Ratenschutzversicherung Österreich 2026: Restschuld, Kontoschutz & Kosten

Fachlich aktualisiert am 12. August 2026: Ratenschutz-, Restschuld- und Kontoschutzversicherung werden rund um Kredite teilweise für ähnliche Absicherungslösungen verwendet. Für diese Aktualisierung wurden insbesondere Leistungen bei Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit, Kosten und Einmalprämien, Rücktritt und vorzeitige Kreditrückzahlung sowie die österreichischen Verbraucherkreditregeln neu geprüft. Alte Pauschalaussagen zu fixen Monatsleistungen, 18 Monaten Leistungsdauer oder Scheidung als generell versichertem Ereignis wurden entfernt, weil solche Grenzen ausschließlich vom konkreten Vertrag abhängen.

Eine Ratenschutzversicherung soll die Rückzahlung eines Kredits absichern, wenn ein im Vertrag definiertes Ereignis eintritt. Im Todesfall kann eine Kreditrestschuldversicherung beispielsweise den noch offenen Kreditsaldo übernehmen. Je nach zusätzlichem Baustein können für eine begrenzte Zeit auch Kreditraten bei Arbeitsunfähigkeit, Krankheit, Unfall oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit übernommen werden.

Der Begriff Kontoschutzversicherung ist dabei keine einheitlich gesetzlich definierte österreichische Versicherungsgattung. Wird er im Zusammenhang mit einem Kredit verwendet, sollte genau geprüft werden, ob tatsächlich eine Restschuld-, Ratenschutz- oder Zahlungsausfallversicherung gemeint ist. Entscheidend sind nicht Produktname oder Werbeversprechen, sondern versicherte Ereignisse, Versicherungssumme, Wartezeiten, Ausschlüsse, Leistungsdauer und Prämie.

Frage Kurzantwort für Österreich
Was ist eine Ratenschutzversicherung? Eine Absicherung für bestimmte Risiken, durch die Kreditraten beziehungsweise die offene Restschuld nicht mehr wie geplant bezahlt werden können.
Was ist eine Restschuldversicherung? Typischerweise eine Risiko-Ablebensversicherung mit fallender Versicherungssumme, die sich an der offenen Kreditschuld orientiert.
Ist Kontoschutzversicherung dasselbe? Der Begriff kann als Produktbezeichnung für einen ähnlichen Kreditschutz verwendet werden. Der konkrete Leistungsumfang muss anhand der Bedingungen geprüft werden.
Ist eine Kreditversicherung verpflichtend? Nicht generell. Eine Bank kann für eine konkrete Finanzierung Sicherheiten verlangen, aber Verbraucher:innen müssen nicht automatisch die von der Bank angebotene Versicherung wählen.
Ist Arbeitslosigkeit automatisch versichert? Nein. Dafür ist ein eigener Baustein erforderlich, der meist genaue Voraussetzungen und Ausschlüsse enthält.
Ist Scheidung automatisch versichert? Nein. Scheidung ist kein allgemeiner Standard-Versicherungsfall einer österreichischen Ratenschutzversicherung.
Was passiert bei vorzeitiger Kredittilgung? Die Versicherung sollte gesondert geprüft und gegebenenfalls beendet werden. Bei bestimmten Einmalprämien kann eine anteilige Rückvergütung relevant sein.
Zählt die Versicherungsprämie zu den Kreditkosten? Wenn die Versicherung für den Kredit beziehungsweise die angebotenen Konditionen zwingend erforderlich ist, kann ihre Prämie zu den gesetzlichen Gesamtkosten des Kredits gehören.

Ratenschutz, Restschuld und Kontoschutz: Was ist der Unterschied?

Die Begriffe werden im Kreditgeschäft nicht immer einheitlich verwendet. Für Verbraucher:innen ist deshalb eine funktionale Unterscheidung sinnvoll.

