Fachlich aktualisiert am 25. August 2026: Der ursprüngliche Beitrag aus 2008 beschrieb eine deutsche Campingversicherung und vermischte Wohnwagen, Mobilheim, Campingausrüstung und Straßenverkehrsschutz. Für Österreich wurden deshalb Kfz-Haftpflicht, Wohnwagen- und Wohnmobil-Kasko, Dauercamping, Inventar, Vorzelt und Markise, Naturgefahren, Diebstahl, Zulassung sowie die aktuelle motorbezogene Versicherungssteuer für Wohnmobile neu eingeordnet.
Eine Campingversicherung in Österreich ist kein einheitliches Versicherungsprodukt. Welcher Schutz benötigt wird, hängt vor allem davon ab, ob Sie mit einem Wohnmobil reisen, einen zugelassenen Wohnwagenanhänger ziehen oder einen Wohnwagen beziehungsweise ein Mobilheim dauerhaft auf einem Campingplatz abstellen.
Für ein zugelassenes Wohnmobil und einen zugelassenen Wohnwagenanhänger ist die Kfz-Haftpflicht die gesetzliche Basis. Eine freiwillige Kasko kann Schäden am eigenen Fahrzeug übernehmen. Vorzelt, Markise, Fahrräder, Campingmöbel, Elektronik und sonstige lose Campingausrüstung sind dagegen nicht automatisch durch die Fahrzeugkasko geschützt. Beim Dauercamping kann deshalb eine eigene Camping- beziehungsweise Standplatzversicherung sinnvoll sein.
| Camping-Situation | Vorrangig prüfen |
|---|---|
| Wohnmobil auf Reisen | Kfz-Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko, Assistance sowie Schutz für mitgeführte Gegenstände. |
| Wohnwagen auf Reisen | Eigene Anhänger-Haftpflicht, Wohnwagen-Kasko, Inventar und Zubehör. |
| Wohnwagen dauerhaft am Campingplatz | Dauercampingversicherung für Wohnwagen, Vorzelt, Anbauten, Inventar und Standplatzhaftpflicht prüfen. |
| Mobilheim oder Chalet | Spezielle Mobilheim-/Dauercampingdeckung für Gebäude, Einrichtung, Naturgefahren und Haftpflicht. |
| Gemietetes Wohnmobil | Haftpflicht, Kasko, Selbstbehalt, Kaution, Pannenhilfe und Ausschlüsse des Mietvertrags. |
| Campingausrüstung | Bestehende Haushalts-, Reise- oder Spezialversicherung auf Außen- und Diebstahlschutz prüfen. |
Wohnwagen oder Wohnmobil: Welche Versicherung brauche ich?
Der wichtigste Unterschied beginnt bereits bei der Fahrzeugart. Ein Wohnmobil ist ein Kraftfahrzeug mit eigenem Antrieb. Ein Wohnwagen ist dagegen ein Anhänger, der von einem anderen Fahrzeug gezogen wird.
Wohnmobil: Kfz-Haftpflicht ist Pflicht
Ein Wohnmobil darf in Österreich auf Straßen mit öffentlichem Verkehr grundsätzlich erst nach der Zulassung verwendet werden. Voraussetzung für die Zulassung ist eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung.
Die Haftpflichtversicherung schützt nicht das eigene Wohnmobil, sondern deckt im vereinbarten Umfang insbesondere Schadenersatzansprüche, wenn mit dem Fahrzeug:
- andere Personen verletzt werden,
- ein anderes Fahrzeug beschädigt wird,
- Gebäude, Leitplanken oder andere Sachen beschädigt werden,
- weitere versicherte Vermögensschäden entstehen.
Für Schäden am eigenen Wohnmobil ist eine zusätzliche Kaskoversicherung erforderlich.
Wohnwagen: auch der Anhänger braucht Haftpflicht
Auch ein zum Verkehr zugelassener Wohnwagenanhänger benötigt in Österreich eine eigene Haftpflichtversicherung. Eine Besonderheit besteht jedoch während des Ziehens:
Ist der Anhänger mit dem Zugfahrzeug verbunden und entsteht dadurch ein Schaden, ist grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs zuständig. Die eigene Anhänger-Haftpflicht ist insbesondere für Versicherungsfälle relevant, die nicht mit dem Ziehen durch ein Kraftfahrzeug zusammenhängen.
Ein Beispiel: Löst sich ein abgestellter Wohnwagen und beschädigt ein fremdes Fahrzeug, kann die eigene Anhänger-Haftpflicht eine andere Bedeutung haben als bei einem Unfall während der Fahrt mit angekuppeltem Wohnwagen.
