In der heutigen Zeit ist es leider so, dass das Ausüben gewisser Berufe ein kalkulierbares Risiko mit sich bringt. Entsteht dem Architekten zum Beispiel ein Fehler bei der der Zeichnung eines Bauplanes, stimmt unter Umständen die komplette Statik nicht, was einen enormen Schaden nach sich ziehen würden, wenn tragende Wände im nach hinein zusätzlich verstärkt werden müssen.
Hierfür wird der Architekt als Verantwortlicher in die Haftung genommen und muss für den entstandenen Schaden gerade stehen.
Für diesen und viele andere Fälle ist es im Vorfeld empfehlenswert, sich mit einer entsprechenden Versicherung zu schützen und abzusichern, da solche Ereignisse im schlimmsten Fall das Aus der Karriere bzw. das berufliche Ende bedeuten können.
Die so genannte Berufshaftpflichtversicherung ist deshalb von großer Wichtigkeit und sollte für jeden eine Überlegung wert sein, wenn Dritte durch die Ausübung der beruflichen Tätigkeit einen Schaden erleiden könnten. Ebenso ist diese Wichtigkeit von Bedeutung, wenn Schäden durch angestelltes Personal bzw. Mitarbeiter des Versicherungsnehmers entstehen könnten. Je nach Bedarf des Berufsbildes können mit der Berufshaftpflichtversicherung Personen- und Sachschäden und Vermögensschäden versichert werden. Dies beinhaltet zum Beispiel die Kosten für Heilbehandlungen oder Schmerzensgeld, Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten oder den Verdienst- und den Nutzungs- oder Gewinnausfall.
Im Schadensfall prüft das Versicherungsunternehmen ob der Versicherte überhaupt aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen haftpflichtig ist und ob die Höhe der gemachten Ansprüche gerechtfertigt ist. Bei gerechtfertigten Ansprüchen tritt das Versicherungsunternehmen ein und zahlt die Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme. Sind die Ansprüche unberechtigt oder überhöht, werden diese durch die Versicherung auch notfalls vor Gericht abgewehrt.
Der Beitrag für diese Versicherung orientiert sich an den Kriterien, die für den Umfang der Haftpflicht wichtig sind.