Zukunftsdepot Österreich: Aktueller Stand, Regeln & Timeline

Update vom 20. Oktober 2026: Die österreichische Bundesregierung hat sich auf das Zukunftsdepot für Kinder geeinigt. Es soll am 1. Juli 2027 starten. Vorgesehen sind ein staatlicher Startbonus von 500 Euro für anspruchsberechtigte Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2027, private Einzahlungen von bis zu 5.000 Euro pro Jahr und eine steuerliche Begünstigung für Kursgewinne. Neue Details betreffen allerdings die Anspruchsvoraussetzungen, die Kapitalertragsteuer und mögliche Depotgebühren.

Besonders wichtig: Nach der Berichterstattung vom 19. Oktober 2026 soll die Steuerbefreiung geringer ausfallen als ursprünglich angekündigt. Während realisierte Kursgewinne begünstigt werden sollen, bleiben ausgeschüttete Dividenden und anfallende Zinsen nach den nun bekannt gewordenen Eckpunkten weiterhin steuerpflichtig. Auch beim 500-Euro-Startbonus gibt es eine wesentliche Ergänzung: Bis zur Volljährigkeit soll ein rechtmäßiger Aufenthalt von mindestens 15 Jahren in Österreich nachgewiesen werden müssen.

Auch für bereits geborene Kinder unter 18 Jahren soll das Zukunftsdepot eröffnet werden können. Sie erhalten nach dem derzeitigen Modell allerdings keinen staatlichen Startbonus. Bei den Kosten ist außerdem noch nicht endgültig geklärt, welche Depot-, Order- und Fondsspesen zulässig sein werden.

Zukunftsdepot Österreich – das Wichtigste auf einen Blick:

  • Geplanter Start: 1. Juli 2027.
  • Geburtsjahrgang für den Bonus: Ab 1. Jänner 2027.
  • Staatliches Startguthaben: Einmalig 500 Euro bei Erfüllung der Voraussetzungen.
  • Aufenthaltsvoraussetzung: Geplant sind mindestens 15 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt bis zur Volljährigkeit.
  • Bereits geborene Kinder: Depot grundsätzlich vorgesehen, aber ohne Startbonus.
  • Private Einzahlungen: Bis zu 5.000 Euro pro Kind und Jahr.
  • Steuerliche Begünstigung: Nach den neuesten Berichten vor allem für realisierte Kursgewinne; Dividenden und Zinsen sollen weiterhin besteuert werden.
  • Kontoführung: Soll kostenlos sein. Zusätzliche Gebühren sind noch nicht abschließend geregelt.
  • Anlageprodukte: Regulierte Investmentfonds und Bundesschatz vorgesehen.
  • Entnahmen: Grundsätzlich ab dem 18. Geburtstag.
  • Gesetzesstatus: Politische Einigung, aber noch kein endgültig beschlossenes Zukunftsdepot-Gesetz.

Redaktioneller Stand: 20. Oktober 2026. Die Regierungseinigung stammt vom 17. Oktober. Am 18. und 19. Oktober wurden zusätzliche Einzelheiten veröffentlicht. Für den 20. Oktober wurde außerdem eine gemeinsame Pressekonferenz von Familienministerin Claudia Bauer, Staatssekretärin Michaela Schmidt und NEOS-Kapitalmarktsprecher Christoph Pramhofer angekündigt. Die hier dargestellten Regelungen beruhen auf den bis zum redaktionellen Prüfzeitpunkt belastbar veröffentlichten Informationen. Eine vollständige amtliche Nachveröffentlichung mit sämtlichen Aussagen dieser Pressekonferenz lag bei der Prüfung noch nicht vor.

Wichtig: Das staatlich begünstigte Zukunftsdepot kann derzeit noch nicht eröffnet werden. Politische Ankündigungen, ein Regierungspapier, ein Gesetzesentwurf und ein bereits beschlossenes Gesetz sind unterschiedliche Entwicklungsstufen. Für Familien entstehen aus den bisherigen Ankündigungen noch keine unmittelbar durchsetzbaren Ansprüche auf den Startbonus oder eine bestimmte Steuerbefreiung.

Zukunftsdepot Österreich: Aktueller Stand, Start und Regeln

Mit dem Zukunftsdepot will die österreichische Bundesregierung den langfristigen Vermögensaufbau für Kinder fördern. Eltern und andere Angehörige sollen schon vor dem 18. Geburtstag Geld für ein Kind investieren können. Der Staat soll für bestimmte Neugeborene einen einmaligen Startbetrag bereitstellen.

Bundeskanzler Christian Stocker stellte die Idee Ende August 2026 öffentlich vor. Danach folgten Diskussionen über Finanzierung, Steuervorteile, Anspruchsvoraussetzungen und den technischen Aufwand für Banken.

Am 17. Oktober 2026 verkündeten Bundeskanzler Christian Stocker, Vizekanzler Andreas Babler und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger eine politische Einigung. Der zuvor diskutierte Start Anfang 2027 wurde auf den 1. Juli 2027 konkretisiert.

Der vorgesehene Bonus soll trotzdem auch Kinder erfassen, die zwischen 1. Jänner und 30. Juni 2027 geboren werden und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Alle geplanten Regeln im Überblick

Frage Stand vom 20. Oktober 2026
Ist das Zukunftsdepot beschlossen? Politische Regierungseinigung; endgültiges Gesetz noch nicht beschlossen.
Wann soll es starten? Am 1. Juli 2027.
Wer erhält den 500-Euro-Bonus? Anspruchsberechtigte Kinder ab Geburtsjahrgang 2027.
Welche persönlichen Voraussetzungen sind geplant? Unter anderem Wohnsitz beziehungsweise Hauptwohnsitz in Österreich, österreichische Staatsbürgerschaft oder rechtliche Gleichstellung und mindestens 15 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt bis zur Volljährigkeit.
Gilt das Depot für ältere Kinder? Ja, für bereits geborene Minderjährige vorgesehen, jedoch ohne staatlichen Startbonus.
Wie viel darf jährlich eingezahlt werden? Bis zu 5.000 Euro pro Kind und Jahr.
Wer darf Geld einzahlen? Eltern, Großeltern und weitere Personen sollen Beiträge leisten können.
Wem gehört das Depot? Es soll auf den Namen des Kindes geführt werden.
Welche KESt-Befreiung ist geplant? Nach neuesten Berichten für realisierte Kursgewinne. Dividenden und Zinsen sollen weiter steuerpflichtig bleiben.
Was kostet das Depot? Kontoführung soll kostenlos sein. Weitere mögliche Gebühren sind noch nicht abschließend geregelt.
Welche Anlagen sind vorgesehen? Regulierte Investmentfonds und Bundesschatz.
Welche Produkte sollen ausgeschlossen sein? Insbesondere spekulative Hochrisikoprodukte wie Hebelprodukte.
Wann sind Entnahmen möglich? Grundsätzlich ab dem 18. Geburtstag, mit eng begrenzten geplanten Ausnahmen.
Welche Banken nehmen teil? Eine verbindliche Anbieterübersicht liegt noch nicht vor.

