Freiberufler und krank – was nun? Im Krankheitsfall erhalten Angestellte im Regelfall ihr Arbeitsentgelt weiter. Sollte sich die Arbeitsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum hin ziehen, wird aus der Entgeldfortzahlung das Krankengeld. Durch die Krankenkassen getragen, steht es jedem Arbeitnehmer und Angestellten zu. Was aber tun, wenn man sein eigener Chef ist. Wer kommt dann für den Ausfall der Arbeitskraft auf?
Wer sich selbständig macht sollte neben den üblichen Versicherungen auch dafür Vorsorge treffen, dass ein gebrochenes Bein oder eine Operation dafür sorgt, die Leitung der eigenen Firma ruhen zu lassen. Die Krankenkassen bieten zwei Möglichkeiten an, um auch Freiberuflern die Chance zu geben, weiterhin auf ein Einkommen zurückgreifen zu können. Vorausgesetzt wird immer der Nachweis über das tatsächliche Einkommen, ohne diesen wird kein Versicherer zahlen.
Auf der einen Seite kann zu der bestehenden Krankenversicherung eine zusätzliche Tagegeld – Versicherung abgeschlossen werden. Da Krankengeld der Versicherung und das tatsächliche Einkommen in den wenigsten Fällen deckungsgleich sind, empfiehlt es sich, gerade den Differenzbetrag zu versichern. Als Alternative dazu kann man sich bei seiner Krankenkasse auch ohne Krankengeldanspruch versichern und schließt eine private Versicherung für das Tagegeld ab. Mitglieder einer Krankenvollversicherung brauchen sich hier keine Sorgen machen. Die Einkommensfortzahlung ist in den Tarifen mit enthalten.
Vor dem Abschluss einer Tagegeldversicherung ist es ratsam, sich Gedanken darüber zu machen, wie lange man ohne die Leistungen der Versicherer auskommt. Wer ab dem Tag der Krankschreibung auf sein Tagegeld besteht, muss natürlich mit höheren Beiträgen rechnen. An dieser Stelle lohnt sich rechen und vergleichen. Je später man die Leistung in Anspruch nimmt, umso stärker sinken die monatlichen Einzahlungen.