Begriff Typische Bedeutung
Kreditrestschuldversicherung Deckt vor allem die noch offene Kreditschuld im Todesfall ab. Die Versicherungssumme kann parallel zum Kreditverlauf sinken.
Ratenschutzversicherung Kann zusätzlich zur Todesfalldeckung bestimmte laufende Kreditraten bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit übernehmen.
Kontoschutzversicherung Uneinheitliche Produktbezeichnung. Bei Kreditangeboten kann damit ein Ratenschutz gemeint sein; Leistungen ausdrücklich nachlesen.
Risiko-Ablebensversicherung Zahlt im Todesfall eine fest vereinbarte Versicherungssumme und kann alternativ zur Kreditrestschuldversicherung zur Kreditsicherung verwendet werden.

Die österreichische Verbraucherinformation des Sozialministeriums beschreibt die Kreditrestschuldversicherung als Risiko-Lebensversicherung, deren Versicherungssumme entsprechend der sinkenden Kreditschuld abnimmt. Im Todesfall soll damit der noch offene Kreditbetrag abgedeckt werden.

Eine normale Risiko-Ablebensversicherung funktioniert anders: Dort wird eine bestimmte Versicherungssumme für eine bestimmte Laufzeit vereinbart. Sie kann zugunsten einer Bank vinkuliert werden, wobei ein nach Tilgung des Kredits verbleibender Betrag – abhängig von Bezugsrecht und Vertrag – zusätzlich Hinterbliebenen zugutekommen kann.

Mehr zur allgemeinen Absicherung im Todesfall erklärt unser Ratgeber zur Ablebensversicherung und Hinterbliebenenvorsorge in Österreich.

Wann zahlt eine Ratenschutzversicherung?

Es gibt keinen Marktstandard, nach dem jede Ratenschutzversicherung bei denselben Ereignissen dieselbe Leistung erbringt. Bereits beim Angebot sollte deshalb getrennt geprüft werden, welche Risiken tatsächlich eingeschlossen wurden.

Todesfall

Bei einer klassischen Kreditrestschuldversicherung ist der Todesfall der zentrale Versicherungsfall. Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, kann die Versicherung die noch offene Kreditschuld entsprechend den vereinbarten Bedingungen und der versicherten Summe begleichen.

Probleme können entstehen, wenn sich Kredit und Versicherungsverlauf auseinanderentwickeln. Das kann beispielsweise passieren durch:

  • Ratenstundungen,
  • verlängerte Kreditlaufzeit,
  • Änderungen des Tilgungsplans,
  • zusätzliche Kreditaufnahmen,
  • nicht planmäßig sinkende Restschuld.

Die österreichische Verbraucherinformation weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Abweichungen vom vorgesehenen Tilgungsplan die Versicherungsleistung unter Umständen nicht mehr die gesamte offene Restschuld abdeckt.

Arbeitsunfähigkeit und Krankheit

Ein Ratenschutz kann für den Fall längerer Arbeitsunfähigkeit eine zeitlich begrenzte Übernahme der Kreditrate vorsehen. Eine solche Leistung ist aber nicht automatisch Bestandteil jeder Restschuldversicherung.

Vor Abschluss sollten insbesondere folgende Punkte geklärt werden:

  • Welche Ursachen der Arbeitsunfähigkeit sind versichert?
  • Gibt es eine Warte- oder Karenzzeit?
  • Wie lange werden Raten maximal übernommen?
  • Wie hoch ist die maximal versicherte Monatsrate?
  • Welche Krankheiten oder Vorerkrankungen sind ausgeschlossen?
  • Welche ärztlichen Nachweise werden verlangt?
  • Was gilt bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit?

Eine fixe Leistung von beispielsweise 2.500 Euro pro Monat lässt sich nicht allgemein für den österreichischen Markt angeben. Solche Beträge sind tarifabhängig.

Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeitsschutz gehört zu den Bausteinen, die besonders genau gelesen werden sollten. Üblicherweise reicht nicht aus, dass einfach kein Erwerbseinkommen mehr vorhanden ist.

Mögliche Voraussetzungen können sein:

  • unselbständige Beschäftigung vor Eintritt der Arbeitslosigkeit,
  • eine bestimmte Mindestdauer des vorherigen Dienstverhältnisses,
  • unverschuldete Arbeitslosigkeit,
  • Bezug von Arbeitslosengeld beziehungsweise Meldung beim AMS,
  • Ablauf einer anfänglichen Wartezeit,
  • begrenzte maximale Leistungsdauer.