Diese Übersicht fasst die neuesten politischen und medial berichteten Eckpunkte zusammen. Bei den Anspruchsvoraussetzungen und bei der konkreten steuerlichen Ausgestaltung sind noch verbindliche gesetzliche Bestimmungen erforderlich.

Was hat sich vom 17. bis 20. Oktober 2026 geändert?

17. Oktober – politische Einigung: Die Regierungsspitze einigte sich auf die Umsetzung des Zukunftsdepots. Bundeskanzler Stocker nannte den 1. Juli 2027 als Starttermin und bestätigte den geplanten Bonus von 500 Euro sowie die jährliche Einzahlungsgrenze von 5.000 Euro.

18. Oktober – neue Informationen von Andreas Ottenschläger: Der ÖVP-Finanzsprecher erklärte, dass auch bereits geborene Minderjährige ein Zukunftsdepot nutzen können sollen. Er konkretisierte außerdem die geplanten Anlageprodukte, die kostenlose Kontoführung, die Behandlung des Bonus bei einer ausbleibenden Depoteröffnung und das vorgesehene Beratungsgespräch.

18. Oktober – unterschiedliche politische Formulierungen: In einer weiteren Aussendung betonte ÖVP-Generalsekretär Markus Gstöttner vor allem den Startbonus für ab 2027 geborene Kinder. Daraus entstand die Frage, ob das gesamte Zukunftsdepot ausschließlich für Neugeborene vorgesehen sei.

Die ausführlichere Darstellung von Ottenschläger unterscheidet jedoch ausdrücklich zwischen dem Zugang zum Depot und dem Anspruch auf den staatlichen Bonus. Ein genereller Ausschluss bereits geborener Minderjähriger lässt sich aus den verfügbaren Angaben nicht ableiten.

19. Oktober – neue Aufenthaltsvoraussetzung: Laut einem der APA vorliegenden Regierungspapier soll der Startbonus an mindestens 15 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich bis zur Volljährigkeit geknüpft werden. Auch die Staatsbürgerschaft beziehungsweise eine rechtliche Gleichstellung spielt eine Rolle.

19. Oktober – geringere Steuerbefreiung bekannt: DER STANDARD berichtete, dass die geplante KESt-Befreiung offenbar auf realisierte Kursgewinne begrenzt werden soll. Dividenden und Zinsen sollen weiterhin der entsprechenden Kapitalertragsteuer unterliegen. Diese Einschränkung ist für die Bewertung des Zukunftsdepots besonders wesentlich.

20. Oktober – weitere Regierungsinformation angekündigt: Für 8 Uhr wurde im Bundeskanzleramt eine Pressekonferenz mit Familienministerin Claudia Bauer, Staatssekretärin Michaela Schmidt und NEOS-Kapitalmarktsprecher Christoph Pramhofer angekündigt. Beim aktuellen redaktionellen Faktencheck lag noch keine vollständige belastbare amtliche Nachveröffentlichung der dort behandelten Einzelheiten vor. Deshalb werden nicht belegte zusätzliche Aussagen nicht als bestätigte Regeln dargestellt.

Timeline: Wie entwickelt sich das Zukunftsdepot?

  1. 2024: Politische Vorschläge für staatlich unterstützte Kapitalanlagen und Vermögensaufbau für Kinder werden diskutiert.
  2. 31. August 2026: Bundeskanzler Stocker präsentiert das Zukunftsdepot öffentlich.
  3. 3. September 2026: Familienministerin Claudia Bauer erläutert geplante Eckpunkte zum staatlichen Startguthaben.
  4. September 2026: Innerhalb der Koalition entsteht Diskussionsbedarf über Finanzierung und möglichen Starttermin.
  5. September 2026: NEOS veröffentlicht eine ausführlichere Modellbeschreibung zu Kinderdepots, UCITS-Produkten und Gebühren.
  6. 14. September 2026: EcoAustria-Direktorin Monika Köppl-Turyna äußert sich zur Produktauswahl und Gegenfinanzierung.
  7. 28. September 2026: Technische Vorarbeiten zu Kinderdepot-Konzepten werden aus der Finanzbranche bekannt.
  8. 6. Oktober 2026: Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl erwartet eine mögliche Regierungseinigung noch im Herbst.
  9. 7. Oktober 2026: Die Arbeiterkammer veröffentlicht eine Analyse zu Sparmöglichkeiten und möglichen Verteilungseffekten.
  10. 17. Oktober 2026: Die Regierung verkündet eine politische Einigung mit geplantem Start am 1. Juli 2027.
  11. 18. Oktober 2026: OTS-Aussendungen konkretisieren den Zugang älterer Kinder, Kosten und Anlageprodukte.
  12. 19. Oktober 2026: Neue Details zur 15-jährigen Aufenthaltsvoraussetzung und zur eingeschränkten KESt-Befreiung werden berichtet.
  13. 20. Oktober 2026: Eine Pressekonferenz mit weiteren Regierungsdetails ist angesetzt. Der endgültige Gesetzestext steht beim redaktionellen Prüfzeitpunkt noch aus.

Was als Nächstes folgen muss: Das Gesetzespaket soll nach den Medienberichten vom 19. Oktober noch im Oktober 2026 in Begutachtung gehen. Anschließend müssen die rechtlichen Bestimmungen parlamentarisch behandelt, beschlossen und kundgemacht werden. Parallel dazu sind technische Fragen mit Banken und Finanzdienstleistern zu klären.

Weiterführende Informationen zum politischen Zeitplan, zu ursprünglichen Modellannahmen und zu möglichen Depotwerten bietet der Überblick zum Zukunftsdepot Österreich auf zukunftsdepots.at. Wichtig ist bei älteren Modellrechnungen insbesondere, dass eine vollständige KESt-Befreiung möglicherweise nicht mehr den aktuell diskutierten Regeln entspricht. Prognosen und Beispielrenditen sind keine garantierten Anlageergebnisse.

Wer bekommt das Zukunftsdepot und die 500 Euro vom Staat?

Für Familien ist die Unterscheidung zwischen der Depoteröffnung und dem Anspruch auf staatliches Startkapital besonders wichtig.

500-Euro-Startbonus: Geburtsjahrgang und 15 Jahre Aufenthalt

Der Staat soll für anspruchsberechtigte Kinder, die ab dem 1. Jänner 2027 geboren werden, einmalig 500 Euro als Startkapital bereitstellen.

