Ein weiterer Ableger der privaten Unfallversicherung ist die so genannte Gruppenunfallversicherung, welche immer mehr an Bedeutung gewinnt.
So ist diese Versicherung eine Form der Absicherung auf fremde Rechnung und ist zum Beispiel für Arbeitgeber geeignet, die auf ihre Kosten die Beschäftigten der Firma versichern wollen oder auch für einen, der seine Mitglieder entsprechend absichern möchte.
Genauso ist der Abschluss einer solchen Gruppenunfallversicherung für Veranstalter gedacht, die für den Fall der Fälle ihre Besucher schützen möchte, zum Beispiel auf Konzerten oder Messen.
Die Voraussetzung, um eine solche Versicherung abschließen zu dürfen ist laut Vertrag, dass vom Versicherungsnehmer mindestens 3 Personen angegeben werden, die zu versichern sind.
Die Höhe der Beitragszahlung richtet sich entsprechend der Anzahl der Personen, die versichert werden, ist aber in jedem Fall günstiger als eine Einzelversicherung. Manche Versicherungsunternehmen gewähren in ihren Beitragsstaffelungen sogar Rabatte bzw. Nachlässe, wenn die Versicherung zum Beispiel von einem Arbeitgeber für seine Beschäftigten abgeschlossen wurde.
Schließt ein Arbeitgeber den Vertrag zu Gunsten seiner Angestellten ab, so kann er Unfälle innerhalb und außerhalb des Berufsfeldes versichern und auch Berufs- oder Wegeunfälle und Unfälle auf Dienstreisen sind abgedeckt.
Der Versicherungsnehmer hat beim Abschluss der Versicherung die Möglichkeit, den Vertrag mit oder ohne namentlicher Nennung der zu versicherten Personen aufsetzen zu lassen.
Bei einer Nennung der Personen ist es allerdings von großer Wichtigkeit, dass jegliche Änderung, zum Beispiel wenn ein Mitarbeiter ausscheidet oder ein neuer eingestellt wird, dem Versicherer mitgeteilt wird.
Ein Vergleich der vielen Anbieter im Bereich der Versicherungsunternehmen kann helfen, das günstigste Angebot mit dem bestmöglichen Schutz zu finden.