Kündigt die versicherte Person selbst oder war eine Beendigung des Dienstverhältnisses bereits bei Vertragsabschluss absehbar, kann die Deckung eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

Selbständige sollten besonders aufmerksam sein: Eine klassische Arbeitslosigkeitsdeckung ist häufig auf unselbständig Beschäftigte zugeschnitten. Ob Selbständige überhaupt versicherbar sind und welcher Ausfallmechanismus gelten würde, muss ausdrücklich aus dem Vertrag hervorgehen.

Scheidung ist kein allgemeiner Versicherungsfall

Der alte Kontoschutz-Beitrag stellte Scheidung neben Arbeitslosigkeit und Tod als typischen Leistungsfall dar. Diese Aussage wird nicht übernommen.

Eine Scheidung kann die finanzielle Situation eines Haushalts massiv verändern, ist aber kein allgemein üblicher Standardfall einer Kreditrestschuld- oder Ratenschutzversicherung. Sollte ein konkretes Produkt dafür tatsächlich eine Leistung vorsehen, müssten Voraussetzungen, Höhe und Ausschlüsse ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen geregelt sein.

Was kostet eine Ratenschutzversicherung?

Eine pauschale Prämie lässt sich nicht seriös nennen. Die Kosten können je nach Kredit, Person und Versicherungsumfang erheblich unterschiedlich sein.

Typische Einflussfaktoren sind:

  • Kredithöhe,
  • Kreditlaufzeit,
  • Alter der versicherten Person,
  • Gesundheitszustand bei Ablebensdeckung,
  • Umfang der Todesfalldeckung,
  • Arbeitsunfähigkeits- und Arbeitslosigkeitsbausteine,
  • versicherte Monatsrate,
  • maximale Leistungsdauer,
  • laufende Prämie oder Einmalprämie.

Einmalprämie kann den Kredit deutlich verteuern

Besonders genau sollte eine Ratenschutzversicherung geprüft werden, deren Prämie bereits zu Kreditbeginn für die gesamte Laufzeit verrechnet wird.

Wird beispielsweise eine Versicherungsprämie von mehreren Tausend Euro nicht aus eigenen Mitteln bezahlt, sondern dem Kreditbetrag zugeschlagen, entsteht ein zusätzlicher Effekt: Auf die mitfinanzierte Versicherungsprämie fallen während der Kreditlaufzeit ebenfalls Kreditzinsen an.

Variante Worauf achten?
Laufende Versicherungsprämie Monatliche beziehungsweise regelmäßige Belastung und Kündigungsmöglichkeiten prüfen.
Einmalprämie aus Eigenmitteln Hohe Anfangsausgabe, aber keine zusätzliche Kreditverzinsung der Prämie.
Finanzierte Einmalprämie Die Prämie erhöht den finanzierten Betrag und kann dadurch zusätzliche Zinskosten verursachen.

Die Arbeiterkammer warnt ausdrücklich davor, nur auf die monatliche Kreditrate zu achten. Eine mitfinanzierte Einmalprämie kann den Kredit wesentlich verteuern.

Effektiven Jahreszins und Gesamtbetrag prüfen

Für einen fairen Kreditvergleich ist nicht nur die Versicherungsprämie relevant. Entscheidend ist, wie sie in die Gesamtkosten des Kredits einfließt.

Nach dem derzeit geltenden österreichischen Verbraucherkreditgesetz zählen zu den Gesamtkosten auch Kosten für kreditbezogene Nebenleistungen wie Versicherungsprämien, wenn der Abschluss dieser Nebenleistung Voraussetzung dafür ist, den Kredit überhaupt oder zu den angebotenen Bedingungen zu erhalten.

Deshalb sollten Kreditnehmer:innen mindestens vergleichen:

  • Nettokreditbetrag,
  • Sollzinssatz,
  • effektiven Jahreszins,
  • Gesamtbetrag,
  • Versicherungsprämie,
  • mitfinanzierte Zusatzkosten,
  • monatliche Gesamtrate,
  • mögliche Kosten bei vorzeitiger Rückzahlung.

Wer noch vor der eigentlichen Kreditentscheidung steht, findet die wichtigsten Vergleichskriterien im Ratgeber Kredit in Österreich richtig wählen.

Muss ich die von der Bank angebotene Versicherung abschließen?