Kasko für Wohnwagen und Wohnmobil
Die freiwillige Kasko schützt das eigene Campingfahrzeug gegen die im Vertrag vereinbarten Gefahren. Am österreichischen Markt werden auch spezielle Wohnwagenanhänger-Kaskoversicherungen angeboten.
| Risiko | Teilkasko kann je nach Tarif leisten | Vollkasko kann zusätzlich leisten |
|---|---|---|
| Brand oder Explosion | Ja | Ja |
| Diebstahl oder Raub | Ja | Ja |
| Sturm und Hagel | Ja | Ja |
| Hochwasser, Überschwemmung, Lawine oder Schneedruck | Je nach Bedingungen | Je nach Bedingungen |
| Kollision mit Tier | Je nach Bedingungen | Je nach Bedingungen |
| Selbst verursachter Unfall | Grundsätzlich nein | Je nach Vollkaskodeckung |
| Vandalismus | Häufig nicht | Je nach Vollkaskodeckung |
Entscheidend sind die konkreten Versicherungsbedingungen. Begriffe wie Teilkasko oder Vollkasko garantieren nicht, dass bei jedem Anbieter exakt dieselben Ereignisse und Gegenstände versichert sind.
Campingausrüstung ist nicht automatisch mitversichert
Eine der wichtigsten Lücken alter Campingversicherungs-Ratgeber betrifft die mitgeführte Ausstattung. Nur weil der Wohnwagen oder das Wohnmobil kaskoversichert ist, bedeutet das nicht, dass automatisch der gesamte Inhalt versichert ist.
Besonders geprüft werden sollten:
- Vorzelt,
- Markise,
- Campingmöbel,
- Gasgrill,
- Fernseher und Unterhaltungselektronik,
- Laptop und Tablet,
- Fahrräder und E-Bikes,
- Sportausrüstung,
- Satellitenanlage,
- Dachbox,
- Solarmodule und mobile Stromspeicher,
- persönliche Reisegegenstände.
Fahrzeugkaskoversicherungen können insbesondere nicht fest mit dem Fahrzeug verbundene Gegenstände ausschließen oder nur bis zu bestimmten Grenzen erfassen.
Vorzelt und Markise gesondert prüfen
Ein modernes Vorzelt oder eine hochwertige Markise kann mehrere tausend Euro kosten. Gleichzeitig sind diese Teile besonders Sturm, Hagel und unsachgemäßer Sicherung ausgesetzt.
Beim Vergleich sollten Sie deshalb ausdrücklich fragen:
- Ist das Vorzelt mitversichert?
- Ist die Markise mitversichert?
- Gilt der Schutz auch bei Sturm?
- Welche Windstärke beziehungsweise Wetterbedingungen sind maßgeblich?
- Muss das Vorzelt bei längerer Abwesenheit abgebaut werden?
- Gibt es eine eigene Versicherungssumme?
- Ist der Inhalt des Vorzelts eingeschlossen?
Gerade Dauercamping-Polizzen können hier deutlich mehr abdecken als eine reine Fahrzeugversicherung.
Fahrräder und E-Bikes am Campingplatz
Fahrräder gehören inzwischen für viele Camper zur Standardausrüstung. Sie können aber einen beträchtlichen Wert besitzen.
Ein Fahrrad auf dem Heckträger oder neben dem Wohnwagen ist nicht automatisch Bestandteil der Fahrzeugkasko. Prüfen Sie deshalb vorhandene Haushalts-, Fahrrad- oder Campingversicherungen auf:
- Diebstahl außerhalb der Wohnung,
- Nachtzeitklauseln,
- vorgeschriebene Schlösser,
- E-Bike-Grenzen,
- Höchstentschädigung,
- Schutz im Ausland.
Dauercampingversicherung: Schutz für festen Standplatz
Ein Wohnwagen, der das ganze Jahr auf demselben Campingplatz steht, hat ein anderes Risikoprofil als ein Reisecaravan. Noch deutlicher wird der Unterschied, wenn der Wohnwagen abgemeldet ist und durch Vorzelt, Schutzdach, Terrasse oder weitere Aufbauten praktisch zu einem kleinen Ferienhaus geworden ist.
Für solche Situationen gibt es eigene Dauercampingversicherungen.
