Was darf in Bewerbungen fehlen?

Nicht nur bei einer Bewerbung, auch bei einem Vorstellungsgespräch muss man nicht alles von sich preisgeben. Zwar versuchen die Personalchefs die Bewerber manchmal unter Druck zu setzen, doch davon darf man sich nicht aus der Ruhe bringen lassen, wenn man genau weiß, was man nicht verraten muss.

In Bewerbungen sollte man generell positiv auf sich eingehen und die negativen Dinge entweder vernachlässigen oder umschreiben. Solche negativen Dinge können zum Beispiel Arbeitslosigkeit oder eine abgebrochene Ausbildung sein. Spätestens, wenn man mit der Bewerbung überzeugen konnte, und dann zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird, kann man auf unangenehme Fragen stoßen. Der Chef oder der Personalchef will dann hier alles wissen, was er aus der Bewerbung nicht herauslesen konnte. Dabei sind die Ansprüche der Unternehmen jedoch immer voneinander unterscheiden. Bei vielen Bewerbungen ist oftmals ein unangenehmer Gesprächspartner im Bewerbungsgespräch dabei. Hier gibt es jedoch immer wieder Fragen, auf die man gar nicht antworten muss. Daher sollte man diese vorher kennen, bevor man sich selbst in etwas verwickelt.

Die erste Regel bei der Bewerbung ist, dass man zunächst gelassen bleibt. Man darf sich nicht aus dem Konzept bringen lassen, denn erfahrene Personalchefs merken dies sofort und gehen auf die Suche, nach den unangenehmen Themen. Manche haben sogar regelrecht Spaß daran, die Bewerber weiter mit diesen Themen zu belegen. Unzulässige Fragen behandeln zum Beispiel die derzeitigen Vermögensverhältnisse. Man darf zwar gefragt werden, was man sich für ein Gehalt vorstellt, doch man darf nicht gefragt werden, was man bisher verdient hat. Manchmal ist dies jedoch praktisch, denn dann kann der Chef sofort mehr Gehalt angeben. Im Regelfall sollte man sich bei der Beantwortung jedoch eher zurückhalten. In Bezug auf den vorherigen Job ist es dem Chef auch nicht erlaubt, nach dem Kündigungsgrund zu fragen oder auch zu wissen, warum man bei diesem Unternehmen nicht mehr arbeiten will. Hier muss man jedoch aufpassen, dass man dies nicht selbst erzählt. Viele Personaler stellen dann entsprechende Fragen, zum Beispiel warum man sich für dieses Unternehmen entschieden hat. Hier sollte man selbst auch nicht darüber sprechen, warum man gekündigt hat oder Ähnliches. Vielmehr sollte man darauf eingehen, warum man genau dieses Unternehmen gewählt hat, welche Stärken und Schwächen man hier am besten mit einsetzen kann und warum man sich gut vorstellen kann, hier zu arbeiten. Da gibt es sehr viele Punkte, die man sich schon vorher zurechtlegen sollte, denn diese Frage wird höchstwahrscheinlich auch gestellt werden. Generell muss man auch sehr private Fragen nicht eingehen. Dazu zählen zum Beispiel die Heirat, der Kinderwunsch und die Schwangerschaft. Wenn man zu diesen Themen gefragt wird, muss man keine Antwort geben. Manche Unternehmen stellen diese Fragen jedoch auch, einfach nur zu testen, wie gut man sich vorbereitet hat und ob man auf diese Fragen auch antwortet, oder ob man seine Rechte kennt.

Man muss ebenso wenig über eine Krankheit sprechen, wenn diese nichts mit dem Beruf zu tun hat. Auch öffentliche Ämter oder Ehrenämter haben bei der Bewerbung keine Rolle zu spielen. Dies zählt auch für die Mitgliedschaft in Vereinen oder Verbänden und für die Gewerkschaftszugehörigkeit. Über die Religion und die Vorstrafen muss man auch nicht sprechen. Kommt dennoch eine solche Frage, kann man hier mit einer Gegenfrage antworten, inwiefern dies relevant für den Job ist. So ist man auf der sicheren Seite. Es gibt jedoch im Job und in den Branchen auch immer wieder Unterschiede, über die man sich vorher erkundigen muss. Krankheiten sind nur interessant, wenn sie den Job gefährden, ebenso wie die Vorstrafen. Sollten gerade Fragen zum Gehalt kommen, kann man schon misstrauisch gegenüber dem neuen Arbeitgeber werden. Aus dem Bewerbungsgespräch kommt nicht nur heraus, ob man selbst für die Firma geeignet ist, sondern auch, ob man sich überhaupt in der Firma arbeiten sieht.

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