Pflegegeld-Rechner & Pflegegeld Stufen 2020 in Österreich

Seit Juli 1993 gibt es Pflegegeld in Österreich. Derzeit (Stand Jänner 2017) sind es 446.000 Pflegegeldbezieher in Österreich, von denen der Großteil, 84 %, zu Hause versorgt werden.

Abgesehen davon, dass jeder durch Unfall oder Krankheit zum Pflegefall werden kann, wird die Gruppe der über 80 jährigen bis 2030 um 47 % wachsen, dadurch wird es in Zukunft deutlich mehr Pflegebedürftige geben.

  • Info: Im Jahr 2020 erfolgt eine Erhöhung/Valorisierung beim Pflegegeld in Österreich.

Inhaltsverzeichnis

Pflegegeld – wer hat Anspruch?

Ein Anspruch auf Pflegegeld in Österreich besteht, wenn aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung

  • ein ständiger Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden monatlich
  • für mindestens 6 Monaten gegeben ist und
  • der Aufenthalt in Österreich liegt

Pflegegeld Stufen 2020 – Einstufung

  • Stufe 1: monatlich 157,30 Euro, über 65 Stunden Pflegebedarf
  • Stufe 2: monatlich 290,00 Euro, über 95 Stunden Pflegebedarf
  • Stufe 3: monatlich 451,80 Euro, über 120 Stunden Pflegebedarf
  • Stufe 4: monatlich 677,60 Euro, über 160 Stunden Pflegebedarf
  • Stufe 5: monatlich 920,30 Euro, über 180 Stunden Pflegebedarf + außergewöhnlicher Pflegeaufwand
  • Stufe 6: monatlich 1.285,20 Euro, permanente (180 h+), auch nächtliche und nicht kalkulierbare Betreuung durch außergewöhnlichen Pflegeaufwand
  • Stufe 7: monatlich 1.688,90 Euro, permanente (180 h+), auch nächtliche und nicht kalkulierbare Betreuung durch außergewöhnlichen Pflegeaufwand + Ausfall wichtiger motorischer Funktionen

Was soll Pflegegeld bewirken?

Das Pflegegeld ist eine Leistung zur Abdeckung pflegebedingt notwendiger Maßnahmen. Es handelt sich dabei um einen pauschalierten Beitrag zu den Pflegekosten, der es den Betroffenen ermöglichen soll, länger zu Hause, in gewohnter Umgebung, ein unabhängiges, nach den eigenen Bedürfnissen ausgerichtetes Leben zu führen.+

Statt Pflegegeld können auch Sachleistungen in Anspruch genommen werden. Es empfiehlt sich in diesem Fall, mit dem Sozialamt der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zwecks Abklärung und Information in Kontakt zu treten.

Wissenswertes zum „Pflegebedarf“

Unter Pflegebedarf versteht man alle notwendigen Maßnahmen zur Betreuung und Pflege von Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen. Aus Durchschnittswerten ergibt sich der monatlich notwendige Pflegebedarf. Daraus wird der entsprechende Zeitaufwand ermittelt. Die dabei ermittelte Summe dieser Aufwendungen ergeben den Pflegebedarf. Diese Summe wiederum ergibt dann die Höhe des Pflegegeldes.

Für die Betreuungsverrichtungen gelten aus Erfahrungswerten ermittelte sogenannte pauschalierte Zeitwerte (Durchschnittswerte) pro Monat. z.B.

  • tägliche Körperpflege 25 Stunden
  • Zubereitung von Mahlzeiten 30 Stunden
  • Sonstige Körperpflege (z. B. Baden) 4 Stunden
  • An- und Auskleiden 20 Stunden
  • Einnehmen von Mahlzeiten 30 Stunden
  • Motivationsgespräche 10 Stunden,
  • Reinigung bei Inkontinenz 20 Stunden
  • Verrichtung der Notdurft 30 Stunden
  • Einnahme von Medikamenten 3 Stunden
  • Entleerung/Reinigung des Leibstuhls 10 Stunden
  • Reinigung der Wohnung, Wäsche waschen 10 Stunden

Antrag auf Pflegegeld

Der Antrag auf Pflegegeld muss beim zuständigen Sozialversicherungsträger, wo auch die Pension oder Rente ausbezahlt wird (SVA, PVA etc.), gestellt werden.

