Beide Entwicklungen sind für die weitere Einordnung relevant, ändern aber noch nichts am rechtlichen Status des Zukunftsdepots.
Zukunftsdepot Österreich: Aktueller Stand und geplante Regeln
Das Zukunftsdepot ist ein politisch konkretisiertes Vorhaben, aber noch kein fertiges Bankprodukt. Die Grundidee: Kinder sollen möglichst früh eigenes Kapital aufbauen können. Der Staat will dafür ein Startguthaben zur Verfügung stellen, während Eltern und weitere Angehörige langfristig Geld investieren können.
Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick
- Gesetz beschlossen? Nein. Ein geltendes Zukunftsdepot-Gesetz liegt derzeit nicht vor.
- Start 2027? Politisch angestrebt. Ein verbindlicher Start am 1. Jänner 2027 ist weiterhin nicht gesichert.
- Staatlicher Startbonus: Einmalig 500 Euro für bestimmte ab 2027 geborene Kinder sind vorgesehen.
- Jährliche Einzahlung: Bis zu 5.000 Euro pro Kind und Jahr sollen möglich sein.
- Steuerbegünstigung: Kapitalerträge sollen während der vorgesehenen begünstigten Phase bis zur Volljährigkeit von der üblichen Wertpapier-KESt entlastet werden.
- Depotinhaber: Das Zukunftsdepot soll auf den Namen des Kindes laufen.
- Entnahme: Ein regulärer Zugriff auf das angesparte Kapital ist grundsätzlich erst ab dem 18. Geburtstag vorgesehen.
- Depotgebühren: Teilnehmende Banken sollen nach den politischen Plänen keine Kontoführungs- beziehungsweise Depotführungsgebühren verrechnen.
- Anlageprodukte: Das NEOS-Modell sieht regulierte UCITS-Produkte mit einer TER-Kostenobergrenze von 0,5 Prozent vor. Diese Vorgaben sind noch nicht gesetzlich beschlossen.
- Bereits geborene Kinder: Auch Minderjährige, die vor 2027 geboren wurden, sollen laut NEOS ein Zukunftsdepot eröffnen können, allerdings ohne den staatlichen Startbonus.
- Verfügbare Anbieter: Es gibt technische Vorarbeiten und Brancheninteresse, aber noch keine verbindlich bestätigten, tatsächlich buchbaren Zukunftsdepot-Angebote.
Bei der Bewertung dieser Angaben ist eine klare Unterscheidung notwendig: Politische Absichtserklärungen, detaillierte Parteimodelle, budgetäre Vorbereitungen, ein offizieller Gesetzesentwurf und ein tatsächlich verfügbares Bankprodukt sind unterschiedliche Entwicklungsstufen.
Was hat sich im Oktober 2026 geändert?
6. Oktober 2026 – neues Signal aus dem Finanzministerium: Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl erklärte im Rahmen der FMA-Aufsichtskonferenz, sie sei zuversichtlich, dass die Verhandlungen über das Zukunftsdepot innerhalb der Bundesregierung noch im Herbst abgeschlossen werden könnten. Damit wäre ein entsprechendes Anlageprodukt möglicherweise bereits im kommenden Jahr denkbar.
Die Aussage ist ein positives politisches Umsetzungssignal, aber weder eine abgeschlossene Regierungseinigung noch ein verbindlich festgelegter Produktstart. Insbesondere bestätigt sie keinen gesetzlichen Beginn am 1. Jänner 2027.
7. Oktober 2026 – neue Analyse zur Verteilungsgerechtigkeit: Die AK-Wien-Expertinnen Tamara Premrov und Laura Tremmel veröffentlichten eine Untersuchung dazu, welche Familien die geplante Steuerbefreiung voraussichtlich besonders stark nutzen könnten.
Demnach leben nur rund vier Prozent der Kinder in österreichischen Haushalten, die nach ihrem bisherigen Sparverhalten bereits mindestens 5.000 Euro pro Kind und Jahr zurücklegen. Die Analyse macht deutlich, dass die finanziellen Möglichkeiten der Eltern darüber entscheiden, wie stark die geplante Steuerbegünstigung ausgeschöpft werden könnte.
Diese Auswertung ist eine Annäherung auf Grundlage vorhandener Spar- und Vermögensdaten. Sie sagt nicht verbindlich voraus, wie viele Familien nach Einführung tatsächlich ein Zukunftsdepot nutzen würden. Ein neues Produkt könnte auch zu veränderten Spargewohnheiten führen.
