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Steuertipps für die Renovierung

Das Gute an den Steuertipps für die Renovierung ist die Tatsache, dass man für Verschönerungen, die in der Wohnung oder im Haus gemacht werden müssen, in jedem Fall steuerlich absetzen kann – unabhängig davon, ob man die Reparaturen mithilfe von einem Kredit finanzieren muss oder ob man sie bar bezahlen kann

Voraussetzungen für das Absetzen beachten

Doch bei den Steuer Tipps für die Renovierung muss unbedingt erwähnt sein, dass einige Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit gegeben sein müssen:

Sobald man sich aus Gründen der Kostenersparnis selbst bemühen möchte, verfällt der Anspruch auf die Rückerstattung der Kosten für die Renovierung. Man kann weder das Material absetzen, noch irgendwelche anderen mit der Renovierung verbundenen Kosten, sobald man selbst Hand anlegen möchte.

Wichtig: Fachpersonal muss Renovierungen durchführen

Damit ist klargestellt, dass die Renovierungsarbeiten ausschließlich durch qualifiziertes Fachpersonal erledigt werden dürfen. Belege, wie die Rechnung des ausführenden Unternehmens, weisen nach, ob die Fachbetriebe hinzugezogen wurden oder nicht.

Empfehlung: Vor der Renovierung mit einem Steuerberater zusammensetzen

Empfehlung: Vor der Renovierung mit einem Steuerberater zusammensetzen

Wichtig: Hausbesitzer müssen die Renovierung durchführen

Die zweite Bedingung besteht darin, dass die Renovierung durch den Mieter oder den Besitzer selbst erfolgen muss.

Das bedeutet:

Ist man als eine von sechs Mietparteien in einem Mehrfamilienwohnhaus ansässig und der Vermieter, also der Besitzer der Wohnungen, entschließt sich, Teile des Treppenhauses zu renovieren – die Kosten dafür werden den Mietern natürlich auf die Miete geschlagen – dürfen Mehraufwendungen der Mieter nicht abgesetzt werden. Der Hausbesitzer hingegen darf die Kosten für die Renovierung steuerlich geltend machen.

Wichtig: Nur umfangreiche Arbeiten sind steuerlich absetzbar

Die Steuertipps für die Renovierung sollten auch preisgeben, dass die Renovierungen umfangreicher sein müssen. Das bedeutet, dass das bloße Weißeln eines Zimmers nicht als Renovierung steuerlich absetzbar ist.

Werden hingegen die Türen oder Fenster ausgetauscht, handelt es sich um Installationen der Elektronik oder geht es um sonstige umfangreiche Renovierungsarbeiten, sind sie von der Steuer absetzbar.


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