Als Policendarlehen wird eine verfrühte Bezahlung der Versicherungsleistung/ein Beleihen der Lebensversicherung durch den Versicherungsnehmer bezeichnet. Eine Alternative ist die Lebensversicherung als Sicherheit bei einem neuen Kreditabschluss anzugeben.
Die Höhe für das Policendarlehen ist hierbei auf den Beleihungswert der Lebensversicherung (Rückkaufswert) begrenzt, wie dieser berechnet wird kann im Versicherungsvertragsgesetzt nachgelesen werden.
Bei einer Risikolebensversicherung (Auszahlung nur im Todesfall) ist ein Policendarlehen nicht möglich. Der Versicherungsnehmer trägt kein Kreditausfallsrisiko, dadurch ist das Policendarlehen günstiger (effektiver Zinssatz) als ein Ratenkredit oder ein Dispositionskredit (Überziehungskredit). Als mögliche Alternative zum Verkauf der Lebensversicherung oder der Kündigung ist das Policendarlehen geeignet, hier gilt es natürlich die jeweiligen Kosten/möglichen Einnahmen durch den Verkauf gegenüber der Beleihung zu vergleichen.
Ein Eintrag in die Schufa wird bei einem Policendarlehen nicht gestellt, die Verzinsung ist hierbei variabel.
Tilgung für das Policendarlehen
Die Tilgung für das Policendarlehen kann entweder laufend erfolgen, oder es werden nur die Zinsen bedient und das Darlehen wird am Ende der Laufzeit bezahlt. Die Tilgung für den Restbetrag erfolgt bei der Fälligkeit der Lebensversicherung. Zusätzlich besteht jedoch die Möglichkeit von Sondertilgungen durch den Versicherungsnehmer.
Policendarlehen und Vorauszahlungen bei fonds-gebundenen Lebensversicherungen
Die Vorauszahlung erfolgt hierbei in Fonds-Anteilen, das Darlehen wird in Höhe der Fonds-Performance verzinst, die Tilgung erfolgt hierbei durch Rückstellung der jeweiligen Fonds-Anteile.
Versicherungen, die bereits als Kreditsichereit abgetreten/verpfändetet sind
Bei einem bereits bestehenden bezugsrecht oder einer Verpfändung des Versicherungsvertrags für die Lebensversicherung ist der Abschluss für das Policendarlehen nur mit der Zustimmung durch den jeweiligen Drittberechtigten möglich.
Rechtliche Aspekte beim Policendarlehen
Im rechtlichen Sinn kann ein Policendarlehen nicht als Darlehen bezeichnet werden, da dies nur eine Vorleistung/Vorauszahlung auf die Versicherungssumme/Versicherungsleistung ist. Die Zinsen sind keine Zinsen für das Darlehen sondern bezeichnen einen höheren Beitrag/Prämie für die Versicherung.
Was geschieht wenn die Zinsen für das Darlehen nicht bezahlt werden?
Der Versicherer hat die Möglichkeit bei Nichtzahlung von Lebensversicherungsbeiträgen das Policendarlehen zu kündigen und mit dem Rückkaufswert zu begleichen.
Steuerliche Aspekte die man beim Policendarlehen beachten sollte
Eine mögliche Steuerschädlichkeit kann durch die Einkommenssteuerpflicht für die Erträge der jeweiligen Lebensversicherung entstehen. Der Versicherer muss bei Policendarlehen in einer Höhe von mehr als 25.565 Euro dem Finanzamt Meldung erstatten bzw. das Finanzamt darüber informieren.