Gründe für Mietminderung

Häufige Frage nach der Kündigung: Wie geht es weiter?

Für eine Mietminderung, also eine durch den Mieter reduzierten Mietpreis für eine Wohnung/ein Gebäude muss es bestimmte Gründe geben. Diese sind auch im Mietrecht zu finden.

In jedem Fall riskiert man durch eine Mietminderung eine Verärgerung des Vermieters, eine Kommunikation im Vorfeld ist für beide Seiten zu empfehlen. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, hilft der Mieterschutzverband, oder im Fall eines Vermieters die Rechtschutzversicherung für Vermieter.

Mögliche Gründe für Mietminderung

So sind typische Mängel wie undichte Fenster, nicht funktioniernde Heizungen/Heizkraft, Lärm von Nachbarn oder Baustellen (siehe hierzu aber das Thema Mietminderung und Baulärm im Finanzblog) und Feuchtigkeit/Schimmel an Wänden, Decken oder am Boden der Wohnung als mögliche Gründe für Mietminderung anzuführen.. Neben der Mietminderung gibt es die Möglichkeit, die Heizkosten zu kürzen (Heizkostenminderung/Heizkostenkürzung).

Schimmel im Keller

Möglicher Grund für Mietminderung: Schimmel

Sollten die Gegenstände eines Mieters im jeweiligen Keller durch Feuchtigkeit oder Schimmel beschädigt werden, besteht die Möglichkeit, vom Vermieter Schadenersatz zu fordern. Eine Warnung in der Hausordnung vor Feuchtigkeitschäden schützt den Vermieter nicht vor diesem Haftungsanspruch.

Schatten/Sichtminderung durch einen Balkon

Gegen eine Verschattung oder einen schlechteren Ausblick ist ebenfalls ein Grund für eine Mietminderung gegeben.

Nicht funktionierende Tonanlage/Wechselsprechanlage

Die Mietzahlungen können durch ein defektes Wechselsprechgerät/Tonanlage ebenfalls gekürzt werden, da diese ein wichtiger Bestandteil von Wohnungen ist.

Die Gründe für Mietminderung sind umfassend, es kommt aber in jedem Fall auf den speziellen Fall an, ob eine Begründung (auch rechtlich) für die Mietminderung vorliegt.

Wichtig: Suchen Sie eine gemeinsame Lösung!
Wichtig: Suchen Sie eine gemeinsame Lösung!

Weitere Informationen zum Thema

Empfehlung: Suchen Sie ein Gespräch mit dem Vermieter

Wichtig: Man sollte in jedem Fall nicht einfach die Miete kürzen sondern ein Gespräch mit dem Vermieter suchen und Schäden/Mängel schriftlich dokumentieren. Bei groben Problemen kann man sich auch an die Mietervereinigung wenden, um weitere Auskünfte zu erhalten.

Überblick: Gründe & Weitere Möglichkeiten zum Thema

Wenn die Wohnung bzw das Haus, das Sie gemietet haben, nicht hält, was es verspricht, können Sie eine Mietminderung beantragen bzw. durchführen und natürlich auch eine Behebung des Problems einleiten. Wenn diese Probleme zu jenem Zeitpunkt, wo Sie den Mietvertrag unterzeichnet haben, in dieser Form nicht bekannt war, haben Sie normalerweise ein Recht auf eine (geringfügige) Mietreduktion.

Außerdem lautet die Option natürlich Beseitigung des Problems. Die Kosten dafür übernimmt normalerweise der Vermieter (es sei denn, die Probleme wurden durch den Mieter verschuldet; in diesem Fall gibt es aber auch keine Mietreduktion). Für den Zeitraum, in dem das Problem besteht, können Sie eine Mietminderung beangtragen.

Wichtig: Probleme vorab ansprechen

Vor einer Mietminderung sollte man sich darüber im Klaren sein, dass dies den Vermieter vermutlich verärgern wird. Um eine gute Basis bzw. eine weiterhin gute Kommunikation zu gewährleisten, sollten etwaige Probleme im Vorfeld abgeklärt werden.

