Oft passieren im Alltag bzw. im Haushalt kleinere Missgeschicke, durch die unter Umständen wertvolle oder gut gehegte Dinge oder Gebrauchsgegenstände des alltäglichen Lebens zu Bruch gehen. Oder aber es geschehen unvorhergesehene Ereignisse wie zum Beispiel ein Brand in der Wohnung und die Einrichtung wird komplett zerstört.
Sinnvoll ist es hier für jeden Verbraucher, sich für diese Fälle entsprechend zu schützen und hierfür eine so genannte Hausratversicherung abzuschließen, deren Versicherungsschutz tatsächlich alle Dinge des Hausrats abdeckt.
So zählen nicht nur Einrichtungsgegenstände oder Gegenstände, die zum Gebrauch oder Verbrauch dienen dazu, sondern auch Bargeld, Kleidungsstücke oder Waschmittel.
Generell könnte man es umfassend sagen, in dem man sagt, dass zum Hausrat alles gehört, was man bei einem Umzug der Wohnstätte von der einen in die nächste Wohnung mit nimmt.
Alles, was sich innerhalb der eigenen vier Wände befindet, gehört zum Hausrat und wird als solches von der Versicherung für diesen abgedeckt.
Ebenso ist es üblich, dass die Haustiere mit versichert sind. Der Wert der Tiere, egal ob es Zierfische, Katzen oder Pferde sind, spielt hierbei zwar keine Rolle, aber es ist wichtig, deren Wert bei der Ermittlung für die Versicherungssumme anzugeben.
Außerdem sind auch Rundfunk- und Fernsehantennen versichert, soweit diese nicht für mehrere Mietparteien bzw. Wohnungen oder zu gewerblichen Zwecken verwendet werden und Voraussetzung ist dafür, dass sie sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung ansässig ist.
Alle Sachen, die durch den Mieter aus eigener Tasche gezahlt wurden und a, Gebäude angebracht oder eingefügt wurden, sind ebenso mitversichert.
Werden also zum Beispiel bei einem Brand in der Wohnung die Deckenverkleidung oder eingebrachte Holztüren aus Edelholz zerstört, so ersetzt die Hausratversicherung diesen Schaden, da der Versicherungsnehmer die Gefahr für solche Fälle mit dem Mietvertrag übernommen hat.