Im Alltag kann es immer wieder zu kleinen Pannen kommen, die jedoch einen erheblichen Schadenersatz nach sich ziehen können. Dann kann aus einem kleinen Missgeschick schnell ein hoher finanzieller Schaden entstehen, der allein kaum tragbar ist. Für solche Fälle ist es von Vorteil, eine Haftpflichtversicherung zu haben, die finanzielle Schäden an dritten Personen übernimmt.
Die Haftpflichtversicherung gibt es in verschiedenen Varianten. Dazu gehört zum Beispiel die Kfz-Haftpflichtversicherung, bei der es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Ohne sie darf kein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr geführt werden. Außerdem zählen zu den Haftpflichtversicherungen die Haftpflicht für Tierhalter, die Veranstalterhaftpflicht, die Ärztehaftpflicht, die Bauherrenhaftpflicht, die Amtsträgerhaftpflicht, die betriebliche Haftpflicht, die Bootshaftpflicht und natürlich auch die Privathaftpflicht. In den meisten Fällen muss man bei österreichischen Versicherungen keine zusätzliche Privathaftpflichtversicherung abschließen, da die Privathaftpflicht bereits in der Haushaltsversicherung inkludiert ist.
Anders als zum Beispiel die Kfz-Haftpflicht handelt es sich bei der privaten Haftpflichtversicherung nicht um eine Pflichtversicherung. Dennoch sollte jeder Bürger über eine solche Versicherung verfügen. Denn vom Gesetzgeber ist jeder Bürger dazu verpflichtet, einen Ersatz für einen durch ihn selbst verursachten Schaden zu leisten. Dabei ist jedoch die Handlung, die zum Schaden führte, zugrunde zu legen. Schadenersatz muss dann geleistet werden, wenn der Schaden aufgrund eigener Fehlhandlungen entstanden ist. Dazu zählen zum Beispiel die Verletzung der Sorgfaltspflicht oder auch ein Gefahren erhöhendes Verhalten. Besonders wenn der Schaden einer Person zugefügt wird, kann dies zu sehr hohen finanziellen Ansprüchen führen. Eine private Haftpflichtversicherung ist dann unverzichtbar.
Was genau durch die private Haftpflichtversicherung abgesichert ist, kann nicht in genaue Grenzen gesetzt werden. Denn die möglichen Schadenfälle sind zu weitreichend. Im Versicherungsvertrag sind jedoch bestimmte Schadenfälle aufgeführt. Dazu gehören zum Beispiel Personenschäden, Sachschäden und dergleichen. Bevor jedoch Schadenersatz geleistet wird durch die Versicherung, prüft diese, ob der Anspruch auf Schadenersatz berechtigt ist. Je nach Ergebnis der Prüfung wird der Schadenersatz geleistet oder abgelehnt. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, übernimmt die private Haftpflichtversicherung auch die Kosten für den Rechtsstreit, sofern der Versicherte im Recht ist. Auch dies wird selbstverständlich im Vorfeld geprüft. Bei den meisten Versicherungen sind Schäden mit einer Versicherungssumme zwischen 500.000 Euro und fünf Millionen Euro abgedeckt. Der Versicherungsschutz bezieht sich jedoch häufig nur auf Europa. Bei längeren Aufenthalten im Ausland kann die private Haftpflichtversicherung weltweit ausgeweitet werden. Dafür ist dann jedoch eine geringe Mehrprämie fällig.
Auch wer über eine private Haftpflichtversicherung verfügt, sollte bei einem entstandenen Schaden keine direkte Zahlungszusage abgeben. Denn der Versicherer prüft zuerst, ob überhaupt die Berechtigung auf Schadenersatz besteht. Dabei gehen die Versicherer auch häufig nach bereits bearbeiteten Schadensfällen vor. Selbst Gerichtsurteile werden zur Begutachtung herangezogen. Es passiert jedoch eher seltener, dass Schadenfälle überhaupt vor Gericht verhandelt werden. Denn die Versicherer versuchen, die Kosten so gering wie möglich zu halten.
So umfangreich die versicherten Schadenfälle bei der privaten Haftpflichtversicherung sind, so umfangreich fallen auch die nicht mitversicherten Schäden aus. Diese sind in der Versicherungspolizze nachlesbar, können aber von Versicherer zu Versicherer variieren. In manchen Fällen sind bestimmte Schadenfälle separat versicherbar. Zu den Schäden, die nicht durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, gehören zum Beispiel eigene Schäden oder Ansprüche von Mitversicherten. Das heißt, dass ein Mitversicherter, zum Beispiel ein Kind des Versicherten oder der Ehegatte, keinen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann. Ebenfalls nicht versichert sind Ansprüche von Familienangehörigen, sofern dies nicht anders durch die Polizze geregelt ist. Weiterhin gehören zu den nicht versicherten Schäden auch Schäden, die durch die berufliche Tätigkeit entstanden, Verluste von Sachen, Schäden durch Bearbeitung, Benutzung, Verwahrung und Beförderung, vorsätzlich zugefügte Schäden, Strafen und viele mehr.
Die private Haftpflichtversicherung muss nur pro Haushalt abgeschlossen werden. Durch den Versicherten sind also im Haushalt lebende Ehegatten, Kinder, Eltern und in manchen Fällen auch Hausangestellte wie Putzfrauen, Babysitter etc. mitversichert, sofern diese am Wohnsitz des Versicherten gemeldet sind. Hier sollte jedoch immer auf die Versicherungsbedingungen geachtet werden. So sind zum Beispiel volljährige Kinder nicht automatisch mitversichert. Durch eine geringe Mehrprämie können sie jedoch in die private Haftpflichtversicherung mit aufgenommen werden. Erst wenn die volljährigen Kinder über eine eigene Haftpflicht- bzw. Haushaltsversicherung verfügen, sollten sie dann aus der eigenen Versicherung genommen werden. So können böse Überraschungen vermieden werden. Die Versicherer machen hier jedoch Unterschiede. So sind zum Beispiel Studenten, die das 25. Lebensjahr noch nicht beendet haben, bei den Eltern mitversichert. Aber dies sollte beim Versicherer erfragt oder in den Bedingungen nachgelesen werden.
Eine einzelne Person kann bereits ab 20 Euro pro Jahr privat haftpflichtversichert werden. Für Mitversicherte wie Ehegatten, Kinder usw. werden dann nur geringe Mehrprämien fällig. Bei Zweitwohnsitzen sollten für den zweiten Wohnsitz zusätzliche Haushalts- bzw. Haftpflichtversicherungen abgeschlossen werden. Bei einer zweiten Haushaltsversicherung aufgrund eines Zweitwohnsitzes kann man jedoch bei so manchem Versicherer einen Rabatt herausschlagen. Eine zusätzliche private Haftpflichtversicherung der im Zweitwohnsitz lebenden Personen ist dann jedoch nicht nötig, wenn diese bereits über die Haftpflichtversicherung des Erstwohnsitzes versichert sind.