Stand: 17. Mai 2026. Die KIM-Verordnung ist ausgelaufen, aber ein Immobilienkredit in Österreich ist 2026 nicht automatisch leichter zu bekommen. Banken können wieder individueller entscheiden, orientieren sich aber weiterhin an den bekannten Richtwerten: maximal 90 Prozent Beleihung, maximal 40 Prozent Kreditbelastung und maximal 35 Jahre Laufzeit.
Wer eine Wohnung oder ein Haus finanzieren möchte, sollte deshalb nicht nur auf den Zinssatz schauen, sondern Eigenkapital, Nebenkosten, Förderungen, Gebühren und die eigene Belastbarkeit sauber durchrechnen.
| Wichtiger Punkt | Was 2026 gilt |
|---|---|
| KIM-V | Die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung ist mit 30. Juni 2025 ausgelaufen. |
| Neue Logik | Keine starre KIM-V mehr, aber FMA und FMSG erwarten weiterhin solide Vergabestandards. |
| Beleihungsquote | Die FMA nennt weiterhin maximal 90 Prozent als Richtwert. Das bedeutet praktisch: rund 10 Prozent Eigenmittel plus Nebenkosten bleiben wichtig. |
| Kreditbelastung | Die jährliche Kreditbelastung sollte laut FMA maximal 40 Prozent des Jahresnettoeinkommens betragen. |
| Laufzeit | Der Kredit sollte grundsätzlich nicht länger als 35 Jahre laufen. |
| Ausnahmen | Banken können abweichen, sollen die Standards aber grundsätzlich für mindestens 80 Prozent des Neuvergabevolumens anwenden. |
| Zinsen | Die OeNB weist für März 2026 bei neuen Wohnbaukrediten insgesamt 3,45 Prozent p. a. aus. Individuelle Angebote können deutlich abweichen. |
| Grundbuchgebühren | Die temporäre Befreiung von Eigentums- und Pfandrechtseintragungsgebühren ist an strenge Voraussetzungen und Fristen gebunden. |
Immobilienkredit 2026: Mehr Flexibilität, aber keine Rückkehr zum lockeren Wohnkredit
Das Ende der KIM-V hat viele Käufer:innen hoffen lassen, dass Banken Immobilienfinanzierungen wieder deutlich lockerer vergeben. Ganz so einfach ist es nicht. Die rechtlich verbindliche Verordnung ist zwar weg, doch die Finanzmarktaufsicht hält an klaren Kriterien für solide Wohnimmobilienkredite fest. Für Kreditnehmer:innen bedeutet das: Die Bank kann einen Fall individueller beurteilen, aber sie wird weiter prüfen, ob Kaufpreis, Einkommen, Eigenmittel und monatliche Rate zusammenpassen.
Wer sich zuerst einen Überblick verschaffen möchte, findet auf finanz-blog.at bereits einen allgemeinen Immobilienkredit Vergleich für Österreich. Der entscheidende Unterschied 2026 liegt aber darin, dass nicht mehr nur die Frage „Bekomme ich einen Kredit?“ zählt, sondern: „Ist die Finanzierung auch dann tragfähig, wenn Nebenkosten, Zinsänderungen, Sanierung, Familienplanung oder Einkommensänderungen dazukommen?“
Gerade nach den starken Preis- und Zinsbewegungen der letzten Jahre sollten Käufer:innen konservativer rechnen. Ein Kredit, der auf dem Papier knapp funktioniert, kann im Alltag schnell zu eng werden. Die monatliche Rate ist nur ein Teil der Wahrheit. Dazu kommen Betriebskosten, Rücklagen, Versicherungen, Instandhaltung, mögliche Sanierungskosten und bei Häusern oft höhere Energie- oder Reparaturkosten.
Was Banken nach dem Ende der KIM-V weiterhin prüfen
Die drei bekannten Kennzahlen bleiben 2026 die wichtigste Orientierung: Beleihungsquote, Schuldendienstquote und Laufzeit. Sie sind kein Ersatz für eine vollständige Bonitätsprüfung, zeigen aber rasch, ob eine Finanzierung realistisch wirkt.