Nach der OTS-Aussendung vom 18. Oktober ist dafür ein Hauptwohnsitz in Österreich sowie die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine rechtliche Gleichstellung vorgesehen.

Am 19. Oktober wurde eine weitere Voraussetzung bekannt: Laut einem der APA vorliegenden Regierungspapier sollen bis zur Volljährigkeit mindestens 15 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich nachgewiesen werden müssen.

Zum Kreis rechtlich Gleichgestellter sollen nach den aktuellen Berichten insbesondere Staatsangehörige anderer EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz und anerkannte Asylberechtigte gehören.

Asylwerbende ohne anerkannten Schutzstatus und Personen mit bestimmten vorübergehenden Aufenthaltsrechten sollen nicht automatisch denselben Anspruch erhalten. Laut aktueller Berichterstattung könnte eine nachträgliche Anspruchsberechtigung bei einem entsprechenden Statuswechsel vorgesehen werden.

Wichtig zur 15-Jahre-Regel: Ein ab 2027 geborenes Kind kann bei der Geburt naturgemäß noch keine 15 Aufenthaltsjahre nachweisen. Die Ankündigung beschreibt daher eine Voraussetzung, die bis zur Volljährigkeit erfüllt sein soll. Wie die anfängliche Gutschrift, eine spätere Anspruchsprüfung und mögliche Rückforderungen oder Anpassungen bei einem Wegzug rechtlich funktionieren, ist noch nicht endgültig geregelt.

Besonders bei einem Umzug ins Ausland, einem Wechsel des Aufenthaltstitels oder einer zeitweiligen Auslandswohnsitznahme stellen sich praktische Fragen.

Auch die genaue Bedeutung von Hauptwohnsitz, rechtmäßigem Aufenthalt und Lebensmittelpunkt muss im endgültigen Gesetz rechtssicher festgelegt werden. Die Begriffe sollten nicht ohne Weiteres gleichgesetzt werden.

Gilt das Zukunftsdepot auch für bereits geborene Kinder?

Ja, nach den aktuellen politischen Eckpunkten soll das Zukunftsdepot grundsätzlich auch für Kinder offenstehen, die vor 2027 geboren wurden und bei der Eröffnung noch minderjährig sind.

Der einmalige staatliche Startbonus soll allerdings auf anspruchsberechtigte Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2027 beschränkt bleiben.

Beispiel Zukunftsdepot vorgesehen? 500-Euro-Bonus vorgesehen?
Kind, geboren 2027 Ja Ja, bei Erfüllung aller Voraussetzungen
Kind, geboren 2026 Ja Nein
Kind, geboren 2018 Ja Nein
Person, bei Einführung bereits volljährig Nicht im vorgesehenen Kindermodell Nein

Für bereits geborene Kinder ist der verbleibende Anlagehorizont ein besonders wichtiger Faktor. Wer bei der Einführung bereits 15 Jahre alt ist, hat bis zum 18. Geburtstag nur wenige Jahre Zeit. Bei einem Neugeborenen kann der Zeitraum dagegen ungefähr 18 Jahre betragen.

Eine kürzere Laufzeit kann das Risiko erhöhen, dass das Geld genau dann benötigt wird, wenn Wertpapierkurse gerade gefallen sind. Die steuerliche Begünstigung allein macht ein Aktieninvestment deshalb nicht automatisch geeignet.

Was passiert, wenn Eltern kein Depot eröffnen?

Nach den Angaben von ÖVP-Finanzsprecher Andreas Ottenschläger soll der staatliche Bonus nicht einfach verloren gehen, wenn für ein berechtigtes Kind kein Depot eröffnet wird.

Wird bis zum dritten Geburtstag kein Zukunftsdepot eröffnet, soll das Startkapital über den Bundesschatz bei der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) angelegt werden.

Nach der Berichterstattung vom 19. Oktober soll das dort veranlagte Geld innerhalb der vorgesehenen Frist beziehungsweise bis zur Volljährigkeit in ein entsprechendes Depot übertragen werden können.

Diese Konstruktion könnte für Familien wichtig sein, die sich vorerst nicht selbst für Wertpapierfonds entscheiden möchten.

Die genauen Regeln für spätere Übertragungen, Anspruchskontrollen, Verwaltung und Verzinsung sind allerdings noch nicht gesetzlich festgelegt.

Wie viel dürfen Eltern und Großeltern einzahlen?

Das geplante Zukunftsdepot soll private Einzahlungen von insgesamt bis zu 5.000 Euro pro Kind und Jahr ermöglichen.

Einzahlungen sollen nicht ausschließlich Eltern vorbehalten sein. Nach der Regierungserklärung können auch Großeltern, Verwandte und weitere Personen Geld beisteuern.

Die Obergrenze ist als gemeinsamer jährlicher Betrag pro Kind zu verstehen. Sie ist nicht als eigener Freibetrag für jedes Familienmitglied angekündigt.

Monatlicher Sparbetrag Einzahlungen jährlich Einzahlungen in 18 Jahren
10 Euro 120 Euro 2.160 Euro
25 Euro 300 Euro 5.400 Euro
50 Euro 600 Euro 10.800 Euro
100 Euro 1.200 Euro 21.600 Euro
200 Euro 2.400 Euro 43.200 Euro
400 Euro 4.800 Euro 86.400 Euro

Die Tabelle zeigt ausschließlich die Summe gleichbleibender privater Einzahlungen. Renditen, Gebühren, Steuern und der mögliche staatliche Startbonus von 500 Euro sind nicht enthalten.

5.000 Euro jährlich entsprechen durchschnittlich rund 416,67 Euro monatlich. Wegen der Rundung auf Cent ergeben zwölf Einzahlungen zu 416,67 Euro allerdings 5.000,04 Euro. Bei der tatsächlichen Ausgestaltung muss daher auf die exakte jährliche Obergrenze geachtet werden.

Offen ist unter anderem, wie zusätzliche Einmalzahlungen, die Koordination verschiedener Einzahler und mögliche Überschreitungen der Grenze technisch behandelt werden.

KESt beim Zukunftsdepot: Welche Gewinne sollen steuerfrei sein?

Die steuerliche Ausgestaltung gehört zu den wichtigsten Änderungen seit der ersten politischen Ankündigung.

Im August und September 2026 wurde das Zukunftsdepot vielfach als besonders weitreichend steuerfreie Geldanlage beschrieben. Teilweise entstand dadurch der Eindruck, dass sämtliche Erträge, einschließlich Dividenden und Zinsen, bis zur Volljährigkeit ohne Kapitalertragsteuer bleiben würden.

