Pendlerrechner Österreich – Pendlerpauschale 2020 in Österreich

Grundlage für die Berechnung der österreichischen Pendlerpauschale ist immer der tägliche Arbeitsweg zwischen Wohnung und der Arbeitsstelle. Die Höhe der Pendlerpauchale ergibt sich dann aus der Entfernung in km, in Abhängigkeit mit der aufzuwendenden Zeit für die Bewältigung der Strecke. Auch die Zumutbarkeit der Nutzung öffentlichen Verkehrsmitteln wird berücksichtigt. Dabei wird zwischen der kleinen und der großen Pendlerpauschale unterschieden.

Der Pendlerrechner 2020 in Östereich

Seit einer Überarbeitung steht der Pendlerrechner 2.0 zur Verfügung. Es handelt sich dabei um ein Berechnungsprogramm des Bundesministerium für Finanzen. Sein Ergebnis ist somit maßgeblich, ob man einen Anspruch gelten machen kann oder nicht. Auch wenn andere Navigations- bzw. Distanzrechner bessere Ergebnisse erzielen sollten, wird immer das vom Pendlerrechner zur weiteren Berechnung herangezogen.

Zum Rechner: https://pendlerrechner.bmf.gv.at/pendlerrechner/

Kleine Pendlerpauschale

Sie steht jenen zu, die eine Distanz von mindestens 20 km zwischen Wohnung und Arbeisstätte zu überbrücken haben und bei denen die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln möglich und zumutbar ist. Der Pendlerrechner leitet die Strecke dabei aus verschiedenen Kombination von PKW, öffentlichen Verkehrsmitteln und Gehwegen her. Dabei ist es unerheblich, ob dies auch der schnellste Weg ist und ob man ihn so verwendet.

Folgender Betrag für die einfache Fahrstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz wird erstattet:

  • Bei einer Distanz von mehr als 20 km 58 € monatlich oder 696 € im Jahr.
  • Bei einer Distanz von mehr als 40 km 113 € monatlich oder 1.356 € im Jahr.
  • Bei einer Distanz von mehr als 60 km 168 € monatlich oder 2.016 € im Jahr.

Dazu kommt der Pendlereuro: Ein Euro pro Kilometer für den Hin- und Retourweg einmal jährlich.

Große Pendlerpauschale

Ist die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln bei einer Distanz von mehr als 2 km nicht zumutbar, ist ein Anspruch auf die große Pendlerpauschale zu prüfen.

Wie auch bei der kleinen Pendlerpauschale ist die schnellste Verbindung die Grundlage für die Berechung. Es gibt wieder verschiedene Stufen aus denen sich der Betrag ergibt. Die Auflistung schaut dabei wie folgt aus:

  • Bei mehr als 2 km gibt es 31 € monatlich oder 372 € jährlich.
  • Bei mehr als 20 bis 40 km 123 € monatlich oder 1.476 € jährlich.
  • Bei mehr als 40 bis 60 km 214 € monatlich oder 2.568 € jährlich
  • Bei mehr als 60 km sind es 306 € im Monat der 3.672 € im Jahr.

Auch hier gibt es den Pendlereuro, d.h. einmal im Jahr einen Euro pro Kilometer für den Hin- und Retourweg.

Auszahlung der Pendlerpauschale

Hier gibt es 2 Varianten. Zum einen kann man das Geld beim jährlichen Lohnsteuerausgleich über das zuständige Finanzamt beantragen und bekommt es somit in einer Summe ausgezahlt. Die andere Möglichkeit ist eine monatliche Berücksichtigung bei der Auszahlung des Gehaltes beim Arbeitgeber.

Hierfür muss man den Ausdruck des Ergebnisses an die Personalstelle unterschrieben weitergeben. Falls aufgrund technischer Störungen kein Ergebnis aufscheint, gibt es noch die Möglichkeit die Pendlerpauschale über das Formular L33 zu beantragen.

Verfasst von David Reisner

Der Finanz Blog in Österreich wird bereits seit 2007 von mir, David Reisner, betrieben.

Als Experte für Online Marketing und Finanzen in Österreich gibt es hier aktuelle Tipps, Vergleiche und Informationen zu Finanzprodukten, Tarifen und Finanz Nachrichten aus Österreich & der Welt. Privat gelten meine Interessen dem Tanzen, Musik, dem Besuch von regionalen Veranstaltungen und Neuigkeiten aus Technik, Wirtschaft und Wissenschaft.

Ich wohne aktuell in Graz und freue mich immer, neue Dinge kennenzulernen und neue Orte zu entdecken.