Fachlich aktualisiert am 11. August 2026: Der ursprüngliche Beitrag aus 2008 stellte die Absicherung privater Bauhelfer zu pauschal dar. Für Österreich muss genauer zwischen freiwilliger privater Mithilfe, einem tatsächlichen Beschäftigungsverhältnis, gesetzlicher Unfallversicherung, privater Bauhelfer-Unfallversicherung und Bauherrenhaftpflicht unterschieden werden. Neu geprüft wurden außerdem Invaliditätsleistung, Progression, Unfallkosten, bestehende private Unfallpolizzen sowie die österreichischen Regeln des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes.
Wer beim Hausbau, Umbau oder bei einer größeren Sanierung von Freund:innen, Verwandten oder Nachbar:innen unentgeltlich unterstützt wird, sollte deren Unfallschutz vor Beginn der Arbeiten klären. Eine private Bauhelfer-Unfallversicherung kann für solche Helfer:innen bestimmte finanzielle Folgen eines Unfalls absichern – insbesondere eine dauerhafte Invalidität.
Wichtig für Österreich: Anders als häufig in deutschen Ratgebern dargestellt, gibt es für echte private Nachbarschaftshilfe keine allgemeine österreichische Pflicht, Bauhelfer über eine deutsche Berufsgenossenschaft anzumelden. Das bedeutet aber nicht, dass jeder Helfer automatisch ausreichend versichert ist. Entscheidend sind die tatsächliche Art der Mithilfe, ein eventuell bestehendes Beschäftigungsverhältnis und vorhandene private Unfallversicherungen.
| Frage | Kurzantwort für Österreich |
|---|---|
| Was ist eine Bauhelfer-Unfallversicherung? | Eine private Unfallversicherung beziehungsweise spezielle Baustellendeckung für bestimmte Personen, die bei einem privaten Bauprojekt mithelfen. |
| Ist sie in Österreich gesetzlich vorgeschrieben? | Eine allgemeine Pflicht zum Abschluss einer privaten Bauhelfer-Unfallversicherung für echte unentgeltliche Nachbarschaftshilfe besteht nicht. |
| Sind Freunde und Verwandte automatisch versichert? | Nein. Ob sie bereits über eine private Unfallversicherung geschützt sind oder in einer Bauhelferpolizze erfasst werden, muss geprüft werden. |
| Ist der Bauherr automatisch mitversichert? | Nicht zwingend. Bauherr:in, Partner:in und Helfer:innen müssen entsprechend dem konkreten Vertrag zum versicherten Personenkreis gehören. |
| Was ist die wichtigste Leistung? | Für schwere Unfallfolgen ist vor allem eine ausreichend hohe Leistung bei dauernder Invalidität wichtig. |
| Was bedeutet Progression? | Bei schweren Invaliditätsgraden kann die Versicherungsleistung überproportional steigen, wenn eine Progression vereinbart wurde. |
| Zahlt die Bauherrenhaftpflicht bei Verletzungen der Helfer? | Sie erfüllt eine andere Aufgabe. Haftpflicht und private Unfallversicherung müssen getrennt betrachtet werden. |
| Was gilt bei bezahlten Helfern? | Dann muss geprüft werden, ob tatsächlich ein Beschäftigungs- beziehungsweise Dienstverhältnis vorliegt und sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten bestehen. |
Private Bauhelfer in Österreich: Wer sollte abgesichert werden?
Private Mithilfe ist beim Hausbau verbreitet. Familienmitglieder übernehmen Malerarbeiten, Freund:innen helfen beim Innenausbau oder Nachbar:innen unterstützen für einige Stunden bei konkreten Arbeiten.
Eine Bauhelfer-Unfallversicherung kann beispielsweise für folgende Personen interessant sein:
- Freund:innen, die unentgeltlich mitarbeiten,
- Nachbar:innen bei echter Nachbarschaftshilfe,
- Eltern und erwachsene Familienangehörige,
- Geschwister,
- Partner:innen,
- Bauherr:innen selbst, wenn sie Eigenleistungen erbringen.
Ob alle diese Personen tatsächlich von einem angebotenen Vertrag umfasst sind, muss in der Polizze geprüft werden. Manche Lösungen versichern einen definierten Personenkreis, andere verlangen genauere Angaben zu den Helfer:innen oder unterscheiden zwischen Bauherr, Familienmitgliedern und sonstigen freiwilligen Helfern.