Je nach Produkt können beispielsweise versichert werden:
- fest abgestellter Wohnwagen,
- Mobilheim oder Chalet,
- Tiny House beziehungsweise ähnliche mobile Wohnobjekte,
- Dauerstandzelt,
- festes Vorzelt,
- Schutzdach,
- Terrasse und feste Anbauten,
- Garten- oder Geräteschuppen,
- Satellitenanlage,
- Inventar und Hausrat,
- Verglasung,
- Haftpflichtrisiken rund um den Standplatz.
Welche Schäden beim Dauercamping wichtig sind
Ein dauerhaft abgestelltes Campingobjekt ist vielen Risiken ausgesetzt, die eher einem Ferienhaus als einem reisenden Fahrzeug ähneln.
| Gefahr | Warum beim Dauercamping relevant? |
|---|---|
| Sturm | Vorzelt, Dach, Markise und Anbauten können stark beschädigt werden. |
| Hagel | Dach, Fenster und Außenhaut des Wohnwagens können beschädigt werden. |
| Schneedruck | Besonders bei ganzjährig genutzten Standplätzen in Österreich relevant. |
| Überschwemmung | Campingplätze liegen teilweise in Fluss- oder Seenähe. |
| Brand | Gas, Elektrik, Heizgeräte und benachbarte Stellplätze können das Risiko erhöhen. |
| Einbruchdiebstahl | Objekte bleiben außerhalb der Saison teilweise längere Zeit unbeaufsichtigt. |
| Vandalismus | Kann bei unbeaufsichtigten Standplätzen relevant sein. |
| Haftpflicht | Auch vom Standplatz, Vorbau oder Inventar können Schäden gegenüber Dritten ausgehen. |
Gerade bei Elementarschäden darf nicht allein vom Begriff „Campingversicherung“ auf umfassende Deckung geschlossen werden. Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Lawine oder Schneedruck können eigene Bedingungen, Selbstbehalte und Entschädigungsgrenzen besitzen.
Mobilheim ist nicht automatisch Wohnwagen
Auch die technische und rechtliche Nutzung muss korrekt angegeben werden. Ein zugelassener Wohnwagen, ein abgemeldeter Standwohnwagen und ein dauerhaft aufgestelltes Mobilheim sind versicherungstechnisch unterschiedliche Risiken.
Wer einen ehemaligen Reisewohnwagen dauerhaft abstellt, sollte deshalb die bisherige Fahrzeugversicherung nicht einfach unverändert weiterlaufen lassen. Umgekehrt darf ein nur als stationäres Objekt versicherter Wohnwagen nicht automatisch wieder für eine Urlaubsfahrt verwendet werden.
Wohnmobil-Versicherung: Kosten in Österreich richtig vergleichen
Bei einem Wohnmobil setzen sich die laufenden Kosten nicht nur aus der eigentlichen Versicherungsprämie zusammen. Gemeinsam mit der Kfz-Haftpflicht wird in Österreich grundsätzlich auch die motorbezogene Versicherungssteuer eingehoben.
Für bestimmte Wohnmobile wurde die Berechnung bereits mit 1. Juni 2023 geändert. Wohnmobile der Aufbauart SA bis 3,5 Tonnen, deren Basisfahrzeug der Klasse N angehört, werden seitdem hinsichtlich der motorbezogenen Versicherungssteuer nach der Motorleistung in kW und nicht nach der zuvor verwendeten Kombination aus Leistung und CO?-Wert berechnet.
Bei anderen Campingfahrzeugen kann weiterhin eine andere Berechnung gelten. Entscheidend sind Fahrzeugklasse, Genehmigung und Erstzulassung.
Für einen Versicherungsvergleich sollten daher getrennt betrachtet werden:
- reine Haftpflichtprämie,
- motorbezogene Versicherungssteuer,
- Teilkasko oder Vollkasko,
- Selbstbehalt,
- Versicherungssumme,
- Bonus-Malus-Einstufung,
- Assistance beziehungsweise Schutzbrief,
- mitversichertes Zubehör.
Wohnwagen-Versicherung: welche Kosten entstehen?
Auch beim Wohnwagen hängt die Prämie von mehreren Faktoren ab. Besonders relevant sind:
- Neuwert beziehungsweise Zeitwert,
- Alter des Wohnwagens,
- Teil- oder Vollkasko,
- gewählter Selbstbehalt,
- Diebstahlrisiko,
- Naturgefahrendeckung,
- Stellplatz beziehungsweise Winterlager,
- versichertes Zubehör,
- geografischer Geltungsbereich.
