Egal ob Geschäftsführer, Aufsichtsrat oder Vorstandsmitglied, in den höheren Berufen ist es so, dass diese Personen von Gesetzes wegen für eine fehlerhafte oder fehlende Entscheidung bzw. die Schäden oder die Folgen derer, verantwortlich und auch haftbar gemacht werden.
Da fehlerhafte Anweisungen oder Entscheidung unter Umständen bei großen Unternehmen zu Schäden in Millionenhöhe führen können, ist es wichtig, sich für den Fall der Fälle entsprechend abzusichern und eine so genannte „Directors and Officers“- Versicherung abzuschließen.
Deren Versicherungsleistung umfasst die Befriedigung von berechtigten Ansprüchen, die bei einem erlittenen Vermögensschaden entstanden sind und für die die Leitung des Unternehmens gerade zu stehen hat.
Des weiteren deckt eine solche Versicherung die Kosten die anfallen, wenn eine Prüfung der Haftungsfrage und die Abwehr unberechtigter Ansprüche erforderlich wird.
Jeder Führer eins Unternehmens haftet sowohl gesamt schuldnerisch als auch mit seinem gesamten privaten Vermögen, wenn die Sorgfaltspflicht durch einen Geschäftsführer verletzt wurde. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass er selbst nicht gegen die notwendige Sorgfalt verstoßen hat.
Die Umkehr der Beweislast ist oft sehr riskant und vor allem sehr einschneidend.
Der Abschluss einer D&O-Versicherung ist hier nicht nur empfehlenswert für den Geschäftsleiter oder den Vorstand selbst, sondern für das gesamte Unternehmen überhaupt.
Wichtig ist es, vor dem Abschluss dieser Versicherung eine fachliche kompetente Beratung durch einen Versicherungsmakler und gegebenenfalls der juristischen Abteilung der Firma einzuholen. Zum einen gibt es zu viele Anbieter auf dem Versicherungsmarkt, um deren Angebot überhaupt überblicken zu können, zum anderen sind die Verträge und die Bedingungen oft so komplex, dass eine Erläuterung der Konditionen hilfreich sein kann.
Außerdem hilft ein Vergleich der Anbieter, den Versicherer mit dem günstigsten Angebot selektieren zu können.