So wie jeder PKW-Halter ist man auch als Halter eines Mokicks, Mofas oder Mopeds gesetzlich dazu verpflichtet, eine so genannte Haftpflichtversicherung zu besitzen bzw. für sein Fahrzeug abzuschließen. Des Weiteren gilt dieses Gesetz auch für Kleinkrafträder mit drei Rädern und auch für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Diese Fahrzeuge dürfen nur mit einem Versicherungskennzeichen im Straßenverkehr bewegt werden. Deshalb ist es wichtig, um Bußgelder oder Ordnungsstrafen zu vermeiden, eine entsprechende Haftpflichtversicherung für Mopeds abzuschließen.
Vor allem aber auch deshalb, weil man bei einem Unfall oder einem verursachten Schaden ohne Versicherung mit seinem kompletten privaten Vermögen haftet und solche Kosten oft horrende Höhen erreichen können, was unter Umständen der finanzielle Ruin bedeuten kann. Die Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, die der Versicherungsnehmer durch die Nutzung des Mopdes bei einem Schaden verursacht hat. Der Schutz der Versicherung umfasst nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern auch den Besitzer des Fahrzeuges, sowie den Fahrer und eventuelle Mitfahrer.
Von Vorteil ist auch eine so genannte Teilkaskoversicherung, welche eintritt, wenn es um Schäden am eigenen Fahrzeug geht, die zum Beispiel durch Sturm, Überschwemmung, Diebstahl oder Zusammenstößen mit Tieren verursacht wurden.
Wichtig ist es zu beachten, das ein Versicherungskennzeichen für das Moped jedes Jahr neu benötigt wird. So beginnt das Verkehrsjahr für die Mopedversicherung immer am 01. März und endet im Folgejahr zum 28. / 29. Februar.
Als Versicherungsnehmer hat man die Möglichkeit, eine Versicherung für den gesamten Zeitraum abzuschließen oder auch den Schutz für einen kürzeren Zeitraum zu wählen, wenn das Moped zum Beispiel im Winter nicht gefahren wird.