Am 19. Oktober 2026 berichtete DER STANDARD unter Berufung auf die inzwischen bekannt gewordenen Eckpunkte von einer deutlich engeren Begünstigung: Nicht sämtliche Kapitalerträge sollen steuerfrei werden, sondern insbesondere realisierte Kursgewinne.

Der tatsächliche Steuervorteil könnte deshalb je nach Anlageprodukt unterschiedlich ausfallen.

Kursgewinne, Dividenden und Zinsen im Vergleich

Ertragsart Grundsätzliches österreichisches Steuerrecht Derzeit diskutiertes Zukunftsdepot
Realisierte Kursgewinne aus Wertpapieren Grundsätzlich 27,5 % KESt Steuerbefreiung vorgesehen
Ausgeschüttete Dividenden Grundsätzlich 27,5 % KESt Sollen weiterhin steuerpflichtig bleiben
Wertpapierbezogene Zinserträge Grundsätzlich 27,5 % KESt Sollen weiterhin steuerpflichtig bleiben
Zinsen aus klassischen Sparbüchern und Girokonten Grundsätzlich 25 % KESt Gesonderte Produkt- und Steuerregeln maßgeblich
Ausschüttungsgleiche Fondserträge Nach den österreichischen Fondsbesteuerungsregeln steuerlich relevant Konkrete Sonderbehandlung noch nicht ausreichend geklärt
Umschichtungen und Depotüberträge Abhängig von Art und Durchführung des Vorgangs Einzelregelungen noch offen

Diese Tabelle stellt noch kein geltendes Zukunftsdepot-Steuerrecht dar. Sie zeigt die derzeit berichtete politische Ausgestaltung im Vergleich mit den grundsätzlich geltenden österreichischen KESt-Regeln.

Insbesondere bei thesaurierenden ETFs sind weitere Fragen offen. Solche Fonds können Erträge innerhalb des Fonds wiederveranlagen, anstatt sie direkt an Anleger auszuschütten. Das bedeutet nach österreichischem Steuerrecht nicht automatisch, dass sämtliche Erträge bis zum Verkauf steuerlich unbeachtlich wären.

Gerade für die geplante Sonderbehandlung des Zukunftsdepots müssen deshalb ausschüttungsgleiche Erträge und deren spätere steuerliche Berücksichtigung ausdrücklich geregelt werden.

Beispiel: Was bringt die Steuerbefreiung von Kursgewinnen?

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel zeigt den möglichen Unterschied.

Ein Fondsanteil wird für 5.000 Euro gekauft und später für 7.000 Euro verkauft. Unterstellt werden dabei keine zusätzlichen Einzahlungen, keine Gebühren, keine zwischenzeitlich steuerlich zu erfassenden Erträge und keine sonstigen Besonderheiten.

Der realisierte Kursgewinn beträgt 2.000 Euro.

  • Gewöhnliche Besteuerung mit 27,5 Prozent: 550 Euro Steuer auf den Kursgewinn.
  • Geplante Befreiung des Kursgewinns: Für diesen Gewinn würden unter den gesetzlichen Voraussetzungen 0 Euro KESt anfallen.
  • Möglicher Unterschied: 550 Euro.

Das Beispiel veranschaulicht ausschließlich die Wirkung einer Steuerbefreiung auf einen angenommenen realisierten Kursgewinn. Es ist keine vollständige Fondssteuerberechnung und berücksichtigt insbesondere keine laufende Besteuerung von Ausschüttungen oder ausschüttungsgleichen Erträgen.

Für konkrete ETFs könnte der tatsächliche Steuervorteil deshalb anders ausfallen.

Was bedeutet die Steueränderung für die Rendite?

In früheren politischen Modellrechnungen wurden teilweise durchschnittlich 6,7 Prozent jährliche Rendite angenommen. Diese Zahl ist keine garantierte Verzinsung.

Besonders problematisch wäre es, eine angenommene Marktrendite gleichzeitig als garantiertes Ergebnis nach sämtlichen Kosten und Steuern darzustellen.

Wenn laufende Ausschüttungen und bestimmte Zinserträge steuerpflichtig bleiben, kann deren Besteuerung die Wiederveranlagung und die spätere Vermögensentwicklung beeinflussen.

Zusätzlich können Depotgebühren, Orderkosten, Fondskosten und die tatsächliche Marktentwicklung den Endwert verändern.

Wichtiger Hinweis zu Zukunftsdepot-Rechnern: Modellrechnungen, die eine vollständige KESt-Befreiung sämtlicher Erträge unterstellen, könnten den steuerlichen Vorteil nach den neu bekannt gewordenen Eckpunkten überschätzen. Für einen belastbaren Vergleich müssen sowohl die endgültigen Steuerregeln als auch die gesamten Anlagekosten bekannt sein.

Wie hoch ein Vorteil tatsächlich ausfällt, hängt unter anderem vom Anlageprodukt, der Ertragszusammensetzung, dem Anlagezeitraum, den Einzahlungen und den später gesetzlich festgelegten Steuerregeln ab.

Unabhängig davon wird in Österreich über eine mögliche allgemeine KESt-Behaltefrist für Wertpapiere diskutiert. Diese Debatte ist vom Zukunftsdepot zu unterscheiden. Mehr dazu im Finanz-Blog-Beitrag KESt auf Aktiengewinne: Kommt die Behaltefrist zurück?.

ETFs, Fondskosten und Depotgebühren: Was ist vorgesehen?

Neben der Steuerbegünstigung entscheiden die tatsächlich anfallenden Kosten darüber, wie attraktiv das Zukunftsdepot für Familien sein kann.

Im Sommer 2026 wurde teilweise von einem vollständig spesenfreien Depot gesprochen. Die OTS-Aussendung von ÖVP-Finanzsprecher Andreas Ottenschläger vom 18. Oktober formuliert den Punkt konkreter: Für die Kontoführung soll keine Gebühr verrechnet werden dürfen. Transaktions-, Lager- und Ordergebühren sollen transparent ausgewiesen werden.

Damit bleibt eine wichtige Unterscheidung offen: Eine kostenlose Kontoführung ist nicht automatisch dasselbe wie eine vollständig kostenlose Wertpapierveranlagung.

Welche Kosten können beim Zukunftsdepot entstehen?

