In der heutigen Zeit ist für jeden, der einen Kredit bzw. ein Darlehen aufnimmt, von großer Wichtigkeit, ein sicheres Gefühl zu haben, wenn es um die Tilgung bzw. die Rückzahlung der aufgenommenen Summe kommt.
Sicherheit gegen Arbeitslosigkeit
Nicht selten kommt es heute unerwartet zur Kündigungen aufgrund Personalsparmaßnahmen und man ist von heute auf morgen nicht mehr in der Lage, all seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen und einen Kredit auszulösen. Arbeitslosigkeit, Krankheit oder auch eine Scheidung, sind Ereignisse, die im Vorfeld nicht kalkulierbar sind und mitunter einen finanziellen Engpass bedeuten können, wenn ein Teil des monatlichen Einkommens auf einmal weg fällt.
Absicherung für den Kredit
Um einer Zahlungsunfähigkeit vorzubeugen und sich unschöne Situationen zu ersparen, ist es empfehlenswert, sich vor Aufnahme eines Kredits über eine so genannte Ratenschutzversicherung zu informieren.
Diese Versicherung übernimmt die Raten von einem Kredit bis zu monatlichen 2.500 Euro und somit hat man eine finanzielle Sicherheit, sowohl für den Versicherungs- bzw. den Kreditnehmer als auch für dessen Angehörige und Familie. Ohne diese Versicherung steht eine Familie in den meisten Fällen vor dem finanziellen Ruin, wenn der Versicherungsnehmer krank oder arbeitslos ist und das Gehalt ausbleibt.
Versicherung im Ablebensfall
Im Todesfall stehen oft horrende Kosten für die Beerdigung an und den Hinterbliebenen ist es meistens nicht machbar, nach Tilgung dieser Rechnungen auch noch die Restschulden eines Kreditvertrages zu übernehmen. Dann ist es hilfreich, auf die Ratenschutzversicherung zurückgreifen zu können. Diese zahlt bei Arbeitslosigkeit in der Regel bis zu 18 Monate Leistungen, welche der Höhe der mit der Bank vereinbarten Kreditraten entsprechen.
Bei Scheidung leisten die meisten Versicherer in der Regel nach Vorlegen des Scheidungsurteils einen einmaligen Betrag und bei Arbeitsunfähigkeit werden nach Ablauf des Krankengelderhalts die monatlichen Raten des Kredits gezahlt.
Im Todesfall wird von der Versicherung der ausstehende Restkredit gänzlich übernommen.