Timeline: Vom politischen Vorschlag bis zum möglichen Start
- 2024: Bereits vor der aktuellen Regierungsinitiative gibt es politische und bankwirtschaftliche Vorschläge für ein staatlich unterstütztes Kinderdepot.
- 31. August 2026: Bundeskanzler Christian Stocker stellt das Zukunftsdepot öffentlich vor.
- 3. September 2026: Familienministerin Claudia Bauer konkretisiert das geplante Startguthaben von bis zu 500 Euro und weitere Rahmenbedingungen.
- 6. und 7. September 2026: Über den Zeitpunkt und die Finanzierung der Einführung werden unterschiedliche Positionen innerhalb der Koalition bekannt. NEOS und Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer drängen auf eine rasche Umsetzung.
- September 2026: NEOS veröffentlicht ein ausführlicheres Modell zu Depotinhaberschaft, Einzahlungen, zulässigen Anlageprodukten, Gebühren und bereits geborenen Kindern.
- 14. September 2026: EcoAustria-Direktorin Monika Köppl-Turyna fordert unter anderem größere Flexibilität bei der Produktauswahl und eine Klärung der langfristigen Finanzierung.
- 21. September 2026: Aus der Versicherungswirtschaft werden Forderungen nach einer Einbeziehung klassischer Versicherungsprodukte bekannt.
- 28. September 2026: Technische Branchenvorarbeiten werden konkreter. EY-Banking- und Technology-Partner Stephan Taborsky berichtet von bereits entwickelten Kinderdepot-Konzepten und Machbarkeitsabstimmungen mit Banken und IT-Partnern.
- 6. Oktober 2026: Finanzstaatssekretärin Eibinger-Miedl hält einen Abschluss der Regierungsverhandlungen noch im Herbst für möglich.
- 7. Oktober 2026: Die Arbeiterkammer veröffentlicht eine neue Analyse zu Sparmöglichkeiten und Verteilungseffekten des geplanten Zukunftsdepots.
- 8. Oktober 2026: Weiterhin kein bestätigter gesetzlicher Produktstart und kein tatsächlich eröffnungsfähiges staatliches Zukunftsdepot.
Die nächsten entscheidenden Schritte: Einigung innerhalb der Bundesregierung, offizieller Gesetzesentwurf, gegebenenfalls Begutachtung, parlamentarische Behandlung, gesetzlicher Beschluss, Kundmachung und Inkrafttreten. Erst danach beziehungsweise parallel dazu können teilnehmende Institute ihre verbindlichen Produktbedingungen veröffentlichen.
Weiterführende Information: Einen zusätzlichen Überblick zum politischen Stand, zu den geplanten Regeln und zu Modellrechnungen bietet der weiterführende Überblick zum Zukunftsdepot in Österreich auf zukunftsdepots.at. Die dortigen Rechnerwerte sind Modellrechnungen auf Basis von Annahmen und keine Prognosen.
So soll das Zukunftsdepot für Kinder funktionieren
Wer bekommt die 500 Euro Startguthaben?
Der geplante staatliche Startbonus beträgt 500 Euro pro anspruchsberechtigtem Neugeborenen. Bei den konkreten Anspruchsvoraussetzungen ist allerdings Vorsicht notwendig.
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus spricht in seiner Mitteilung vom 7. September 2026 von Kindern, die ab 2027 in Österreich geboren werden. Die aktuelle NEOS-Modellbeschreibung bezieht sich dagegen auf ab 2027 neu geborene Kinder mit Wohnsitz in Österreich.
Geburtsort und Wohnsitz sind unterschiedliche rechtliche Kriterien. Auch die Frage, welche Rolle die Staatsbürgerschaft des Kindes oder seiner Eltern spielen könnte, lässt sich nicht allein aus politischen Kurzformulierungen abschließend beantworten.
Wer einen Anspruch tatsächlich erhält, muss deshalb erst durch das Gesetz eindeutig geregelt werden.
Was gilt für Kinder, die vor 2027 geboren wurden?
Das NEOS-Modell sieht ausdrücklich vor, dass auch bereits geborene Kinder unter 18 Jahren ein Zukunftsdepot nutzen können sollen. Für diese Kinder wäre nach diesem Modell zwar die vorgesehene KESt-Begünstigung zugänglich, nicht aber das einmalige staatliche Startguthaben von 500 Euro.
Diese Unterscheidung wäre für viele Familien wesentlich. Ein im Jahr 2026 beispielsweise bereits 10-jähriges Kind hätte bis zur Volljährigkeit nur noch einen Anlagehorizont von ungefähr acht Jahren. Das unterscheidet sich deutlich von einem Neugeborenen, dessen Kapital rund 18 Jahre investiert bleiben könnte.