Bestehende private Unfallversicherung zuerst prüfen
Bevor zusätzlicher Versicherungsschutz abgeschlossen wird, sollte jede regelmäßig mithelfende Person prüfen, ob bereits eine private Unfallversicherung mit ausreichendem 24-Stunden-Schutz besteht.
Eine normale private Unfallversicherung kann grundsätzlich auch Unfälle in der Freizeit umfassen. Damit kann ein Unfall bei privater Mithilfe am Haus bereits unter einen bestehenden Vertrag fallen. Entscheidend sind jedoch Unfallbegriff, versicherte Tätigkeiten, Ausschlüsse und Versicherungssummen.
Vor dem Bau sollten deshalb folgende Punkte kontrolliert werden:
- Besteht überhaupt eine private Unfallversicherung?
- Gilt sie rund um die Uhr oder nur für bestimmte Bereiche?
- Sind private Bau- und Renovierungsarbeiten ausgeschlossen?
- Wie hoch ist die Invaliditätssumme?
- Welche Progression gilt?
- Welche Gliedertaxe wird verwendet?
- Welche Unfallkosten sind versichert?
- Besteht eine Unfallrente?
- Welche Melde- und Invaliditätsfristen gelten?
Eine vorhandene Polizze sollte daher nicht nur mit „Unfallversicherung vorhanden“ abgehakt werden. Besonders alte Verträge können niedrige Versicherungssummen enthalten, die bei einer schweren Invalidität heute nur einen begrenzten finanziellen Schutz bieten.
Was eine Bauhelfer-Unfallversicherung leisten kann
Eine private Unfallversicherung zahlt nicht deshalb, weil der Bauherr für einen Unfall haftet. Entscheidend ist vielmehr, ob ein versicherter Unfall nach den Vertragsbedingungen vorliegt und daraus eine vereinbarte Leistung entsteht.
Das ist ein wichtiger Unterschied zur Haftpflichtversicherung.
| Leistung | Wofür sie gedacht ist |
|---|---|
| Dauerinvalidität | Kapitalleistung, wenn nach dem Unfall eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung zurückbleibt. |
| Progression | Kann die Leistung bei hohen Invaliditätsgraden überproportional erhöhen. |
| Unfalltod | Vereinbarte Leistung an bezugsberechtigte beziehungsweise anspruchsberechtigte Personen. |
| Unfallkosten | Je nach Vertrag beispielsweise bestimmte Heil-, Bergungs- oder Rückholkosten. |
| Spitalgeld | Vereinbarter Betrag für bestimmte Tage eines stationären Aufenthalts nach einem versicherten Unfall. |
| Taggeld | Kann für eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit vereinbart werden. |
| Unfallrente | Je nach Tarif laufende Leistung ab einem bestimmten Invaliditätsgrad. |
Invaliditätsleistung ist wichtiger als kleine Unfallpauschalen
Beim Vergleich sollte die Aufmerksamkeit nicht hauptsächlich auf Krankenhaustagegeld, Knochenbruchpauschalen oder kleine Sofortleistungen fallen. Der finanziell schwerwiegendste Fall ist eine dauerhafte schwere Invalidität.
Ein Baustellenunfall kann beispielsweise dazu führen, dass eine Person dauerhaft auf Hilfsmittel angewiesen ist, ihren bisherigen Beruf nicht mehr in gleicher Weise ausüben kann oder Wohnung und Fahrzeug angepasst werden müssen.
Die Arbeiterkammer bezeichnet die Kapitalleistung bei dauernder Invalidität als zentrale Leistung einer privaten Unfallversicherung. Ihre Höhe hängt insbesondere von Invaliditätsgrad, Versicherungssumme, Gliedertaxe und vereinbarter Progression ab.
Was Progression bedeutet
Eine Progression soll schwere Unfallfolgen stärker absichern. Bei einem linearen Tarif entspricht ein Invaliditätsgrad von beispielsweise 50 Prozent grundsätzlich einem entsprechenden Anteil der vereinbarten Invaliditätssumme. Bei einer progressiven Gestaltung kann die Leistung ab bestimmten Invaliditätsgraden stärker steigen.
Zwei Tarife mit derselben Grundversicherungssumme können deshalb bei schwerer Invalidität sehr unterschiedliche Leistungen ergeben.
Für einen sinnvollen Vergleich sollten gemeinsam betrachtet werden:
- Grundversicherungssumme,
- Progressionsstaffel,
- maximale Versicherungsleistung,
- Gliedertaxe,
- allfälliger Mindestinvaliditätsgrad,
- Mitwirkung bereits bestehender Krankheiten oder Gebrechen.
