Vorausssetzungen für die Privatinsolvenz in Deutschland

Wächst ein Schuldenberg scheinbar ins Unermessliche, so sieht die Situation für den Schuldner oft ausweglos aus. Doch die Privatinsolvenz – auch Verbraucherinsolvenz genannt – bietet einen Ausweg.

Wichtig: Das zukünftige Leben wird stark eingeschränkt

Eines sei aber gleich vorweg gesagt: So einfach, wie von diversen Fernsehformaten immer dargestellt, ist das Verfahren der Privatinsolvenz in Deutschland keineswegs. Zu berücksichtigen gilt dabei, dass das zukünftige Leben zumindest für einige Jahre stark eingeschränkt sein wird.

Die Gleichung “Schulden weg = Sorgen los” geht nicht sofort auf und es muss einige Zeit mit finanziellen Entbehrungen gelebt werden. Um einen Überblick zu schaffen, können Sie sich hier über die wichtigste Voraussetzungen bei der Privatinsolvenz informieren.

Wichtige Voraussetzungen für die Privatinsolvenz auf einen Blick

* Vorliegende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
* Schuldner ist eine natürliche Person
* Stundung der Verfahrenskosten
* Versuch der Einigung mit den Gläubigern

Welche Voraussetzungen muss man beachten?

Für die Eröffnung der Privatinsolvenz in Deutschland müssen einige grundlegende Voraussetzungen erbracht werden. Ohne diese kommt eine Verbraucherinsolvenz als Ausweg aus der Krise gar nicht in Frage.

Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit muss bestehen

Zuerst einmal geht es um die Zahlungsfähigkeit der betreffenden Person. Der Schuldner muss zahlungsunfähig oder überschuldet sein, das heißt, er ist nicht mehr in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Steht den Schulden ein Vermögen in gewisser Höhe oder ein hohes Einkommen gegenüber, so ist das Verfahren der Privatinsolvenz in der Regel ausgeschlossen. Reicht das vorhandene Vermögen aber nicht aus, um Schulden zu begleichen oder auch nur die nächste Rate für den Kredit aufzubringen, spricht man von einer Überschuldung. Wenn der Gläubiger sich an ein Inkassobüro wendet und die Zwangsvollstreckung droht, wird ebenfalls von einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit gesprochen.

Für Unternehmer ist keine Privatinsolvenz möglich

Die Privatinsolvenz stellt ansonsten keine weiteren Voraussetzungen an die Person des Schuldners. Auch eine Hausfrau beispielsweise kann eine Verbraucherinsolvenz beantragen. Wichtig zu wissen ist, dass die Privatinsolvenz nicht für alle Schuldner in Frage kommt. Sie ist nur für natürliche Personen möglich, als für Angestellte und Arbeitnehmer, für Erwerbslose oder Beamte. Unternehmer, die mehr als 20 Gläubiger aufweisen oder bei denen es um offene Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis geht, können keine Verbraucherinsolvenz beantragen, sondern für sie kommt nur die Regelinsolvenz in Frage.

Tipp: Verfahrenskosten sollte man stunden lassen

Viele Privatpersonen sehen die Kosten eines Privatinsolvenzverfahrens als unüberwindbares Hindernis. Ist ein zu geringer Vermögensstand festgestellt worden, kann ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren abgelehnt werden. Damit das nicht der Fall ist, sollte ein Schuldner stets versuchen, die Verfahrenskosten stunden zu lassen. Außerdem muss vor der Verfahrenseröffnung die Einigung mit den Gläubigern angestrebt werden. Scheitert diese geplante Einigung, so kann die Verbraucherinsolvenz angegangen werden.

Welche Unterlagen sind notwendig?