Kostenart Erklärung Aktueller Stand
Kontoführung Gebühr für das zugehörige Konto Soll kostenlos sein
Depot- beziehungsweise Lagergebühren Entgelte im Zusammenhang mit der Wertpapierverwahrung Endgültige Kostenregelung offen
Ordergebühren Kosten für Käufe und Verkäufe Transparente Ausweisung angekündigt; zulässige Höhe offen
Transaktionskosten Weitere Kosten im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften Konkrete Begrenzung noch nicht bestätigt
Laufende Fondskosten Im Fonds anfallende laufende Kosten, unter anderem in der TER ausgewiesen NEOS-Modell sieht eine Obergrenze von 0,5 % vor; gesetzliche Festlegung offen
Ausgabeaufschläge Mögliche einmalige Kosten beim Erwerb bestimmter Fonds Endgültige Regeln offen
Weitere Produktkosten Zusätzliche, nicht zwingend in der TER enthaltene Kosten Gesamtkostenbegrenzung noch nicht verbindlich bestätigt

Nach den bisherigen Ankündigungen müssen mögliche zusätzliche Gebühren transparent ausgewiesen werden. Daraus folgt weder, dass alle genannten Kosten tatsächlich verrechnet werden dürfen, noch, dass sie vollständig verboten sind.

Erst die endgültigen gesetzlichen Vorgaben und die Konditionen teilnehmender Banken können diese Frage beantworten.

Gilt eine Kostenobergrenze von 0,5 Prozent für ETFs?

Die NEOS hatten für bestimmte regulierte Fondsprodukte eine Obergrenze von 0,5 Prozent bei der laufenden Gesamtkostenquote, der sogenannten TER, vorgesehen.

Die TER beschreibt bestimmte laufende Fondskosten. Sie beinhaltet aber nicht zwangsläufig sämtliche zusätzlichen Anlegerkosten oder einmaligen Gebühren.

Bei einem durchschnittlich angelegten Fondsvermögen von 10.000 Euro würden 0,5 Prozent rechnerisch 50 Euro pro Jahr entsprechen. Diese Kosten sind gewöhnlich bereits in der Wertentwicklung des Fonds berücksichtigt.

Ob die angekündigte Obergrenze verbindlich in das Zukunftsdepot-Gesetz übernommen wird und ob darüber hinaus zusätzliche Depot- oder Transaktionsgebühren erlaubt sind, steht noch nicht fest.

Gerade bei langen Laufzeiten können selbst vergleichsweise kleine laufende Kosten den Endwert beeinflussen. Ein seriöser Anbietervergleich sollte deshalb stets die tatsächlichen Gesamtkosten berücksichtigen.

Welche ETFs und Fonds sollen erlaubt sein?

Nach den Aussagen vom 18. Oktober sollen Eltern grundsätzlich zwischen regulierten Investmentfonds und einer Veranlagung über den Bundesschatz wählen können.

Das zuvor veröffentlichte NEOS-Modell nennt insbesondere UCITS-Fonds als mögliche Anlageprodukte. UCITS bezeichnet einen europäischen Regulierungsrahmen für bestimmte Investmentfonds, unter anderem mit Vorschriften zu Risikostreuung und Anlegerschutz.

Ein UCITS-Fonds ist dennoch keine risikofreie Anlage. Aktienfonds können deutlichen Kursschwankungen unterliegen.

Nach den derzeitigen politischen Plänen sollen besonders spekulative Hochrisikoprodukte wie Hebelprodukte ausgeschlossen werden. Eine generelle Zulassung von Kryptowährungen oder einzelnen Aktien wurde nicht verbindlich bestätigt.

Aus der wirtschaftspolitischen Diskussion gibt es zwar Forderungen nach einer größeren Produktauswahl. Welche Vorschläge tatsächlich Teil des Gesetzes werden, ist offen.

Eine Liste konkreter zugelassener ETFs, Fonds oder Anbieter wäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt daher verfrüht.

Finanzbildungsberatung vor der Eröffnung geplant

Vor der Depoteröffnung soll nach der OTS-Aussendung vom 18. Oktober ein Beratungsgespräch für die Eltern vorgesehen werden.

Die Inhalte sollen von der Finanzmarktaufsicht (FMA) gemeinsam mit Kreditinstituten und der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) entwickelt werden.

Dabei könnten insbesondere Chancen und Risiken von Kapitalmarktanlagen, Kosten, langfristige Sparziele und grundlegende Regeln zur Verwaltung des Kindesvermögens behandelt werden.

Ob das Beratungsgespräch verpflichtend persönlich stattfinden muss, digital möglich ist oder besondere Ausnahmen gelten, steht noch nicht verbindlich fest.

Auszahlung mit 18 Jahren, Finanzierung und Kritik

Kann das Geld vor dem 18. Geburtstag entnommen werden?

Das Zukunftsdepot soll langfristig gebunden bleiben. Gewöhnliche Entnahmen vor der Volljährigkeit sind grundsätzlich nicht vorgesehen.

Nach den am 18. Oktober veröffentlichten Eckpunkten soll allerdings eine Ausnahme für existenzielle Notlagen möglich sein.

In einem solchen Fall könnte das Pflegschaftsgericht eine vorzeitige Entnahme genehmigen. Nach der derzeitigen politischen Ankündigung würde dabei die Steuerbegünstigung entfallen.

Welche konkreten Voraussetzungen für eine solche Ausnahme gelten, wie die Steuerfolgen berechnet werden und welche Nachweise erforderlich sein werden, muss gesetzlich geregelt werden.

Für Familien bedeutet das vor allem, dass das Zukunftsdepot keine jederzeit verfügbare finanzielle Notreserve ersetzen sollte.

Was passiert am 18. Geburtstag?

Nach dem vorgesehenen Modell soll das Kind mit Eintritt der Volljährigkeit grundsätzlich selbst über das angesparte Vermögen verfügen können.

Das Geld könnte beispielsweise für eine Ausbildung, ein Studium, den ersten eigenen Haushalt oder den Berufseinstieg genutzt werden. Eine allgemeine Bindung an bestimmte Ausgaben wurde bislang nicht bestätigt.

Bei der steuerlichen Behandlung ist zwischen vor dem 18. Geburtstag erzielten begünstigten Kursgewinnen und später neu entstehenden Erträgen zu unterscheiden.

Wie eine Fortführung des Depots, der Verkauf vorhandener Wertpapiere und die spätere steuerliche Bemessungsgrundlage geregelt werden, muss der endgültige Gesetzestext klären.

Ein weiterer Aspekt ist das Marktrisiko: Ein Fonds kann kurz vor dem 18. Geburtstag an Wert verlieren. Familien sollten deshalb nicht allein aufgrund einer langfristig angenommenen Durchschnittsrendite mit einem bestimmten garantierten Auszahlungsbetrag rechnen.

Wie soll das Zukunftsdepot finanziert werden?

Nach den aktuellen Berichten sind für den staatlichen Startbonus im Doppelbudget 2027 und 2028 jeweils rund 40 Millionen Euro vorgesehen.

Die Finanzierung soll aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) erfolgen. Darüber hinaus entstehen potenzielle Steuermindereinnahmen durch die geplante Begünstigung.

