Krankenversicherungspflicht für jeden Bürger
In Deutschland besteht für alle Bürger Krankenversicherungspflicht. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten der Versicherung.
Alle Arbeiter und Angestellten, die unter einem bestimmten Bruttoverdienst liegen (2009 sind das 4050 € im Monat) müssen sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern. Wer zu diesem Personenkreis gehört und stabil über drei Jahre über dieser Verdienstgrenze liegt, sowie alle anderen Berufsgruppen, dürfen eine Private Krankenversicherung (PKV) wählen.
Etwa 85 % der Bevölkerung sind Mitglied einer GKV.
Beitragshöhe
Der Versicherungsbeitrag der GKV wird prozentual erhoben, wobei der Arbeitgeber ca. 50 % davon zahlt. Die Beitragsobergrenze ist ein Jahresverdienst von 44199 €.
Per Gesetz ist der Beitrag seit 2009 bei allen GKV gleich. Eventuell kann es zum Jahresende unterschiedliche Beitragsrückerstattungen, oder Bonuszahlungen geben.
In Familien, wo ein Ehepartner Geringverdiener ist, kann dieser über den Hauptverdiener in der GKV beitragsfrei mit versichert werden. Er hat den gleichen Leistungsanspruch, eines zahlendes Mitglied. Gleiches trifft für die minderjährigen Kinder ohne eigenem Einkommen zu.
Leistungen der GKV
Die Leistungen aller GKV richten sich nach einem einheitlich beschlossenen Leistungskatalog, der in der Regel Basisleistungen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit beinhaltet.
Was nicht im Leistungskatalog beschlossen wurde, wird nicht bezahlt. Im Leistungskatalog sind etwa 95 % der Kassenleistungen fest verankert. Mit Bonusprogrammen, oder besonderen Tarifen können die GKV geringe Unterschiede anbieten.
Zuzahlungen des Versicherten
Die Zuzahlungen zu den Leistungen haben sich in den letzten Jahren drastisch erhöht. Beim Arztbesuch muss der Kassenpatient einmal im Vierteljahr (in der Regel beim Hausarzt) 10 € zahlen. Mit Überweisungen können weitere Fachärzte aufgesucht werden. Zusätzliche 10 € werden im Quartal beim Zahnarztbesuch fällig.
Bei Medikamenten muss für das Rezept eine Gebühr entrichtet werden. Eigenanteile sind auch bei medizinischen Leistungen (Massagen, Krankenhausaufenthalt, Kur) zu zahlen. Bestimmte Medikamente müssen voll bezahlt werden.
Die Zuzahlungen und Eigenanteile wurden auf 2 % vom Jahresbruttoverdienst, chronisch kranke 1%, begrenzt. Bei Überschreitung kann eine Rückzahlung, oder Befreiung von der Zuzahlung bei der zuständigen GKV beantragt werden.
GKV im Ausland
Mit vielen Ländern bestehen Sozialabkommen, so dass die GKV auch in diesen Ländern zahlen. Die Bedingungen sind jedoch oft anders als in Deutschland. Teilweise gibt es in der Region überhaupt keinen Kassenarzt, oder Krankenhaus für Kassenpatienten. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung ist deshalb immer sinnvoll und kostet bis zu 6 Wochen nur sehr wenig. Mit der Auslandskrankenversicherung ist auch ein medizinisch notwendiger Krankenrücktransport versichert.