Wichtig:  Suchen Sie vorher eine gemeinsame Lösung
Wichtig: Suchen Sie vorher eine gemeinsame Lösung

Eine Genehmigung für die Mietminderung muss an sich vom Vermieter keine eingeholt werden, doch wäre dies für die Wahrung einer guten geschäftlichen und auch persönlichen Beziehung zwischen Mieter und Vermieter sehr zu empfehlen.

Was für eine Mietminderung spricht, ist im Mietrecht genau festgelegt.

Mögliche Gründe für eine Mietminderung können sein:

  • laute Nachbarn bzw. Baulärm
  • Schäden bzw. offensichtliche Mängel am Mietobjekt bzw. dessen Einrichtung (so twa Schimmel, Feuchtigkeit, nicht funktionierende Heizungen, defekte Gegensprechanlagen etc.)

Neben einer Mietminderung gibt es hierbei auch die Möglichkeit, etwa Heizkosten zu reduzieren (als Entschädigung).

Gründe müssen nachvollziehbar sein

Mietminderung können Sie jedoch nur eine beantragen, wenn die angegebenen Gründe auch tatsächlich gerechtfertigt sind. Einfach aus dem Empfinden heraus, die Miete wäre ohnehin zu teuer, bzw. aus Geiz Gründe “zu erfinden” bzw. Probleme übertrieben zu schildern, wäre nicht der richtige Weg.

Je nach Mietobjekt kann die Miete aus unterschiedlichen Gründen mehr oder weniger hoch sein, da muss man sich im Vorhinein darüber im Klaren sein, ob man ich so viel leisten möchte oder nicht.

Rechtliche Begründung für Mietminderung beachten

Im Nachhinein eine Mietminderung „einfach so“ einzuleiten oder dies zumindest zu versuchen, wäre nicht zu empfehlen und dürfte in den meisten Fällen auch nicht funktionieren. Denn die (rechtliche) Begründung für eine Mietminderung muss immer vorliegen. Liegen jedoch offensichtliche Gründe für eine Mietminderung vor, haben Sie als Mieter natürlich ein Recht darauf, diese auch bewilligt zu bekommen.

Mietminderung im Mietrecht

Bei bestimmten Mängeln in einer Wohnung oder einem Haus gibt es die Möglichkeit, eine Mietminderung geltend zu machen, diese ist auch im jeweiligen Mietrecht festgelegt. Dennoch gilt es hier die Regeln genau zu beachten.

Welche Gründe gibt es für eine Mietminderung im Mietrecht?

Geld sparen dank Mietminderung
Geld sparen dank Mietminderung

Mögliche Mängel sind hier zum Beispiel Schimmel, Baulärm, nicht funktionierende Heizungen oder Feuchtigkeit. Hier stellt sich dann die Möglichkeit, eine Mietminderung gegenüber dem Vermieter durchzusetzen.

Wichtig: Übergabe im gebrauchsfreiem Zustand

Der Vermieter ist hierbei (laut Mietrecht/Gesetz) dazu verpflichtet, die Wohnung in einem gebrauchsfreiem Zustand zu übergeben/zu erhalten. Der Mieter kann für die Zeit in der ein Mangel vorhanden ist eine Mietminderung durchführen, dies kann sogar bis zur Nichtzahlung der Miete gehen.

Sollte der Mangel jedoch bereits bei Unterzeichnung des Mietvertrages bekannt gewesen sein oder durch den Mieter verursacht sein besteht natürlich keine Möglichkeit zur Mietminderung.

Übersicht von Möglichkeit zur Mietminderung (Deutschland)

Mietminderung Gründe

Links und Informationen zum Mietrecht und Mietminderung (AT)

Verfasst von David Reisner

Der Finanz Blog in Österreich wird bereits seit 2007 von mir, David Reisner, betrieben.

Als Experte für Online Marketing und Finanzen in Österreich gibt es hier aktuelle Tipps, Vergleiche und Informationen zu Finanzprodukten, Tarifen und Finanz Nachrichten aus Österreich & der Welt. Privat gelten meine Interessen dem Tanzen, Musik, dem Besuch von regionalen Veranstaltungen und Neuigkeiten aus Technik, Wirtschaft und Wissenschaft.

Ich wohne aktuell in Graz und freue mich immer, neue Dinge kennenzulernen und neue Orte zu entdecken.