DER STANDARD berichtete am 19. Oktober unter Berufung auf Angaben aus dem Finanzministerium, dass bis 2031 mit kumulierten Steuermindereinnahmen von rund 20 Millionen Euro gerechnet werde.

Diese Schätzung ist keine Obergrenze für die langfristigen Kosten. Entscheidend sind unter anderem die tatsächliche Nutzung des Depots, die eingezahlten Beträge, die Kursentwicklung und die endgültige steuerliche Behandlung.

Eine dauerhafte Finanzierung für spätere Geburtsjahrgänge ist von der zunächst im Doppelbudget dargestellten Vorsorge zu unterscheiden.

Warum wird das Zukunftsdepot kritisiert?

Die politische Debatte betrifft insbesondere die Verteilung der finanziellen Vorteile und den Einsatz öffentlicher Mittel.

Die Arbeiterkammer Wien veröffentlichte am 7. Oktober 2026 eine Analyse von Tamara Premrov und Laura Tremmel zu den Sparmöglichkeiten österreichischer Familien.

Demnach kann etwa die Hälfte der untersuchten Haushalte kein Geld für ihre Kinder zurücklegen beziehungsweise muss Ersparnisse auflösen oder Schulden aufnehmen. Nur rund vier Prozent der Kinder leben in Haushalten, die aufgrund ihres bisherigen Sparverhaltens die geplante Obergrenze von 5.000 Euro jährlich ausschöpfen könnten.

Die zentrale Kritik: Familien mit höheren verfügbaren Einkommen und größeren Sparbeträgen könnten bei positiver Wertentwicklung auch höhere absolute Steuervorteile erzielen.

Aus sozialen Organisationen wie der Volkshilfe und der Caritas kommen Forderungen, öffentliche Mittel stärker für unmittelbare Unterstützung von Familien und Maßnahmen gegen Kinderarmut einzusetzen.

Die Wifo-Ökonomin Margit Schratzenstaller argumentierte in der Berichterstattung vom 19. Oktober, dass Investitionen in Bildung zur Verbesserung von Startchancen eine andere mögliche Verwendung öffentlicher Mittel wären.

Befürworter des Zukunftsdepots verweisen dagegen auf die mögliche Förderung langfristigen Sparens, einen frühen Zugang zum Kapitalmarkt und die Stärkung der Finanzbildung.

Auch die Wirtschaftskammer Österreich und Vertreter der Finanzwirtschaft haben die politische Einigung grundsätzlich begrüßt, gleichzeitig aber auf noch offene Fragen bei der konkreten Umsetzung hingewiesen.

Für die Bewertung ist zwischen den verschiedenen Förderbestandteilen zu unterscheiden: Ein staatlicher Startbonus kann grundsätzlich auch ohne private Einzahlungen wirken, sofern die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden. Der zusätzliche steuerliche Vorteil steigt dagegen tendenziell mit der Höhe der tatsächlich erwirtschafteten begünstigten Gewinne.

Welche Banken werden das Zukunftsdepot anbieten?

Eine verbindliche Anbieterübersicht liegt derzeit noch nicht vor.

Nach den bisherigen Regierungsankündigungen sollen Banken und die Oesterreichische Bundesfinanzierungsagentur eine Rolle bei der Umsetzung übernehmen.

Aus dem Bankensektor wurde bereits Interesse signalisiert. Auch technische Vorarbeiten für entsprechende Kinderdepots wurden bekannt.

Das ist aber nicht mit einer verbindlichen Teilnahmezusage oder bereits veröffentlichten Vertragskonditionen gleichzusetzen.

Für einen aussagekräftigen Vergleich müssen zunächst insbesondere die folgenden Punkte geklärt werden:

  • Welche Banken bieten tatsächlich ein Zukunftsdepot an?
  • Welche konkreten ETFs oder Fonds dürfen gewählt werden?
  • Wie hoch sind die laufenden und einmaligen Gesamtkosten?
  • Wie werden Dividenden, Fondserträge und Kursgewinne steuerlich behandelt?
  • Welche Voraussetzungen gelten bei der Eröffnung?
  • Wie können Großeltern und andere Personen einzahlen?
  • Gibt es Mindestbeträge oder verpflichtende Sparraten?
  • Wie werden Depotüberträge und Anbieterwechsel behandelt?
  • Welche Regeln gelten nach dem 18. Geburtstag?

Solange verbindliche Angebote und der endgültige gesetzliche Rahmen fehlen, lässt sich keine belastbare Rangliste von Zukunftsdepot-Anbietern erstellen.

Was können Eltern und Großeltern bereits jetzt tun?

Wer bereits heute für ein Kind sparen möchte, muss nicht zwangsläufig bis zum geplanten Start des Zukunftsdepots warten.

In Österreich bestehen unterschiedliche Spar- und Anlageformen, darunter Sparkonten, Tagesgeld, Festgeld, Bausparen und Wertpapierdepots. Diese erfüllen allerdings unterschiedliche Zwecke.

Für kurzfristige Sparziele können Sicherheit und Verfügbarkeit wichtiger sein als langfristige Renditechancen. Für einen langen Zeitraum können Wertpapiere eine andere Rolle spielen, bringen aber Kursrisiken mit sich.

Besonders wichtig ist außerdem die Eigentumsfrage: Wird das Geld im Namen der Eltern angelegt oder gehört es rechtlich bereits dem Kind?

Bei Vermögen Minderjähriger gelten besondere rechtliche Anforderungen. Für bestimmte Geschäfte kann eine pflegschaftsgerichtliche Genehmigung erforderlich sein.

Eine ausführliche Entscheidungshilfe zu Sparbuch, Tagesgeld, Bausparen, ETFs und Kinderdepots bietet der Finanz-Blog-Ratgeber Geld für Kinder anlegen in Österreich: Startkapital richtig aufbauen.

Bestehende Kinderdepots sollten nicht allein wegen der politischen Ankündigung gekündigt oder übertragen werden. Ob ein späterer Übertrag in das Zukunftsdepot möglich ist und wie dieser steuerlich behandelt würde, steht noch nicht fest.