Bergungskosten und Hubschrauberrettung
Auf einer Baustelle können auch Rettungs- und Bergungsmaßnahmen notwendig werden. Private Unfallversicherungen können bestimmte Bergungs-, Heil- und Rückholkosten übernehmen. Die dafür vorgesehenen Höchstbeträge unterscheiden sich jedoch von Tarif zu Tarif.
Wer eine Bauhelferpolizze vergleicht, sollte daher nicht davon ausgehen, dass jede Rettungs- oder Bergungsrechnung unbegrenzt bezahlt wird.
Bauhelfer-Unfallversicherung und Bauherrenhaftpflicht nicht verwechseln
Eine der wichtigsten Abgrenzungen beim Hausbau betrifft die Haftpflichtversicherung. Die Bauherrenhaftpflicht in Österreich und die Bauhelfer-Unfallversicherung erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
| Versicherung | Was sie grundsätzlich schützt | Beispiel |
|---|---|---|
| Bauhelfer-Unfallversicherung | Vertraglich vereinbarte Unfallfolgen der versicherten Helfer:innen. | Ein Helfer stürzt und behält eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung zurück. |
| Bauherrenhaftpflicht | Bestimmte Schadenersatzansprüche Dritter gegen Bauherr:innen sowie Abwehr unberechtigter Ansprüche. | Eine ungesicherte Baugrube führt zu einem Schaden bei einer dritten Person. |
| Bauwesenversicherung | Bestimmte unvorhergesehene Sachschäden am versicherten Bauvorhaben. | Starkregen beschädigt einen unfertigen Gebäudeteil. |
| Eigenheimversicherung | Das Gebäude gegen die in der späteren Polizze vereinbarten Gefahren. | Nach Fertigstellung verursacht ein Sturm einen Gebäudeschaden. |
Schäden am eigentlichen Bauwerk gehören daher nicht in die Bauhelfer-Unfallversicherung. Dafür ist die Bauwesen- beziehungsweise Bauleistungsversicherung der passende Themenbereich.
Ein Unfall bedeutet nicht automatisch Haftung des Bauherrn
Die Aussage, Bauherr:innen müssten nach jedem Unfall eines privaten Helfers automatisch sämtliche finanziellen Folgen aus dem eigenen Vermögen bezahlen, wäre zu pauschal. Ob ein Schadenersatzanspruch besteht, hängt vom konkreten Unfallhergang und der rechtlichen Verantwortlichkeit ab.
Eine private Unfallversicherung hat gerade deshalb eine andere Funktion: Die vereinbarte Leistung knüpft grundsätzlich an den versicherten Unfall und dessen Folgen an und nicht daran, ob zuerst eine Haftung einer anderen Person bewiesen werden kann.
Unentgeltliche Hilfe oder Beschäftigungsverhältnis?
Besonders vorsichtig sollte man bei der häufig verwendeten Bezeichnung „private Bauhelfer“ sein. Nicht jede Person, die auf einer privaten Baustelle arbeitet, ist rechtlich automatisch ein bloßer Freundschaftshelfer.
Für die Beurteilung können unter anderem relevant sein:
- ob die Tätigkeit tatsächlich freiwillig erfolgt,
- ob ein Entgelt vereinbart wurde,
- ob regelmäßige Arbeitszeiten vorgegeben werden,
- ob Weisungsgebundenheit besteht,
- wie umfangreich und dauerhaft die Tätigkeit ist,
- ob eine wirtschaftliche oder persönliche Abhängigkeit besteht,
- welche tatsächlichen Vereinbarungen zwischen den Beteiligten gelten.
Wird eine Person tatsächlich als Arbeitnehmer:in beschäftigt, gelten andere Regeln als bei echter privater Nachbarschaftshilfe. Dienstnehmer:innen müssen nach den sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen entsprechend angemeldet werden; auch eine geringfügige Beschäftigung unterliegt grundsätzlich der gesetzlichen Unfallversicherung.
Eine private Bauhelfer-Unfallversicherung darf deshalb nicht verwendet werden, um ein tatsächlich bestehendes Arbeitsverhältnis oder gesetzliche Sozialversicherungspflichten zu ersetzen.
