Jede Versicherungsgesellschaft ist bestrebt, möglichst viele Versicherungen bei ihren Kunden abzuschließen. Während auf eine ganze Reihe der versicherbaren Risiken verzichtet werden kann, sollte eine Police über eine abgeschlossene Gebäudeversicherung bei Hauseigentümern nicht fehlen. Denn eine Gebäudeversicherung zahlt z. B. dann, wenn das Haus infolge eines Brandes teilweise oder ganz zerstört wurde. Ist der Eintritt eines solchen Versicherungsfalles der worst case, wo die Gesellschaft die Kosten für den Neuaufbau des Hauses übernimmt, so zahlt sie auch dann, wenn aufgrund eines starken Sturmes Dachziegel vom Haus fallen und ersetzt werden müssen.
Prämie höher, wenn Objekt in Gefahrenzone liegt
Bei Abschluss der Gebäudeversicherung muss jeder Versicherungsnehmer für sich entscheiden, welche Risiken für ihn wichtig sind. In der Regel sind im Versicherungsumfang Schäden versichert, die bei Feuer, Sturm und Hagel auftreten. Auch Erdbeben- oder Hochwasserschäden übernimmt die Versicherungsgesellschaft. Dabei ist aber zu beachten, dass die Prämie für ein Objekt, was in einem Erdbeben gefährdeten Gebiet liegt, höher angesetzt wird, da das Versicherungsrisiko und somit der Eintritt des Versicherungsfalles einfach größer ist. Das gleiche gilt ebenso bei Gebäuden, die in Gebieten liegen, wo oftmals mit Hochwasser zu rechnen ist. Stellt sich erstmals eine solche Naturkatastrophe ein, so schießen die Prämien im Anschluss in die Höhe, was beim legendären Oder-Hochwasser vor Jahren zu registrieren war.
Günstige Gebäudeversicherung über Online-Anbieter
Dass niemand gerne mehr zahlt als er muss, ist besonders bei Versicherungen immer wieder ein Thema. Daher schließen immer mehr Menschen ihre Versicherungen bei einem Online-Anbieter ab. So ist auch die Prämie für Gebäudeversicherungen bei einem Online-Anbieter meist günstiger als bei Versicherungen mit Außendienst. Denn gerade dieser verschlingt mit seinen Personal- und Verwaltungskosten einen Großteil der Kosten, die sich Online-Anbieter sparen. Denn wer im Internet eine Versicherung abschließt, ist selbst Handelnder. Der Anbieter überprüft lediglich den Antrag und nimmt ihn an.
Auch eine Gebäudehaftpflichtversicherung mit einschließen
Während die Gebäudeversicherung sich eher auf die Begleichung der materiellen Schäden konzentriert, sollte ein Hausbesitzer auch die Gebäudehaftpflichtversicherung mit abschließen. Denn herabfallende Dachziegel können ebenso Unfälle bei Passanten verursachen wie rutschiges Laub auf dem Gehsteig. Die Kosten für die Genesung und Rehabilitation des Unfallopfers werden nur übernommen, wenn eine Gebäudehaftpflichtversicherung ab