Anspruch auf Pendlerpauschale – Anspruch, Formulare, Beiträge – kleine und große Pendlerpauschale

Als Pendlerpauschale gilt die Unterstützung von ArbeitnehmerInnen, die in einer größeren Entfernung zur Arbeitstelle wohnen. Zusätzlich muss die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln unzumutbar sein. Bei der Art der Penderpauschale wird zwischen der großen und kleinen Pendlerpauschale unterschieden. Welche Kriterien hier beachtet werden müssen, und wie die Beantragung der Penderpauschale erfolgt, soll hier erklärt werden. Auch die Beiträge für die kleine Penderpauschale und große Pendlerpauschale sind, abhängig nach der Entfernung zwischen Wohnort/Arbeitsplatz, gelistet.

Welcher Kriterien gibt es für den Anspruch auf die Pendlerpauschale?
Hierbei ist als ein wichtiges Kriterium die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitstelle und die Fahrtdauer zu nennen. Als zusätzliches Kriterium gilt, dass es hier nicht zumutbar ist, in mehr als der Hälfte des Arbeitsmonates ein öffentliches Verkehrsmittel (Zug, Bus, Straßenbahn) zu benützen, hier gilt es jedoch auf weitere Bestimmungen zu achten.

Wie beantrage ich die Penderpauschale in Österreich?
Die Beantragung für die Penderpauschale erfolgt mit dem Formular L34 und deren Einreichung beim Arbeitgeber. Dies führt dann (nach der Bestätigung durch den Arbeitgeber) zu einem günstigeren Lohnsteuersatz und somit einem niedrigeren Lohnsteuerbeitrag.

Eine weitere Möglichkeit ist, die Pendlerpauschale rückwirkend über die Arbeitnehmerveranlagung (beim Lohnsteuerausgleich) als Werbungskosten anzuführen und somit in die Lohnsteuer einzurechnen.

Was sind die Unterschiede zwischen der kleinen und großen Pendlerpauschale?
Die kleine Penderpauschale gilt bei unzumutbarer Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (bzw. wenn keine vorhanden sind auf dieser Strecke), und ab 20km Entfernung zwischen Wohnort/Arbeitsplatz.

Übersicht der Beträge für die kleine Pendlerpauschale ab 01.07.2008

- 20-40 Km einfache Wegstrecke 630,00 Euro im Jahr
- 40-60 Km einfache Wegstrecke 1242,00 Euro im Jahr
- ab 60 Km einfache Wegstrecke 1851,00 Euro im Jahr

Was ist die große Pendlerpauschale?
Diese kann man bereits ab einer Entfernung von 2km zwischen Wohnort und Arbeitsplatz beantragen. Hierbei muss jedoch die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder mit einer langen Wegstrecke/Fahrtdauer (unzumutbar) verbunden sein.

Übersicht der Beträge für die große Pendlerpauschale ab 01.07.2008
- 0-20 Km einfache Wegstrecke 342,00 Euro im Jahr
- 20-40 Km einfache Wegstrecke 1356,00 Euro im Jahr
- 40-60 Km einfache Wegstrecke 2361,00 Euro im Jahr
- Ab 60 Km einfache Wegstrecke 3372,00 Euro im Jahr

Penderpauschale für Menschen mit Behinderung
Sollte der/die ArbeitnehmerIn an einer Gehbehinderung leiden , so dass mit der Verwendung von öffentlichen Verkehrsmitteln enorme Umstände verbunden sind, so ermöglicht auch dies den Bezug der großen Penderpauschale.

Zum Thema Pendlerpauschale siehe auch
Wer hat Anspruch auf die Penderpauschale? -> Danke für die Info an finon
Formulare für die Pendlerpauschale

Tipps zur Pendlerpauschale und Übersicht von der AK



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    Eine Antwort “Anspruch auf Pendlerpauschale – Anspruch, Formulare, Beiträge – kleine und große Pendlerpauschale”

    1. Andreas Muhr sagt:

      Meine Freundin studiert im letzten Jahr medienkommunikation an der FH. Jetzt macht sie gerade ihr 3monatiges Praktikum. Nun hätte ich folgende Frage: Sie fährt täglich von NÖ nach Wien. Hat sie als Praktikantin auch Anspruch auf das Pendlerpauschale? Ich wäre für eine kompetente Antwort sehr dankbar.

      Gruß Andi

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