Die gesetzliche (staatliche) Altersvorsorge ist die erste wichtige Säule zur Finanzierung des Altersruhestandes. Diese Vorsorgeform wird in Österreich Pension genannt. Es gibt verschiedene Arten der Pension. Tritt ein Arbeitnehmer nach dem Arbeitsleben in die Pension ein, ohne einen Sonderfall darzustellen (z.B. Unfälle, Behinderung, vorzeitige Pensionierung), hat er Anspruch auf die Regelpension.
Das Eintrittsalter für den Erhalt der Regelpension beträgt bei männlichen Personen, die vor dem 1. Jänner 1955 geboren sind, 65 Jahre, bei Frauen sind es 60 Jahre. Hinzu kommt die sogenannte Wartezeit, das heißt die Zeit, die der Arbeitnehmer innerhalb eines bestimmten Zeitraums gearbeitet haben muss, um die Voraussetzungen für den Anspruch zu erfüllen. Sie beträgt 15 Versicherungsjahre innerhalb der letzten 30 Kalenderjahre oder 15 Beitragsjahre der Pflichtversicherung oder der freiwilligen Versicherung.
Darüber hinaus kommt für Männer, die ab dem 1. Jänner 1944 geboren sind, die Korridorpension in Betracht. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass der Pensionsantritt in einem zeitlichen Korridor von 62-65 Jahren erfolgen kann. Den genauen Eintrittspunkt innerhalb dieses Zeitraums kann also der Pensionsanwärter selbst bestimmen und beantragen.
Bei einer Versicherungsdauer von mehr als 45 Jahren gibt es keine Begrenzung mehr, die Steigerungspunkte liegen hier bei konstant 1,78. Falls die Alterspension erst nach dem vorgesehenen Eintrittszeitpunkt angetreten wird, erhält der Anwärter einen Bonus von jährlich 4,2 Prozent, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 91,76 Prozent der Bemessungsgrundlage.