EC-Karten-Missbrauch – Chancen der Bankkunden

Es gibt jedes Jahr immer wieder Tausende Fälle von EC-Kartenmissbrauch. Häufig werden die Karten geklaut und den Tätern gelingt es danach oft, größere Summen von dem Konto abzuheben. Nach solch einem Schadensfall haben die Betroffenen kaum eine Chance, das verlorengegangene Geld wieder zu bekommen. Die Banken unterstellen meist, dass die EC-Karte zusammen mit dem PIN aufbewahrt worden ist und somit der Diebstahl selbst verschuldet ist. Zudem wurde 2004 dies auch beschlossen. Der Pin sei laut den Angaben der Rechtsprechung so sicher, dass dieser nicht zu knacken sei. Also liegt es an den Kunden, welche den PIN nicht sicherheitsgemäß aufbewahrt haben. Dennoch gibt es nun seit den letzten Jahren immer mehr Stimmen vor allem auch unter den Experten, dass es technisch auf keinen Fall ausgeschlossen sein kann, die Geheimnummer zu knacken. Zudem behaupten auch die Experten, dass der sogenannte Triple-DES beim Einsatz einer EC-Karte nicht mehr vor solchen Missbrauchsfällen schützen kann. So kann zum Beispiel die Entschlüsselung der PIN-Kombination durch sogenannte eingeschleuste Trojaner erfolgen. Das Trojanerprogramm kann so funktionieren, dass, wenn zu einer gestohlenen Geldkarte am Automaten eine vorab verabredete Pin eingegeben wurde, wie beispielsweise 9371, der Geldbetrag ohne Probleme ausgezahlt werden kann. Dazu muss dann nicht einmal der richtige PIN bekannt sein oder eingegeben werden. Viele Sachbearbeiter sind nun in ihrem Ermittlungen vertieft, um heraus zu bekommen, wie Dritte solch einen PIN ermitteln können.

Allerdings ist es vor allem für die Kunden der Bank nach solch einem Vorfall nicht besonders einfach, da meist das komplette Konto leer geräumt ist. Zudem stellt sich jeder dann hier die Frage, werd denn für den Schaden aufkommen wird. Zuerst einmal sollte man beachten, dass kurz nach dem Diebstahl der Karte, diese auch sofort bei dem entsprechenden Bankinstitut gesperrt wird. Dies ist von besonders großer Bedeutung. Nur so übernehmen auch grundsätzlich die Kreditinstitute den Schaden. Deshalb ist es besonders wichtig, die Karte so schnell wie nur möglich sperren zu lassen. Für solche Notfälle haben die Banken meist eine Serviceline, welche rund um die Uhr angerufen werden kann. So kann die Karte zu jeder Tages- und Nachtzeit gesperrt werden. Wenn in dieser Zeit noch eine Abhebung vorgenommen wurde, also als die Karte noch nicht gesperrt war, gilt zwar auch hier der Grundsatz, dass die Bank den Schaden übernimmt, wenn ein Unbefugter mit der Karte Geld abhebt. Allerdings muss man auch beachten, dass dieser Grundsatz nicht gilt, wenn der Betroffene die EC-Karte zusammen mit dem PIN aufbewahrt hat und dies nicht ordnungsgemäß aufgeräumt hatte. So ist ein Missbrauch in jedem Falle möglich.

Daher ist es immer besonders wichtig, die Karte sowie auch den PIN getrennt aufzubewahren. Zudem sollte der PIN auch ordentlich verstaut werden, sodass kein Dritter Zugriff auf dieses Dokument hat. Somit kann man jeglichen Fallen aus dem Weg gehen und sollte doch einmal solch ein Missbrauchsfall eintreffen, kann man alle Schuld von sich weisen und bekommt den entstandenen Schaden von dem Kreditinstitut ersetzt.

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