Der Familienbonus Plus 2018 / 2019 in Österreich – Was ist das?
Beim österreichischen Familienbonus Plus 2018 / 2019 handelt es sich um einen Absetzbetrag zur Höhe von maximal 1.500 Euro pro Kind (für Kinder bis 18 Jahre) und pro Jahr, der bei der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden kann.
Auch gibt es die Möglichkeit für Eltern, sich den Bonus monatlich im Rahmen der Lohnzahlung verrechnen zu lassen. Nachdem das Kind die Volljährigkeit erreicht hat, erhalten Eltern einen reduzierten Familienbonus Plus-Betrag zur Höhe von 500 Euro jährlich, soweit für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird.
Der Familienbonus Plus wurde am 10. Januar 2018 von der türkis-blauen Bundesregierung beschlossen und wird am 01.01.2019 in Kraft treten. Die Regelungen zum Familienbonus Plus werden in Kürze in § 33 EStG in Absatz 3a neu aufgenommen.
Der Bonus dient laut Aussage des östereichischen Bundesregierung primär dazu, Familien mit Kindern finanziell zu entlasten. Hierfür werden von der Regierung im Rahmen der Einführung des Förderungsprogramms 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.
Von der Maßnahme können derzeit rund 950.000 Familien in Österreich und etwa 1,6 Millionen Kinder finanziell profitieren. Zur Gegenfinanzierung des Familienbonus Plus hat die österreichische Regierung beschlossen, den Kinderfreibetrag und die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungsausgaben bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres wegfallen zu lassen
Voraussetzungen für den Erhalt des Bonus
Voraussetzung für den Erhalt des Familienbonus Plus ist, dass das Kind, für den der Bonus angerechnet wird, in Österreich lebt. Sollte das Kind außerhalb Österreichs, jedoch in der EU, der EWR oder in der Schweiz leben, wird die genaue Höhe des Familienbonus Plus auf Grundlage von vergleichbaren Preisniveaus, die das Statistische Amt der EU ermittelt hat, bestimmt.
Ein Mindesteinkommen zur Inanspruchnahme des Familienbonus Plus 2018 / 2019 ist nicht vorgesehen. Vielmehr wird jeder verdiente Euro bei der Berechnung der Bonushöhe berücksichtigt. Bei einem monatlichen Nettoeinkkommen ab 1.700 Euro kann der Bonus in voller Höhe angerechnet werden. Arbeitslose und Mindestsicherungsempfänger zahlen in Österreich keine Steuern und haben somit auch kein Anrecht auf den Familienbonus Plus.
Alle Alleinerzieher und Alleinverdiener, die keine Anspruch auf den Familienbonus Plus 2018 / 2019 haben, werden in Österreich künftig anderweitig finanziell entlastet. Dies durch eine Mindestentlastung zur Höhe von 250 Euro. Hierbei handelt es sich um einen Kindermehrbetrag, der genau wie der Familienbonus Plus, pro Kind und pro Jahr angerechnet wird.
Werden jedoch mindestens 11 Monate (330 Tage) Arbeitslosengeld, beziehungsweise die staatliche Mindestsicherung bezogen, entfällt der Anspruch auf den Kindermehrbetrag.
Wird es eine Deckelung beim Familienbonus Plus 2018 / 2019 geben?
Der Familienbonus Plus 2018 / 2019 wird nicht gedeckelt. Die maximale Höhe der Förderung zur Höhe von 1.500 Euro pro Kind und pro Jahr wird nur durch die Höhe der eigenen Einkommenssteuer begrenzt.
Sollte jemand über 3.000 Euro Lohnsteuer zahlen und zwei Kinder unter 18 Jahre haben, so muss diese Person in Zukunft keine Lohnsteuer mehr zahlen. Folglich kommt es zu einer Steuerentlastung von 100 %.
Die Antragsstellung
Familien erhalten den Familienbonus Plus 2018 / 2019 nicht automatisch, sondern müssen diesen schriftlich beantragen. Für die Beantragung gibt es mehrere Aufteilungsvarianten. So kann der Bonus bei der Steuererklärung, beziehungsweise bei der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2019 mit Auszahlung im Jahr 2020 oder aber bei der Lohnberechnung 2019 durch den Arbeitsgeber berücksichtigt werden.
Sollten sich Eltern für die Variante der Berücksichtigung des Bonus über die Lohnverrechnung entscheiden, muss dies beim Arbeitgeber beantragt werden. Dazu ist frühestens ab Dezember 2018 das Formular „E 30“ auszufüllen und im Betrieb abzugeben. Das Formular kann über die Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen heruntergeladen werden. Auch wird das Formular in Kürze in Finanzämtern zur Mitnahme ausliegen.
Sollte der Bonus nicht über die Lohnverrechnung in Anspruch genommen werden, kann dieser in der Steuererklärung, beziehungsweise in der Arbeitnehmerveranlagung, über die Beilage „L1k“ beantragt werden.
Ehepartner können sich den Bonus aufteilen lassen. Es besteht die Möglichkeit, dass ein Elternteil den vollen Bonus erhält oder dass es zu einer Aufteilung des Bonus zur gleichen Höhe entweder von 750 Euro oder zur Höhe von 250 Euro pro Elternteil kommt. Bei der Aufteilung des Familienbonus Plus ist es unerheblich, ob die Eltern zusammen oder getrennt leben.