Die 90-Prozent-Regel: Wie viel Eigenkapital bleibt sinnvoll?
Die Beleihungsquote beschreibt, wie hoch der Kredit im Verhältnis zum Wert der Immobilie ist. Wenn eine Wohnung 400.000 Euro kostet und die Bank höchstens 90 Prozent finanzieren will, wären maximal 360.000 Euro Kredit möglich. Die restlichen 40.000 Euro müssten aus Eigenmitteln kommen. Zusätzlich fallen Kaufnebenkosten an, etwa Grunderwerbsteuer, Vertragserrichtung, Beglaubigungen, Maklerkosten, Grundbuch und gegebenenfalls Pfandrecht.
Praktisch heisst das: Wer 2026 kaufen möchte, sollte nicht nur 10 Prozent Eigenkapital einplanen. Realistischer ist ein Puffer für Eigenmittel plus Nebenkosten. Besonders heikel wird es, wenn das gesamte Ersparte für den Kaufpreis verbraucht wird und danach kein Geld mehr für Möbel, Umzug, Reparaturen oder unerwartete Ausgaben bleibt.
Die 40-Prozent-Regel: Warum die Rate nicht das ganze Einkommen auffressen darf
Die Schuldendienstquote misst, wie viel des Nettoeinkommens für Zins und Tilgung verwendet wird. Die FMA nennt als Richtwert maximal 40 Prozent des Jahresnettoeinkommens. Wichtig ist: Das ist kein Komfortwert, sondern eine Obergrenze für solide Kreditvergabe. Wer mit 38 oder 40 Prozent in die Finanzierung startet, hat wenig Luft, wenn Lebenshaltungskosten steigen oder ein Einkommen vorübergehend wegfällt.
Ein Paar mit 4.500 Euro monatlichem Haushaltsnettoeinkommen sollte daher nicht nur fragen, ob eine Rate von 1.700 oder 1.800 Euro theoretisch möglich ist. Entscheidend ist, ob danach noch genug Geld für Betriebskosten, Kinder, Auto, Versicherungen, Rücklagen, Urlaub, Reparaturen und unerwartete Ausgaben bleibt.
Die 35-Jahre-Regel: Niedrige Rate, aber hohe Gesamtkosten
Lange Laufzeiten senken die monatliche Rate, erhöhen aber meist die Gesamtkosten. Ein Kredit über 30 oder 35 Jahre wirkt leistbarer, bindet den Haushalt aber sehr lange. Wer beim Kauf schon Mitte 40 oder älter ist, sollte zusätzlich prüfen, wie die Finanzierung in die Pension hineinwirkt. Eine niedrige Rate ist nur dann wirklich hilfreich, wenn die Gesamtlaufzeit zur Lebensplanung passt.
Bei 300.000 Euro Kredit, 30 Jahren Laufzeit und 3,45 Prozent Zinsen liegt die rechnerische Monatsrate grob bei rund 1.339 Euro, ohne Nebenkosten, Gebühren und individuelle Vertragsdetails. Bei 3,95 Prozent wären es rund 1.424 Euro. Schon ein halber Prozentpunkt Unterschied kann also spürbar sein. Genau deshalb ist der effektive Jahreszinssatz wichtiger als ein schöner Werbezins.
Fixzins oder variabel: Was 2026 vorsichtig abgewogen werden sollte
Die OeNB-Daten zeigen, dass österreichische Haushalte zuletzt stark auf Fixzinsen gesetzt haben. Das ist nachvollziehbar: Ein Fixzins schafft Planbarkeit. Variable Kredite können günstiger wirken, bergen aber das Risiko steigender Raten. Wer variabel finanziert, braucht Reserven und sollte wissen, an welchen Referenzzinssatz der Vertrag gebunden ist.
Bei Fixzinsangeboten zählt nicht nur die Höhe des Fixzinses, sondern auch die Dauer der Bindung. Ein Kredit kann etwa zehn, fünfzehn, zwanzig oder mehr Jahre fix verzinst sein und danach variabel weiterlaufen. Käufer:innen sollten sich daher nicht nur die Startphase ansehen, sondern auch klären, was nach Ende der Fixzinsbindung passiert.
