Die Geldanlage in Aktien ist eine Direktinvestition in einem Unternehmen (Aktiengesellschaft). Da er Anteile an ihm besitzt, ist der Aktionär Miteigentümer des Unternehmens. Grundsätzlich kann jeder Anleger jederzeit Aktien von jeder börsennotierten Aktiengesellschaft kaufen und auch verkaufen. Somit ist die Aktie ein Wertpapier, das seinem Besitzer ein Inhaberrecht verbrieft.
Aktionäre müssen die Besonderheiten der Anlage in Aktien beachten:
• Aktiendepot
Um Aktien zu handeln, muss der Anleger ein Wertpapierdepot und ein Girokonto besitzen, wobei beide nicht zwingend bei derselben Bank sein müssen. Für das Depot entstehen von Bank zu Bank unterschiedlich hohe Kosten: vor allem die Depotgebühr, deren Höhe sich nach dem Depotwert richtet. Manche Banken bieten kostenlose Depots an, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, z. B. wenn der Depotwert über einen Mindestbetrag liegt.
• Kosten
Der Handel mit Aktien ist mit verschiedenen Gebühren verbunden. So ist für jede Transaktion (Kauf, Verkauf) eine je nach Bank unterschiedlich hohe Provision zu entrichten, gegebenenfalls fallen auch Provisionen für Börsenmakler an. Am kostengünstigsten sind die Transaktionen bei den Onlinebanken. Order (Aktien kaufen oder verkaufen) erteilen kann ein Aktionär, der sein Depot bei einer Filialebank hat, telefonisch oder persönlich. Wer ein Onlinedepot hat, muss seine Order selbst online verwalten.
• Erträge
Gewinne werden durch Kurssteigerungen sowie durch Dividenden erzielt. Die Dividende ist eine Form Gewinnbeteiligung, die pro Anteilsschein (Aktie) ausgeschüttet wird. Hat das Unternehmen keine Gewinne erwirtschaftet, kann es auch keine Dividenden zahlen. Festgelegt wird die Höhe der Dividende bei der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft, wobei die Aktionäre mitentscheiden. Die Dividenden können als Barzahlung oder in Neuen Aktien gewährt werden.
• Risiken
Da es sich bei Aktien um unternehmerische Beteiligung handelt, trägt jeder Aktionär auch unternehmerische Risiken. Große Verluste sind nicht auszuschließen, bei einer Insolvenz sogar ein Totalverlust.
• Aktiengewinne und Steuer
Seit dem 1.1.2009 sind Gewinne, die durch Aktien erzielt werden (sowohl Kursgewinne als auch Ausschüttungen), nach der Abgeltungssteuer zu versteuern, falls sie den Sparerpauschalbetrag übersteigen, oder wenn kein Freistellungsauftrag abgegeben wurde. Für Aktien, die bis Ende 2008 gekauft wurden, gilt die alte Regelung: nach einer Haltedauer von einem Jahr sind Kursgewinne weiter steuerfrei. Langfristig gesehen sind Aktieninvestitionen die renditestärksten Anlagen.