Ein allgemeiner österreichweiter Preis wäre daher wenig seriös. Ein älterer Wohnwagen mit Teilkasko und hohem Selbstbehalt kann völlig andere Kosten verursachen als ein neuer Caravan mit Vollkasko und umfangreicher Sonderausstattung.
Hagel, Sturm und Hochwasser: Naturgefahren beim Camping
Campingfahrzeuge sind Naturgefahren besonders stark ausgesetzt. Sie stehen häufig im Freien, besitzen große Dach- und Seitenflächen und befinden sich im Urlaub nicht selten in Seenähe oder alpinen Regionen.
Hagelschaden am Wohnwagen
Hagel kann insbesondere Dach, Außenhaut, Dachfenster und Aufbauten beschädigen. Bei einer entsprechenden Teil- oder Vollkaskoversicherung kann Hagel gedeckt sein.
Zu prüfen sind:
- Selbstbehalt bei Naturgewalten,
- Bewertung kosmetischer Schäden,
- Reparaturmethode,
- Wertminderung,
- mitversicherte Dachaufbauten.
Sturm am Vorzelt
Hier besteht eine typische Deckungslücke: Der Wohnwagen selbst kann gegen Sturm kaskoversichert sein, während das nicht fest verbundene Vorzelt nicht unter dieselbe Kasko fällt.
Dauercamper sollten deshalb Wohnwagen und zusätzliche Standplatzobjekte gemeinsam betrachten.
Hochwasser und Überschwemmung
Eine Überschwemmungsdeckung sollte besonders bei Stellplätzen nahe Flüssen oder Seen geprüft werden. Dabei kann entscheidend sein:
- ob Hochwasser überhaupt eingeschlossen ist,
- ob der Standort versicherbar ist,
- welcher Selbstbehalt gilt,
- ob auch Vorzelt und Inventar erfasst sind,
- ob Schäden durch Grundwasser oder Rückstau gleich behandelt werden.
Wohnwagen-Zulassung und Pickerl in Österreich
Ein Wohnwagen, der auf öffentlichen Straßen verwendet wird, benötigt eine Zulassung. Vor der Zulassung ist eine gültige Haftpflichtversicherung erforderlich.
Auch bei der §-57a-Begutachtung gelten für viele Wohnwagenanhänger bis 3.500 kg die bekannten 3-2-1-Intervalle:
- erste Begutachtung drei Jahre nach der Erstzulassung,
- zweite Begutachtung zwei Jahre später,
- danach jährlich.
Das tatsächliche Intervall hängt von Fahrzeugklasse und Zulassungsdaten ab. Maßgeblich ist die jeweilige Begutachtungsfrist des konkreten Anhängers.
Campingversicherung im Ausland
Wer mit Wohnmobil oder Wohnwagen durch Europa fährt, sollte den geografischen Geltungsbereich vor Reisebeginn kontrollieren.
Die österreichische Kfz-Haftpflicht besitzt innerhalb der EU einen weitreichenden gesetzlichen Schutz. Bei Kasko, Campinginventar, Assistance und speziellen Dauercampingdeckungen kann der räumliche Geltungsbereich aber anders definiert sein.
Besonders vor Reisen außerhalb der EU sollten geprüft werden:
- versicherte Staaten,
- internationale Versicherungsbestätigung,
- Kaskodeckung im Reiseland,
- Diebstahlbedingungen,
- Pannen- und Abschleppleistungen,
- Rücktransport des Wohnmobils oder Wohnwagens,
- Deckung für Campinginventar.
Zusätzlich zur Fahrzeugabsicherung sollte der persönliche Reiseschutz nicht vergessen werden. Medizinische Behandlung, Rücktransport und Storno gehören nicht zur Campingfahrzeugversicherung. Diese Risiken behandelt unser Ratgeber zur Reiseversicherung in Österreich.
Gemietetes Wohnmobil: Selbstbehalt und Kaution prüfen
Wer nur gelegentlich campt, mietet häufig ein Wohnmobil statt ein eigenes Fahrzeug zu kaufen. Dann ist der Versicherungsschutz grundsätzlich Bestandteil beziehungsweise Gegenstand des Mietvertrags.
