Kollektivvertrag Österreich 2026: Gehalt, Rechte & welcher gilt?

Kollektivvertrag in Österreich (KI, Symbolbild)
Kollektivvertrag in Österreich (KI, Symbolbild)

Stand: 28. August 2026. Ein Kollektivvertrag – kurz KV – legt in Österreich wichtige Mindeststandards für Arbeitsverhältnisse fest. Dazu können Mindestlöhne und Mindestgehälter, Arbeitszeit, Überstunden, Zulagen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Kündigungsbestimmungen gehören. Für Arbeitnehmer:innen ist deshalb nicht nur wichtig, ob ein Kollektivvertrag gilt, sondern auch welcher KV angewendet wird und wie die eigene Tätigkeit darin eingestuft ist.

Ein häufiger Irrtum: Nicht allein der erlernte oder tatsächlich ausgeübte Beruf entscheidet über den Kollektivvertrag. Maßgeblich ist grundsätzlich, welchem Arbeitgeberverband beziehungsweise welchem fachlichen Bereich der Arbeitgeber zugeordnet ist. Auch eine bereits vereinbarte Überzahlung über dem kollektivvertraglichen Mindestgehalt bedeutet nicht automatisch, dass jede spätere KV-Erhöhung das tatsächliche Gehalt im selben Ausmaß erhöht.

Frage Kurzantwort
Was ist ein Kollektivvertrag? Eine schriftliche Vereinbarung kollektivvertragsfähiger Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen über Arbeitsbedingungen.
Was regelt ein KV? Je nach Vertrag unter anderem Mindestentgelt, Einstufung, Arbeitszeit, Zuschläge, Sonderzahlungen und Kündigungsbestimmungen.
Welcher Kollektivvertrag gilt? Das richtet sich grundsätzlich nach der kollektivvertraglichen Zugehörigkeit des Arbeitgebers beziehungsweise des Betriebs oder Betriebsteils.
Muss ich Gewerkschaftsmitglied sein? Nein. Die Anwendung eines Kollektivvertrags hängt nicht davon ab, ob die einzelne Arbeitnehmerin oder der einzelne Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglied ist.
Darf der Arbeitsvertrag schlechter sein? Kollektivvertragliche Mindeststandards dürfen durch den Einzelarbeitsvertrag grundsätzlich nicht verschlechtert werden.
Sind Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld gesetzlich garantiert? Bei privaten Arbeitsverhältnissen besteht kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch. Anspruch, Höhe und Fälligkeit ergeben sich meist aus Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag.

Was ein Kollektivvertrag in Österreich regelt

Kollektivverträge werden zwischen kollektivvertragsfähigen Interessenvertretungen abgeschlossen. Auf Arbeitgeberseite sind dies häufig Fachverbände beziehungsweise Fachgruppen der Wirtschaftskammerorganisation. Daneben gibt es auch private Arbeitgeberverbände mit eigenen Kollektivverträgen. Auf Arbeitnehmerseite spielen insbesondere die Gewerkschaften des Österreichischen Gewerkschaftsbundes eine zentrale Rolle.

Der Kollektivvertrag ergänzt die gesetzlichen arbeitsrechtlichen Regelungen. Er schafft damit nicht ein völlig eigenes Arbeitsrecht, sondern legt innerhalb seines fachlichen, räumlichen und persönlichen Geltungsbereichs zusätzliche beziehungsweise konkretere Regeln fest.

Typische Inhalte eines Kollektivvertrags

  • Mindestlohn oder Mindestgrundgehalt: Unter welchen Betrag die Entlohnung bei richtiger Einstufung grundsätzlich nicht fallen darf.
  • Verwendungs-, Beschäftigungs- oder Lohngruppen: Welche Tätigkeit welcher Gehalts- oder Lohngruppe zugeordnet wird.
  • Berufs- und Verwendungsgruppenjahre: Manche Kollektivverträge sehen abhängig von Dienstzeit oder anzurechnenden Zeiten weitere Gehaltsstufen vor.
  • Arbeitszeit: Regelungen zur Normalarbeitszeit, Arbeitszeitverteilung oder zu bestimmten Arbeitszeitmodellen.
  • Mehrarbeit und Überstunden: Zuschläge, Berechnung oder besondere Regelungen für zusätzliche Arbeitsleistung.
  • Zulagen und Zuschläge: Beispielsweise für Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit, bestimmte Tätigkeiten oder besondere Belastungen.
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld: Anspruch, Berechnung und Fälligkeit der Sonderzahlungen.
  • Kündigungsbestimmungen: Je nach KV können Kündigungsfristen, Kündigungstermine oder ergänzende Schutzbestimmungen geregelt sein.
  • Dienstreisen und Aufwandsersatz: Manche Kollektivverträge enthalten Bestimmungen über Taggeld, Nächtigung, Kilometergeld oder andere Reiseaufwendungen.