Begutachtung

Die Begutachtung erfolgt durch einen Vertrauensarzt des Sozialversicherungsträgers, der eine Untersuchung des Antragstellers vornimmt und im Zuge eines Gespräches den Pflegebedarf ermittelt.
Pflegende Angehörige dürfen bei dieser Begutachtung dabei sein und zusätzliche Auskünfte geben, z.B. zum Alltag und zum Betreuungsaufwand.

Bescheid – Einspruch

Es besteht die Möglichkeit für betroffene Personen, bei abgewiesenen Anträgen oder der Einordnung der Pflegestufe die getroffene Entscheidung überprüfen zu lassen. Gegen den ergangenen Bescheid kann beim Entscheidungsträger,beim Arbeits- und Sozialgericht des Landes oder beim zuständigen Bezirksgericht innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Bescheides Klage eingereicht werden. Die Begutachtung erfolgt dann durch einen vom Gericht bestellten Gutachter.

Auszahlung des Pflegegeldes

Das Pflegegeld wird 12-mal jährlich mit der Pension im Nachhinein ausgezahlt. Steuern und Krankenversicherungsbeiträge werden nicht abgezogen.

Erhöhung des Pflegebedarfes

Sollte sich der Pflegebedarf erhöhen oder sich der Gesundheitszustand verschlechtern, besteht die Möglichkeit, einen neuen Antrag zu stellen. Es empfiehlt sich der Antragstellung ärztliche Bestätigungen beizulegen.

Ruhen des Pflegegeldes

Das Pflegegeld ruht ab dem zweiten Tag eines stationären Krankenhaus,- Rehabilitations- oder Kuraufenthaltes, wenn der Sozialversicherungsträger vorwiegend für die Kosten der Pflege aufkommt. Ab dem Tag der Entlassung wird das Pflegegeld wieder ausgezahlt.

Meldepflicht

Es ist zu beachten, daß jede Änderung von persönlichen Verhältnissen, die auf das Pflegegeld Einfluss haben können, innerhalb von 4 Wochen zu melden sind (z.B. Krankenhaus- und Kuraufenthalte, Aufnahme in ein Pflege oder Seniorenheim, längere Auslandsaufenthalte usw.)

Für pflegende Angehörige

Für Personen, die einen nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 3 zu Hause pflegen, besteht die Möglichkeit einer begünstigten Pensionsversicherung, Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit. Auskkünfte erteilt die Sozialabteilung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder das zuständige Stadt- oder Gemeindeamt.

Pflegegeld Rechner – Höhe des Pflegegeldes berechnen

Mit unserem kostenlosen Pflegegeld Rechner können Sie bequem die aktuelle Höhe für den Pflegegeld Bezug 2017 berechnen. Geben Sie dazu einfach die geforderten Angaben in den Rechner ein und erhalten Sie innerhalb von wenigen Sekunden ihre Berechnung für die Pflegegeld Höhe.

Verfasst von David Reisner

Der Finanz Blog in Österreich wird bereits seit 2007 von mir, David Reisner, betrieben.

Als Experte für Online Marketing und Finanzen in Österreich gibt es hier aktuelle Tipps, Vergleiche und Informationen zu Finanzprodukten, Tarifen und Finanz Nachrichten aus Österreich & der Welt. Privat gelten meine Interessen dem Tanzen, Musik, dem Besuch von regionalen Veranstaltungen und Neuigkeiten aus Technik, Wirtschaft und Wissenschaft.

Ich wohne aktuell in Graz und freue mich immer, neue Dinge kennenzulernen und neue Orte zu entdecken.