Immobilien Makler in Österreich

In Filmen erscheinen sie als zwielichtige Schlitzohre und wohlhabende Betrüger, die jungen Paare Ruinen zu unsittlichen Preisen andrehen oder älteren Damen die Häuser für Spottpreise abluchsen. Aber was genau ist ein Immobilienmakler?Nun meist sind es selbstständige Gewerbetreibende, die eine behördliche Anmeldung und eine Erlaubnis für ihre Geschäfte benötigen. Diese gestattet dem Immobilien Makler die Vermittlung von Abschlüssen bzw. die Möglichkeit von Abschlüssen von Verträgen über Grundstücke, Immobilien, grundstücksgleiche Rechte sowie vermietete Wohn- und Gewerberäume. Sind seine Bemühungen von Erfolg gekrönt, erhält er eine Maklerprovision, die so genannte Courtage. Aber damit der Makler überhaupt aktiv werden kann bedarf es eines Maklervertrages mit einem Auftraggeber, der entweder eine Immobilie oder Ähnliches sucht oder verkaufen möchte. Im Vertrag ist auch die Maklerprovision enthalten. Solche Verträge können auch durchaus mündlich oder durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden.

Die Randbedingungen des Maklergeschäfts, besonders im Bezug auf die Provision, variieren von Land zu Land. In Österreich kann die Courtage erst nach dem erfolgreichen Abschluss eines Verkaufs-, Miet- oder Pachtvertrages gezahlt werden. Die Provision kann mit dem Makler theoretisch frei vereinbart werden, hält sich aber meist an regionale Bedingungen. Jedes Bundesland hat eine ortsübliche Provision. Diese zahlt in den meisten Fällen der Käufer, kann aber auch zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden. In Österreich wird dazu noch eine Mehrwertsteuer fällig. Und bei konkreten Problemen kann man sich an einen der zahlreichen ortsansässigen Immobilienverbände wenden.

Wenn Sie dem Thema Immobilien Makler dennoch mit Skepsis begegnen, so gibt es eine Auswahl von Kriterien die Ihnen Aufschluss über deren Professionalität geben. Als Erstes müssen Immobilien Makler bestens über Preise und Mieten auf dem hiesigen Markt informiert sein und Sie sofort darüber in Kenntnis setzen können. Des Weiteren sollten Sie die Referenzen des Maklers prüfen. Ein mehrjähriges Maß praktischer Erfahrung ist empfehlenswert. Wenn Sie auf die Arbeitsweise des Immobilien Maklers achten, so sollten Sie sich erkundigen ob er bestimmte Punkte sehr sorgfältig erfüllt. Dazu gehört die ansprechende Bewerbung Ihrer Immobilie durch eine treffende Beschreibung, Fotos und Promotion im Internet und natürlich das Durchführen von Besichtigungen mit Interessenten. Dabei sind die Preisverhandlungen stets mit dem Kunden gemeinsam durchzuführen und An – wie Vorrauszahlungen für unvollendete Vertragsabschlüsse sind von vornherein unseriös. Auch über geeignete Interessenten sollte der Makler den Kunden beraten und auch nach Vertragsabschluss noch für Fragen und Anliegen zur Immobilie offen sein. Und zu guter letzt sollte der Immobilien Makler über eine Vermögens-Haftpflichtversicherung verfügen. Diese schützt vor Schäden, die durch Fehler des Maklers entstanden sind.

Was muss der Maklervertrag enthalten und wann ist er gültig? Wie jeder Vertrag muss auch der Maklervertrag von allen Vertragsparteien angenommen werden und der Kunde muss über alle Details informiert werden. Insbesondere sollte er über die Höhe der Provision für den Makler bescheid wissen. Im Gegenzug muss der Makler seine Vermittlungstätigkeit aufnehmen und nachweisen. Man unterscheidet drei Formen von Maklerverträgen: den Einfachen Maklervertrag, den Normalen Makleralleinvertrag und den Qualifizierten Makleralleinvertrag. Diese unterscheiden sich hauptsächlich durch die jeweiligen Pflichten des Maklers. Im Einfachen Maklervertrag ist der Immobilien Makler nicht verpflichtet tätig zu werden.

Bei diesem können mehrere Makler engagiert werden nach dem Prinzip, dass der erste der erfolgreich ist, die Provision erhält. Der übliche Normale Makleralleinvertrag verpflichtet dagegen den Makler tätig zu werden und verbietet dem Kunden weitere Makler zu engagieren. Jedoch kann der Kunde sich Käufer oder Verkäufer alleine auswählen. Im Gegensatz dazu steht der Qualifizierte Makleralleinvertrag vor allem für eine Vielzahl von Befugnissen, die allein dem Makler zugesprochen werden. Hier dürfen Sie weder andere Makler engagieren, noch selbst den Käufer oder Verkäufer auswählen. So ein Vertrag bedarf im Vorfeld sehr konkreten und individuellen Vorbestimmungen.

Es gibt allerdings auch konstante Faktoren, die in jedem Maklervertrag auftauchen sollten. Dies sind wie gesagt die Vertragsparteien, die Vertragsart, der genaue Vertragszweck, die Laufzeit, eine Beschreibung der geforderten Maklertätigkeit, sowie deren Nachweis. Der Nachweis bezieht sich auf Werbeaktivitäten, Nebenleistungen und Vermittlungsaktivitäten die der Makler für Ihre Immobilie erbringt. Anbei müssen auch die Höhe und Berechnung der Provision festgelegt werden.

Theoretisch kann der Maklervertrag auch erst nach der Maklerleistung abgeschlossen werden, was aber
nicht empfehlenswert ist, da es durchaus zu Strittigkeiten über die Leistungen und ihre Erbringung kommen kann. Wird ein Maklervertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so kann er jederzeit fristlos gekündigt werden. Wenn der Zeitraum festgelegt ist, bedarf die Kündigung außerordentlicher Gründe.

Es ist heute nicht schwer Makler zu finden, da sie teilweise bei Internetbörsen vermittelt werden. Um Ihre Immobilie unter besten Bedingungen zu verkaufen oder zu Ihrem Traumhaus zu gelangen, ist es besonders wichtig den Makler sorgfältig auszuwählen und den Vertragsabschluss aufmerksam mitzugestalten.

Verfasst von David Reisner

Der Finanz Blog in Österreich wird bereits seit 2007 von mir, David Reisner, betrieben.

Als Experte für Online Marketing und Finanzen in Österreich gibt es hier aktuelle Tipps, Vergleiche und Informationen zu Finanzprodukten, Tarifen und Finanz Nachrichten aus Österreich & der Welt. Privat gelten meine Interessen dem Tanzen, Musik, dem Besuch von regionalen Veranstaltungen und Neuigkeiten aus Technik, Wirtschaft und Wissenschaft.

Ich wohne aktuell in Graz und freue mich immer, neue Dinge kennenzulernen und neue Orte zu entdecken.