Echte Nachbarschaftshilfe und BauKG
Auch beim Bauarbeitenkoordinationsgesetz ist die Unterscheidung wichtig. Nach den Erläuterungen der österreichischen Arbeitsinspektion gilt das BauKG für Baustellen, auf denen Arbeitnehmer:innen beschäftigt werden. Bei echter Nachbarschaftshilfe ohne Arbeitnehmer:innen greift das BauKG allein deshalb nicht.
Sobald allerdings Arbeitnehmer:innen auf der Baustelle tätig werden, können Bauherr:innen Pflichten nach dem BauKG treffen. Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander eingesetzt, können zusätzlich Planungs- und Baustellenkoordination erforderlich sein.
Die private Unfallversicherung ersetzt solche Sicherheits- und Koordinationspflichten nicht.
Wer sollte in der Polizze ausdrücklich berücksichtigt werden?
Vor Vertragsabschluss sollte nicht nur gefragt werden, ob „die Bauhelfer“ versichert sind. Entscheidend ist, wie der versicherte Personenkreis tatsächlich definiert wird.
| Person | Was prüfen? |
|---|---|
| Bauherr:in | Ist die Person selbst versichert, wenn sie Eigenleistungen erbringt? |
| Ehe- oder Lebenspartner:in | Besteht automatischer Schutz oder muss die Person ausdrücklich eingeschlossen werden? |
| Eltern und Geschwister | Gehören Familienangehörige zum definierten Helferkreis? |
| Freund:innen und Nachbar:innen | Welche Voraussetzungen gelten für unentgeltliche private Mithilfe? |
| Mehrere Helfer gleichzeitig | Gibt es eine maximale Personenzahl beziehungsweise Beschränkung? |
| Professionelle Handwerker | Diese sind von privaten Bauhelfern zu unterscheiden und benötigen den für ihre Beschäftigung geltenden Schutz. |
Zusätzlich sollte geklärt werden, ob Helfer:innen namentlich gemeldet werden müssen oder ob ein abstrakt definierter Personenkreis versichert ist.
Welche Arbeiten und Zeiträume sind versichert?
Ein weiterer wichtiger Unterschied liegt im räumlichen und zeitlichen Versicherungsumfang. Eine Bauhelfer-Unfallversicherung kann speziell auf ein bestimmtes Bauprojekt und eine begrenzte Bauzeit zugeschnitten sein.
Zu prüfen sind insbesondere:
- genaue Adresse der Baustelle,
- Neubau, Umbau oder Sanierung,
- Versicherungsbeginn,
- maximale Versicherungsdauer,
- Verlängerung bei Bauverzögerung,
- Eigenleistungen vor dem eigentlichen Baubeginn,
- Aufräum- und Abschlussarbeiten,
- Arbeiten in Nebengebäuden oder Außenanlagen,
- Transporte beziehungsweise Wege zur Baustelle,
- Arbeiten mit besonderen Maschinen oder Geräten.
Verzögert sich das Projekt, sollte nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass eine befristete Baustellen-Unfallversicherung ebenfalls weiterläuft. Das Vertragsende muss rechtzeitig kontrolliert werden.
Bauhelfer-Versicherung vergleichen: Diese Punkte sind wichtig
Für private Bauherr:innen ist ein niedriger Einmalbeitrag kein ausreichendes Vergleichskriterium. Wesentlich wichtiger ist, welche Leistung bei einem wirklich schweren Unfall zur Verfügung steht.
- Versicherte Personen prüfen: Bauherr:in, Partner:in, Familie, Freund:innen und Nachbar:innen eindeutig erfassen.
- Bestehende Unfallversicherungen kontrollieren: Doppelversicherung beziehungsweise bestehende ausreichende Deckung berücksichtigen.
- Invaliditätssumme vergleichen: Schwere Dauerfolgen sind das zentrale finanzielle Risiko.
- Progression prüfen: Leistung bei 50, 75 und 100 Prozent Invalidität gegenüberstellen.
- Gliedertaxe lesen: Prozentsätze können zwischen Tarifen erheblich variieren.
- Mindestinvalidität beachten: Manche Tarife leisten erst ab einem bestimmten Invaliditätsgrad.
- Unfallkosten vergleichen: Bergung, Rückholung und Heilkosten besitzen häufig eigene Grenzen.
- Unfalltod prüfen: Höhe der Todesfallleistung und Bezugsberechtigung klären.
- Tag- und Spitalgeld einordnen: Kleine Pauschalen nicht wichtiger gewichten als Invaliditätsschutz.