Entscheidend sind deshalb nicht nur die Steuerregeln, sondern auch Anlagedauer, Kursrisiko und der Zeitpunkt, zu dem das Geld tatsächlich benötigt wird.
Bis zu 5.000 Euro jährlich: Wie viel ist das monatlich?
Die geplante jährliche Einzahlungsgrenze von 5.000 Euro entspricht rechnerisch rund 416,67 Euro pro Monat.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Eltern diesen Höchstbetrag tatsächlich einzahlen müssen. Die politische Obergrenze soll lediglich festlegen, bis zu welcher Höhe private Beiträge innerhalb eines Jahres begünstigt werden können.
NEOS beschreibt, dass neben Eltern auch Dritte einzahlen können sollen. Damit wären grundsätzlich auch Zuwendungen etwa von Großeltern oder anderen Angehörigen denkbar. Die 5.000 Euro werden im Modell als gemeinsame jährliche Grenze pro Kind behandelt und nicht als eigenständiger Freibetrag für jede einzahlende Person.
Offen bleibt unter anderem, ob das staatliche Startguthaben zusätzlich zur jährlichen Obergrenze gewährt wird und welche konkreten Regeln bei mehreren Einzahlern, Rückzahlungen, Überträgen oder fehlerhaften Einzahlungen gelten werden.
Ebenso wurde noch keine verbindliche Regel veröffentlicht, nach der der 500-Euro-Startbonus oder der jährliche Höchstbetrag automatisch an die Inflation angepasst werden.
Wie funktioniert die KESt-Befreiung?
Der wichtigste steuerliche Unterschied zu einem normalen österreichischen Wertpapierdepot soll die Begünstigung von Kapitalerträgen bis zur Volljährigkeit sein.
Nach derzeit geltendem österreichischem Steuerrecht unterliegen steuerpflichtige Erträge und realisierte Gewinne aus Aktien, Fonds und ETFs grundsätzlich dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent. Für Zinsen aus klassischen Sparbüchern und Girokonten gilt dagegen grundsätzlich ein Steuersatz von 25 Prozent.
Beim geplanten Zukunftsdepot sollen die begünstigten Kapitalerträge bis zum 18. Geburtstag steuerfrei bleiben. Das NEOS-Modell beschreibt außerdem eine KESt-befreite Auszahlung zum Zeitpunkt der Volljährigkeit.
Wie genau Erträge, realisierte Gewinne, Fondsausschüttungen, ausschüttungsgleiche Erträge, Depotüberträge oder spätere Verkäufe steuerrechtlich behandelt werden, muss das Gesetz jedoch erst festlegen.
Insbesondere darf die politische Ankündigung nicht mit einer bereits bestehenden Steuerbefreiung verwechselt werden.
Unabhängig davon wird in Österreich auch über eine mögliche Rückkehr einer allgemeinen steuerlichen Behaltefrist für Wertpapiere diskutiert. Das ist eine eigene politische Frage. Mehr dazu im Finanz-Blog-Beitrag KESt auf Aktiengewinne: Kommt die Behaltefrist zurück?.
Welche ETFs, Fonds und Wertpapiere könnten zugelassen werden?
Die endgültige Produktdefinition ist einer der wichtigsten noch offenen Punkte.
Im ausführlicheren NEOS-Modell stehen regulierte UCITS-Produkte im Mittelpunkt. UCITS bezeichnet einen europäischen Regulierungsrahmen für bestimmte Investmentfonds. Dadurch werden unter anderem Anforderungen an Risikostreuung, Verwahrung und Anlegerschutz festgelegt.
Das Modell sieht außerdem eine TER-Kostenobergrenze von 0,5 Prozent vor. TER steht für Total Expense Ratio und bezeichnet eine laufende Kostenkennzahl eines Fonds. Sie ist nicht automatisch mit sämtlichen möglicherweise entstehenden Anlegerkosten gleichzusetzen.
Ob dieser Höchstwert später gesetzlich vorgeschrieben wird und wie mit zusätzlichen Transaktionskosten, Fremdwährungskosten, Drittanbieter-Spesen oder ausländischen Steuern umgegangen wird, bleibt offen.
Bei besonders spekulativen Anlageformen zeichnet sich hingegen eine restriktive Linie ab. Nach den bisherigen politischen Eckpunkten sollen Derivate und Kryptowährungen wie Bitcoin nicht Bestandteil des Zukunftsdepots sein.
