Urheberrechtsverletzung & Plagiat

Gerade in Zeiten so vielfältiger Medien wie heutzutage stellt sich die Frage des Urheberrechts nicht selten. Urheberrechtsschutz bzw. –verletzung werden – verstärkt durch das Internet – immer wichtigere Themen. In diesem Zusammenhang (und gerade auf diversen Internetseiten) ist auch das Plagiat (unerlaubtes/unausgewiesenes Verwenden fremden Textmaterials) sehr häufig anzutreffen.

Schreibt man etwas, das nicht von einem selbst stammt und kennzeichnet es nicht als solches, kann dies böse Konsequenzen nach sich ziehen. Plagiat ist rechtlich gesehen strafbar, allerdings passiert es gerade im Zeitalter des Internets immer häufiger (mitunter sogar „unabsichtlich“). Des Weiteren erfährt das Internet noch keinen wirklichen urheberrechtlichen Schutz und ist aufgrund seiner immensen Größe und Weite auch sehr schwer zu überwachen.

Allgemeines zum Urheberrecht:
Der Urheber alleine hat das Recht zur Verwendung seines Materials. Er alleine kann es bearbeiten, vervielfältigen, vorführen etc. Natürlich kann er aber einem Dritten das Recht zur Nutzung seines Materials einräumen. Im Gesetz findet sich eine Auflistung all jener Bereiche, die urheberrechtlich geschützt sind, die Website ist dort allerdings (noch) nicht anzutreffen. Dennoch unterstehen einzelne Teile davon sehr wohl dem Urheberrecht, so Texte, Graphiken oder auch das Design der Seite.

(Teile dieser Informationen entstammen der Presse Business Lounge vom 4./5. Okt. 2008)

Verfasst von