Landwirte haben zur Erledigung ihrer täglichen Arbeit sehr teure und sensible Maschinen im Betrieb, die durch mögliche Fehler bei der Bedienung, Konstruktionsfehler oder Kurzschlüsse ständigen Risiken ausgesetzt sind.
Entsteht ein Schaden an einer solchen Maschine, kann dieser sehr kostenintensiv werden und mitunter muss die Arbeit dann auch vorerst ruhen.
Da man in der Landwirtschaft aber auf die Maschinen angewiesen ist, um das Geschäft am Laufen zu halten und um den Gewinn bzw. den Ertrag zu sichern, sollte man sich mit einer entsprechenden Versicherung gegen diese Schäden absichern.
Eine so genannte landwirtschaftliche Maschinenversicherung bietet gegen unvorhergesehene Sachschäden und bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub einen sicheren Schutz für den Versicherungsnehmer.
So sind auch Schadensfälle durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsfehler, Überstrom, Überspannung und Kurzschlüsse und auch das Versagen von Regel- und Sicherheitseinrichtungen abgesichert und im Schutz enthalten.
Soweit in der Versicherungspolice nichts anderes angegeben ist bzw. ein ausdrücklicher Ausschluss genannt wird, gilt bei der Maschinenversicherung die so genannte Allgefahren-Versicherung, womit man praktisch gegen alle Gefahren versichert ist.
Als Versicherungsnehmer ist es möglich, fahrbare als auch transportable Geräte, wie zum Beispiel Mähdrescher, Häcksler, oder Bodenbearbeitungsmaschinen und auch Maschinen und Anlagen wie zum Beispiel Silos, Fütterungsanlagen und Stromaggregate zu versichern.
Entsteht ein Teilschaden an einer dieser Maschinen oder an einer Anlage, leistet die Versicherung eine Entschädigung in Höhe der anfallenden Kosten für die Reparatur.
Bei einem Totalschaden wird der Zeitwert gezahlt, wobei der eventuelle Restwert abgezogen wird. Zu beachten ist, dass die Entschädigung bzw. die Leistung der Versicherung um den zuvor im Vertrag vereinbarten Selbstbehalt gekürzt wird.