Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer ist eine Art der Besteuerung, bei der es nicht um eine nachträgliche Veranlagung geht wie beispielsweise bei der Einkommensteuer, sondern um eine Abgeltung der Steuerschuld durch Zahlung eines pauschalen Steuersatzes. In vielen Staaten wurde die Abgeltungssteuer im Zuge der Besteuerung von Kapitalerträgen eingeführt, um die Prozedur übersichtlicher und unbürokratischer zu gestalten. Im Zuge der Einführung der Abgeltungssteuern für Kapitalerträge wurden diese fast überall günstiger besteuert, als andere Einkommensarten.

In Deutschland ist die Einführung der Abgeltungssteuer seit 2009 geplant und auch hier wird sich die Besteuerung der Kapitalerträge grundsätzlich ändern. Wer bisher beispielweise ein Festgeldkonto eröffnet hat, musste auf die Zinserträge eine sogenannte Zinsabschlagsteuer in Höhe von 30% plus Solidaritätszuschlag zahlen. Diese Zinsabschlagsteuer wurde direkt vom Finanzanbieter an das Finanzamt weitergeleitet. Am Ende des Jahres erhielt man darüber eine Bescheinigung für das Finanzamt und konnte die bereits gezahlten Zinsabschlagsteuern mit der Einkommensteuer verrechnen, die auf die Kapitalerträge anfiel. Lag der persönliche Steuersatz über den 30%, wurde eine Nachzahlung fällig, lag er drunter, bekam man den Differenzbetrag erstattet.

Mit Einführung der Abgeltungssteuer ändert sich dies jedoch, denn dann werden lediglich noch 25% Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer fällig und damit ist die Steuerschuld abgegolten. Eine Veranlagung der Kapitalerträge zur Einkommensteuer findet dann nicht mehr statt. Dies bringt sowohl Vorteile, als auch Nachteile für die Anleger mit sich, wobei es hier auch auf die jeweilige Anlageform ankommt.

Anlagen, die vorher rein auf Zinserträgen basiert haben wie zum Beispiel ein Sparbuch, Tagesgeld oder Festgeld, genießen eher die Vorteile der Abgeltungssteuer, da der Steuersatz von 25% oftmals unter dem persönlichen Einkommensteuersatz liegt und die Anlagen damit steuerlich attraktiver werden. Sollte der persönliche Steuersatz unter 25% liegen, kann man sich durch eine Veranlagung auf Antrag die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer vom Finanzamt zurückholen.

Dagegen müssen Anleger, die auf Anlagen mit Kursgewinnen setzen, einige steuerliche Nachteile in Kauf nehmen, da die Spekulationsfrist abgeschafft wurde, nach der Kursgewinne nach Ablauf einer Frist von 12 Monaten steuerfrei realisierbar waren. Ab 2009 gilt für alle Kursgewinne eine generelle Steuerpflicht in Höhe von 25%, wobei wirklich keine Ausnahme gemacht wird. Auch das Halbeinkünfteverfahren bei Dividenden wurde abgeschafft, was zur Folge hat, dass Dividenden zukünftig ebenfalls voll mit 25% besteuert werden. Somit werden durch die Abgeltungssteuer insbesondere Wertpapiere und Zertifikate stark benachteiligt.

Renten- und Lebensversicherungen, die ein Riester-Zertifikat haben, sind durch die neuen Regelungen der Abgeltungssteuer hingegen kaum betroffen, da diese eine steuerliche Sonderbehandlung erhalten.

Die Abgeltungssteuer in Deutschland ist bereits vor ihrer Einführung massiv in die Kritik geraten, weil die generelle Steuerpflicht für Spekulationsgewinne eine herbe Einbuße für viele Anleger darstellt und außerdem in Europa sonst auch nirgends praktiziert wird. Es bleibt abzuwarten, ob die von experten befürchtete Kapitalflucht eintritt, oder ob die bedenken übertrieben waren.

Verfasst von David Reisner

Der Finanz Blog in Österreich wird bereits seit 2007 von mir, David Reisner, betrieben.

Als Experte für Online Marketing und Finanzen in Österreich gibt es hier aktuelle Tipps, Vergleiche und Informationen zu Finanzprodukten, Tarifen und Finanz Nachrichten aus Österreich & der Welt. Privat gelten meine Interessen dem Tanzen, Musik, dem Besuch von regionalen Veranstaltungen und Neuigkeiten aus Technik, Wirtschaft und Wissenschaft.

Ich wohne aktuell in Graz und freue mich immer, neue Dinge kennenzulernen und neue Orte zu entdecken.