Trotzdem sollte vor der Übernahme genau geprüft werden:
| Punkt | Wichtige Frage |
|---|---|
| Haftpflicht | Wie hoch ist die vereinbarte Versicherungssumme? |
| Vollkasko | Welche Schäden sind tatsächlich gedeckt? |
| Selbstbehalt | Welchen Betrag müssen Sie je Schaden selbst bezahlen? |
| Kaution | Wann darf der Vermieter sie einbehalten? |
| Glas und Reifen | Sind diese Schäden eingeschlossen? |
| Dach und Unterboden | Bestehen besondere Ausschlüsse? |
| Innenraum | Wie werden Schäden an Möbeln und Ausstattung behandelt? |
| Ausland | Welche Länder dürfen mit dem Mietfahrzeug bereist werden? |
Eine Zusatzversicherung zur Reduktion des Kasko-Selbstbehalts kann sinnvoll sein, sollte aber nicht doppelt abgeschlossen werden, wenn bereits eine entsprechende Deckung über Vermieter, Kreditkarte oder einen anderen Vertrag besteht.
Campingversicherung vergleichen: 12 wichtige Punkte
Für einen fairen Vergleich sollten mindestens folgende Angaben gegenübergestellt werden:
- Campingart klären: Wohnmobil, Reisewohnwagen oder Dauercamping unterscheiden.
- Fahrzeugwert bestimmen: Neuwert, Zeitwert und Sonderausstattung erfassen.
- Haftpflichtsumme prüfen: Besonders schwere Personenschäden berücksichtigen.
- Kasko auswählen: Teilkasko und Vollkasko anhand des Fahrzeugwerts vergleichen.
- Naturgefahren prüfen: Hagel, Sturm, Überschwemmung, Schneedruck und Lawinen beachten.
- Diebstahlschutz lesen: Fahrzeug, Vorzelt, Fahrräder und Inventar getrennt betrachten.
- Zubehör erfassen: Markise, SAT-Anlage, Solartechnik und andere Einbauten angeben.
- Lose Campingausrüstung prüfen: Möbel, Elektronik und Sportgeräte nicht automatisch als mitversichert ansehen.
- Selbstbehalt vergleichen: Nicht nur die Jahresprämie betrachten.
- Geltungsbereich prüfen: Österreich, Europa und weitere Reiseländer unterscheiden.
- Dauercamping melden: Dauerstandplatz, feste Anbauten und abgemeldetes Fahrzeug korrekt angeben.
- Assistance prüfen: Abschleppen, Bergung und Rücktransport können bei schweren Campingfahrzeugen besonders wichtig sein.
Was tun nach einem Schaden am Campingfahrzeug?
- Menschen schützen: Bei Unfall, Brand oder Unwetter steht die Sicherheit an erster Stelle.
- Weitere Schäden verhindern: Fahrzeug oder Campingobjekt soweit gefahrlos möglich sichern.
- Fotos machen: Fahrzeug, Standplatz, Vorzelt, Inventar und Schadenursache dokumentieren.
- Versicherer informieren: Den Schaden möglichst rasch melden.
- Bei Diebstahl Polizei verständigen: Anzeige und Bestätigung aufbewahren.
- Beschädigte Sachen nicht sofort entsorgen: Eine Besichtigung kann erforderlich sein.
- Rechnungen sichern: Kaufbelege und Nachweise für Zubehör und Campingausrüstung sammeln.
- Notmaßnahmen dokumentieren: Abschleppen, Bergung, Notreparaturen oder Ersatzunterkunft belegen.
Häufige Fragen zur Campingversicherung in Österreich
Was ist eine Campingversicherung?
Campingversicherung ist ein Sammelbegriff für unterschiedliche Versicherungen rund um Wohnmobil, Wohnwagen, Mobilheim, Dauerstellplatz und Campingausrüstung. Einen für alle Anbieter identischen Versicherungsschutz gibt es nicht.
Ist eine Campingversicherung in Österreich Pflicht?
Eine eigene Versicherung mit dem Namen „Campingversicherung“ ist nicht generell vorgeschrieben. Zugelassene Wohnmobile und Wohnwagenanhänger benötigen jedoch die gesetzlich erforderliche Kfz- beziehungsweise Anhänger-Haftpflicht.
Braucht ein Wohnwagen eine eigene Haftpflichtversicherung?
Ja. Jeder zum Verkehr zugelassene Anhänger benötigt grundsätzlich eine eigene Haftpflichtversicherung. Während der Anhänger mit dem Zugfahrzeug verbunden ist, ist bei daraus entstehenden Schäden grundsätzlich die Haftpflicht des Zugfahrzeugs relevant.
Braucht ein Wohnmobil eine Kfz-Haftpflicht?
Ja. Ein Wohnmobil ist ein Kraftfahrzeug und benötigt für die reguläre Zulassung in Österreich eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung.