Welche dieser Punkte tatsächlich enthalten sind und wie sie ausgestaltet werden, hängt vom konkreten Kollektivvertrag ab. Deshalb sollte niemals von einer Regel aus einer Branche automatisch auf eine andere Branche geschlossen werden.

Kollektivvertrag, Gesetz, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag unterscheiden

Regelungsebene Was sie vereinfacht gesagt regelt
Gesetz Allgemeine arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen und zwingende Mindeststandards.
Kollektivvertrag Zusätzliche beziehungsweise konkretisierte Mindeststandards für seinen fachlichen, räumlichen und persönlichen Geltungsbereich.
Betriebsvereinbarung Betriebliche Regelungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat in gesetzlich vorgesehenen Bereichen.
Arbeitsvertrag Individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in.

Der Arbeitsvertrag kann kollektivvertragliche Mindeststandards grundsätzlich nicht einfach beseitigen oder verschlechtern. Das Arbeitsverfassungsgesetz sieht für Sondervereinbarungen insbesondere das sogenannte Günstigkeitsprinzip vor: Abweichende einzelvertragliche Regelungen können zulässig sein, wenn sie für Arbeitnehmer:innen günstiger sind oder einen Bereich betreffen, der im Kollektivvertrag nicht geregelt ist.

Nicht jede zusätzliche Arbeitgeberleistung stammt allerdings aus einem Kollektivvertrag. Freiwillige Benefits, einzelvertragliche Zusagen oder betriebliche Modelle müssen davon getrennt betrachtet werden. Ein Beispiel dafür ist die betriebliche Zukunftssicherung in Österreich.

Welcher Kollektivvertrag gilt für mein Arbeitsverhältnis?

Die Antwort richtet sich grundsätzlich nicht danach, welchen Beruf eine Person erlernt hat oder welche Berufsbezeichnung auf der Visitenkarte steht. Entscheidend ist vor allem die kollektivvertragliche Zugehörigkeit des Arbeitgebers und damit regelmäßig dessen fachliche beziehungsweise gewerberechtliche Zuordnung.

Ein anschauliches Beispiel: Ein Buchhalter, der für ein Hotel arbeitet, unterliegt nicht automatisch einem eigenen „Buchhalter-Kollektivvertrag“. Für ihn kann der für den Hotel- beziehungsweise Gastgewerbebetrieb geltende Kollektivvertrag maßgeblich sein.

Komplizierter wird es bei Unternehmen mit mehreren Gewerbeberechtigungen, verschiedenen Betrieben oder organisatorisch klar getrennten Betriebsteilen. Dann kann geprüft werden müssen, welchem Bereich die jeweilige Beschäftigung fachlich und organisatorisch zuzuordnen ist. Fehlt eine klare organisatorische Trennung, können weitere gesetzliche Zuordnungsregeln entscheidend werden.

Wichtig: Ein Arbeitsverhältnis wird nicht dadurch kollektivvertragsfrei, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer keiner Gewerkschaft angehört. Ist der Arbeitgeber kollektivvertragsgebunden und fällt das Arbeitsverhältnis in den Geltungsbereich, wirkt der Kollektivvertrag grundsätzlich auch für nicht gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte.

Dienstzettel, Einstufung und Gehaltstabelle prüfen

Wer wissen möchte, ob das eigene Gehalt korrekt ist, sollte nicht nur den Namen des Kollektivvertrags feststellen. Ebenso wichtig ist die richtige Einstufung innerhalb des KV.

  1. Dienstzettel oder Arbeitsvertrag ansehen: Dort sollten die wesentlichen Angaben zu Entgelt und kollektivvertraglicher Zuordnung nachvollziehbar sein.
  2. Aktuellen Kollektivvertrag beschaffen: Der geltende KV muss im Betrieb für Arbeitnehmer:innen zugänglich sein. Aktuelle Fassungen gibt es außerdem über die Kollektivvertragsangebote von WKO und ÖGB.
  3. Beschäftigungs- oder Verwendungsgruppe prüfen: Die tatsächlichen Aufgaben mit den Tätigkeitsmerkmalen des Kollektivvertrags vergleichen.
  4. Gehalts- oder Lohntabelle kontrollieren: Nicht nur die Gruppe, sondern gegebenenfalls auch relevante Gruppen- oder Verwendungsjahre beachten.
  5. Ist-Gehalt mit Mindestentgelt vergleichen: Das tatsächlich vereinbarte Grundentgelt darf das anwendbare kollektivvertragliche Mindestentgelt grundsätzlich nicht unterschreiten.

Bei einer Betriebsübernahme ist die richtige kollektivvertragliche Zuordnung auch aus Sicht des neuen Unternehmens wichtig. Dienstverträge, Kollektivvertrag, offene Urlaube, Überstunden und sonstige Personalverpflichtungen gehören deshalb in eine sorgfältige Prüfung. Mehr dazu erklärt unser Ratgeber zur Unternehmensnachfolge in Österreich.

Mindestgehalt, Überzahlung, Urlaubsgeld und jährliche Erhöhungen

Österreich besitzt keinen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn, der für sämtliche privaten Arbeitsverhältnisse denselben Mindestbetrag festlegt. Für sehr viele Beschäftigte ergeben sich verbindliche Mindestentgelte stattdessen aus dem jeweils anwendbaren Kollektivvertrag beziehungsweise aus anderen arbeitsrechtlichen Mindestentgeltregelungen.

Das kollektivvertragliche Mindestgehalt ist dabei nicht automatisch das tatsächliche Gehalt. Viele Arbeitnehmer:innen verdienen mehr und sind damit kollektivvertraglich „überzahlt“.

Begriff Bedeutung
KV-Mindestgehalt Mindestbetrag, der sich aus der korrekten Einstufung und der aktuellen Gehaltstabelle ergibt.
Ist-Gehalt Das tatsächlich vereinbarte beziehungsweise bezahlte Gehalt.
Überzahlung Differenz, wenn das Ist-Gehalt über dem kollektivvertraglichen Mindestgehalt liegt.
Erhöhung der KV-Mindestgehälter Neue Mindestwerte im Kollektivvertrag. Wer danach unter dem neuen Mindestwert liegen würde, muss entsprechend angehoben werden.
Ist-Gehaltserhöhung Erhöhung tatsächlich ausbezahlter, bereits über dem KV liegender Gehälter. Ob sie verpflichtend ist, hängt vom konkreten KV-Abschluss beziehungsweise von der individuellen Vereinbarung ab.

Genau hier entsteht häufig ein Missverständnis: Wird beispielsweise öffentlich über eine Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter berichtet, bedeutet dies nicht automatisch, dass jedes bestehende Gehalt um denselben Prozentsatz steigt. Bei bereits überzahlten Arbeitnehmer:innen muss geprüft werden, ob zusätzlich eine sogenannte Ist-Lohn- oder Ist-Gehaltserhöhung vereinbart wurde.

Auch bei Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld lohnt der Blick in den konkreten Vertrag. Die häufig als 13. und 14. Gehalt bezeichneten Sonderzahlungen sind bei privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen nicht allgemein durch ein einheitliches gesetzliches Recht garantiert. Anspruch, Höhe, Berechnung und Fälligkeit ergeben sich typischerweise aus dem Kollektivvertrag oder aus einer individuellen arbeitsvertraglichen Vereinbarung.

Das ist auch der Grund, warum Aussagen wie „In Österreich bekommt jeder automatisch ein 13. und 14. Gehalt“ zu pauschal sind. In kollektivvertraglich erfassten Branchen sind Sonderzahlungen sehr verbreitet – entscheidend bleibt aber die tatsächlich anwendbare Rechtsgrundlage.

Kollektivvertrag finden, kontrollieren und Fehler erkennen

Arbeitnehmer:innen sollten ihren Kollektivvertrag nicht erst dann suchen, wenn bereits ein Konflikt über das Gehalt entstanden ist. Besonders sinnvoll ist eine Kontrolle beim Eintritt in ein Unternehmen, bei einer Änderung der Tätigkeit, bei einer Beförderung, nach mehreren Dienstjahren sowie nach einem neuen KV-Abschluss.

  • Welcher Kollektivvertrag ist im Dienstzettel beziehungsweise Arbeitsvertrag angegeben?
  • Passt dieser KV tatsächlich zum Arbeitgeber und zum Betrieb?
  • Welche Beschäftigungs-, Lohn- oder Verwendungsgruppe wurde eingetragen?
  • Entsprechen die tatsächlichen Aufgaben dieser Einstufung?
  • Wurden relevante Verwendungs- oder Berufsjahre berücksichtigt?
  • Liegt das Grundgehalt mindestens auf dem aktuellen KV-Niveau?
  • Welche Zulagen oder Zuschläge stehen laut KV zu?
  • Wie werden Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld berechnet?
  • Gab es beim letzten KV-Abschluss nur eine Mindestgehaltserhöhung oder auch eine Ist-Erhöhung?
  • Welche Kündigungsfristen und Kündigungstermine gelten im konkreten Fall?

Bestehen Zweifel, können Personalabteilung, Betriebsrat, zuständige Gewerkschaft, Wirtschaftskammer oder Arbeiterkammer bei der Einordnung helfen. Bei möglichen Entgeltdifferenzen sollte nicht unnötig lange gewartet werden: Je nach Anspruch können gesetzliche, kollektivvertragliche oder vertragliche Verfalls- und Verjährungsfristen eine Rolle spielen.

Auch die amtliche Veröffentlichung hat sich seit der ursprünglichen Fassung dieses Beitrags aus dem Jahr 2008 verändert. Kollektivverträge werden nach ihrem Abschluss bei der zuständigen Stelle hinterlegt und amtlich kundgemacht. Für aktuelle amtliche Veröffentlichungen ist heute insbesondere die Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) relevant. Sie hat das frühere gedruckte Amtsblatt zur Wiener Zeitung als digitales Amtsblatt ersetzt.

Häufige Fragen zum Kollektivvertrag

Was ist ein Kollektivvertrag einfach erklärt?

Ein Kollektivvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen kollektivvertragsfähigen Vertretungen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Er legt für seinen Geltungsbereich verbindliche Arbeitsbedingungen und Mindeststandards fest.

Welcher Kollektivvertrag gilt für mich?

Entscheidend ist grundsätzlich die kollektivvertragliche Zugehörigkeit des Arbeitgebers beziehungsweise die fachliche Zuordnung des Betriebs oder Betriebsteils. Die eigene Berufsbezeichnung allein reicht zur Bestimmung nicht aus.

Muss der Kollektivvertrag im Dienstzettel stehen?

Der Dienstzettel enthält wesentliche Angaben zum Arbeitsverhältnis. Dazu gehören insbesondere Informationen zur Entlohnung und zur anzuwendenden kollektivrechtlichen Regelung. Der geltende Kollektivvertrag muss außerdem im Betrieb zur Einsicht zugänglich sein.

Gilt der Kollektivvertrag auch ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft?

Ja. Ist das Arbeitsverhältnis vom Kollektivvertrag erfasst, hängt dessen Anwendung grundsätzlich nicht davon ab, ob die einzelne Arbeitnehmerin oder der einzelne Arbeitnehmer Mitglied der Gewerkschaft ist.

Darf mein Arbeitsvertrag weniger Gehalt als der Kollektivvertrag vorsehen?

Das korrekt ermittelte kollektivvertragliche Mindestentgelt darf grundsätzlich nicht durch eine schlechtere einzelvertragliche Vereinbarung unterschritten werden. Entscheidend ist allerdings, dass Kollektivvertrag, Einstufung und relevante Gehaltsstufe richtig bestimmt wurden.

Bekomme ich automatisch jedes Jahr eine Gehaltserhöhung?

Nein. Steigt das kollektivvertragliche Mindestgehalt, muss jedenfalls sichergestellt sein, dass das tatsächliche Gehalt nicht unter dem neuen Mindestwert liegt. Wer bereits darüber verdient, erhält eine zusätzliche Erhöhung des Ist-Gehalts nur, wenn der konkrete KV-Abschluss oder eine andere Vereinbarung dies vorsieht.

Sind Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld gesetzlich vorgeschrieben?

Bei privaten Arbeitsverhältnissen besteht kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Die Ansprüche ergeben sich insbesondere aus dem anwendbaren Kollektivvertrag oder aus dem Arbeitsvertrag.

Wo finde ich den aktuellen Kollektivvertrag?

Ein erster Blick gehört in den Dienstzettel beziehungsweise Arbeitsvertrag. Der geltende KV muss im Betrieb zugänglich sein. Aktuelle Kollektivvertragstexte und Lohn- beziehungsweise Gehaltstabellen können außerdem insbesondere über die Datenbanken von WKO und ÖGB recherchiert werden. Amtliche Veröffentlichungen sind über EVI zugänglich.

Quellenbasis 2026

  • oesterreich.gv.at – Kollektivvertrag sowie Gesetze und Rechtstexte
  • Wirtschaftskammer Österreich – Kollektivvertrag: Basis-Infos und Grundlagen
  • Arbeiterkammer – Kollektivvertrag
  • Arbeiterkammer – So viel Lohn steht mir zu
  • Arbeiterkammer – Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • RIS – Arbeitsverfassungsgesetz, aktuelle konsolidierte Fassung
  • EVI – Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle arbeitsrechtliche Beratung. Welcher Kollektivvertrag, welche Einstufung und welche Ansprüche im Einzelfall gelten, sollte anhand des konkreten Arbeitsverhältnisses geprüft werden.

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Written by Chefredaktion Finanz Blog

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