Nebenkosten und Gebühren: Die unterschätzte zweite Rechnung
Viele Finanzierungen scheitern nicht am Kaufpreis allein, sondern an den Nebenkosten. Die temporäre Befreiung von der Grundbuch-Eintragungsgebühr und Pfandrechtseintragungsgebühr kann beim Erwerb von Wohnraum helfen, gilt aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der Kauf- oder Pfandbestellungsvertrag muss nach dem 31. März 2024 abgeschlossen worden sein, der Antrag auf Eintragung muss zwischen 1. Juli 2024 und vor 1. Juli 2026 beim Grundbuchgericht einlangen, und die Immobilie muss der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dienen.
Wichtig ist auch die Grenze: Die Befreiung gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro. Für darüberliegende Teile fällt die Gebühr an. Bei mehr als 2 Millionen Euro Bemessungsgrundlage besteht keine Gebührenbefreiung. Wer 2026 kauft, sollte diese Fristen mit Notar:in, Rechtsanwält:in oder Vertragserrichter:in konkret prüfen lassen.
Förderungen und Wohnbauförderung: Nicht als sichere Zusage einplanen
Wohnbauförderung ist in Österreich stark vom Bundesland abhängig. Zusätzlich gab es im Rahmen des Wohn- und Baupakets verbilligte Darlehen des Bundes an die Länder, die für Wohnbauförderungsdarlehen bis zu 200.000 Euro relevant sein können. Käufer:innen sollten Förderungen aber nicht als fixen Eigenkapitalersatz behandeln, solange keine konkrete Zusage vorliegt.
Wer ein bestehendes Haus kauft, sollte Sanierungskosten besonders genau einplanen. Ein günstiger Kaufpreis kann teuer werden, wenn Dach, Heizung, Fenster, Elektrik oder Feuchtigkeit unterschätzt werden. Für solche Fälle ist auch der Beitrag zum Sanierungskredit in Österreich ein sinnvoller Anschluss, weil Kaufpreis und Sanierung oft gemeinsam gedacht werden müssen.
Bausparen, Eigenmittel und Familienplanung
Bausparen ist kein Wundermittel, kann aber Teil einer Eigenmittelstrategie sein. Wer langfristig Wohneigentum plant, sollte Eigenmittel systematisch aufbauen und nicht erst mit der konkreten Wohnungssuche beginnen. Ein bestehender Bausparvertrag kann helfen, ersetzt aber keine vollständige Haushaltsrechnung. Mehr Hintergrund bietet der Bausparen Vergleich in Österreich.
Gerade junge Familien sollten vorsichtig kalkulieren. Karenz, Teilzeit, Kinderbetreuungskosten oder ein zweites Auto verändern die Leistbarkeit oft stärker als gedacht. Eine Finanzierung, die nur mit zwei Vollzeitgehältern funktioniert, kann bei Familiengründung eng werden. Sinnvoll ist eine zweite Rechnung mit reduziertem Einkommen und höheren Haushaltskosten.
Kreditbearbeitungsgebühren und Altverträge: Genau hinschauen
Bei bestehenden Krediten lohnt sich 2026 ein Blick in alte Verträge. Arbeiterkammer, VKI und Gerichte haben sich zuletzt intensiv mit Kreditbearbeitungsgebühren und unzulässigen Klauseln beschäftigt. Das heisst nicht, dass jede Gebühr automatisch rechtswidrig ist. Aber wer hohe prozentuelle Bearbeitungsentgelte bezahlt hat, sollte prüfen, ob eine Rückforderung möglich sein könnte.
Für neue Kredite gilt: Nicht nur der Sollzins zählt. Der effektive Jahreszins, Bearbeitungsentgelte, Schätzkosten, Kontoführung, Pfandrecht, Versicherungen, Sondertilgungsmöglichkeiten und vorzeitige Rückzahlungskosten gehören in den Vergleich. Ein Angebot mit niedrigem Nominalzins kann durch Gebühren teurer sein als ein scheinbar höher verzinstes Angebot.