Für Einzelaktien ist die Diskussion noch nicht abgeschlossen. Während das NEOS-Modell qualifizierte regulierte Fondsprodukte in den Mittelpunkt stellt, fordert EcoAustria-Direktorin Monika Köppl-Turyna auch die Möglichkeit direkter Aktieninvestments für Minderjährige.
Aus der Versicherungswirtschaft kommt wiederum die Forderung, klassische Versicherungsprodukte bei der späteren Ausgestaltung nicht grundsätzlich zu benachteiligen. Eine Zulassung von Lebensversicherungen ist damit aber noch nicht bestätigt.
Entscheidend für Eltern: Ein politisch diskutierter ETF ist noch kein zugelassenes Zukunftsdepot-Produkt. Konkrete Fonds, Anlagegrenzen und Produktbedingungen sollten erst nach Veröffentlichung der verbindlichen Regeln beurteilt werden.
Was passiert mit dem Zukunftsdepot am 18. Geburtstag?
Nach dem derzeit beschriebenen Modell gehört das Depot dem Kind. Bis zum 18. Geburtstag soll das Kapital grundsätzlich für reguläre Entnahmen gesperrt bleiben.
Mit Eintritt der Volljährigkeit soll das angesparte Vermögen verfügbar werden. Die jungen Erwachsenen könnten dann entscheiden, ob sie Geld entnehmen oder ihre Kapitalanlage fortsetzen möchten.
Auch die steuerliche Behandlung dieser Entscheidung muss abschließend geregelt werden. Nach den bisherigen politischen Darstellungen soll die bisherige Begünstigung mit der Volljährigkeit enden. Neue Erträge danach wären grundsätzlich wieder nach den dann geltenden Steuerregeln zu behandeln.
Besonders wichtig ist das Kursrisiko kurz vor dem 18. Geburtstag. Wer das Kapital beispielsweise unmittelbar für eine Ausbildung, eine Wohnung oder den Berufseinstieg benötigt, kann einen größeren Börsenrückgang möglicherweise nicht mehrere Jahre aussitzen.
Ob das Zukunftsdepot später eine automatische Umschichtung in risikoärmere Anlagen, entsprechende Wahlmöglichkeiten oder besondere Regeln für Härtefälle vorsehen wird, ist nicht bekannt.
Finanzierung, Anbieter und Kritik am Zukunftsdepot
Wie wird das staatliche Startguthaben finanziert?
Für das Startguthaben wurden in der politischen Debatte jeweils 40 Millionen Euro für die Jahre 2027 und 2028 genannt. Als Finanzierungsquelle für den geplanten Bonus wird der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) beschrieben.
Die Finanzierung der ersten Jahre ist allerdings nicht automatisch mit einer langfristigen gesetzlichen Finanzierungszusage gleichzusetzen.
Hinzu kommt, dass der staatliche Aufwand nicht nur vom Startguthaben abhängt. Eine tatsächlich eingeführte Steuerbefreiung könnte über viele Jahre zusätzliche Mindereinnahmen verursachen. Deren Höhe würde insbesondere davon abhängen, wie viele Kinder das Depot nutzen, wie viel eingezahlt wird und welche steuerpflichtigen Kapitalerträge ohne Begünstigung entstanden wären.
In der politischen Diskussion stehen deshalb sowohl der langfristige Finanzierungsbedarf als auch die Frage, wie zielgerichtet die Förderung wirkt.
Warum kritisiert die Arbeiterkammer die geplante Steuerbegünstigung?
Die am 7. Oktober 2026 veröffentlichte Analyse der AK-Wien-Expertinnen Tamara Premrov und Laura Tremmel beschäftigt sich mit einem grundlegenden Verteilungseffekt: Je mehr eine Familie sparen kann, desto größer könnte bei entsprechendem Anlageerfolg auch ihr absoluter Steuervorteil werden.
Die Auswertung nennt mehrere aufschlussreiche Kennzahlen zum bisherigen Sparverhalten österreichischer Familien:
- Rund 1.200 Euro pro Jahr und Kind sparen Familien im Durchschnitt.
- Etwa die Hälfte der Familien kann laut Auswertung nichts sparen beziehungsweise muss teilweise Ersparnisse auflösen oder Schulden aufnehmen.
- Nur rund 9 Prozent der Kinder leben in Haushalten, die bereits mehr als 2.500 Euro jährlich pro Kind sparen.
- Nur rund 4 Prozent der Kinder leben in Haushalten, die aufgrund ihres bisherigen Sparverhaltens die geplante Obergrenze von 5.000 Euro pro Jahr vollständig ausschöpfen könnten.
