Ein jedermann freut sich auf den lang ersehnten Urlaub bzw. auf die erträumte Reise, die man meist lange vor Antritt plant.Umso größer ist dann die Enttäuschung, wenn es dazu kommt, dass man die Reise verschieben oder sogar ganz absagen muss.
Dies kann schneller passieren als man denkt, so zum Beispiel im Falle von schwerer Krankheit oder wenn man auf der Arbeit nicht abkömmlich ist.
Meist ist es dann so, dass man vom dem Geld, welches man für die gebuchte Reise bereits gezahlt hat, nicht mehr viel sieht, teilweise sogar gar nichts mehr zurückerstattet bekommt.
Um solche Fälle zu vermeiden bzw. um dem finanziellen Verlust vorzubeugen ist es wichtig, bei der Buchung der Reise eine so genannte Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Die Versicherung leistet dann im Falle von Nichtantritt der Reise Entschädigung für die Reisekosten, die der Versicherungsnehmer nachweislich dem Reiseveranstalter noch schuldet.
Zu beachten ist, dass es bestimmte Gründe gegeben sein müssen, damit die Versicherung die Kosten übernimmt, wie zum Beispiel eine Schwangerschaft der Versicherten, ein schwerer Unfall oder eine unerwartet schwere Krankheit.Auch im Todesfall springt das Versicherungsunternehmen für den Ausgleich der Kosten ein.
Mit dem Abschluss dieser durchaus sinnvollen Versicherung werden alle Kosten abgedeckt, die der Reiseveranstalter im Falle eines Storno verlangt.
Manche Reisebüros verlangen nicht nur eine entsprechende Stornogebühr, sondern teilweise auch die gesamten Reisekosten.
Zu beachten ist allerdings, dass zum Beispiel bei Gefahren wie Bürgerkriegen oder kriegsähnlichen Zuständen oder wenn der Versicherungsfall wie zum Beispiel eine fortgeschrittene Schwangerschaft schon vor Antritt der Reise eingetreten ist, die Reiserücktrittsversicherung nicht greift und keine Kosten übernimmt.