Quelle: https://www.foerderportal.at/familienbonus-plus/
Inanspruchnahme des Familienbonus Plus 2018 / 2019 bei Verletzung der Unterhaltspflicht
Sollte ein unterhaltspflichtiger Elternteil seiner Unterhaltspflicht gar nicht oder nicht regelmäßig nachkommen, kann die Förderung Familienbonus Plus 2018 / 2019 nur für die Monate in Anspruch genommen werden, in denen der Unterhalt korrekt gezahlt wurde.
Wird der Unterhalt ein volles Jahr zur vollen Höhe und pünktlich gezahlt, so hat der unterhaltspflichtige Elternteil Anspruch auf die maximale Höhe des Familienbonus Plus. Der nicht-unterhaltspflichtige Elternteil kann den Bonus immer voll ausschöpfen. Dies unabhängig davon, ob der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Zahlungspflicht nachkommt oder nicht.
Ungleichgewicht bei der Zahlung der Betreuungskosten
Für die Dauer einer Übergangsfrist von drei Jahren ist für getrennt lebende Elternteile eine ergänzende Aufteilungsvariante des Familienbonus Plus 2018 / 2019 vorgesehen. Diese Aufteilungsvariante wird dann angewandt, wenn ein Elternteil nachweislich neben dem Unterhalt auch für die Betreuungkosten des unter 10-jährigen Kindes aufkommt.
Diese Variante kann jedoch nur dann genutzt werden, wenn die Kinderbetreuungkosten mindestens 1.000 Euro pro Jahr betragen. Sollten die Voraussetzungen erfüllt sein, erfolgt die Aufteilung des Bonus im Verhältnis 90 % : 10 % (1.350 Euro zu 150 Euro). Durch diese Regelung wird eine Benachteiligung von jenen getrennt lebenden Elternteilen ausgeschlossen, die bislang zusätzlich die Betreuungskosten für das gemeinsame Kind gezahlt haben.
Diese Aufteilungsvariante kann nur nachträglich durch die Berücksichtigung über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.
Werden durch die Regelungen rund um den Familienbonus Plus behinderte Menschen benachteiligt?
Durch die Einführung des Familienbonus Plus 2018 / 2019 in Österreich kommt es zu keinerlei Nachteile für Behinderte in Österreich und somit auch zu keiner Benachteiligungen.
Da der Anspruch auf den Familienbonus Plus immer auch an den Anspruch auf Familienbeihilfe gebunden ist, können Eltern von behinderten Kindern (unabhängig vom Alter der Kinder) ebenfalls vom neuen Bonus für Familien profitieren. Der Anspruch auf einen erhöhten Familienbeihilfe-Satz bleibt von den Neuregelungen zum Familienbonus Plus nämlich unberührt.
Was ist mit Einwandererfamilien?
Die österreichische Bundesregierung betonte im Rahmen der Vorstellung des Familienbonus Plus 2018 / 2019 in Österreich immer wieder, mit dieser Förderung ein „zentrales Wahlversprechen“ einzulösen. So sei es Aufgabe der Regierung, Familien, die viel für Österreich leisten, finanziell zu entlasten. Gleichzeitig soll die Förderung keinen Anreiz für Einwanderung schaffen. Aus diesem Grund kann der Familienbonus Plus nur von Familien in Anspruch genommen werden, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Österreich nachgehen.
Rechenbeispiele zum Familienbonus Plus 2018 / 2019Â Familienbonus Rechner
- 1. Eine Familie mit einem monatlichen Bruttoeinkommen zur Höhe von 1.700 Euro kann den Familienbonus Plus voll ausschöpfen und muss künftig keine Lohn- und Einkommenssteuer mehr zahlen.
- 2. Eine Familie mit zwei minderjährigen Kindern, die ein Einzeleinkommen zur Höhe von 2.300 Euro brutto pro Monat erzielt, wird in Zukunft zu 100 % von der Steuerlast befreit. Die Bruttoeinnahmen entsprechen somit immer gleichzeitig den Nettoeinnahmen.
- 3. Eine Familie mit zwei minderjährigen Kindern, die ein Einzeleinkommen von 3.000 Euro brutto pro Monat erzielt, wird gemäß dem Familienbonus Plus 2018 / 2019-Rechner zu 55 % von der Steuerlast befreit.
Um zuverlässige Daten über den Rechner zum Familienbonus Plus 2018 / 2019 zu erhalten, muss das jährliche oder monatliche Bruttoeinkommen und das Alter und die Anzahl der Kinder eingegeben werden.
Der Rechner funktioniert schnell und zuverlässig. Zu beachten ist jedoch, dass „Sonderfälle“ in Rechnern immer nur sehr eingeschränkt berücksichtigt werden, also die tatsächliche Höhe des Familienbonus Plus abweichen kann von den vorherigen Ergebnissen des Rechners.
Kritik am Familienbonus Plus 2018 / 2019
Gerade die SPÖ kritisiert die geplante Einführung des Familienbonus Plus 2018 / 2019 in Österreich. Laut Meinung der SPÖ würde der Familienbonus Plus nur Familien entlasten, die ohnehin über ausreichend finanzielle Mittel verfügen würden und den Bonus daher nicht benötigen. Gerade finanziell schwache Familien und Alleinerziehende würden entweder gar nicht oder nur sehr gering von dem Bonus profitieren. In diesem Zusammenhang ist von einer „Umverteilung von unten nach oben“ die Rede. Solche Feststellungen implizieren, dass die Regierung die Schere zwischen Arm und Reich in Österreich weiter öffnen möchte. Die SPÖ hält in diesem Zusammenhang Investionen in den Ausbau von Betreuungsplätzen im ganzen Land und eine Anhebung der Löhne für Pädagogen für eine sinnvollere und gerechtere soziale Maßnahme.