Ordnung ist das halbe Leben, dieser Spruch gilt auch in Bezug auf die Privatinsolvenz. Hier gilt es, Ordnung in die eigenen Unterlagen zu bringen, was für viele Schuldner ein großes Problem darstellt. Ungeöffnete Briefe, fehlende chronologische Reihenfolge, Mahnungen usw. müssen gelesen und sortiert werden. Dies ist wichtig, damit sich der Schuldenberater einen Überblick über die Situation des Schuldners verschaffen kann. Wichtig sind alle Belege, die mit den Finanzen zu tun haben, also Rechnungen und Mahnungen, Vollstreckungsbescheide, Verträge über Kredite und Finanzierungen etc. Auch die Kontoauszüge sind natürlich wichtig, denn es muss klar herausgestellt werden, wie es um Einnahmen und Ausgaben bestellt ist.

Bescheinigung von Schuldnerberatung oder Steuerberater notwendig

Des Weiteren wird eine Bescheinigung verlangt, die das Scheitern der außergerichtlichen Bemühungen mit den Gläubigern belegt. Schuldnerberatungen, Steuerberater oder Anwälte sowie Notare stellen solche Bescheinigungen aus.

Wichtig: Ein Plan muss vorhanden sein

Der Schuldenregulierungsplan ist ein weiterer Punkt auf der Liste der wichtigen Dokumente, die für die Verbraucherinsolvenz benötigt werden. Lehnt ein Gläubiger einen solchen Schuldenregulierungsplan ab, muss kein neuer angefertigt werden, der bestehende Plan wird weiter verwendet. Nicht fehlen darf das Formular, mit dem die Stundung der Verfahrenskosten beantragt werden kann.

Welche Dokumente sind notwendig?

* Belege über Kontovorgänge
* Zahlungsaufforderungen, Rechnungen, Mahnbescheide, etc.
* Finanzierungs- und Kreditverträge
* Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigungsbemühungen
* Schuldenregulierungsplan
* Stundungsformular für die Verfahrenskosten

Der außergerichtliche Einigungsversuch

Eine sehr wichtige Voraussetzung für die Beantragung des Verfahrensbeginns ist der Versuch der außergerichtlichen Einigung. Hier wird erst einmal der Schuldenregulierungsplan erstellt, dem die Gläubiger idealerweise zustimmen. Aufgelistet werden dazu alle Forderungspositionen sowie die regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben. Der hier ersichtliche Überschuss kann den Gläubigern zur Schuldentilgung angeboten werden. Doch während einige Schuldner mit dem Abbau der Schulden zufrieden sein werden, gibt es sicherlich einige, die dem Plan nicht zustimmen wollen. Mit ersteren können Ratenzahlungen oder Stundungen vereinbart werden, auch Anpassungsklauseln werden mit aufgenommen. Damit wird von Vornherein verhindert, dass der Schuldner nach Beendigung des Verfahrens wieder in die finanzielle Bedrängnis kommt.

Wichtig: Die Kommunikation mit den Gläubigern

Die Gläubiger, die dem Schuldenregulierungsplan nicht zustimmen, sind der Grund für die Eröffnung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens. Hierfür muss der Nachweis über die gescheiterten Bemühungen zur Schuldentilgung erbracht werden, der von den oben bereits erwähnten Stellen ausgestellt wird. Dann startet das eigentliche Privatinsolvenzverfahren. Die Voraussetzungen für ein solches sind nun allesamt erfüllt.

Außergerichtliches Einigungsverfahren auf einen Blick

* Erstellung Schuldenregulierungsplan
* Vereinbarung von Ratenzahlungen und Stundungen
* Nachweis über gescheiterten Einigungsversuch beantragen

Verfasst von David Reisner

Der Finanz Blog in Österreich wird bereits seit 2007 von mir, David Reisner, betrieben.

Als Experte für Online Marketing und Finanzen in Österreich gibt es hier aktuelle Tipps, Vergleiche und Informationen zu Finanzprodukten, Tarifen und Finanz Nachrichten aus Österreich & der Welt. Privat gelten meine Interessen dem Tanzen, Musik, dem Besuch von regionalen Veranstaltungen und Neuigkeiten aus Technik, Wirtschaft und Wissenschaft.

Ich wohne aktuell in Graz und freue mich immer, neue Dinge kennenzulernen und neue Orte zu entdecken.