- Versicherungsdauer prüfen: Bauzeit und mögliche Verzögerung berücksichtigen.
- Ausschlüsse kontrollieren: Tätigkeiten, Alkohol, besondere Gefahren und sonstige Ausschlüsse lesen.
- Melde- und Invaliditätsfristen notieren: Ansprüche können durch versäumte Fristen gefährdet werden.
Beispiel: Warum dieselbe Grundsumme nicht dieselbe Leistung bedeutet
Angenommen, zwei Unfallversicherungen nennen jeweils eine Invaliditäts-Grundsumme von 100.000 Euro. Vertrag A arbeitet weitgehend linear, Vertrag B enthält eine deutliche Progression für schwere Invalidität.
Bei einem niedrigen Invaliditätsgrad können die Leistungen ähnlich sein. Bei sehr schweren Unfallfolgen kann der progressive Tarif dagegen wesentlich mehr leisten. Zusätzlich kann eine andere Gliedertaxe den errechneten Invaliditätsgrad verändern.
Deshalb sollte niemals nur die erste Zahl im Angebot verglichen werden.
Sicherheit auf der Baustelle bleibt wichtiger als die Versicherung
Eine Versicherung kann finanzielle Unfallfolgen begrenzen, aber keinen Unfall verhindern. Private Helfer:innen sollten daher nicht mit Tätigkeiten betraut werden, für die ihnen Erfahrung, Ausbildung oder geeignete Schutzausrüstung fehlen.
Besonders kritisch sind:
- Arbeiten auf Dach und Gerüst,
- ungesicherte Absturzkanten,
- offene Baugruben,
- Arbeiten an elektrischen Anlagen,
- schwere Lasten,
- Kran- und Hebearbeiten,
- Arbeiten mit Motorsägen und schweren Maschinen,
- Abbrucharbeiten,
- Arbeiten unter schwebenden Lasten,
- Alkohol während der Bauarbeiten.
Auch auf einer privaten Baustelle sollte klar sein, wer welche Arbeit übernimmt. Persönliche Schutzausrüstung, sichere Leitern, Gerüste, Absturzsicherungen und geeignete Werkzeuge sind keine Formalität.
Was nach einem Unfall auf der privaten Baustelle zu tun ist
- Erste Hilfe leisten: Sicherheit und medizinische Versorgung haben Vorrang.
- Rettung verständigen: Bei schweren Verletzungen sofort professionelle Hilfe holen.
- Unfallstelle sichern: Weitere Personen vor derselben Gefahr schützen.
- Unfall dokumentieren: Ort, Zeit, Tätigkeit und Ablauf festhalten.
- Fotos machen: Unfallstelle und relevante Sicherungseinrichtungen dokumentieren.
- Zeug:innen erfassen: Kontaktdaten anwesender Personen aufbewahren.
- Versicherungsverträge prüfen: Bauhelferpolizze und bestehende private Unfallversicherung feststellen.
- Unfall melden: Vertragliche Meldefristen beachten.
- Ärztliche Unterlagen sammeln: Befunde, Krankenhausberichte und Therapieverlauf dauerhaft aufbewahren.
- Dauerfolgen beobachten: Bei verbleibenden Einschränkungen die vertraglichen Invaliditätsfristen besonders beachten.
Besteht der Verdacht, dass zusätzlich eine andere Person für den Unfall verantwortlich sein könnte, sollte auch die Haftpflichtseite geprüft werden. Unfallversicherung und Schadenersatzanspruch können unterschiedliche rechtliche und versicherungsvertragliche Grundlagen haben.
Häufige Fragen zur Bauhelfer-Unfallversicherung
Ist eine Bauhelfer-Unfallversicherung in Österreich Pflicht?
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer privaten Bauhelfer-Unfallversicherung für echte unentgeltliche Freundschafts- oder Nachbarschaftshilfe besteht nicht. Liegt tatsächlich ein Beschäftigungsverhältnis vor, können dagegen gesetzliche Sozialversicherungs- und Meldepflichten entstehen.
Sind Freunde beim Hausbau automatisch gesetzlich unfallversichert?
Darauf sollte man sich nicht verlassen. Echte private Nachbarschaftshilfe ist von einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zu unterscheiden. Vor größeren Eigenleistungen sollte geklärt werden, welcher gesetzliche und private Unfallversicherungsschutz für die konkrete Person besteht.
Brauchen private Bauhelfer eine Anmeldung bei der deutschen BG BAU?