Die Autorinnen kritisieren deshalb, dass Familien mit größeren finanziellen Möglichkeiten besonders hohe absolute Steuerersparnisse erzielen könnten. Familien mit geringem Einkommen könnten dagegen häufig nur kleine Beträge einzahlen oder müssten vollständig auf private Zuzahlungen verzichten.
Gleichzeitig sollte zwischen den unterschiedlichen Förderbestandteilen unterschieden werden: Das vorgesehene staatliche Startguthaben würde grundsätzlich auch Kindern zugutekommen, deren Eltern keine zusätzlichen Sparbeträge leisten können, sofern die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden.
Die AK-Auswertung ist damit ein wesentlicher Beitrag zur Frage der sozialen Treffsicherheit, nicht aber bereits eine abschließende Messung des späteren Zukunftsdepots.
Welche Argumente sprechen für das Zukunftsdepot?
Befürworter sehen darin vor allem eine Möglichkeit, langfristigen Vermögensaufbau und Finanzbildung schon in jungen Jahren zu fördern.
Das staatliche Startkapital könnte Kindern unabhängig von privaten Einzahlungen einen ersten Zugang zur Kapitalanlage ermöglichen. Über einen langen Zeitraum könnten zudem Wertsteigerungen und der Zinseszinseffekt zum Vermögensaufbau beitragen.
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer hebt insbesondere die Bedeutung langfristiger finanzieller Vorsorge und eines breiteren Zugangs zum Kapitalmarkt hervor. Auch NEOS stellen Finanzbildung und wirtschaftliche Eigenverantwortung in den Mittelpunkt des Modells.
Diese Ziele sind nachvollziehbar, machen die konkrete Ausgestaltung aber umso wichtiger. Ein zukunftsfähiges Modell müsste die Vorteile langfristiger Anlage mit verständlichen Produktinformationen, niedrigen Kosten, angemessenem Anlegerschutz und realistischer Risikodarstellung verbinden.
Welche Banken werden ein Zukunftsdepot anbieten?
Eine verbindlich bestätigte Anbieterübersicht ist derzeit noch nicht möglich.
Familienministerin Claudia Bauer berichtete von großem Interesse aus dem Bankensektor. Auch die Wirtschaftskammer beziehungsweise die zuständigen Branchenvertretungen beschäftigen sich mit der vorgesehenen Ausgestaltung.
Erste-Bank-Österreich-Chefin Gerda Holzinger-Burgstaller hat das Vorhaben öffentlich positiv beurteilt, gleichzeitig aber darauf hingewiesen, dass sie den konkreten Gesetzestext noch nicht kenne. Eine Teilnahmezusage mit verbindlichen Konditionen lässt sich daraus nicht ableiten.
Auf der technischen Seite gibt es ebenfalls Vorarbeiten. EY-Banking- und Technology-Partner Stephan Taborsky berichtete Ende September, bereits vor der öffentlichen Debatte gemeinsam mit mehreren Banken an Konzepten für Kinderdepots gearbeitet und deren technische Machbarkeit mit Softwarepartnern und Rechenzentrumsbetreibern abgestimmt zu haben.
Diese Vorarbeiten sind ein Hinweis darauf, dass sich Teile der Branche auf ein entsprechendes Produkt vorbereiten. Sie ersetzen allerdings weder einen gesetzlichen Rahmen noch verbindliche Angebote einzelner Kreditinstitute.
Erst nach einer offiziellen Anbieterankündigung lassen sich unter anderem folgende Fragen seriös beantworten:
- Welche Bank bietet tatsächlich ein Zukunftsdepot an?
- Welche ETFs oder Fonds sind auswählbar?
- Welche Depot- und Produktkosten entstehen insgesamt?
- Wie können Eltern, Großeltern und andere Personen einzahlen?
- Wie werden Steuern und Ausschüttungen behandelt?
- Ist ein späterer Wechsel zu einem anderen Anbieter möglich?
- Welche Regelungen gelten bei Volljährigkeit des Kindes?
Ein konkreter Anbieter-Vergleich vor Veröffentlichung solcher Daten wäre spekulativ. Deshalb werden an dieser Stelle bewusst keine Banken als bestätigte Zukunftsdepot-Anbieter genannt.
Was können Eltern in Österreich bereits jetzt tun?
Familien müssen mit dem langfristigen Sparen für Kinder nicht auf die Einführung des Zukunftsdepots warten. Bestehende Spar- und Anlageformen können bereits heute genutzt werden, allerdings unter den jeweils geltenden Bedingungen.
