Kündigung Mietvertrag

Die Kündigung eines Mietvertrages ist ein sogenanntes einseitiges Rechtsgeschäft. Die Kündigung geht meistens nur von einer Partei aus. Hier gibt es jedoch einige Dinge, die man beachten sollte, damit die Kündigung auch anerkannt wird.

Der Mieter hat die Möglichkeit, einen unbefristeten Mietvertrag jederzeit ohne Angaben eines Grundes, fristgemäß zu kündigen. Die Kündigungsfrist für Mieter beträgt unabhängig von der Wohndauer etwa drei Monate. Je nachdem was im Mietvertrag geregelt ist, sollte man diese Frist auch einhalten. Man kann eher aus der Wohnung ausziehen, wenn man einen geeigneten Nachmieter findet und mit seinem Vermieter über die Situation spricht. Ein Mietvertrag kann natürlich auch eine kürzere Kündigungsfrist beinhalten als drei Monate. Bei einem Zeitmietvertrag müssen sich sowohl Mieter, als auch Vermieter an die Vereinbarung halten und können nicht kündigen. Bis zum letzten Tag des Vertrages muss die Miete pünktlich gezahlt werden. Es gibt allerdings auch immer Sonderregelungen, wie man einen solchen Vertrag oder auch einen normalen Mietvertrag vorzeitig beenden kann. Zum einen sind das Sonderkündigungsrecht, fristlose Kündigungen, ein Mietaufhebungsvertrag, oder wie schon erwähnt die Suche eines Nachmieters. Beim Mietaufhebungsvertrag einigt man sich mit dem Vermieter und kann entsprechend eher aus dem Vertrag entlassen werden. Allerdings muss dies auch schriftlich festgehalten werden. Generell muss man eine Kündigung schriftlich vornehmen und den Zeitpunkt, ab wann die Kündigung gelten soll auch kenntlich machen.

Eine Kündigung ist ungültig, wenn sie mündlich, per Fax, Telegramm oder E-Mail ergeht. Am besten verschickt man die Kündigung per Post als Einschreiben, auch wenn der Vermieter in der Nähe wohnt. So muss er bestätigen, dass er dieses Schreiben bekommen hat. Wenn man die Kündigung persönlich in den Briefkasten des Vermieters wirft, muss man darauf achten, dass man immer einen Zeugen mit dabei hat, um später den Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen. Alle Vermieter müssen die Kündigung erreichen und sie muss von allen Mietern unterschrieben sein. Bei Ehepaaren kann ein Familiengericht entscheiden, wer die Wohnung behält bzw. welcher der Partner aus dem Vertrag entlassen wird. Unter bestimmten Umständen darf auch der Vermieter kündigen. Hier kann er einen Eigenbedarf oder eine wirtschaftliche Verwertung anbringen. Doch auch der Mieter muss sich an bestimmte Regeln halten und die Kündigungsfrist einhalten. Diese sind in diesem Fall allerdings sehr viel höher angelegt. Der gesetzliche Kündigungsschutz gilt jedoch nur für Wohnraum und nicht für Mietverhältnisse mit Geschäftsräumen.



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