Nein. Die BG BAU gehört zum deutschen Sozialversicherungssystem. Deutsche Informationen über die dortige Pflichtversicherung für private Bauhelfer dürfen nicht auf einen Hausbau in Österreich übertragen werden.
Was zahlt eine Bauhelfer-Unfallversicherung?
Das hängt vom Tarif ab. Typische private Unfallleistungen sind Kapital bei dauernder Invalidität, Unfallkosten, Todesfallleistung sowie je nach Vertrag Unfallrente, Taggeld oder Spitalgeld.
Ist der Bauherr selbst mitversichert?
Nicht automatisch bei jedem Vertrag. Wer selbst am Bau mitarbeitet, sollte ausdrücklich prüfen, ob Bauherr:in und Partner:in zum versicherten Personenkreis gehören.
Sind Familienangehörige automatisch versichert?
Das hängt von der Polizze ab. Manche Baustellenlösungen definieren freiwillige beziehungsweise unentgeltliche Helfer weit, andere verlangen eine genauere Festlegung der versicherten Personen.
Brauche ich eine Bauhelferpolizze, wenn alle Helfer schon privat unfallversichert sind?
Nicht zwingend. Zuerst sollte geprüft werden, ob die vorhandenen Verträge auch die Mithilfe auf einer privaten Baustelle erfassen und ob Invaliditätssummen sowie Leistungen ausreichend sind. Eine zusätzliche Baustellenversicherung kann trotzdem sinnvoll sein, wenn Lücken bestehen.
Ist Bauhelfer-Unfallversicherung dasselbe wie Bauherrenhaftpflicht?
Nein. Die private Unfallversicherung leistet bei bestimmten Unfallfolgen der versicherten Person. Die Bauherrenhaftpflicht schützt dagegen im vereinbarten Umfang vor Schadenersatzansprüchen Dritter gegen Bauherr:innen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Zahlt die Bauhelfer-Unfallversicherung bei einem Sturz vom Gerüst?
Ein Sturz kann grundsätzlich ein versichertes Unfallereignis darstellen. Ob und in welcher Höhe eine Leistung entsteht, hängt von Unfallfolgen, Versicherungsbedingungen, Ausschlüssen und den vereinbarten Leistungsbausteinen ab.
Was ist bei schwerer Invalidität wichtig?
Entscheidend sind insbesondere Grundversicherungssumme, Progression, Gliedertaxe und mögliche Unfallrente. Kleine Knochenbruch- oder Spitalpauschalen sollten bei der Absicherung schwerer Dauerfolgen nicht im Vordergrund stehen.
Was gilt, wenn ein Helfer Geld für seine Arbeit bekommt?
Dann sollte nicht automatisch von privater Nachbarschaftshilfe ausgegangen werden. Es muss anhand der tatsächlichen Vereinbarung und Arbeitsbedingungen geprüft werden, ob ein Dienstverhältnis vorliegt und eine Anmeldung zur Sozialversicherung erforderlich ist.
Gilt das Bauarbeitenkoordinationsgesetz auch bei reiner Nachbarschaftshilfe?
Nach der österreichischen Arbeitsinspektion gilt das BauKG für Baustellen, auf denen Arbeitnehmer:innen beschäftigt werden. Bei echter Nachbarschaftshilfe ohne Arbeitnehmer:innen greift es allein aufgrund dieser privaten Mithilfe nicht. Sobald Arbeitnehmer:innen eingesetzt werden, muss die Situation neu beurteilt werden.
Quellen und weiterführende Informationen
- Arbeitsinspektion Österreich – Bauarbeitenkoordinationsgesetz, Bauherrnpflichten und echte Nachbarschaftshilfe
- Arbeiterkammer – Private Unfallversicherung, Invalidität, Progression und Leistungen
- Versicherungsverband Österreich – Musterbedingungen zur privaten Unfallversicherung
- Österreichische Gesundheitskasse – Geringfügige Beschäftigung und gesetzliche Unfallversicherung
Hinweis: Ob eine helfende Person als unentgeltliche private Unterstützung oder als Beschäftigte:r einzustufen ist, hängt von den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls ab. Auch private Unfallversicherungen unterscheiden sich bei versicherten Personen, Invaliditätssummen, Progression, Gliedertaxe, Unfallkosten, Ausschlüssen und Fristen. Maßgeblich sind die konkrete Polizze sowie gegebenenfalls die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Versicherungs-, Sozialversicherungs- oder Rechtsberatung.