Zu den möglichen Lösungen zählen klassische Sparkonten, Tagesgeld, Festgeld, Bausparen sowie geeignete Fonds- und ETF-Anlagen. Nicht jede Anlageform eignet sich für jedes Sparziel.
Wer das Geld innerhalb weniger Jahre benötigt, sollte anders planen als eine Familie, die langfristig über 15 oder 18 Jahre Vermögen aufbauen möchte.
Außerdem ist zu klären, ob die Geldanlage auf den Namen der Eltern oder tatsächlich auf den Namen des Kindes erfolgt. Das ist für Eigentum, Verfügungsrechte und die rechtliche Behandlung wesentlich.
Gerade bei Wertpapiergeschäften im Namen Minderjähriger gelten in Österreich besondere Regeln. Bei bestimmten Vermögensangelegenheiten kann eine Genehmigung des Pflegschaftsgerichts erforderlich sein. Die amtlichen Informationen von oesterreich.gv.at nennen die Anlage von Geld Minderjähriger in Aktien ausdrücklich als Beispiel.
Eine umfassende Entscheidungshilfe zu bestehenden Möglichkeiten bietet unser Ratgeber Geld für Kinder anlegen in Österreich: Startkapital richtig aufbauen.
Wichtig ist auch, das geplante Zukunftsdepot nicht mit anderen bestehenden Vorsorgeformen zu verwechseln. Die betriebliche Zukunftssicherung und die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge verfolgen andere Zwecke und beruhen auf anderen gesetzlichen Grundlagen.
Worauf Familien beim langfristigen Sparen achten sollten
- Sparziel: Wird das Geld für Ausbildung, Wohnen, Führerschein oder als allgemeines Startkapital benötigt?
- Zeitraum: Wie viele Jahre bleiben bis zur geplanten Verwendung?
- Eigentum: Soll das Geld den Eltern oder rechtlich bereits dem Kind gehören?
- Risiko: Können zwischenzeitliche Kursverluste verkraftet werden?
- Kosten: Welche laufenden Gebühren und Produktkosten entstehen?
- Liquidität: Muss ein Teil des Geldes als jederzeit verfügbare Rücklage bestehen bleiben?
- Steuern: Welche aktuell geltenden österreichischen Regeln sind zu beachten?
- Flexibilität: Können Sparraten verändert, pausiert oder später fortgesetzt werden?
Ein langfristiges Wertpapierinvestment ist dabei keine garantierte Sparanlage. Fonds und ETFs können auch über längere Zeiträume Verluste verursachen. Die mögliche Rendite ist abhängig von Marktbedingungen, Kosten, Anlageform und Investitionszeitpunkt.
Häufige Fragen zum Zukunftsdepot in Österreich
Ist das Zukunftsdepot in Österreich bereits beschlossen?
Nein. Mit Stand 8. Oktober 2026 liegen politische Eckpunkte und detailliertere Modellbeschreibungen vor, aber noch kein geltendes Zukunftsdepot-Gesetz.
Wann startet das Zukunftsdepot?
Politisch wird ein Start im Jahr 2027 angestrebt. Der 1. Jänner 2027 ist allerdings nicht verbindlich bestätigt. Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl hält einen Abschluss der Regierungsverhandlungen noch im Herbst 2026 für möglich.
Kann ich das Zukunftsdepot jetzt schon eröffnen?
Nein. Das geplante staatliche Zukunftsdepot ist derzeit kein tatsächlich buchbares Bankprodukt. Bereits bestehende Kinderkonten oder Wertpapierdepots sind davon zu unterscheiden.
Bekommen alle Kinder 500 Euro vom Staat?
Geplant ist ein einmaliger Startbonus für bestimmte ab 2027 geborene Kinder. Die genaue Anspruchsdefinition ist noch offen. Insbesondere müssen Wohnsitz- und Geburtsvoraussetzungen verbindlich festgelegt werden.
Gibt es die 500 Euro auch für bereits geborene Kinder?
Nach dem bisherigen NEOS-Modell nicht. Bereits minderjährige Kinder sollen zwar ein Zukunftsdepot ohne Startbonus eröffnen können, für sie sind aber keine nachträglichen 500 Euro vorgesehen. Verbindlich wird dies erst durch das Gesetz.
Wie viel darf ich jährlich in das Zukunftsdepot einzahlen?
Die geplante Obergrenze beträgt 5.000 Euro pro Kind und Jahr. Das entspricht rund 416,67 Euro pro Monat. Es handelt sich um eine vorgesehene Höchstgrenze und nicht um einen verpflichtenden Sparbetrag.
Dürfen auch Großeltern einzahlen?
