Der Immobilienmarkt lebt auch von Mundpropaganda. Da ist es sicher richtig, dass derjenige der den Tipp gibt auch belohnt wird mit einer sogenannten Tippgeberprovision. Tippvermittler oder Tippgeber) wird derjenige genannt, der dem Anbieter abschlusswillige Kunden aufzeigt.
Häufig werden dafür Tippgeberprovisionen in Form einer Sachprämie oder als Barzahlungen vereinbart.
- Das läuft wie im folgenden beschrieben ab: Man hat von einem Bekannten, Nachbarn oder Freund gehört, dass er/sie Ihr Haus oder Wohnung verkaufen wollen?
- Man erfährt, dass in der eigenen Nachbarschaft demnächst eine Eigentumswohnung zur Verfügung steht? Diese Information ist für Immobilienmakler von großem Interesse. Sie belohnen den Tippgeber mit einer Provision.
Was ist eine Tippgeber Provision?
Immobilienmakler sind stets bestrebt, für ihre Kunden ein breites Portfolio bereit zu haben. Dazu sind sie stets dabei nach Häusern, Wohnungen und Grundstücken zu suchen, die verkauft werden. Sie vermitteln Ein- und Mehrfamilienhäuser, Grundstücke sowie Eigentumswohnungen. Geschäftshäusern sind ebenfalls immer interessant für sie.
Makler sind bei der Erweiterung ihres Angebots auf Tipps von Dritten angewiesen. Wenn man einen Eigentümer kennt, der eine Wohnung, ein Grundstück oder ein Haus breit ist zu verkaufen, teilt man dies dem Makler mit. Als Tippgeber profitiert man von seinem Tipp ganz unmittelbar. Makler beteiligen den Tippgeber mit einem Anteil am Verkauf der Immobilie. Bei einer attraktiven Tippgeberprovision lohnt es sich, Tippgeber zu sein.
Wie funktioniert die Tippgeberprovision?
Sie kennen jemanden, der eine Wohnung bzw. ein Haus verkaufen will? Sie vielleicht gehört, dass der betreffende Verkäufer Unterstützung beim Verkauf der Immobilie haben möchte. Oder Sie denen sogar den Eigentümer, der Ihnen direkt von seinem geplanten Verkauf erzählt hat.
Es ist nicht wichtig woher Ihr Wissen stammt, dass die Immobilie zum Verkauft steht – teilen Sie diese Information einem Makler mit und Sie werden zum Tippgeber! Sie können dadurch Geld verdienen – nämlich die Tippgeber-Provision. Denn dieser Tipp ist für Makler auf der Suche nach einem neuen Objekten Geld wert.
Was muss man genau tun, um eine Tippgeberprovision zu erhalten?
1.) Man weiß, dass ein Eigentümer seine Immobilie veräußern möchte. Das Wissen teilen Sie einem Immobilien-Makler mit. Sie können das per Telefon tun, eine Nachricht schreiben z.B. per E-Mail oder den Makler persönlich in seinem Büro aufsuchen.
Bei einem Treffen, berichten Sie dem Makler/in mehr über die Immobilie welche verkauft werden soll. Je mehr Angaben man zu dem geplanten Verkauf und der Immobilie machen kann, desto besser. Man teilt dem Makler zum Beispiel mit, wo die Immobilie genau ist. Bestenfalls kann man bereits Angaben über die Anzahl der Räume und der Ausstattung in derjenigen Immobilie machen. Die Größe des Grundstücks auf dem die Immobilie steht, der Zustand des betreffenden Objekts sowie das Baujahr sind interessante Informationen für Makler.
Tippgeberprovision: Wie hoch ist die Belohnung?
Die Höhe der Provision für die Käufer sowie die Verkäufer hängt in Österreich vom Kaufpreis einer Immobilie ab und sie berechnet sich wie folgt:
Über dem Immobilienwert ab 48.448,51 Euro sind 3 % des Wertes als Maklerprovision fällig. Von 36.336,42 bis 48.448,51 wird der Fixbetrag von genau 1.453,46 Euro bezahlt. Unter dem Betrag ist die Provision 4 % des Kaufpreises. Das alles sind Nettopreise, darauf wird noch die gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer hinzugerechnet.
Dies ist auch die Basis für die Tippgeberprovision. Wenn über einen Tipp eine Immobilie an einen Makler vermittelt wurde, erhalten Tippgeber eine Tippgeberprovision in der Höhe von 10 % der Maklerprovision (ohne UST).
Wer zahlt die Maklerprovision?
In Österreich vertreten Makler oft beide Parteien. Für die Vermittlung eines Kaufvertrags zahlen zumeist sowohl der Käufer sowie der Verkäufer einer Immobilie Provision an den Makler. Die höchste zulässige Maklerprovision beträgt z.B. bei dem Kaufpreis von über 48.448,51 Euro 6 % des Kaufpreises (ohne Mehrwertsteuer).
Was dürfen Tippgeber?
Als Tippgeber darf man nur allgemeine Kontaktdaten des potenziellen Kunden aufnehmen und sie an den Makler weiterleiten. Es dürfen keine weitere Daten oder Unterschriften eingeholt werden!
Wird die Tippgeberprovision in Österreich versteuert?
Wird die Tippgeberprovision nur einmalig erhalten, muss sie in Österreich als sonstige Bezüge versteuert werden.
Fazit: Die Tippgeberprovision ist ein Betrag, den der Tippgeber für seine Vermittlungstätigkeit zwischen einem Verkäufer und einem Makler erhält. Dieses Geld muss versteuert werden und fällt unter sonstige Bezüge.
Wie hoch die Tippgeberprovision ist, wird zwischen dem Makler und dem Tippgeber individuell vereinbart. In der Regel beträgt sie 10% der Maklerprovision. Sie wird nur bei einem erfolgreichen Verkauf der Immobilie ausgezahlt.