Nein, nicht automatisch. Eine Bank darf im Rahmen ihrer Kreditentscheidung Sicherheiten verlangen. Daraus folgt aber nicht generell, dass ausschließlich das vom Kreditgeber angebotene Versicherungsprodukt gewählt werden muss.

Die Arbeiterkammer empfiehlt ausdrücklich, vorhandenen Versicherungsschutz zu prüfen und alternative Angebote einzuholen. Gerade beim Ablebensschutz kann beispielsweise eine bereits bestehende oder separat abgeschlossene Risiko-Ablebensversicherung eine Alternative darstellen.

Vor Abschluss sollte daher gefragt werden:

  1. Ist die Versicherung überhaupt Voraussetzung für die Kreditzusage?
  2. Welche konkrete Leistung verlangt die Bank als Sicherheit?
  3. Muss das angebotene Bankprodukt gewählt werden oder genügt eine gleichwertige externe Versicherung?
  4. Besteht bereits ausreichender Versicherungsschutz?
  5. Wie unterscheiden sich Prämie und Leistung alternativer Angebote?

Ratenschutz ist kein Ersatz für eine leistbare Kreditrate

Eine Kreditversicherung sollte nicht dazu dienen, einen grundsätzlich zu knapp kalkulierten Kredit „doch noch leistbar“ erscheinen zu lassen.

Problematisch ist ein Kredit insbesondere dann, wenn:

  • bereits die normale Monatsrate kaum ins Budget passt,
  • keine Rücklage für unerwartete Ausgaben vorhanden ist,
  • laufende Lebenshaltungskosten mit Kredit finanziert werden,
  • mehrere bestehende Kredite oder Kontoüberziehungen parallel laufen,
  • die Rückzahlung nur bei dauerhaftem Höchsteinkommen funktioniert.

Ratenschutz kann einzelne definierte Ereignisse abfedern. Er schützt aber nicht allgemein vor Überschuldung, steigenden Lebenshaltungskosten oder jeder Form von Einkommensverlust.

Ausschlüsse und Wartezeiten: Hier entstehen häufig Missverständnisse

Gerade die Zusatzdeckungen für Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit enthalten häufig Bedingungen, die erst im Schadenfall wirklich auffallen.

Prüfpunkt Warum wichtig?
Wartezeit Ein Versicherungsfall kurz nach Vertragsbeginn kann noch nicht gedeckt sein.
Karenzzeit Nach Eintritt des Ereignisses kann eine bestimmte Zeit vergehen, bevor erstmals geleistet wird.
Maximale Leistungsdauer Raten werden regelmäßig nicht unbegrenzt übernommen.
Vorerkrankungen Bekannte Erkrankungen oder bereits bestehende Beschwerden können ausgeschlossen sein.
Befristetes Arbeitsverhältnis Das planmäßige Ende einer Befristung ist nicht mit unverschuldeter Arbeitslosigkeit gleichzusetzen.
Selbstkündigung Kann von der Arbeitslosigkeitsdeckung ausgeschlossen sein.
Selbständigkeit Viele Arbeitslosigkeitsbausteine passen nicht ohne Weiteres zu selbständig Erwerbstätigen.
Alter Eintritts- oder Endalter können die Deckung begrenzen.

Für einen fairen Vergleich sollten mindestens folgende Angaben gegenübergestellt werden:

  • versicherte Ereignisse,
  • Versicherungssumme beziehungsweise versicherte Rate,
  • Warte- und Karenzzeiten,
  • maximale Leistungsdauer,
  • Ausschlüsse,
  • Gesundheitsfragen,
  • Prämie,
  • Einmal- oder laufende Zahlung,
  • Kündigung bei vorzeitiger Kreditrückzahlung,
  • Regelung bei Änderungen des Tilgungsplans.

Kredit vorzeitig zurückzahlen oder vom Kredit zurücktreten

Vorzeitige Tilgung: Versicherung separat prüfen

Wird ein Kredit früher zurückgezahlt, endet eine dazu abgeschlossene Kreditrestschuldversicherung nicht in jedem Fall automatisch in derselben Sekunde.