Checkliste für Familien

  • Startbonus: Fällt das Kind unter den vorgesehenen Geburtsjahrgang?
  • Anspruchsvoraussetzungen: Welche Staatsbürgerschafts-, Aufenthalts- und Wohnsitzregeln werden endgültig beschlossen?
  • Sparziel: Für welchen Zweck soll das Geld verwendet werden?
  • Anlagehorizont: Wie viele Jahre verbleiben bis zur geplanten Entnahme?
  • Eigentum: Soll das Vermögen bereits rechtlich dem Kind gehören?
  • Einzahlungen: Wie viel Geld kann die Familie langfristig tatsächlich zurücklegen?
  • Steuern: Welche Erträge sind nach dem endgültigen Gesetz steuerfrei, welche nicht?
  • Kosten: Welche Bank-, Fonds- und Transaktionsgebühren entstehen insgesamt?
  • Risiko: Wie viel Wertschwankung ist bei der vorgesehenen Laufzeit vertretbar?
  • Liquidität: Sind ausreichende frei verfügbare Rücklagen vorhanden?
  • Gesetzesstand: Sind die angekündigten Regeln bereits beschlossen oder noch in Ausarbeitung?

Praxis-Hinweis: Das Zukunftsdepot sollte erst anhand der endgültigen gesetzlichen Bedingungen, der verfügbaren Produkte und der tatsächlichen Gesamtkosten beurteilt werden. Die Aussicht auf einen staatlichen Bonus ersetzt keine Prüfung von Risiko, Liquidität und langfristiger finanzieller Tragbarkeit.

Fazit: Das Zukunftsdepot wird konkreter, aber entscheidende Fragen bleiben offen

Mit der Regierungseinigung vom 17. Oktober 2026 ist das Zukunftsdepot in Österreich einen wichtigen Schritt näher an die geplante Einführung gerückt. Der vorgesehene Starttermin lautet nun 1. Juli 2027.

Für anspruchsberechtigte Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2027 soll der Staat einmalig 500 Euro Startkapital bereitstellen. Auch bereits geborene Minderjährige sollen ein Depot eröffnen können, jedoch ohne diesen Bonus.

Besonders relevant sind die neuen Informationen zur Steuerbegünstigung und zu den Anspruchsvoraussetzungen. Nach der jüngsten Berichterstattung sollen vor allem realisierte Kursgewinne steuerfrei bleiben, während ausgeschüttete Dividenden und Zinserträge weiterhin besteuert werden. Zusätzlich wird eine 15-jährige rechtmäßige Aufenthaltsdauer bis zur Volljährigkeit als Voraussetzung für den Startbonus genannt.

Bei der Kostenfrage besteht ebenfalls noch Klärungsbedarf. Die Kontoführung soll kostenlos sein. Ob darüber hinaus Depot-, Lager-, Order- oder zusätzliche Fondskosten anfallen dürfen und welche Obergrenzen gelten werden, ist nicht abschließend geregelt.

Für Familien sind daher insbesondere die endgültigen gesetzlichen Anspruchsbedingungen, die konkreten KESt-Ausnahmen, die Gesamtkosten und die zugelassenen Anlageprodukte entscheidend.

Eine abschließende Beurteilung ist erst möglich, wenn der Gesetzesentwurf veröffentlicht, das Gesetz beschlossen und konkrete Zukunftsdepot-Angebote verfügbar sind.

Häufige Fragen zum Zukunftsdepot Österreich

Ist das Zukunftsdepot in Österreich bereits beschlossen?

Die Bundesregierung hat sich am 17. Oktober 2026 politisch auf das Zukunftsdepot geeinigt. Ein endgültig beschlossenes und kundgemachtes Zukunftsdepot-Gesetz liegt mit Stand 20. Oktober 2026 noch nicht vor.

Wann startet das Zukunftsdepot in Österreich?

Nach der Regierungseinigung soll das Zukunftsdepot am 1. Juli 2027 starten. Der Termin steht noch unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Umsetzung und der technischen Vorbereitung durch die Anbieter.

Kann ich das Zukunftsdepot bereits eröffnen?

Nein. Das staatlich begünstigte Zukunftsdepot ist derzeit noch kein tatsächlich eröffnungsfähiges Bankprodukt. Bereits bestehende Kinder- und Junior-Depots sind davon zu unterscheiden.

Wer bekommt die 500 Euro vom Staat?

Der geplante Startbonus soll anspruchsberechtigten Kindern ab dem Geburtsjahrgang 2027 zugutekommen. Nach den aktuellen politischen Angaben spielen der Wohnsitz in Österreich, die Staatsbürgerschaft beziehungsweise rechtliche Gleichstellung und ein mindestens 15-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt bis zur Volljährigkeit eine Rolle. Die endgültigen Voraussetzungen stehen noch aus.

Was bedeutet die 15-Jahre-Regel beim Zukunftsdepot?

Nach einem der APA vorliegenden Regierungspapier sollen für den Bonus bis zur Volljährigkeit mindestens 15 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich nachgewiesen werden müssen. Wie diese Voraussetzung bei der anfänglichen Gutschrift, einem späteren Wegzug oder einem Aufenthaltsstatuswechsel überprüft wird, ist noch nicht endgültig geregelt.

Bekommen auch Kinder, die 2026 geboren wurden, den Startbonus?

Nach den aktuellen Plänen nicht. Der staatliche Bonus von 500 Euro soll erst für anspruchsberechtigte Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2027 vorgesehen sein. Bereits geborene Minderjährige sollen aber das Zukunftsdepot selbst nutzen können.

Was gilt für Kinder, die vor 2027 geboren wurden?

Bereits geborene Kinder unter 18 Jahren sollen grundsätzlich ein Zukunftsdepot eröffnen können. Für sie ist jedoch kein rückwirkender staatlicher Startbonus vorgesehen.

Müssen Eltern den 500-Euro-Bonus selbst beantragen?

Wie die Gutschrift, eine etwaige Antragstellung und die Prüfung der persönlichen Voraussetzungen organisiert werden, steht noch nicht verbindlich fest. Vorgesehen ist auch eine Veranlagung des Bonus über den Bundesschatz, wenn kein Depot rechtzeitig eröffnet wird.

Was passiert, wenn kein Zukunftsdepot eröffnet wird?

Nach den politischen Plänen soll der staatliche Bonus für anspruchsberechtigte Kinder nach dem dritten Geburtstag über den Bundesschatz bei der OeBFA angelegt werden, wenn bis dahin kein Depot eröffnet wurde. Die Einzelheiten müssen noch geregelt werden.

Wie viel darf jährlich in das Zukunftsdepot eingezahlt werden?

Bis zu 5.000 Euro pro Kind und Jahr sind vorgesehen. Das entspricht durchschnittlich rund 416,67 Euro monatlich. Es handelt sich um eine Obergrenze und nicht um einen verpflichtenden Sparbetrag.

Dürfen Großeltern in das Zukunftsdepot einzahlen?

Ja, nach den aktuellen Plänen sollen auch Großeltern und weitere Personen Beiträge leisten können. Die 5.000-Euro-Grenze soll insgesamt pro Kind gelten, nicht gesondert für jede einzahlende Person.

Ist das Zukunftsdepot vollständig KESt-frei?