Im NEOS-Modell sind Einzahlungen durch Eltern und Dritte vorgesehen. Damit wären grundsätzlich auch Großeltern oder andere Angehörige denkbar. Die rechtliche und technische Abwicklung ist noch nicht verbindlich geregelt.
Ist das Zukunftsdepot komplett steuerfrei?
Eine weitreichende KESt-Begünstigung bis zur Volljährigkeit ist geplant. Die konkrete steuerliche Behandlung von Ausschüttungen, Kursgewinnen, Fondsbesteuerung und späteren Entnahmen muss aber erst gesetzlich festgelegt werden. Eine pauschale dauerhafte Steuerfreiheit ist nicht beschlossen.
Welche ETFs werden im Zukunftsdepot erlaubt sein?
Das NEOS-Modell sieht qualifizierte regulierte UCITS-Produkte vor. Welche konkreten Fonds und ETFs später tatsächlich angeboten werden können, ist noch offen.
Dürfen Kinder im Zukunftsdepot auch Einzelaktien kaufen?
Das ist noch nicht abschließend geklärt. Es gibt Forderungen nach einer breiteren Produktauswahl einschließlich Einzelaktien. Eine verbindliche gesetzliche Zulassung besteht derzeit nicht.
Sind Bitcoin und andere Kryptowährungen erlaubt?
Nach den bisher kommunizierten politischen Eckpunkten sollen besonders spekulative Anlageformen wie Derivate und Kryptowährungen nicht zugelassen werden. Die endgültigen Ausschlüsse müssen erst im Regelwerk festgeschrieben werden.
Was kostet das Zukunftsdepot?
Die Depotführung soll für teilnehmende Banken nach den derzeitigen Plänen kostenlos sein. Das NEOS-Modell sieht zusätzlich eine TER-Obergrenze von 0,5 Prozent für bestimmte Anlageprodukte vor. Die tatsächlichen Gesamtkosten und die verbindlichen Bedingungen stehen noch nicht fest.
Was passiert, wenn Eltern kein Zukunftsdepot eröffnen?
Nach der aktuellen NEOS-Modellbeschreibung soll der Bund das geplante staatliche Startguthaben vorübergehend anlegen, wenn Eltern kein Depot eröffnen. Das Kind soll dadurch den vorgesehenen Anspruch nicht verlieren. Die konkrete Ausgestaltung ist noch nicht gesetzlich geregelt.
Kann das Geld vor dem 18. Geburtstag entnommen werden?
Nach dem bisherigen Modell sind reguläre Entnahmen vor der Volljährigkeit grundsätzlich nicht vorgesehen. Ob spätere gesetzliche Sonderregelungen für außergewöhnliche Situationen geschaffen werden, ist offen.
Was passiert mit dem Depot nach dem 18. Geburtstag?
Das Kind soll mit Eintritt der Volljährigkeit selbst über das Vermögen entscheiden können. Die steuerliche Behandlung der Auszahlung, einer Fortführung oder späterer Veräußerungen muss im Gesetz abschließend geregelt werden.
Ist eine positive Rendite beim Zukunftsdepot garantiert?
Nein. Wertpapierinvestments können im Wert steigen oder fallen. Auch über längere Zeiträume besteht keine Garantie für eine positive Rendite. Kosten, Inflation und der konkrete Anlagezeitraum beeinflussen das Ergebnis.
Gibt es bereits einen Zukunftsdepot-Vergleich für Österreich?
Ein belastbarer Vergleich tatsächlicher Zukunftsdepot-Angebote ist noch nicht möglich, weil verbindlich bestätigte und eröffnungsfähige Produkte fehlen. Allgemeine Kinderdepots und bestehende Wertpapierangebote sind gesondert zu beurteilen.
Fazit: Zukunftsdepot bleibt ein wichtiges Vorhaben mit offenen Regeln
Das österreichische Zukunftsdepot könnte für viele Kinder einen neuen Zugang zur langfristigen Geldanlage schaffen. Insbesondere das geplante staatliche Startguthaben, die steuerliche Begünstigung und niedrige Produktkosten könnten den langfristigen Vermögensaufbau unterstützen.
Die Entwicklungen vom 6. und 7. Oktober 2026 zeigen zugleich zwei zentrale Seiten der Diskussion: Einerseits gibt es weiterhin politische Bemühungen um eine Umsetzung bereits 2027. Andererseits stellt sich die Frage, ob die geplanten steuerlichen Vorteile ausreichend ausgewogen zwischen Familien mit unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten verteilt werden.