Für wen die Lage 2026 besser geworden ist
Bessere Chancen haben Käufer:innen mit stabilem Einkommen, ausreichend Eigenmitteln, realistischem Kaufpreis und klarer Haushaltsrechnung. Auch Personen, die knapp an einer starren KIM-V-Grenze gescheitert wären, können profitieren, wenn die Bank den Einzelfall flexibler bewertet. Das gilt etwa bei sehr sicherem Einkommen, zusätzlichem Vermögen, werthaltiger Sicherheit oder einem plausiblen Finanzierungskonzept.
Schwieriger bleibt es für Käufer:innen ohne Eigenkapital, mit befristetem Einkommen, sehr hoher Wunschimmobilie im Verhältnis zum Haushaltseinkommen oder fehlendem Kostenpuffer. Das Ende der KIM-V ist keine Einladung zur Vollfinanzierung ohne Sicherheitsnetz.
Welche Branchen profitieren können
Direkt profitieren können Banken, Bausparkassen, Kreditvermittler, Immobilienmakler, Bauträger, Notariate, Rechtsanwaltskanzleien, Sachverständige, Bauunternehmen und Sanierungsbetriebe. Wenn wieder mehr Finanzierungen zustande kommen, kann das auch Möbelhandel, Küchenstudios, Installateurbetriebe, Elektriker, Energieberater, Versicherungen und Umzugsunternehmen stärken.
Benachteiligt sein können Käufer:innen mit wenig Eigenkapital, Haushalte mit knappem Einkommen und Anbieter überteuerter Immobilien, wenn Banken trotz mehr Flexibilität bei der Leistbarkeit streng bleiben. Auch Bauträger mit Projekten im höheren Preissegment stehen unter Druck, wenn Kaufpreise nicht zu den Einkommen der Zielgruppe passen.
Checkliste vor dem Kreditantrag
- Eigenmittel ehrlich zählen: Nicht das gesamte Ersparte verplanen, sondern einen Notfallpuffer behalten.
- Nebenkosten vollständig erfassen: Grunderwerbsteuer, Vertrag, Beglaubigungen, Makler, Grundbuch, Pfandrecht und Umzug mitrechnen.
- Haushaltsrechnung konservativ machen: Rate, Betriebskosten, Rücklagen, Versicherungen und Lebenshaltung gemeinsam betrachten.
- Zinsmodell verstehen: Fixzinsdauer, variable Phase, Referenzzinssatz und Anpassungstermine prüfen.
- Effektivzins vergleichen: Nicht nur Nominalzins oder Monatsrate vergleichen.
- Förderungen klären: Wohnbauförderung und Gebührenbefreiung nur einplanen, wenn Voraussetzungen und Fristen geprüft sind.
- Sondertilgung verhandeln: Flexibilität kann über 20 oder 30 Jahre viel wert sein.
- Sanierung prüfen: Bei Altbau oder Hauskauf vor Kreditabschluss realistische Kostenschätzung einholen.
- Mehrere Angebote einholen: Kleine Zins- und Gebührenunterschiede können über die Laufzeit hohe Beträge ausmachen.
Häufige Fragen zum Immobilienkredit 2026 in Österreich
Gilt die KIM-Verordnung 2026 noch?
Nein. Die KIM-Verordnung ist mit 30. Juni 2025 ausgelaufen. Die bekannten Richtwerte bleiben aber weiterhin wichtig, weil FMA und FMSG solide Vergabestandards für Wohnimmobilienkredite erwarten.
Braucht man 2026 noch Eigenkapital für einen Immobilienkredit?
Ja, in der Praxis bleibt Eigenkapital sehr wichtig. Die FMA nennt weiterhin eine maximale Beleihungsquote von 90 Prozent als Richtwert. Zusätzlich sollten Käufer:innen die Kaufnebenkosten und einen finanziellen Puffer einplanen.
Wie hoch darf die Kreditrate 2026 sein?
