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Mietrecht in Österreich

geschrieben von David Reisner am 9. September 2011

Das österreichische Mietrecht befasst sich mit der Miete, das ist die Überlassung einer unbeweglichen oder auch beweglichen Sache gegen Entgelt. Am meisten betrifft es natürlich Wohnungen und Geschäftsräume und hat unter anderem den Mietzins, die Betriebskosten, den Investitionsersatz sowie Verbesserungen der Substanz zum Inhalt. Wann kann der Vermieter den Mietzins erhöhen, wann darf der Vermieter die Wohnung kündigen, darf der Mieter die Räumlichkeiten untervermieten, das sind alles Fragen, mit denen sich das Mietrecht befasst.

h2>Mietverträge als wichtige Verträge behandeln!

Mietverträge sind daher wichtige Verträge, die nicht voreilig unterschrieben werden sollen, sondern die genau gelesen und am besten von einem Fachmann geprüft werden sollten, damit beide Vertragspartner die bestmögliche Vereinbarung treffen können.

Im Mietrecht werden folgende Aspekte behandelt

  • den Mietvertrag,
  • die Ablöse,
  • die Betriebskosten,
  • die Kündigung,
  • die Übernahme im Todesfall,
  • Mieterhöhungen und Indexanpassungen,
  • die Kaution, die stillschweigende Verlängerung des Vertrages und
  • die Räumung der Wohnung.

Der Mietvertrag!

Ein Mietvertrag muss nicht in schriftlicher Form ausgestellt sein, er kann auch in mündlicher Form abgeschlossen werden. Wichtig dabei ist eine Einigung über das Objekt und die Höhe des Mietzinses. Der Vorteil eines schriftlichen Vertrages liegt jedoch auf der Hand.

Die Beweisführung bei Unregelmäßigkeiten ist wesentlich einfacher, da es schriftliche Vereinbarungen gibt. Musterformulare für Mietverträge gibt es unter anderem im einschlägigen Papierfachhandel und natürlich auch bei Mieterschutzvereinigungen.

Auf Kündigungsklauseln achten

Im Mietvertrag sind meist auch die Kündigungsklauseln enthalten. Handelt es sich um ein befristetes Mietverhältnis, erlischt automatisch mit Zeitablauf auch der Mietvertrag, bei unbefristeten Verhältnissen muss der Mieter eine Kündigungsfrist einhalten, die im Vertrag festgelegt wird. Eine Kündigung durch den Vermieter muss begründet sein, die Gründe sind auch im Mietvertrag festzulegen. Kündigungsgründe wären unter anderem ein Mietrückstand über mehrere Monate, grobes Vernachlässigen und grobe Missstände am Mietobjekt oder aber auch ein nachgewiesener Eigenbedarf des Vermieters.

Unterschied zwischen Ablöse und Kaution

Der Unterschied zwischen Ablöse und Kaution besteht darin, dass für Wohnungsinhalt, den der Mieter weiterbenutzen möchte, wie zum Beispiel eine Einbauküche eine Ablöse bezahlt wird und die Küche damit in das Eigentum des Mieters übergeht.

Die Kaution dient als Sicherstellung für den Vermieter gegen Mietausfälle oder Reparaturarbeiten, die nach Mietende am Objekt getätigt werden müssen, an denen der Mieter Schuld trägt. Die Kaution darf höchstens sechs Monatsmieten betragen und ist auf einem Sparbuch zu hinterlegen. Nach Wohnungsübergabe muss die Kaution wieder an den Mieter übergeben werden, natürlich inklusive Zinsen und nach Abzug der erforderlichen Reparaturen oder Mietausfälle.

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Über David Reisner

Der Finanz Blog in Österreich wird bereits seit 2007 von mir, David Reisner, betrieben.

Als Experte für Online Marketing und Finanzen in Österreich gibt es hier aktuelle Tipps, Vergleiche und Informationen zu Finanzprodukten, Tarifen und Finanz Nachrichten aus Österreich & der Welt. Privat gelten meine Interessen dem Tanzen, Musik, dem Besuch von regionalen Veranstaltungen und Neuigkeiten aus Technik, Wirtschaft und Wissenschaft.

Ich wohne aktuell in Graz und freue mich immer, neue Dinge kennenzulernen und neue Orte zu entdecken.

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