Für Eltern sind derzeit vor allem fünf Fragen entscheidend:
- Wann tritt das Zukunftsdepot tatsächlich in Kraft?
- Welche Kinder erhalten den staatlichen Startbonus?
- Wie funktioniert die endgültige KESt-Begünstigung?
- Welche Anlageprodukte und Kosten werden zugelassen?
- Welche Banken werden tatsächlich teilnehmen?
Eine abschließende Beurteilung wird erst möglich sein, wenn ein offizieller Gesetzesentwurf und konkrete Anbieterbedingungen vorliegen. Bis dahin sollten politische Modellannahmen weder mit geltendem Steuerrecht noch mit verbindlichen Bankprodukten verwechselt werden.
Wer bereits heute für Kinder sparen möchte, sollte unabhängig von der weiteren politischen Entwicklung Sparziel, Anlagehorizont, Risiken, Liquiditätsbedarf und Eigentumsverhältnisse sorgfältig prüfen.
Quellen und weiterführende Informationen
Für die redaktionelle Einordnung wurden insbesondere offizielle Ministeriumsangaben, veröffentlichte politische Modellbeschreibungen, aktuelle Medienberichte sowie steuerrechtliche und wirtschaftliche Fachinformationen herangezogen.
- Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, 7. September 2026: Offizielle Mitteilung zu den geplanten Eckpunkten, dem Startbonus und dem politisch angestrebten Zeitplan. Ministeriumsmitteilung zum Zukunftsdepot.
- NEOS – Zukunftsdepot: Politische Modellbeschreibung zu Startbonus, Wohnsitz, bestehenden Minderjährigen, Einzahlungsgrenze, UCITS-Produkten und geplanten Kostenobergrenzen. Parteimodell, keine Gesetzesquelle. NEOS-Modellbeschreibung.
- ORF, 7. September 2026: Politischer Koalitionsstatus, Finanzierungsdiskussion und unterschiedliche Einschätzungen zum vorgesehenen Starttermin. ORF-Bericht zur Umsetzung des Zukunftsdepots.
- Bundesministerium für Finanzen: Amtliche Informationen zur Besteuerung inländischer Kapitalerträge, den besonderen Steuersätzen und der bestehenden KESt-Systematik. BMF – Besteuerung von Kapitalerträgen.
- oesterreich.gv.at / Bundesministerium für Justiz: Informationen zur Geschäftsfähigkeit Minderjähriger und zu bestimmten genehmigungspflichtigen Vermögensgeschäften. Amtliche Informationen zu Minderjährigen.
- DER STANDARD, 14. September 2026: Einordnung durch EcoAustria-Direktorin Monika Köppl-Turyna zu Einzelaktien, Finanzbildung, Steuerbegünstigung und langfristiger Gegenfinanzierung. Bericht zur wirtschaftspolitischen Ausgestaltung.
- LinkedIn – Branchendiskussion Ende September 2026: Technische Kinderdepot-Vorarbeiten, die EY-Banking- und Technology-Partner Stephan Taborsky beschreibt. Brancheninformation, keine Bestätigung eines konkreten Bankangebots. Technische Branchendiskussion.
- finanzen.at / APA, 6. Oktober 2026: Aussagen von Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl bei der FMA-Aufsichtskonferenz zu einem möglichen Abschluss der Regierungsverhandlungen im Herbst. APA-Meldung zur FMA-Aufsichtskonferenz.
- A&W-Blog / Arbeiterkammer Wien, 7. Oktober 2026: Tamara Premrov und Laura Tremmel analysieren die Sparmöglichkeiten österreichischer Familien und mögliche Verteilungseffekte des Zukunftsdepots. AK-Analyse zum Zukunftsdepot.
Redaktioneller Stand: 8. Oktober 2026. Der Beitrag wird bei substanziellen neuen gesetzlichen, politischen oder produktbezogenen Entwicklungen aktualisiert. Für fachliche Ergänzungen oder Korrekturhinweise ist die Redaktion von finanz-blog.at unter david@reisner.at erreichbar.
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell anhand öffentlich verfügbarer Informationen geprüft. Politische Planungen und Parteimodelle werden ausdrücklich von bereits geltenden gesetzlichen Regelungen unterschieden.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Anlage-, Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Wertpapierinvestments sind mit Risiken verbunden und können Verluste verursachen. Politische Vorhaben, steuerliche Bestimmungen und Produktbedingungen können sich ändern. Vor finanziellen Entscheidungen sollten die maßgeblichen aktuellen Rechtsgrundlagen, Vertragsbedingungen und persönlichen Umstände eigenständig geprüft werden.