Die Arbeiterkammer weist darauf hin, dass die Versicherung gesondert gekündigt werden sollte. Wurde eine Einmalprämie bezahlt, kann bei vorzeitiger Beendigung eine anteilige Rückvergütung der nicht mehr benötigten Versicherungsprämie relevant sein.

Nach einer vollständigen Kreditrückzahlung sollten daher folgende Unterlagen angefordert beziehungsweise geprüft werden:

  • Kreditabschlussbestätigung,
  • Versicherungspolizze,
  • Kündigungsbestätigung der Versicherung,
  • Berechnung einer möglichen Prämienrückvergütung,
  • Aufhebung einer Vinkulierung oder Verpfändung.

14 Tage Rücktritt beim Verbraucherkredit

Für viele klassische Verbraucherkredite besteht nach dem derzeit geltenden § 12 Verbraucherkreditgesetz ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Nach den Informationen der Arbeiterkammer erstreckt sich der Rücktritt vom Kreditvertrag gleichzeitig auch auf eine mit dem Kreditgeber vereinbarte Restschuldversicherung beziehungsweise sonstige Nebenleistung.

Die konkreten Voraussetzungen und Fristen sollten trotzdem anhand des eigenen Kreditvertrags geprüft werden.

Neue Verbraucherkreditregeln ab 20. November 2026

Zum Zeitpunkt dieser Aktualisierung am 12. August 2026 gilt für neu abgeschlossene klassische Verbraucherkredite noch das bisherige Verbraucherkreditgesetz. Das bereits beschlossene Verbraucherkreditgesetz 2026 tritt mit 20. November 2026 in Kraft und gilt grundsätzlich für Kreditverträge, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen beziehungsweise gewährt werden.

Für Kreditverträge, die vor dem 20. November 2026 abgeschlossen wurden, bleiben grundsätzlich die bisherigen Vorschriften maßgeblich. Wer den Kredit erst gegen Jahresende 2026 abschließt, sollte daher auf den dann tatsächlich geltenden Rechtsrahmen achten.

Was tun, wenn Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit eintritt?

Wer eine Leistung aus dem Ratenschutz benötigt, sollte nicht warten, bis mehrere Kreditraten offen sind.

  1. Versicherungsbedingungen prüfen: Welcher Versicherungsfall könnte vorliegen?
  2. Versicherer sofort informieren: Meldefristen und benötigte Formulare klären.
  3. Bank informieren: Bei drohendem Zahlungsproblem frühzeitig Kontakt aufnehmen.
  4. Nachweise sammeln: AMS-Bestätigung, Kündigungsschreiben, Krankenstandsbestätigung oder medizinische Unterlagen vorbereiten.
  5. Warte- und Karenzzeiten kontrollieren: Nicht automatisch davon ausgehen, dass die nächste Rate bereits bezahlt wird.
  6. Raten weiter bedienen, soweit möglich: Bis zu einer bestätigten Versicherungsleistung besteht die Kreditverpflichtung grundsätzlich weiter.
  7. Deckungsentscheidung schriftlich verlangen: Bei Ablehnung die konkrete Vertragsklausel prüfen.

Bei finanziellen Schwierigkeiten sollte außerdem früh geprüft werden, ob Stundung, Ratenanpassung, Umschuldung oder eine unabhängige Budget- beziehungsweise Schuldenberatung sinnvoller ist als ein weiterer Kredit.

Häufige Fragen zur Ratenschutz- und Kontoschutzversicherung

Was ist eine Kontoschutzversicherung?

Der Begriff ist nicht einheitlich definiert. Wird er bei einem Kredit verwendet, kann damit eine Ratenschutz- oder Restschuldversicherung gemeint sein, die bestimmte Rückzahlungsrisiken absichert. Entscheidend sind die konkreten Bedingungen.

Was ist der Unterschied zwischen Ratenschutz und Restschuldversicherung?

Eine Restschuldversicherung konzentriert sich typischerweise auf die offene Kreditschuld im Todesfall. Ein Ratenschutz kann zusätzlich zeitlich begrenzte Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit enthalten.

Ist eine Ratenschutzversicherung sinnvoll?

Das hängt von Kreditbetrag, Laufzeit, vorhandenen Rücklagen, Familie, Einkommen und bestehendem Versicherungsschutz ab. Besonders kritisch sollten teure Zusatzbausteine geprüft werden, wenn dasselbe Risiko bereits anderweitig abgesichert ist.

