Verzugszinsrechner werden – insbesondere im Internet – in zahlreichen Varianten angeboten. Eine Eingabe bei „Google“ führt zu 1.500 Suchergebnissen, welche (fast) alle zu einem Online-Verzugszinsrechner führen.
Verzugszinsrechner sind für Schuldner ein Mittel zur Berechnung von Zinsen, die sie dem Gläubiger einer Forderung wegen Verzuges schulden.
Wichtig: Schuldner in Verzug
Wird eine Forderung des Gläubigers nicht rechtzeitig beglichen nachdem der Gläubiger den Schuldner gemahnt (in bestimmten Fällen bedarf es keiner Mahnung) hat, so gerät der Schuldner in Verzug und schuldet dem Gläubiger neben der Hauptforderung nun auch Verzugszinsen.
Um die Höhe der Verzugszinsen berechnen zu können, benötigt man die folgenden Informationen:
- Höhe der Hauptforderung?
- Datum des Verzugseintritts?
- aktueller Basiszinssatz?
- Sind an dem Geschäft ausschließlich Verbraucher im Sinne des BGB beteiligt?
- Zahlungsdatum?
Wie hoch sind die Verzugszinsen?
Als Verzugszinsen geschuldet ist grundsaätzlich ein Betrag von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (derzeit 3,19%) p.a. ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts. Damit beträgt der Zinssatz für Verzugszinsen derzeit (8,19%, bzw. 11,19% für Geschäfte, an denen kein Verbraucher im Sinne des BGB beteilgt ist).
Wichtig: Mit aktuellen Zinssätzen rechnen
Gute Online-Verzugszinsberechner werden regelmäßig aktualisiert, so dass der Basiszinssatz jeweils auf aktuellem Stand ist. Außerdem erkennt man einen guten Verzugszinsrechner daran, dass er auch den Verlauf des Basiszinssatzes nachvollzieht und er somit auch die Berechnung der geschuldeten Verzugszinsen über einen längeren Zeitraum berechnen kann.Die meisten Verzugszinsrechner erklären sich von selbst und lassen sich leicht bedienen.
Für den Schuldner kann allerdings manchmal problematisch sein, den Eintritt des Verzuges zu bestimmen. Grundsätzlich ist es so, dass der Schuldner durch eine Mahnung des Gläubigers in Verzug gerät. Mahnt der Gläubiger eine fällige Zahlung zum 15.09.2008 an, so befindet sich der Schuldner ab dem 16.09.2008 im Verzug.
Wann ist eine Mahnung zwingend?
Schwierig wird das Ganze aber dadurch, dass eine Mahnung in gewissen Fällen entbehrlich ist; ist etwa eine Zahlung zum 15.09.2008 vertraglich vereinbart worden, so befindet sich der Schuldner ab dem 16.09.2008 auch ohne Mahnung im Verzug. Bestehen Unklarheiten über den Zeitpunkt des Verzugsbeginns, so sollte der Schuldner gegebenenfalls vorher Rechtsrat einholen.