Als Richtwert sollte die jährliche Kreditbelastung laut FMA maximal 40 Prozent des Jahresnettoeinkommens betragen. Für die persönliche Haushaltsplanung ist oft eine niedrigere Belastung sicherer, weil Betriebskosten, Rücklagen und Lebenshaltung ebenfalls bezahlt werden müssen.
Ist ein Immobilienkredit 2026 leichter zu bekommen als 2024?
Teilweise ja, weil Banken nach dem Ende der KIM-V wieder individueller entscheiden können. Leichtfertige Vollfinanzierungen sind dadurch aber nicht automatisch zurück. Einkommen, Eigenmittel, Immobilie, Bonität und Haushaltsrechnung bleiben entscheidend.
Was ist 2026 besser: Fixzins oder variabler Zins?
Das hängt von Risikobereitschaft, Einkommen, Rücklagen und Lebensplanung ab. Fixzinsen bieten planbare Raten, variable Zinsen können günstiger sein, bergen aber das Risiko steigender Monatsraten. Wichtig ist, das Zinsmodell vor Vertragsabschluss genau zu verstehen.
Welche Laufzeit ist bei einem Wohnkredit sinnvoll?
Die FMA nennt maximal 35 Jahre als Richtwert. Kürzere Laufzeiten erhöhen die Monatsrate, senken aber meist die Gesamtkosten. Die Laufzeit sollte zum Alter, Einkommen, Familienplan und zur Pension passen.
Gibt es 2026 noch eine Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf?
Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die temporäre Befreiung von Eigentums- und Pfandrechtseintragungsgebühren gilt für passende Fälle, wenn unter anderem die zeitlichen Voraussetzungen, das dringende Wohnbedürfnis und die Bemessungsgrenzen eingehalten werden.
Sollte man mehrere Kreditangebote einholen?
Ja. Schon kleine Unterschiede bei Zinssatz, Gebühren, Fixzinsdauer, Sondertilgung oder Kontokosten können über Jahrzehnte mehrere tausend Euro ausmachen. Verglichen werden sollte immer der effektive Jahreszins inklusive Kostenstruktur.
Was ist der grösste Fehler beim Immobilienkredit 2026?
Der grösste Fehler ist eine zu knappe Haushaltsrechnung. Wer nur Kaufpreis und Monatsrate betrachtet, unterschätzt oft Nebenkosten, Betriebskosten, Sanierung, Rücklagen, Zinsrisiken und persönliche Veränderungen wie Karenz, Teilzeit oder Jobwechsel.
Quellen und weiterführende Informationen
- Finanzmarktaufsicht Österreich: Die FMA erklärt die aktuellen Empfehlungen zu Wohnimmobilienkrediten nach dem Ende der KIM-V, inklusive Beleihungsquote, Schuldendienstquote, Laufzeit und Ausnahmen. FMA-Informationen zu Wohnimmobilienkrediten
- Oesterreichische Nationalbank: Die OeNB liefert aktuelle Daten zu Kreditzinsen, Wohnbaukreditvolumen und Zinsbindung in Österreich und ist für die Einordnung der Marktlage besonders relevant. OeNB-Statistik zu Kreditzinssätzen im Neugeschäft
- Bundesministerium für Justiz: Das BMJ erklärt die Voraussetzungen der temporären Befreiung von Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühren beim Erwerb von Wohnraum. BMJ zur Gebührenbefreiung bei Wohnraum-Erwerb
- Bundesministerium für Finanzen: Das BMF beschreibt Zweckzuschüsse und verbilligte Darlehen des Bundes im Wohn- und Baupaket, die über die Länder für Wohnbauförderungsdarlehen relevant sein können. BMF zum Wohn- und Baupaket
- Konsumentenfragen.at: Das Verbraucherportal erklärt verständlich den Unterschied zwischen fixen und variablen Kreditverträgen und die Risiken variabler Zinssätze. Konsumentenfragen zu fixen und variablen Kreditzinsen
- Arbeiterkammer: Die AK bietet praktische Informationen zu Wohnkrediten, Zinsanpassung, Kreditkosten und Verbraucherrechten bei Kreditverträgen. AK-Checkliste für Wohnkredite
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