Ist eine Wohnwagen-Kasko sinnvoll?
Das hängt insbesondere von Wert, Alter und eigenem finanziellen Risiko ab. Bei neuen oder wertvollen Wohnwagen kann Kasko gegen Diebstahl, Naturgefahren und gegebenenfalls selbst verursachte Unfallschäden sinnvoll sein.
Ist Hagel am Wohnwagen versichert?
Hagelschäden können je nach Teil- oder Vollkaskovertrag gedeckt sein. Selbstbehalt und versicherte Teile sollten vor Abschluss geprüft werden.
Ist das Vorzelt über die Wohnwagen-Kasko versichert?
Nicht automatisch. Nicht fest mit dem Fahrzeug verbundene Gegenstände können von der Kasko ausgeschlossen sein. Vorzelt und Markise sollten ausdrücklich geprüft werden.
Sind Campingmöbel und Fernseher im Wohnwagen versichert?
Nur wenn eine entsprechende Inhalts-, Außen- oder Campingdeckung besteht. Fahrzeugkasko schützt lose persönliche Gegenstände nicht automatisch.
Was ist eine Dauercampingversicherung?
Sie ist für dauerhaft aufgestellte Wohnwagen, Mobilheime und ähnliche Campingobjekte gedacht. Je nach Vertrag können auch Vorzelt, Anbauten, Inventar, Glas und Standplatzhaftpflicht eingeschlossen sein.
Brauche ich für einen abgemeldeten Wohnwagen eine Kfz-Versicherung?
Wird der Wohnwagen nicht mehr auf öffentlichen Straßen verwendet und ordnungsgemäß abgemeldet, ist seine Situation anders als bei einem zugelassenen Reisewohnwagen. Für das dauerhafte Campingobjekt kann stattdessen eine spezielle Dauercampingversicherung erforderlich beziehungsweise sinnvoll sein.
Ist Hochwasser beim Dauercamping versichert?
Das hängt vom Vertrag ab. Überschwemmung und andere Elementargefahren können versichert sein, besitzen aber möglicherweise eigene Voraussetzungen, Selbstbehalte oder Standortbeschränkungen.
Sind Fahrräder beim Camping versichert?
Nicht automatisch über die Fahrzeugversicherung. Haushalts-, Fahrrad- oder Campingversicherung sollten auf Diebstahlschutz, Versicherungssumme und Geltungsbereich geprüft werden.
Ist mein Wohnwagen im Winterlager versichert?
Eine Kasko kann grundsätzlich auch während des Abstellens beziehungsweise Winterlagers gelten. Standort, Kennzeichenhinterlegung, Diebstahlschutz und Vertragsbedingungen müssen jedoch geprüft werden.
Was kostet eine Wohnwagenversicherung?
Die Kosten hängen unter anderem von Fahrzeugwert, Alter, Kaskoumfang, Selbstbehalt, Naturgefahren, Diebstahlschutz, Zubehör und Geltungsbereich ab. Einen seriösen österreichweiten Einheitspreis gibt es nicht.
Was kostet eine Wohnmobilversicherung?
Neben der eigentlichen Versicherungsprämie ist bei einem österreichischen Wohnmobil auch die motorbezogene Versicherungssteuer zu berücksichtigen. Höhe und Berechnung hängen unter anderem von Fahrzeugdaten und Zulassung ab.
Gilt die Campingversicherung auch im Ausland?
Nur innerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs. Bei Kasko, Campinginventar und Assistance sollte vor jeder längeren Auslandsreise geprüft werden, ob sämtliche Reiseländer eingeschlossen sind.
Quellen und weiterführende Informationen
- oesterreich.gv.at – Kfz- und Anhänger-Zulassung sowie verpflichtende Haftpflichtversicherung
- ÖAMTC – Anhänger: Haftpflichtversicherung, Wohnwagen und §-57a-Begutachtung
- Österreichischer Camping Club – motorbezogene Versicherungssteuer für Wohnmobile
- UVK – aktueller österreichischer Überblick zu Versicherungsschutz beim Camping
Hinweis: Camping-, Kfz-, Wohnwagen-, Wohnmobil- und Dauercampingversicherungen unterscheiden sich erheblich bei versicherten Gegenständen, Naturgefahren, Diebstahl, Selbstbehalten, Geltungsbereich und Entschädigungsgrenzen. Maßgeblich sind die aktuelle österreichische Rechtslage, Fahrzeugzulassung und die konkrete Polizze. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Versicherungs- oder Rechtsberatung.