Nach der jüngsten Berichterstattung nicht. Die vorgesehene Steuerbefreiung soll sich insbesondere auf realisierte Kursgewinne beziehen. Ausgeschüttete Dividenden und anfallende Zinsen sollen weiterhin steuerpflichtig bleiben. Die verbindliche Ausgestaltung muss der Gesetzestext klären.

Werden Dividenden beim Zukunftsdepot besteuert?

Nach den am 19. Oktober 2026 veröffentlichten Eckpunkten sollen ausgeschüttete Dividenden weiterhin der grundsätzlich einschlägigen Kapitalertragsteuer unterliegen. Eine umfassende gesetzliche Sonderregelung liegt noch nicht vor.

Sind thesaurierende ETFs beim Zukunftsdepot steuerfrei?

Das lässt sich noch nicht abschließend beantworten. Bei thesaurierenden Fonds können ausschüttungsgleiche Erträge steuerlich relevant sein. Wie diese Erträge im Zukunftsdepot behandelt werden, muss noch gesetzlich geregelt werden. Eine pauschale vollständige Steuerfreiheit sollte daher nicht unterstellt werden.

Welche ETFs und Fonds sind beim Zukunftsdepot erlaubt?

Vorgesehen sind regulierte Investmentfonds. Das bisherige NEOS-Modell nennt insbesondere UCITS-Produkte. Eine verbindliche Liste konkreter zugelassener ETFs und Fonds liegt noch nicht vor.

Können Kinder im Zukunftsdepot Einzelaktien kaufen?

Eine generelle Zulassung von Einzelaktien wurde noch nicht bestätigt. Die bisherigen politischen Eckpunkte konzentrieren sich auf regulierte Investmentfonds und den Bundesschatz. Eine breitere Produktauswahl wird diskutiert.

Kann beim Zukunftsdepot in Bitcoin investiert werden?

Eine Zulassung von Kryptowährungen wurde nicht bestätigt. Nach den bisherigen Plänen sollen besonders spekulative Anlageformen ausgeschlossen werden. Die endgültige Liste zulässiger und ausgeschlossener Produkte steht noch aus.

Ist das Zukunftsdepot spesenfrei?

Die Kontoführung soll kostenlos sein. Für andere Kostenarten wie Lager-, Order- und Transaktionsgebühren ist eine transparente Ausweisung angekündigt. Ob und in welcher Höhe diese Kosten zulässig sind, muss noch endgültig geklärt werden.

Gibt es eine maximale TER von 0,5 Prozent?

Das NEOS-Modell sieht für bestimmte Fondsprodukte eine TER-Obergrenze von 0,5 Prozent vor. Ob sie verbindlich gesetzlich festgelegt wird, ist noch offen. Die TER umfasst außerdem nicht zwangsläufig alle weiteren Kosten einer Wertpapieranlage.

Kann das Geld vor dem 18. Geburtstag entnommen werden?

Grundsätzlich sollen gewöhnliche Entnahmen vor der Volljährigkeit ausgeschlossen sein. In existenziellen Notlagen könnte das Pflegschaftsgericht eine Ausnahme genehmigen. Nach der aktuellen Ankündigung soll dabei die Steuerbegünstigung entfallen.

Was passiert mit dem Zukunftsdepot nach dem 18. Geburtstag?

Mit Eintritt der Volljährigkeit soll das Kind grundsätzlich selbst über das Vermögen verfügen können. Die genaue steuerliche Behandlung einer Auszahlung, der Fortführung und späterer Verkäufe muss noch geregelt werden.

Ist eine Rendite von 6,7 Prozent beim Zukunftsdepot garantiert?

Nein. Die in Modellrechnungen genannten 6,7 Prozent sind eine angenommene durchschnittliche Rendite. Wertpapierkurse können deutlich schwanken und auch Verluste verursachen. Gebühren, Steuern und Inflation beeinflussen das tatsächliche Ergebnis.

Welche Banken werden das Zukunftsdepot anbieten?

Es gibt bislang keine verbindliche Übersicht mit endgültigen Zukunftsdepot-Angeboten und Konditionen. Gespräche mit der Finanzwirtschaft und technische Vorbereitungen sind vorgesehen beziehungsweise teilweise bereits erfolgt.

Wann wird das Zukunftsdepot-Gesetz veröffentlicht?

Nach der Berichterstattung vom 19. Oktober 2026 soll das Gesetzespaket noch im Oktober in Begutachtung gehen. Der genaue Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens und der Zeitpunkt eines endgültigen Beschlusses stehen noch nicht fest.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Quellen dokumentieren die Regierungseinigung, die jüngsten politischen Angaben, die Berichterstattung über noch offene Regelungen sowie die allgemeine österreichische Steuerrechtslage. Politische Ankündigungen und Medienberichte sind nicht mit einem rechtsverbindlichen Gesetz gleichzusetzen.

Redaktioneller Stand: 20. Oktober 2026. Dieser Beitrag wurde aufgrund der Regierungseinigung vom 17. Oktober sowie neuer Informationen vom 18. und 19. Oktober aktualisiert. Die für den 20. Oktober angesetzte Pressekonferenz ist berücksichtigt; mangels einer zum Prüfzeitpunkt vollständig verifizierbaren amtlichen Nachveröffentlichung werden daraus keine unbestätigten weiteren Regeln abgeleitet.

Für fachliche Ergänzungen, Korrekturhinweise oder redaktionelle Rückmeldungen ist die Redaktion von finanz-blog.at unter david@reisner.at erreichbar.

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand öffentlich verfügbarer amtlicher Informationen, Presseveröffentlichungen und redaktioneller Berichterstattung überprüft. Politische Ankündigungen, journalistische Informationen über Regierungspapiere und geltendes Gesetzesrecht werden ausdrücklich unterschieden.

Haftungshinweis: Die Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine individuelle Anlage-, Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Wertpapierinvestments können erhebliche Verluste verursachen. Politische Vorhaben, gesetzliche Bestimmungen und Produktbedingungen können sich ändern. Für individuelle Entscheidungen sind die jeweils aktuellen Rechtsgrundlagen, verbindlichen Anbieterbedingungen und persönlichen Umstände maßgeblich.

Avatar-Foto

Written by Chefredaktion Finanz Blog

Die Chefredaktion von Finanz-Blog.at

Hinter Finanz-Blog.at steht eine Redaktion mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten – verbunden durch ein gemeinsames Ziel: Finanzwissen verständlich, praxisnah und verlässlich aufzubereiten. Unsere Autor:innen beschäftigen sich mit Geldanlage, Krediten, Versicherungen, Steuern, Vorsorge und alltäglichen Finanzentscheidungen.

Unsere Beiträge ersetzen keine individuelle Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung.