Ein Kollektivvertrag ist ein Tarifvertrag, der jeweils für eine gesamte Branche (zum Beispiel Finanzwesen, Bauwesen, etc) gültig ist. Abgeschlossen und verhandelt werden die jeweiligen Kollektivverträge durch die Kollektivvertragspartner. In den meisten Fällen sind dies die Wirtschaftskammer und die jeweilige Gewerkschaft in Vertretung der Arbeiter.
Zusätzlich zu den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen (in Österreich) werden weitere Dinge verhandelt, die dann für alle Parteien, die am Kollektivvertrag mitwirken rechtsgültig sind.
Vor allem wichtig ist hierbei die Regelung in Bezug auf die Mindestlöhne, Arbeitszeit/Arbeitszeitverteilung und Gehälter.
Auch die Gründe für eine Dienstverhinderung, die jeweiligen Kündigungsfristen/Termine sind im Kollektivvertrag geregelt. Auch die Höhe des Urlaubgeldes und Weihnachtsgelds wird im Kollektivvertrag geregelt.
Der Vorteil bei einem Kollektivvertrag liegt darin, das Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer klare Bedingungen haben, denen sie folgen müssen.
Eine Schlechterstellung als im Kollektivvertrag vorgesehen darf nicht geschehen, egal in welchem Betrieb innerhalb einer Branche.
Eine Information über den gültigen und aktuellen Kollektivvertrag ist notwendig, dieser ist oft im Intranet zu finden. die Verhandlungen über Änderungen finden jährlich statt und dauern oft mehrere Wochen.
Der Kollektivvertrag muss beim Bundesministerium für Wirtschaft/Arbeit aufgelegt werden und ist zusätzlich im Amtsblatt der Wiener Zeitung bekanntzugeben.