Ist Ratenschutz beim Kredit Pflicht?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht besteht nicht. Die Bank kann im konkreten Fall Sicherheiten verlangen. Ob dafür eine Versicherung notwendig ist und ob ein externes Produkt akzeptiert wird, sollte vor Vertragsabschluss geklärt werden.

Muss ich die Versicherung der Bank nehmen?

Nicht automatisch. Die Arbeiterkammer empfiehlt, alternative Angebote und bereits bestehenden Versicherungsschutz zu prüfen. Entscheidend ist, welche Sicherheit die Bank für die konkrete Finanzierung verlangt.

Zahlt die Ratenschutzversicherung bei Arbeitslosigkeit?

Nur wenn Arbeitslosigkeit ausdrücklich versichert ist und die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Selbstkündigung, Befristungsende oder bereits absehbare Arbeitslosigkeit können beispielsweise anders behandelt werden.

Zahlt die Versicherung bei Krankheit?

Eine entsprechende Arbeitsunfähigkeitsdeckung kann Leistungen vorsehen. Vorerkrankungen, Wartezeit, Karenzzeit, Dauer der Arbeitsunfähigkeit und ärztliche Nachweise müssen zum Vertrag passen.

Zahlt eine Kontoschutzversicherung bei Scheidung?

Darauf sollte man sich nicht verlassen. Scheidung ist kein allgemeiner Standard-Versicherungsfall. Eine Leistung müsste ausdrücklich im konkreten Vertrag vereinbart sein.

Wie lange zahlt der Ratenschutz die Kreditrate?

Die Leistungsdauer ist tarifabhängig. Eine allgemeine österreichische Regel wie „immer zwölf“ oder „immer 18 Monate“ gibt es nicht.

Was kostet eine Kreditrestschuldversicherung?

Die Prämie hängt insbesondere von Kreditbetrag, Laufzeit, Alter, Gesundheitsrisiko und zusätzlichen Leistungen ab. Bei Arbeitslosigkeits- oder Krankheitsbausteinen können die Kosten deutlich steigen.

Was ist bei einer Einmalprämie zu beachten?

Wird die Versicherungsprämie dem Kreditbetrag zugeschlagen, wird sie ebenfalls finanziert. Dadurch können zusätzliche Zinskosten entstehen. Effektiver Jahreszins und Gesamtbetrag sollten deshalb inklusive aller notwendigen Zusatzkosten verglichen werden.

Was passiert mit der Versicherung, wenn ich den Kredit früher zurückzahle?

Die Versicherung sollte separat beendet werden. Bei bestimmten Einmalprämien kann eine anteilige Rückvergütung möglich beziehungsweise vorgesehen sein. Die konkrete Abrechnung sollte schriftlich verlangt werden.

Kann eine Risiko-Ablebensversicherung günstiger sein?

Das kann der Fall sein. Die Arbeiterkammer empfiehlt deshalb, bei der reinen Todesfallabsicherung auch Angebote für normale Risiko-Ablebensversicherungen einzuholen und nicht ausschließlich das Kreditprodukt der Bank zu betrachten.

Quellen und weiterführende Informationen

Hinweis: Ratenschutz-, Kreditrestschuld- und Kontoschutzprodukte unterscheiden sich erheblich bei versicherten Ereignissen, Wartezeiten, Leistungsdauer, Vorerkrankungen, versicherten Raten und Kündigungsregeln. Maßgeblich sind die konkrete Polizze, die vollständigen Versicherungsbedingungen und der jeweilige Kreditvertrag. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Kredit-, Versicherungs- oder Rechtsberatung.

Avatar-Foto

Written by Chefredaktion Finanz Blog

Die Chefredaktion von Finanz-Blog.at

Hinter Finanz-Blog.at steht eine Redaktion mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten – verbunden durch ein gemeinsames Ziel: Finanzwissen verständlich, praxisnah und verlässlich aufzubereiten. Unsere Autor:innen beschäftigen sich mit Geldanlage, Krediten, Versicherungen, Steuern, Vorsorge und alltäglichen Finanzentscheidungen.

Unsere Beiträge ersetzen keine individuelle Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung.